Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Unterstützungsdienste für Energiegemeinschaften
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2025-CET-ENERCOM
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.750.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, Dienste einzurichten oder auszubauen, die den Aufbau und das Wachstum von Energiegemeinschaften unterstützen.
Call-Ziele
Energiegemeinschaften wurden aufgrund ihrer potenziellen Rolle bei der Erreichung der Energie- und Klimaziele für 2030 und 2050 als wichtige Akteurinnen im Energiesystem der EU anerkannt. Darüber hinaus arbeitet die Europäische Kommission an einem Bürger*innenenergiepaket, das neben anderen Modellen des bürgerschaftlichen Engagements bei der Energiewende auch Unterstützungsmechanismen für die Entstehung und das Wachstum von Energiegemeinschaften in Europa vorschlagen wird.
Energiegemeinschaftsprojekte können die Investitionen von Bürger*innen und lokalen Behörden in erneuerbare Energien und Energieeffizienz kanalisieren und gleichzeitig das lokale Eigentum an Energieanlagen sicherstellen. Gleichzeitig haben Energiegemeinschaften das Potenzial, weitere Vorteile für die Gemeinschaft zu bringen, die von niedrigeren Energiepreisen oder lokaler Beschäftigung bis hin zu sozialem Zusammenhalt und Integration reichen. Die Entwicklung und Verwirklichung von Energiegemeinschaftsprojekten kann jedoch komplex sein. In einigen Fällen ist dies auf den regulatorischen und politischen Kontext zurückzuführen (z. B. wechselnde nationale Förderprogramme für erneuerbare Energien, aufwändige Genehmigungsverfahren, schwerfällige Verwaltungsverfahren usw.). In anderen Fällen hängen die Herausforderungen mit dem Mangel an Informationen und Wissen, dem begrenzten Zugang zu Finanzmitteln oder den Schwierigkeiten bei der Einbindung der Bürger*innen und der Schaffung wirksamer Führungs- und Entscheidungsstrukturen zusammen. Diese Hürden hindern Energiegemeinschaften in ganz Europa daran, ihr Potenzial voll auszuschöpfen.
Neben den Arbeiten der Mitgliedstaaten zur Festlegung von Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften schaffen immer mehr lokale und regionale Behörden Dienstleistungen, um die Entstehung und Entwicklung von Energiegemeinschaften und kollektiven Energieprojekten in ihrem Gebiet zu unterstützen. Darüber hinaus schließen sich in einigen Kontexten die Akteur*innen von Energiegemeinschaften zusammen, um sich gegenseitig zu helfen, indem sie Dienstleistungen gegenseitig anbieten und andere Gemeinschaften bei der Projektentwicklung unterstützen. Dies geschieht beispielsweise durch das Angebot technischer Hilfe, die gemeinsame Durchführung von Betriebs- und Wartungsarbeiten, die Ausweitung des Zugangs zu Finanzinstrumenten und neuen Geschäftsmodellen oder die Gründung von Partnerschaften, um sicherzustellen, dass die Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften an die Bedürfnisse vor Ort angepasst werden. Diese Gruppierungen wissen aus erster Hand, mit welchen Hürden Projekte konfrontiert sein können, und können wirksame Hilfe leisten, um Gemeinschaftsprojekte zu fördern. In Abstimmung mit den lokalen und regionalen Regierungen entwickeln sie sich zu neuen Akteur*innen, die wirksame Unterstützungsleistungen für Energiegemeinschaften erbringen können.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten die konkreten Auswirkungen darlegen, die durch die geplanten Tätigkeiten erzielt werden sollen.
Die Vorschläge sollten die themenspezifischen Auswirkungen (soweit relevant), die gemeinsamen Indikatoren von LIFE MEZ und alle anderen projektspezifischen Leistungsindikatoren, die sie für ihre Maßnahme als relevant erachten, quantifizieren.
