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Call-Eckdaten
Partnerschaften für die Zusammenarbeit im Jugendbereich - Europäische NRO
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-YOUTH-2023-PCOOP-ENGO
Termine
Öffnung
29.11.2022
Deadline
22.03.2023 17:00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Drei Optionen für Pauschalbeträge: € 120.000,00; € 250.000,00 und € 400.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das vorrangige Ziel von Kooperationspartnerschaften besteht darin, es Organisationen zu ermöglichen, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen, ihre Partnernetzwerke auszubauen und zu stärken und ihre Fähigkeit zu verbessern, auf transnationaler Ebene gemeinsam tätig zu werden, indem sie die Internationalisierung ihrer Tätigkeiten fördern, neue Verfahren und Methoden austauschen oder entwickeln sowie Ideen austauschen und sich mit ihnen auseinandersetzen.
Call-Ziele
Kooperationspartnerschaften zielen auf Folgendes ab:
- Verbesserung der Qualität der Arbeit, der Aktivitäten und der Praktiken der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die naturgemäß nicht zu ein und demselben Sektor gehören
- Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die transnationale und sektorübergreifende Arbeit
- Berücksichtigung gemeinsamer Bedürfnisse und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
- Förderung von Transformation und Wandel (auf individueller, institutioneller oder sektoraler Ebene) mit dem Ergebnis von Verbesserungen und neuen Ansätzen, und zwar entsprechend dem Kontext der jeweiligen Organisation.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen Kooperationspartnerschaften entweder:
- mindestens eine horizontale Priorität
und/oder
- mindestens eine spezifische Priorität abdecken, die für den am stärksten betroffenen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend oder Sport relevant ist.
Bei Projekten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen indirekt verwaltet werden, können die nationalen Agenturen diejenigen dieser Prioritäten, die in ihrem jeweiligen nationalen Kontext besonders relevant sind, stärker berücksichtigen („europäische Prioritäten im nationalen Kontext“).
Nationale Agenturen müssen potenzielle Antragsteller über ihre offiziellen Websites ordnungsgemäß informieren.
Bei Projekten im Bereich des Sports kann nur eine (horizontale oder spezifische) Priorität behandelt werden.
Erwartete Ergebnisse
Ein Projekt im Rahmen einer Kooperationspartnerschaft besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern.
- Planung (Festlegung der Bedürfnisse, der Ziele, der Projekt- und Lernergebnisse, der Aktivitätsformate, des Zeitplans usw.)
- Vorbereitung (Planung der Aktivitäten, Erstellung des Arbeitsprogramms, praktische Vorkehrungen, Bestätigung der Zielgruppe(n) für die vorgesehenen Aktivitäten, Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern usw.)
- Durchführung der Aktivitäten
- Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse)
Kooperationspartnerschaften können auch die Organisation länderübergreifender Unterrichts-, Ausbildungs- und Lernaktivitäten für Einzelpersonen oder Gruppen umfassen, wenn sie hinsichtlich der Erreichung der Projektziele mit einem Mehrwert verbunden sind. Das Format und der Zweck der vorgeschlagenen Aktivitäten sowie die Art und Anzahl der Teilnehmer sind im Rahmen des Projektantrags zu beschreiben und zu begründen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Eine Kooperationspartnerschaft ist ein transnationales Projekt, an dem mindestens drei Organisationen aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen.
Die Anzahl der an einer Partnerschaft teilnehmenden Organisationen ist nach oben nicht begrenzt.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle teilnehmenden Organisationen benannt werden.
Grundsätzlich fördern Kooperationspartnerschaften die Zusammenarbeit zwischen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können jedoch als Partner (nicht als Antragsteller) beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt und die Mindestbeteiligung von drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern erfüllt ist.
weitere Förderkriterien
An einer Kooperationspartnerschaft kann jede öffentliche oder private Organisation teilnehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland weltweit (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A des Leitfadens) ansässig ist.
Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.
Organisationen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern können entweder als Projektkoordinatoren oder als Partnerorganisationen teilnehmen.
Organisationen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht als Projektkoordinatoren teilnehmen.
Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt konkret bezieht, stehen Kooperationspartnerschaften allen Organisationen offen, die in einem beliebigen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderer sozioökonomischer Sektoren tätig sind oder sich bereichsübergreifend engagieren (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren und Sport- und Kulturorganisationen).
Je nach der Priorität und den Zielsetzungen des Projekts sollten an einer Kooperationspartnerschaft die am besten geeigneten Partner mit möglichst vielfältigem Hintergrund beteiligt sein, damit die verschiedenen Erfahrungen, Profile und spezifischen Fachkenntnisse genutzt und relevante und hochwertige Ergebnisse erzielt werden können.
Zusätzlich zu den Organisationen, die offiziell an dem Projekt teilnehmen (der Koordinator und die Partnerorganisationen), können an Kooperationspartnerschaften auch andere Partner aus dem öffentlichen oder privaten Sektor beteiligt sein, die zur Durchführung spezifischer Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Bekanntmachung und Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen.
Im Rahmen eines Erasmus+-Projekts werden diese Partner als „assoziierte Partner“ bezeichnet. Vertraglich gesehen und unter dem Aspekt der Förderfähigkeit gelten sie nicht als Projektpartner und erhalten im Rahmen des Projekts keine Mittel aus dem Programm. Damit jedoch ihre Rolle innerhalb der Partnerschaft verständlich wird und ein Gesamtbild für den Vorschlag verfügbar ist, muss ihre Beteiligung am Projekt und an den verschiedenen Aktivitäten klar beschrieben werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
Die Anträge sind begrenzt auf
- 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
- 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
- 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
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