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Call-Eckdaten
NEWS: Medienkompetenz
Förderprogramm
Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich
Call Nummer
CREA-CROSS-2023-MEDIALITERACY
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
30.03.2023 17:00
Förderquote
70 %
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Höchstbetrag der Förderung pro Projekt: € 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Förderung der Medienkompetenz, um die Bürger in die Lage zu versetzen, die Medien zu nutzen und ein kritisches Verständnis für sie zu entwickeln, sowie die Unterstützung des Wissensaustauschs und der Weitergabe von Informationen über Strategien und Praktiken im Bereich der Medienkompetenz.
Call-Ziele
Die Unterstützung wird die Weitergabe von Wissen und den Austausch über Medienkompetenzstrategien und -praktiken fördern, um die Entwicklung innovativer grenzüberschreitender Medienkompetenzinitiativen und -gemeinschaften in ganz Europa zu ermöglichen, und zwar in einer sich ständig verändernden digitalen Medienlandschaft und unter Berücksichtigung des aktuellen Nutzungsverhaltens der verschiedenen Altersgruppen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Gefördert werden sollen Kooperationsprojekte mit klar definierten Zielen, um bestimmte Bereiche/Ziele im Bereich der Medienkompetenz voranzubringen, wobei mindestens zwei der folgenden Tätigkeitsbereiche abgedeckt werden müssen:
- Aktivitäten, die auf bewährten Verfahren aus innovativen Medienkompetenzprojekten aufbauen, diese austauschen und ausbauen, die ein sich wandelndes Medienökosystem berücksichtigen, insbesondere durch die Überschreitung von Kultur-, Länder- oder Sprachgrenzen und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen in Europa.
- Entwicklung innovativer, interaktiver Online-Toolkits, die Lösungen für bestehende und künftige Herausforderungen im Online-Umfeld, einschließlich Desinformation, bieten.
- Entwicklung von Materialien und Toolkits, die es den Bürgern ermöglichen, einen kritischen Umgang mit den Medien zu entwickeln und Desinformationen zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
- Entwicklung von Verfahren zur Medienkompetenz, die an das sich verändernde Medienumfeld angepasst sind, einschließlich manipulativer Techniken und KI-gestützter Medienproduktion.
Alle Vorschläge sollten die Einbeziehung der Bürger, bürgerschaftliches Engagement und partizipatorische Kultur als grundlegenden Aspekt ihres Vorschlags berücksichtigen. Die Antragsteller sollten aktiv mit den regionalen Zentren der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) zusammenarbeiten, um bewährte Verfahren auszutauschen und Überschneidungen bei den zu fördernden Medienkompetenzinitiativen zu vermeiden.
Die folgenden Arten von Aktivitäten sind im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen förderfähig:
- Erstellung und/oder Verbreitung von mehrsprachigem und/oder multikulturellem Material, einschließlich interaktiver Inhalte, um die digitalen Fähigkeiten der Bürgerinnen und Bürger, ihr Verständnis der Medienlandschaft und ihre Widerstandsfähigkeit gegen Desinformation zu verbessern.
- Entwicklung von Materialien für Bürger und Ausbilder, die sich an alle oder beliebige Alters- und Gesellschaftsgruppen richten.
- Entwicklung innovativer Lösungen für die Medienkompetenz, die für die künftige Medienlandschaft geeignet sind (das Projekt kann Prototypen umfassen, darf sich aber nicht ausschließlich auf die IT-Entwicklung konzentrieren).
- Schulungsmaßnahmen für Bürger und Pädagogen, einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren über sprachliche, staatliche und kulturelle Grenzen hinweg.
- Organisation von öffentlichen Veranstaltungen und/oder Workshops zur Sensibilisierung und zum Austausch bewährter Praktiken.
- Von der Gemeinschaft gesteuerte Aktivitäten zur Anpassung und Zugänglichmachung der oben genannten Instrumente und Materialien.
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Erwartete Ergebnisse
- europaweite Konsortien, die bewährte Verfahren über nationale, kulturelle und sprachliche Grenzen hinweg verbreiten und Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz entwickeln und verbreiten, um die Weitergabe solcher Verfahren an ein möglichst breites Publikum zu gewährleisten, wobei verschiedene Arten von Medienvermittlungsmodalitäten abgedeckt werden
- Foren für den Austausch bewährter Verfahren für bestimmte Altersgruppen, Gruppen mit eingeschränkter Medienkompetenz oder eingeschränktem Zugang oder für von sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen
- Unterstützung von Fachleuten für Medienkompetenz bei der Anpassung ihrer Verfahren an sich schnell entwickelnde Medienformate und sich verändernde Mediennutzungsmuster.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich aus mindestens drei Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen Ländern zusammensetzt, die am Programm Kreatives Europa teilnehmen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen), und das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 3 Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern
- Konsortien können gewinnorientierte und gemeinnützige Organisationen (privat oder öffentlich), öffentliche Behörden (national, regional, lokal), internationale Organisationen, Universitäten und Bildungseinrichtungen, Medienorganisationen, Forschungs- und Technologieeinrichtungen und Technologieanbieter umfassen.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h. :Creative Europe-Teilnehmerländer, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (EWR-Länder und Länder, die mit dem Creative Europe-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt.
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Aufforderungen förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
- Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CREA-CROSS-2023-MEDIALITERACYCall Document CREA-CROSS-2023-MEDIALITERACY(1150kB)
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