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Call-Eckdaten
Produktion von europäischen Mini-Slate
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2023-DEVMINISLATE
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
01.06.2023 17:00
Budget des Calls
€ 5.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
maximale Finanzhilfe pro Projekt: zwischen € 60.000,00 und € 310.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der europäischen Mini-Slate-Entwicklungsförderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer unabhängiger Produktionsunternehmen zu stärken und ihr wirtschaftliches Gewicht auf dem Markt zu erhöhen. Außerdem soll die Fähigkeit der audiovisuellen Produzenten verbessert werden, Projekte zu entwickeln, die das Potenzial haben, in ganz Europa und darüber hinaus verbreitet zu werden, und es soll die europäische und internationale Koproduktion erleichtert werden.
Call-Ziele
Ziel der europäischen Mini-Slate-Entwicklungsförderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer unabhängiger Produktionsunternehmen in Ländern mit geringer audiovisueller Kapazität (LCC-Gruppe A und LCC-Gruppe B) zu fördern und ihr wirtschaftliches Gewicht auf dem Markt zu erhöhen. Ziel ist es auch, die Fähigkeit der audiovisuellen Produzenten zu verbessern, Projekte zu entwickeln, die das Potenzial haben, in ganz Europa und darüber hinaus verbreitet zu werden, und die europäische und internationale Koproduktion zu erleichtern.
Die Unterstützung wird auch eine Anlaufstelle für aufstrebende Talente sein und ihnen die Möglichkeit geben, einen Kurzfilm zu drehen, der von erfahrenen Unternehmen unterstützt wird.
Gefördert werden unabhängige europäische Produktionsunternehmen, die in der Lage sind, eine Reihe von 2 bis 3 audiovisuellen Werken (Spielfilm, Animation, kreativer Dokumentarfilm) zu entwickeln. Dies sollte es den Produktionsunternehmen ermöglichen, Risiken zu verringern und ihre Fähigkeit zu verbessern, Talente anzuziehen und zu halten.
Die europäische Mini-Slate-Entwicklung unterstützt die Entwicklung von mindestens zwei und höchstens drei Werken für die kommerzielle Verwertung, die für die Veröffentlichung im Kino, die Ausstrahlung im Fernsehen oder die kommerzielle Verwertung auf digitalen Plattformen oder in einem plattformübergreifenden Umfeld in den folgenden Kategorien bestimmt sind: Animation, kreativer Dokumentarfilm oder Spielfilm. Die Antragsteller können einen Kurzfilm eines Nachwuchstalents in ihr Programm aufnehmen (fakultativ).
Ziel ist es, audiovisuellen Produktionsunternehmen Mittel für die Entwicklung von Werken mit hohem kreativem Wert und kultureller Vielfalt sowie einem großen grenzüberschreitenden Verwertungspotenzial zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmen werden ermutigt, von Beginn der Entwicklungsphase an Strategien für Marketing und Vertrieb zu entwickeln, um so das Potenzial zu verbessern, ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen.
Darüber hinaus wird eine stärkere Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Entwicklung, zwischen Akteuren aus verschiedenen an der MEDIA-Ausrichtung beteiligten Ländern angestrebt. Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer audiovisueller Produktionsunternehmen gestärkt werden, indem ihre Investitionskapazitäten in der Entwicklungsphase konsolidiert und die Aktivitäten der Unternehmen sowie ihre Innovationskapazität zur Erschließung neuer Bereiche und Märkte erweitert werden.
Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung von Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
Die folgenden Werke sind sowohl für Entwicklungs- als auch für Kurzfilmaktivitäten nicht förderfähig:
- Live-Aufnahmen, Fernsehspiele, Talkshows, Kochshows, Magazine, Fernsehshows, Reality-Shows, Bildungs-, Lehr- und Anleitungsprogramme;
- Dokumentarfilme zur Förderung des Tourismus, Making-ofs, Reportagen, Tierreportagen, Nachrichtensendungen und Doku-Soaps";
- Projekte, die pornografisches oder rassistisches Material enthalten oder Gewalt propagieren;
- Werke mit Werbecharakter;
- institutionelle Produktionen zur Förderung einer bestimmten Organisation oder ihrer Aktivitäten;
- Musikvideos und Videoclips;
- Videospiele, E-Books und interaktive Bücher;
- Studentenfilme und Abschlussarbeiten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Eine stärkere Position auf den europäischen und internationalen Märkten für Unternehmen, die im Rahmen der europäischen Mini-Slate-Entwicklung ausgewählt wurden.
