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Call-Eckdaten
Kontinuum des kognitiven Rechnens: Intelligenz und Automatisierung für eine effizientere Datenverarbeitung (KI, Daten und Robotik Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-DATA-01-04
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 28.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Cloud-Edge-Kontinuum muss nahtlose Verwaltungsschemata bieten, damit Dienste und Daten über verschiedene Anbieter, Konnektivitätsarten und Netzzonen hinweg verarbeitet werden können. Dies erfordert innovative Verwaltungstechniken und Berechnungsmethoden für das gesamte Datenverarbeitungskontinuum von der Cloud über Edge bis zum IoT, die durch Swarm Computing und dezentrale Intelligenz ermöglicht werden.
Call-Ziele
Das Cloud-Edge-Kontinuum umfasst hyperverteilte Computing-Ansätze, die Ressourcen von IoT- und Remote-Edge-Geräten über föderierte Fog/Edge-Computing-Knoten bis hin zu zentralen Cloud-Computing-Zentren und hybriden Cloud-Modellen umfassen, die Techniken der künstlichen Intelligenz nutzen, um die Automatisierung und dynamische Anpassung der Ressourcenverwaltung in Cloud- und Edge-Systemen voranzutreiben und so Computing-Aufgaben in dezentralen und zentralen Computing-Umgebungen intelligent auszugleichen, um Ressourcen und Dienstqualität zu optimieren.
Der Schwerpunkt sollte auf autonomen und KI-gestützten Verwaltungsschemata und Datenverarbeitungsmethoden liegen, die diesen Übergang zu einem Compute-Kontinuum mit starken Kapazitäten am Edge und Fog/IoT-Edge auf energieeffiziente und vertrauenswürdige Weise ermöglichen. Es müssen intelligente Mechanismen zur Orchestrierung von Daten, Daten und Code integriert werden, die eine effiziente Wertschöpfung aus den riesigen Datenmengen ermöglichen, die am Rande des Netzes generiert werden, und die ein noch nie dagewesenes Maß an Ressourcendynamik und Skalierbarkeit im gesamten Rechenkontinuum unterstützen.
Das Konzept sollte neuartige automatisierte Managementwerkzeuge, Programmiermodelle, Lern- und Entscheidungsfindungsmethoden sowie Ansätze vorsehen, die in der Lage sind, durchgängige Sicherheit und Identitätsmanagement, Ressourcenheterogenität, extreme Skalierbarkeit und Fehlertoleranz zusammen mit Elastizität zur flexiblen Zuweisung von Ressourcen und Aufgaben zu bewältigen. Im Bereich des Lernens müssen die Methoden in der Lage sein, eine Lösung für (kontinuierliches) föderiertes Lernen aus über den Rand und im Netz verteilten Daten zu liefern. Für das Sicherheits- und Identitätsmanagement wird erwartet, dass die Vorschläge modernste Technologien anwenden, Synergien entwickeln und sich auf Aktivitäten und Ergebnisse in Cluster 3 beziehen (nämlich HORIZON-CL3-2023-CS-01-01: Secure Computing Continuum (IoT, Edge, Cloud, Dataspaces) und HORIZON-CL3-2023-CS-01-02: Technologien zur Wahrung der Privatsphäre und zum Identitätsmanagement).
Bei der Ressourcenheterogenität sollte die Vielfalt der mit Speicher- und Verarbeitungskapazitäten ausgestatteten Geräte am Edge und ihre spezifischen Merkmale (z. B. ressourcenbeschränkte Geräte) berücksichtigt werden, aber auch die zunehmend verfügbare Vielfalt an Prozessorarchitekturen für diese Geräte, einschließlich, soweit möglich, neuer offener Lösungen (z. B. RISC-V).
Zur Unterstützung des verteilten maschinellen Lernens und der Entscheidungsfindung sind neuartige Ansätze erforderlich, die das richtige Gleichgewicht zwischen zentralen und dezentralen Lösungen bieten, um die Energieeffizienz, Belastbarkeit und Effektivität des Systems zu maximieren und gleichzeitig den Datenschutz und die Interaktion zwischen verschiedenen Organisationen ohne ausdrückliche gemeinsame Nutzung von Daten zu verbessern.
Darüber hinaus sollten die vorgeschlagenen Lösungen Instrumente und Mechanismen umfassen, die eine Optimierung der Energieeffizienz und der ökologischen Nachhaltigkeit ermöglichen, wobei die durchgängige Datenverarbeitung über das gesamte Kontinuum hinweg berücksichtigt wird. Interoperabilitätskonzepte (basierend auf offenen Standards, Interoperabilitätsmodellen und offenen Plattformen) sollten gegebenenfalls in Betracht gezogen werden.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie Synergien entwickeln und sich auf die Aktivitäten und Ergebnisse des Programms "Digitales Europa" (DEP) und alle bestehenden oder entstehenden wichtigen Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) beziehen.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, insbesondere mit Japan und Südkorea.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte Offenheit und offene strategische Autonomie in der sich entwickelnden Daten- und KI-Wirtschaft über das gesamte Datenverarbeitungskontinuum hinweg, einschließlich angepasster Systemintegration am Rande und auf Geräteebene, Validierung von Schlüsselsektoren und Förderung europäischer Wertschöpfungsketten zur Beschleunigung und Steuerung des digitalen und grünen Übergangs.
- Wegbereitung für eine strategische industrielle Zusammenarbeit bei der Datenverarbeitung, die zur Unterstützung künftiger hyperverteilter Anwendungen erforderlich ist, durch den Aufbau offener Plattformen, die ein entstehendes industrielles Open-Edge-Ökosystem untermauern, das für den Aufbau einer ausgereiften europäischen Lieferkette entscheidend ist.
- Aufbau von adaptivem Hybrid-Computing, kognitiven Clouds und Edge-Intelligenz über die heutigen Investitionen in die Dateninfrastruktur hinaus.
- Bessere internationale Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnerregionen, die ein Mindestmaß an Interoperabilität und Übertragbarkeit gewährleisten und dadurch den Wettbewerb auf dem Markt für Cloud-/Edge-Dienste für die europäische Cloud-/Edge- und Softwareindustrie fördern und den europäischen Zugang zu ausländischen Märkten erleichtern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 2 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 50 Seiten.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 3(339kB)
Kontakt
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