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Call-Eckdaten
Europäischer Filmverleih
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2023-FILMDIST
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
27.04.2023 17:00
Förderquote
70 %
Budget des Calls
€ 34.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
maximale Finanzhilfe pro Projekt: € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Förderung des europäischen Filmverleihs soll den breiteren transnationalen Vertrieb neuerer europäischer Filme anregen und unterstützen, indem europäischen Verleihunternehmen auf der Grundlage ihres Markterfolgs Mittel für weitere Reinvestitionen in den Erwerb, die Öffentlichkeitsarbeit und den Vertrieb (einschließlich Online) neuerer nicht nationaler europäischer Filme zur Verfügung gestellt werden.
Call-Ziele
Es gibt zwei Phasen für die finanzierten Aktivitäten:
- Die Generierung eines potenziellen Fonds, der entsprechend der Leistung des Unternehmens auf dem europäischen Markt zugewiesen wird.
- Die Umsetzung der Aktion - der so von jedem Unternehmen generierte potenzielle Fonds muss in folgende Bereiche reinvestiert werden:
- die Koproduktion von förderfähigen nicht-nationalen europäischen Filmen;
- den Erwerb von Vertriebsrechten für förderfähige nicht nationale europäische Filme, z. B. durch Mindestgarantien;
- Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Werbung auf dem Markt für förderfähige nicht-nationale europäische Filme sowohl für Kinostarts als auch für Online-Veröffentlichungen;
- Aktivitäten für förderfähige nicht-nationale europäische Filme.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserung des transnationalen Vertriebs neuerer nicht-nationaler europäischer Filme.
- Erhöhung der Investitionen in die Produktion, den Erwerb, die Promotion, den Kino- und Online-Vertrieb von nicht-nationalen europäischen Filmen.
- Entwicklung von Verbindungen zwischen dem Produktions- und dem Vertriebssektor, um die Wettbewerbsposition nicht-nationaler europäischer Filme zu verbessern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von alleinstehenden Antragstellern zulässig (alleinstehende Begünstigte).
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h. :Creative Europe-Teilnehmerländer, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (EWR-Länder und Länder, die mit dem Creative Europe-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Anträge seit mindestens 2 Jahren rechtmäßig bestehen.
- ihren Sitz in einem der Länder haben, die am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Staatsangehörigkeit
- europäische Unternehmen sein, die im audiovisuellen Sektor als Kino-/Kinovertriebsunternehmen tätig sind und eine kommerzielle Tätigkeit ausüben, die darauf abzielt, einen Film einem breiten Publikum zum Zwecke der Verwertung in Kinosälen zugänglich zu machen. Dies muss die Haupttätigkeit des Unternehmens oder der Abteilung des Unternehmens sein.
Der Kino-/Theaterverleiher muss die folgenden Kriterien erfüllen:
- Er muss Inhaber der Rechte für den Kinovertrieb des Films in dem betreffenden Land sein;
- Er muss den Kinoverleih des Films in dem betreffenden Land durchführen (Festlegung des Starttermins, Planung, Kontrolle und Durchführung der Verleih- und Werbekampagne);
- die damit verbundenen Verleihkosten direkt zu zahlen und
- er muss in dem betreffenden Land registriert sein und dort einen Kinoverleih betreiben.
Falls der Vertrieb auf mehrere Unternehmen aufgeteilt ist, müssen die Verträge/Vereinbarungen zwischen diesen Unternehmen vorgelegt werden. Als konform gilt das Unternehmen, das alle Kriterien erfüllt und den Vertrieb des Films in dem betreffenden Land tatsächlich gemäß den oben genannten Bedingungen durchführt. Wenn die Aufgaben und/oder Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Unternehmen so aufgeteilt sind, dass es unmöglich ist, einen einzigen Verleiher für den Film in einem Gebiet zu bestimmen, sind die Zulassungen für diesen Film nicht förderfähig.
Verleiher, die in verschiedenen Ländern tätig sind, die für Verleihzwecke miteinander verbunden sind (z. B. Belgien und Luxemburg; Griechenland und Zypern), sollten nur einen Vorschlag einreichen und die Eintritte und Reinvestitionen in diesen verschiedenen Ländern angeben.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt.
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
- Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
obligatorische Anhänge und Nachweise:
- PDF mit Informationen über Film(e)/Werk(e), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank generiert werden sollen
- Angaben zur Unabhängigkeit und zur Kontrolle der Eigentumsverhältnisse (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem).
- Bescheinigte Zulassungen (Bescheinigung der Zulassungen durch die benannte nationale Behörde) (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2023-FILMDISTCall Document CREA-MEDIA-2023-FILMDIST(1537kB)
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