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Call-Eckdaten
Virtueller Austausch im Bereich Hochschulbildung und Jugend
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2023-VIRT-EXCH
Termine
Öffnung
01.12.2022
Deadline
26.04.2023 17:00
Förderquote
95 %
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. EU-Finanzhilfe pro Projekt: € 500.000,00 (max. € 200,00 pro Teilnehmenden)
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte des virtuellen Austauschs bestehen aus Online-Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Entwicklung von Soft Skills. Sie ermöglichen jedem jungen Menschen den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen internationalen und kulturübergreifenden (sowohl formalen als auch nichtformalen) Bildung ohne physische Mobilität.
Call-Ziele
Auch wenn virtuelle Debatten oder Schulungen die Vorteile der physischen Mobilität nicht vollständig ersetzen können, sollten die Teilnehmer an virtuellen Austauschprogrammen einige der Vorteile internationaler Bildungserfahrungen nutzen können. Digitale Plattformen sind ein wertvolles Instrument, um den durch die COVID-19-Pandemie verursachten globalen Mobilitätseinschränkungen teilweise zu begegnen. Der virtuelle Austausch trägt auch zur Verbreitung der europäischen Werte bei. Darüber hinaus kann er in einigen Fällen den physischen Austausch vorbereiten, vertiefen und ausweiten sowie eine neue Nachfrage danach wecken.
Ein virtueller Austausch findet in kleinen Gruppen und immer unter der Anleitung eines geschulten Moderators statt. Er sollte leicht in Jugendprojekte (nichtformale Bildung) oder Hochschulkurse integriert werden können. Der virtuelle Austausch kann sich an Teilnehmer aus beiden Sektoren richten, auch wenn je nach Projekt nur Teilnehmer aus einem der beiden Sektoren oder aus beiden Sektoren beteiligt sein können. An allen Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sind Organisationen und Teilnehmende in förderfähigen Regionen sowohl aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern als auch aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt.
Die Aktion soll:
- den interkulturellen Dialog mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern fördern und durch Online-Interaktionen zwischen den Menschen auf Basis digitaler, jugendgerechter Technologien die Toleranz verbessern;
- verschiedene Arten des virtuellen Austauschs als Ergänzung zur physischen Mobilität im Rahmen von Erasmus+ fördern, damit mehr junge Menschen von interkulturellen und internationalen Erfahrungen profitieren können;
- das kritische Denken und die Medienkompetenz, vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung von Internet und sozialen Medien fördern, um die Diskriminierung, Indoktrinierung, Polarisierung und gewalttätige Spaltung zu bekämpfen;
- die digitalen Kompetenzen und „Soft Skills“ von Schülern, jungen Menschen und Jugendarbeitern fördern, einschließlich der Anwendung von Fremdsprachen und Teamarbeit, insbesondere zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit;
- die politische Bildung und die gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung fördern;
- die Jugenddimension in den Beziehungen der EU zu Drittländern stärken.
Der virtuelle Austausch im Rahmen Erasmus+ ist eine Bottom-up-Initiative. Im Rahmen dieser Aufforderung können die teilnehmenden Organisationen die Themen, auf die sie sich konzentrieren wollen, frei wählen, aber die Vorschläge müssen ihre erwarteten Auswirkungen in Bezug auf eines oder mehrere der oben genannten Ziele darlegen (siehe auch den Abschnitt „Erwartete Wirkung“ weiter unten). Je nach Projektumfang und -thema sollten geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden (z. B. durch die Einführung von Gleichstellungsfragen in die Schulungsmaßnahmen). Ein besonderes Augenmerk muss auf die Eingliederung von sozial und wirtschaftlich schwachen Menschen und von Personen, die nicht in der Lage sind, einen Antrag auf physische Mobilität zu stellen, gelenkt werden. Da der virtuelle Austausch mit Studierenden und Universitäten leichter zu organisieren ist, werden die Antragsteller ermutigt, junge Menschen und Organisationen, die nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, einzubeziehen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Projekte werden auf der Grundlage von Arbeitsplänen finanziert, die ein breites Spektrum von Online-Kooperationsaktivitäten umfassen können, wie zum Beispiel:
- Online-Diskussionen zwischen jungen Menschen von Jugendorganisationen aus verschiedenen Ländern im Rahmen von Jugendprojekten. In diesem Kontext könnten auch Rollenspielsimulationen durchgeführt werden;
- Schulungen für Jugendbetreuer, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten;
- Online-Diskussionen zwischen Studierenden von Hochschuleinrichtungen in verschiedenen Ländern als Teil des Hochschulstudiums;
- Schulungen für Universitätsprofessoren/-personal, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten; interaktive offene Online-Kurse, die herkömmliche Kursmaterialien wie gefilmte Vorlesungen, Lesestoff und Aufgabenstellungen enthalten (wie die bekannten MOOCs, Massive Open Online Courses, aber mit dem Schwerpunkt auf interaktiven Benutzerforen in kleinen Gruppen, um die Interaktion zwischen Studierenden, Professoren, Lehrkräften, jungen Menschen und Jugendarbeitern zu fördern).
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten und Ergebnisse der verschiedenen Projekte werden darauf abzielen, eine positive Wirkung in Bezug auf die Ziele der Aufforderung zu erzielen, die zwar je nach den Besonderheiten der Projekte variieren, aber eng mit der Lerndimension des virtuellen Austauschs verbunden sein sollten. Jeder Projektvorschlag sollte Angaben zu dieser erwarteten Wirkung enthalten. Die Antragsteller werden ermutigt, bei der Berichterstattung über die Wirkung der Projekte das Feedback der teilnehmenden Personen und Organisationen, insbesondere in Bezug auf den Lernwert, zu berücksichtigen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium, das aus mindestens vier Organisationen besteht, eingereicht werden. Die Konsortien müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestens zwei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus zwei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie zwei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus zwei förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sein, die derselben förderfähigen Region angehören;
- Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern.
- Antragsteller aus Subsahara-Afrika werden ermutigt, Teilnehmende aus einem breiten Spektrum von Ländern in ihren Vorschlag einzubeziehen, einschließlich der am wenigsten entwickelten Länder und/oder Partner, die weniger Erfahrung mit Erasmus+ haben.
Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.
weitere Förderkriterien
Die folgenden Organisationen können als Koordinator beteiligt sein:
- öffentliche oder private Organisationen im Bereich der Erwachsenenbildung oder Jugend (nichtformale Bildung);
- Hochschuleinrichtungen, Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen sowie rechtlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Lehrer- oder Studentenorganisationen;
Die Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen und muss rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.
Die teilnehmenden Organisationen können entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. An jedem Projektvorschlag dürfen nur Organisationen und Teilnehmer aus einer der förderfähigen Regionen von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3 und 9 (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens).
Die teilnehmenden Organisationen können den folgenden Kategorien angehören:
- Jugendorganisationen
- Hochschuleinrichtungen, Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen sowie rechtlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Lehrer- oder Studentenorganisationen;
- Vektoren des Wandels im Bildungssystem (Hochschulmanager, internationale Abteilungen, Dekane, Akkreditierungsstellen usw.); öffentliche oder private Organisationen, die in den Bereichen Hochschulbildung oder Jugend tätig sind und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem der förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer ansässig sind.
Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. Verbundene Einrichtungen sind nicht förderfähig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
Die Anträge sind begrenzt auf
- 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
- 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
- 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
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