Steigerung der Qualität, der Durchführbarkeit, des grenzüberschreitenden Potenzials und des Marktwerts der unterstützten europäischen Werke.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von alleinstehenden Antragstellern zulässig (alleinstehende Begünstigte).
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h. :Creative Europe-Teilnehmerländer, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (EWR-Länder und Länder, die mit dem Creative Europe-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- ihren Sitz in einem der Länder mit geringer audiovisueller Kapazität (LCC-Gruppe A und LCC-Gruppe B) haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen aus Ländern befinden, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA teilnehmen. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Nationalität.
Folgende Länder werden als Länder mit geringer audiovisueller Kapazität betrachtet
- LCC-Gruppe A: Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Polen, Portugal, Rumänien
- LCC-Gruppe B: Bulgarien, Zypern, Ungarn, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Slowakei und Slowenien
- Die folgenden Drittländer werden ebenfalls in der LCC-Gruppe B berücksichtigt, sofern die Bedingungen für ihre Teilnahme am MEDIA-Bereich erfüllt sind: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Lichtenstein, Montenegro, Nordmazedonien und die Republik Serbien.
- unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsgesellschaften sein, die in jüngster Zeit Erfahrungen mit der Produktion international vertriebener Werke nachweisen können.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsunternehmen - Ein unabhängiges Unternehmen ist ein Unternehmen, das weder direkt noch indirekt mehrheitlich von einem Anbieter audiovisueller Mediendienste kontrolliert wird, sei es in Form von Anteilen oder in kommerzieller Hinsicht. Von einer Mehrheitskontrolle wird ausgegangen, wenn mehr als 25 % des Aktienkapitals einer Produktionsgesellschaft von einem einzigen Anbieter audiovisueller Mediendienste gehalten werden (50 %, wenn mehrere Anbieter audiovisueller Mediendienste Anteile oder andere Mittel der Kontrolle an dem Unternehmen besitzen).
Ein audiovisuelles Produktionsunternehmen ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die audiovisuelle Produktion ist.
Unternehmen mit aktueller Erfahrung in der Produktion international vertriebener Werke - Der Antragsteller muss nachweisen, dass er seit 2016 ein Werk produziert hat, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Es handelt sich um ein Animations-, Spielfilm- oder kreatives Dokumentarfilmprojekt (einmalig oder in Serie) mit einer Gesamtdauer von mindestens 24 Minuten (mit Ausnahme von Projekten mit einem nicht-linearen Benutzererlebnis (z. B. Virtual Reality), für die es keine Mindestdauer gibt)
- das Projekt wurde vor dem Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen in mindestens drei anderen Ländern als dem des Antragstellers in die Kinos gebracht, im Fernsehen ausgestrahlt oder auf digitalen Plattformen zur Verfügung gestellt. Im Falle einer linearen Ausstrahlung sind drei verschiedene Fernsehveranstalter erforderlich
- die Veröffentlichungen oder Ausstrahlungen sind kommerzieller Natur. Vorführungen im Rahmen von Festivals werden nicht als kommerzieller Vertrieb akzeptiert.
In Bezug auf das frühere Werk muss der Antragsteller außerdem nachweisen können:
- dass er die einzige Produktionsfirma war, oder
- dass er im Falle einer Koproduktion mit einer anderen Produktionsgesellschaft der wichtigste Koproduzent im Finanzierungsplan oder der beauftragte Produzent war, oder
- dass ihr Hauptgeschäftsführer oder einer ihrer Gesellschafter
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
- Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
obligatorische Anhänge und Nachweise:
- Pauschalkalkulator (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- PDF mit Informationen zu Film(en)/Werk(en), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank zu generieren sind
- Kreativitätsdossier der zur Förderung eingereichten Projekte (PDF auf der Grundlage der im Einreichungssystem verfügbaren Pflichtvorlage)
- Rechteverträge/Nachweise über das Eigentum an den Rechten (und im Falle einer Adaption, Rechte an der Adaption) für alle zur Förderung eingereichten Projekte
- Belege für Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung (Koproduktionsverträge, Deal Memos, unterzeichnete Verpflichtungserklärungen und Absichtserklärungen in Bezug auf die Vertriebs- und Finanzierungsstrategie) für alle zur Förderung eingereichten Projekte, sofern vorhanden
- Angaben zur Unabhängigkeit und Eigentumskontrolle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem).
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2023-DEVMINISLATECall Document CREA-MEDIA-2023-DEVMINISLATE(1112kB)
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