Die Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dessen Ende quantifiziert werden. Die gemeldeten Zahlen werden unter Berücksichtigung des Kontexts, in dem sie entstanden sind, bewertet und sollten glaubwürdig mit den vorgesehenen Aktivitäten verbunden sein.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der vollständig implementierten, betriebsbereiten und getesteten gemeinschaftlichen Energiedienstleistungen vor Ende der Aktion. Ihre Erprobung muss die ersten Investitionen in Energiegemeinschaftsprojekte auslösen.
- Anzahl der Energiegemeinschaften, die von der Unterstützung profitieren (einschließlich neuer und bestehender Einrichtungen).
- Umfang der persönlichen Unterstützung, die den Entwickler*innen von Energiegemeinschaftsprojekten zur Verfügung gestellt wurde (Vollzeitäquivalente in Personenmonaten).
- Anzahl der dank der Dienstleistungen gegründeten Energiegemeinschaften (mit Angabe, ob es sich um RECs oder CECs handelt).
- Anzahl der Mitglieder (Bürger*innen oder Organisationen), die sich den Energiegemeinschaften aufgrund der geleisteten Unterstützung angeschlossen haben.
- Anzahl und Art der Akteur*innen mit verbesserten Fähigkeiten.
- Anzahl der lokalen und regionalen Behörden, die sich verpflichtet haben, die Erfahrungen mit bewährten Praktiken zu übernehmen.
- (Gegebenenfalls) Anzahl der Zusammenschlüsse von Energiegemeinschaften zur gegenseitigen Nutzung von Dienstleistungen.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE-Weiterbildung quantifizieren:
- durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr), unter Angabe der Art der ausgelösten erneuerbaren Energie
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr)
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten sich auf die Einrichtung oder den Ausbau von Unterstützungsdiensten konzentrieren, die die Gründung neuer Energiegemeinschaften und das Wachstum bestehender Gemeinschaften erleichtern sollen.
Die für die Erbringung der Unterstützungsdienste zuständige(n) Stelle(n) sollte(n) eindeutig bestimmt und begründet werden. Die Unterstützungsdienste können von relevanten lokalen Akteur*innen wie lokalen oder regionalen Regierungen, Energieagenturen oder Dachorganisationen von Energiegemeinschaften (z. B. Verbände, Vereinigungen von Energiegenossenschaften) erbracht werden. Vorschläge, die eine gegenseitige Nutzung oder die gemeinsame Nutzung von Dienstleistungen durch Dachorganisationen von Energiegemeinschaften oder Gruppierungen von Energiegemeinschaften vorsehen, werden gefördert.
Die Dienstleistungen sollten sich auf die Unterstützung von Energiegemeinschaften für erneuerbare Energien (RECs) gemäß der überarbeiteten Richtlinie über erneuerbare Energien ((EU) 2018/2001) und/oder Bürgerenergiegemeinschaften (CECs) gemäß der Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt ((EU) 2019/944) konzentrieren. In den Vorschlägen sollte angegeben werden, welche Arten von Energiegemeinschaften angestrebt werden.
Die für Energiegemeinschaftsprojekte erbrachten Dienstleistungen müssen direkte technische Unterstützung mit individueller Beratung in den verschiedenen Phasen der Projektentwicklung umfassen (z. B. Zugang zu Finanzmitteln, Unterstützung bei der Definition von Geschäftsmodellen, Rechtsberatung, Vermarktung von Energie, Unterstützung in der Betriebsphase). Die Dienste könnten auch darauf abzielen, Energiegemeinschaften durch Ansätze wie Peer-to-Peer-Unterstützung und Partnerschaftsprogramme zwischen Gemeinschaften mit unterschiedlichem Erfahrungsstand zu vergrößern und zu professionalisieren.
In den Vorschlägen sollte angegeben werden, welche Art von Unterstützung geleistet wird und wie diese umgesetzt wird, einschließlich Personal und Kommunikationskanäle. Eine ständige physische Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich (die Unterstützung kann auch in einem anderen Rahmen erfolgen, z. B. in Form von vorübergehenden Schaltern oder regelmäßigen Treffen mit den Projektträger*innen). Ansätze, die hauptsächlich die Bereitstellung allgemeiner Informationen und Ratschläge, den Zugang zu Anleitungsmaterialien und/oder die Konzentration auf Online-Plattformen und -Tools ohne oder mit nur begrenzter direkter menschlicher Interaktion beinhalten, werden als nicht relevant für den Umfang dieses Themas angesehen.
Die Konzeption des Dienstes muss detailliert und unter Berücksichtigung der spezifischen lokalen/regionalen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt, begründet werden. Einige dieser Hindernisse können mit der Entwicklung von Energiegemeinschaftsprojekten zusammenhängen (z. B. Zusammenarbeit mit Verteilernetzbetreiber*innen), aber die Vorschläge können auch auf die Bewältigung anderer lokaler Herausforderungen abzielen (z. B. Entvölkerung des ländlichen Raums, Notwendigkeit, Renovierungen zu beschleunigen, Bewältigung von Energieproblemen, Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen und kleinen und mittleren Unternehmen).
Darüber hinaus sollten alle Vorschläge:
- die Unterstützung der für den Erfolg der Aktion notwendigen Akteur*innen durch direkte Beteiligung am Konsortium oder eine überzeugende Strategie für deren Einbeziehung (insbesondere für lokale oder regionale Behörden) nachweisen.
- Legen Sie einen glaubwürdigen Ansatz für die Art und Weise vor, wie der Dienst die Projektentwickler*innen der Energiegemeinschaft erreichen und einbinden wird. Dieser Ansatz sollte an die Besonderheiten der Zielgebiete angepasst sein und berücksichtigen, wie verschiedene Arten von Mitgliedern einbezogen werden können.
- Sehen Sie eine angemessene Schulung und den Aufbau von Kapazitäten für das Personal vor, das die Dienstleistungen erbringt, oder für die Akteur*innen, die für die Projektdurchführung benötigt werden, einschließlich (falls zutreffend) des Personals der lokalen und regionalen Behörden, der Gemeindemitglieder und der Installateur*innen. Die Ziele und Inhalte der Schulungsmaßnahmen sollten im Vorschlag dargelegt werden.
- Skizzieren Sie einen überzeugenden Plan, um die Kontinuität der Unterstützung über die Laufzeit des Projekts hinaus zu gewährleisten.
Die Vorschläge sollten eine Erläuterung des Entwicklungsstandes der Gemeinden in den Zielgebieten enthalten. Vorrangig berücksichtigt werden Vorschläge, die sich auf geografische Gebiete konzentrieren, in denen Energiegemeinschaften weniger entwickelt sind, oder auf Arten von Aktivitäten, mit denen die Gemeinschaften weniger Erfahrung haben (z. B. gemeinschaftliches Heizen und Kühlen, Renovierung durch die Bürger*innen, Flexibilität).
Die Vorschläge müssen sicherstellen, dass sie die bestehenden nationalen Rahmenbedingungen und die lokale Unterstützung für Energiegemeinschaften ergänzen. Sie sollten auch bestehende Ressourcen und Netzwerke ergänzen und nutzen (z. B. die Europäische Fazilität für Energiegemeinschaften, das Citizen Energy Advisory Hub).
Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie neue Instrumente, Datenbanken oder digitale Plattformen entwickeln, es sei denn, ihr Mehrwert im Vergleich zu den bestehenden Instrumenten wird klar begründet und ihr potenzieller Ausbau über das Projekt hinaus überzeugend dargelegt.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragsteller*innen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, in denen ein EU-Beitrag von bis zu 1,75 Mio. EUR beantragt wird, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025-CETCall Document LIFE-2025-CET(881kB)
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren