Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Linderung der Energiearmut von Haushalten in Europa
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2025-CET-ENERPOV
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.750.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Maßnahmen sollten zur aktiven Bekämpfung der Energiearmut beitragen und auf den Instrumenten, Indikatoren und Ressourcen bestehender Initiativen wie der Beratungsstelle für Energiearmut und der Säule Energiearmut des Konvents der Bürgermeister aufbauen.
Call-Ziele
In den letzten Jahren mussten die europäischen Haushalte einen immer größeren Teil ihres Einkommens für Energie ausgeben, was zu einem Anstieg der Energiearmut führte und die Lebensbedingungen, das Wohlbefinden und die Gesundheit negativ beeinflusste. Jüngsten Schätzungen zufolge sind 10,6 % der Europäer*innen nicht in der Lage, ihre Wohnungen angemessen warm zu halten. Infolge des Anstiegs der Energiepreise nimmt die Zahl der energiearmen Haushalte, die durch ihre Energiekosten überfordert sind, weiter zu. Diese höheren Preise in Verbindung mit niedrigen Einkommen und schlechter Energieeffizienz von Gebäuden und Geräten sind die Hauptursachen für Energiearmut. Darüber hinaus verschärft die Zunahme extremer sommerlicher Hitzewellen in den letzten Jahren die Herausforderungen, denen sich energiearme Haushalte gegenübersehen, weiter und erhöht den Kühlbedarf der Haushalte. Zusätzlich zu seiner kausalen Multidimensionalität berührt das Phänomen über die Energiepolitik hinaus verschiedene Politikbereiche wie Gesundheit, Wohnungsbau und Sozialpolitik, was koordinierte, ganzheitliche Anstrengungen auf allen Verwaltungsebenen und die Einbeziehung verschiedener sektoraler Akteur*innen erfordert.
Der Europäische Grüne Deal zielt darauf ab, eine sozial gerechte und integrative Energiewende zu gewährleisten. Im Einklang mit dem Fit-for-55-Paket und insbesondere mit der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) ergreifen die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen, um energiearme Menschen zu stärken und zu schützen und Energieeffizienzmaßnahmen vorrangig bei von Energiearmut betroffenen Menschen, schutzbedürftigen Kund*innen, Menschen in Haushalten mit niedrigem Einkommen und gegebenenfalls Menschen, die in Sozialwohnungen leben, umzusetzen. Darüber hinaus unterstreicht die EED (Neufassung) die Notwendigkeit, das Dilemma der geteilten Anreize anzugehen und Hindernisse für Energieeffizienzmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern zu beseitigen. Um ein koordinierteres Vorgehen gegen Energiearmut zu gewährleisten, wurde in einer Empfehlung der EG zur Energiearmut und dem dazugehörigen Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen eine Reihe von Maßnahmen und Politiken dargelegt, die angenommen werden können.
In diesem Zusammenhang kann die Steigerung der Akzeptanz von Gebäuderenovierungsmaßnahmen, einschließlich Kühlungslösungen, energiearmen Haushalten langfristig erhebliche Vorteile bringen und zu niedrigeren Energierechnungen und besseren Lebensbedingungen führen. Die Bemühungen sollten sich darauf konzentrieren, Unterstützung bei der Überwindung von Hindernissen für die Durchführung von Renovierungsmaßnahmen in Wohngebäuden mit mehreren Wohnungen zu bieten, die ein koordiniertes Vorgehen von Hauseigentümer*innen und Mieter*innen erfordern, sowie die einschlägigen Akteur*innen, einschließlich der Behörden, bei der Ausarbeitung von längerfristigen Strategien und Koordinierungsrahmen zu unterstützen, um die Energiearmut auf den verschiedenen Verwaltungsebenen zu verringern, einschließlich spezieller Finanzierungsregelungen für die Verbesserung der Energieeffizienz für energiearme Haushalte.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten nachweisen, wie sie zur Verringerung der Energiearmut der Zielhaushalte (Bereich B) und zur wirksamen Umsetzung des Rechtsrahmens und zur Entwicklung erfolgreicher Koordinierungsstrukturen (Bereich A) beitragen, die in anderen Regionen oder Mitgliedstaaten nachgeahmt werden können. Gegebenenfalls sollten Prebound-/Rebound-Effekte berücksichtigt und darüber berichtet werden.
Je nach Anwendungsbereich und je nach Relevanz sollten die Vorschläge zeigen, wie sie zu Folgendem beitragen werden
- Verbesserung der Zusammenarbeit und des Wissensaustauschs zwischen den verschiedenen Ebenen der öffentlichen Behörden und der an den Koordinierungsstrukturen beteiligten sozialen Mittler*innen.
- Verbesserung des Verständnisses und des Fachwissens in den Behörden, die für die Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen der EED (Neufassung) zuständig sind.
- Effektivere und kohärentere Umsetzung der Bestimmungen, einschließlich einer besseren Planung, Gestaltung und Bewertung von politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit Energiearmut.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern sie für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der energiearmen Haushalte mit reduzierten Energiekosten.
- Anzahl der renovierten Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten.
- Anzahl der Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen, die für Mehrfamilienhäuser angepasst wurden, um Investitionen in die energetische Sanierung zu erleichtern.
- Anzahl der Vereinbarungen zwischen Hauseigentümer*innen und Mieter*innenvereinigungen, die das Engagement für Investitionen in energetische Sanierungen belegen.
- Anzahl der eingerichteten Beobachtungsstellen für Energiearmut und Koordinierungsstrukturen.
- Quantifizierter Mehrfachnutzen für energiearme Haushalte, z. B. Verbesserung der körperlichen und geistigen Gesundheit, des Komforts und des Raumklimas, Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen, Verbesserung der sozialen Eingliederung, Verringerung der öffentlichen Gesundheitsausgaben.
- Anzahl der energiearmen Verbraucher*innen, die von den Aktivitäten profitieren.
- Anzahl der Rechtsakte oder Durchführungsbestimmungen, Politiken oder Strategien, die zur Bekämpfung der Energiearmut geschaffen/angepasst wurden.
- Andere Umweltauswirkungen wie die Verringerung der Produktion von Schadstoffen.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Gefördert werden Vorschläge für Maßnahmen mit einem übergreifenden Schwerpunkt auf der Bekämpfung der sommerlichen Energiearmut und/oder Maßnahmen, die sich auf geografische Gebiete mit weniger entwickelten Maßnahmen und Rahmenwerken zur Bekämpfung der Energiearmut konzentrieren.
Die vorgeschlagene Maßnahme sollte nur einen der beiden nachstehenden Bereiche abdecken, entweder Bereich A oder Bereich B des Themas. Der Anwendungsbereich sollte in der Einleitung des Vorschlags angegeben werden. Im Falle von Bereich A können die Maßnahmen einen oder beide Teilbereiche abdecken.
Bereich A: Unterstützung der Politik und der Koordinierung für Behörden und Interessengruppen
- Die Maßnahmen sollten nationale, regionale und/oder lokale Behörden und gesellschaftliche Mittler*innen beim Aufbau langfristiger, sektorübergreifender Koordinierungsstrukturen zur Bekämpfung der Energiearmut unterstützen. Die Koordinierungsstrukturen sollten die ressortübergreifende und vertikale Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Regierungsstrukturen und gesellschaftlichen Akteur*innen fördern und könnten die Einrichtung langfristiger nationaler Beobachtungsstellen für Energiearmut umfassen. Wo bereits nationale Koordinierungsstrukturen oder Beobachtungsstellen bestehen, sollte der Vorschlag die Notwendigkeit und den Mehrwert neuer Koordinierungsstrukturen klar aufzeigen. Um die Einrichtung solcher Strukturen zu erleichtern und das erforderliche organisatorische Fachwissen aufzubauen, sollte die vorgeschlagene Maßnahme auch die Durchführung von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für die an den Koordinierungsstrukturen beteiligten nationalen, regionalen und/oder lokalen Behörden und gesellschaftlichen Vermittler*innen umfassen. Von den beteiligten Akteur*innen wird erwartet, dass sie alle relevanten Sektoren (z. B. Energie, Soziales, Gesundheit und Wohnen) vertreten, um einen ganzheitlichen partizipatorischen Ansatz zur langfristigen Bekämpfung der Energiearmut und zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts zu gewährleisten.
- Bereitstellung von maßgeschneiderter politischer Unterstützung für nationale Behörden bei der Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen der EED (Neufassung), damit die Behörden konkrete politische Maßnahmen zur Stärkung und zum Schutz energiearmer Haushalte konzipieren und ergreifen können. Die vorgeschlagene Maßnahme sollte den Behörden Unterstützung und Beratung z. B. zu regulatorischen, finanziellen und technischen Aspekten bieten, um die Analyse ihres nationalen Policy-Mixes zu unterstützen und die verschiedenen energiearmutsbezogenen Bestimmungen zu kombinieren, in einen Kontext zu stellen und zusammenzuführen, um eine wirksame und kohärente Planung, Gestaltung und Verbesserung von Strategien und Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut auf nationaler Ebene zu ermöglichen. Dabei sollte die Aktion die Einbeziehung und Mobilisierung nationaler Behörden in verschiedenen Sektoren sicherstellen und diese Behörden dabei unterstützen, die Auswirkungen verschiedener Umsetzungsoptionen zu planen und zu bewerten, wobei die spezifischen nationalen Bedürfnisse und der Kontext der Energiearmut berücksichtigt werden.
Es wird erwartet, dass die relevanten nationalen/regionalen/lokalen Behörden und Interessengruppen wie Verbraucher- oder Sozialorganisationen, der Wohnungssektor oder Anbieter*innen von Gesundheitsdiensten entweder direkt beteiligt sind oder dass ihre konkrete Unterstützung und Beteiligung im Vorschlag nachgewiesen wird.
Bereich B: Unterstützung der Renovierung von Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten
Maßnahmen im Rahmen von Scope B sollten die energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern mit energiearmen Bewohner*innen unterstützen, mit besonderem Schwerpunkt auf der Stärkung und Anpassung der Führungs- und Entscheidungsstrukturen von Gebäudeverwaltungen und Hausbesitzer*innen- oder Mieter*innenvereinigungen, der Beseitigung damit verbundener rechtlicher Hindernisse (z. B. Eigentums- und/oder Mietgesetze), der Aufteilung von Anreizen und der Einrichtung und Koordinierung relevanter Unterstützungsdienste. Bei den geförderten Renovierungsmaßnahmen sollte berücksichtigt werden, dass die Bewohner*innen nach den Arbeiten in ihren Häusern bleiben können, wodurch so genannte Renovierungen vermieden werden, und sie können auch Lösungen für erneuerbare Energien umfassen.
Es wird erwartet, dass insbesondere Hauseigentümer*innen- oder Mieter*innenverbände und Wohnungsbaugesellschaften entweder direkt an dem Konsortium beteiligt sind oder dass ihre konkrete Unterstützung und Beteiligung in dem Vorschlag eindeutig nachgewiesen wird.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten den vielfältigen Nutzen der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien für die verschiedenen energiearmen Zielgruppen berücksichtigen, z. B. verbesserte Gesundheit, Komfort, Luftqualität, bessere soziale Eingliederung usw. Besonderes Augenmerk könnte auf bestimmte Gruppen gelegt werden, die stärker gefährdet sind, von Energiearmut betroffen zu sein, oder die anfälliger für die negativen Auswirkungen von Energiearmut sind, wobei gegebenenfalls auch das Geschlecht zu berücksichtigen ist. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie neue IT-Instrumente, Datenbanken oder Plattformen entwickeln, es sei denn, ihr Mehrwert im Vergleich zu bestehenden Instrumenten wird begründet und ihr potenzieller Umfang über das Projekt hinaus überzeugend dargelegt.
- Für Maßnahmen zur Gebäudesanierung, die sich nicht eindeutig auf energiearme Haushalte konzentrieren, siehe LIFE-2025-CET-BETTERRENO.
- Für Maßnahmen, die One-Stop-Shops für die Renovierung betreffen, siehe LIFE-2025-CET-OSS.
- Maßnahmen zur Unterstützung der Gründung von Energiegemeinschaften finden Sie unter LIFE-2025-CET-ENERCOM.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragsteller*innen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, in denen ein EU-Beitrag von bis zu 1,75 Mio. EUR beantragt wird, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025-CETCall Document LIFE-2025-CET(881kB)
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren