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Call-Eckdaten
Natur und biologische Vielfalt
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Natur und Artenvielfalt"
Call Nummer
LIFE-2025-SAP-NAT-NATURE
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 153.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 13.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In diesem Bereich sollen die Projekte zu einer intelligenten und ergebnisorientierten Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften für Natur und biologische Vielfalt und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 führen. Es können nur wild lebende Tiere und Pflanzen sowie natürliche und naturnahe Lebensräume gefördert werden.
Call-Ziele
Die Projekte sollten mindestens einem der beiden Interventionsbereiche zuzuordnen sein:
Interventionsbereich: "Raum für Natur"
Jedes Projekt, das darauf abzielt, den Zustand von Arten oder Lebensräumen durch gebietsbezogene Erhaltungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen zu verbessern, fällt in den förderfähigen Bereich des Interventionsbereichs "Raum für Natur". Dazu gehören zum Beispiel
- Projekte zur Wiederherstellung oder Verbesserung von natürlichen oder naturnahen Lebensräumen oder von Lebensräumen von Arten, sowohl innerhalb als auch außerhalb bestehender Schutzgebiete;
- Projekte zur Schaffung zusätzlicher Schutzgebiete oder zur Verbesserung des Schwerpunkts der biologischen Vielfalt und des Beitrags bestehender Schutzgebiete durch Erhaltungs- und Managementmaßnahmen;
- Projekte zur Schaffung ökologischer Korridore oder zur Entwicklung anderer grüner Infrastrukturen, die die Widerstandsfähigkeit des transeuropäischen Naturnetzes erhöhen;
- Projekte zur Erprobung oder Demonstration neuer Konzepte für das Gebietsmanagement,
- Projekte, die auf Belastungen innerhalb und außerhalb von Natura 2000 einwirken, die natürliche oder halbnatürliche Lebensräume in der EU oder Lebensräume geschützter Arten beeinträchtigen.
Interventionsbereich: "Schutz unserer Arten"
Jedes Projekt, das darauf abzielt, den Zustand von Arten zu verbessern (oder im Falle invasiver gebietsfremder Arten deren Auswirkungen zu verringern), und zwar durch andere einschlägige Aktivitäten als gebietsbezogene Schutz- oder Wiederherstellungsmaßnahmen, fällt in den Interventionsbereich "Schutz unserer Arten". In Anbetracht des breiten Spektrums an Bedrohungen, die zusätzlich zur Verschlechterung ihrer Lebensräume auf die Arten einwirken können, können solche Projekte ein breites Spektrum an relevanten Maßnahmen anwenden, die von harten Infrastrukturarbeiten bis hin zur Sensibilisierung der Beteiligten reichen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Antragsteller*innen wird erwartet, dass sie die erwarteten Auswirkungen, wie im Vergabekriterium "Auswirkungen" beschrieben, im Hinblick auf den Erhaltungsnutzen definieren, berechnen, erläutern und erreichen.
In Anbetracht der begrenzten Verfügbarkeit von LIFE-Mitteln müssen Projekte, für die hohe EU-Beiträge (z. B. über 5 Mio. EUR) beantragt werden, insbesondere außergewöhnlich klare und überzeugende Nachweise für den EU-Mehrwert ihrer Vorschläge in Bezug auf die Auswirkungen und das Preis-Leistungs-Verhältnis vorlegen. Der beantragte Beitrag muss eindeutig durch eine außergewöhnliche Wirkung zugunsten dringender Erhaltungsbedürfnisse/Prioritäten gerechtfertigt sein. Während Projekte mit höheren Budgets von Größenvorteilen profitieren, müssen die Antragsteller*innen die Kosteneffizienz ihrer Projekte nachweisen und eine detaillierte Kostenaufschlüsselung in dem obligatorischen Anhang "Detaillierte Budgettabelle" vorlegen. Alle LIFE-Vorschläge müssen über die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen berichten und dabei die LIFE-Schlüsselindikatoren (KPIs) berücksichtigen. Diese Leistungsindikatoren tragen dazu bei, die Auswirkungen des LIFE-Vorschlags auf ökologischer, aber auch auf sozioökonomischer Ebene zu bewerten (z. B. durch Maßnahmen, die sich auf die lokale Wirtschaft und Bevölkerung auswirken). Alle gemessenen Indikatoren sollten mit dem behandelten Problem der Erhaltung oder der biologischen Vielfalt und der Art der geplanten Tätigkeiten im Einklang stehen.
Die Antragsteller*innen sollten die relevanten Indikatoren in Teil C des elektronischen Finanzhilfeantrags überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.
Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für das spezifische Projekt wichtig sind, sollten die Antragsteller*innen den Indikator "Andere projektspezifische KPIs" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung dieser Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars einreichen.
Gegebenenfalls müssen die Projekte eine GIS-Datei (Geographic Information System) und die zugehörigen Daten des spezifischen geografischen Gebiets, in dem die Intervention stattgefunden hat, als Teil ihres Abschlussberichts hochladen. Diese Karte sollte es ermöglichen, die bereits in der KPI-Datenbank gemeldeten Auswirkungen räumlich zu visualisieren. Das spezifische Format und die technischen Anforderungen an die GIS-Dateien werden den unterstützten Projekten während ihrer Durchführung mitgeteilt. Darüber hinaus werden LIFE-Projekte ermutigt, Copernicus und/oder Galileo/EGNOS für satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionierungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitdaten und -dienste zu nutzen.
Genauere Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.
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Erwartete Ergebnisse
In beiden Interventionsbereichen sind klar definierte spezifische, ergebnisorientierte, biodiversitätsbezogene Ziele für Projekte und ihre Aktivitäten eine Voraussetzung für eine objektive Priorisierung der Vorschläge.
Um einen effektiven Vergleich der Vorzüge der Vorschläge zu ermöglichen, werden die folgenden Grundsätze für eine erste Prioritätsstufe angewendet, die die Dringlichkeit in den beiden Interventionsbereichen definiert:
- Bei Vorschlägen, die auf Arten abzielen, die unter die EU-Vogelschutzrichtlinie fallen, wird denjenigen Vorschlägen Vorrang eingeräumt, die vom Ausschuss für die Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (Ornis-Ausschuss), der gemäß Artikel 16 dieser Richtlinie eingesetzt wurde, als solche eingestuft werden.
- Bei Vorschlägen, die auf Arten und Lebensräume abzielen, die unter die Habitat-Richtlinie der EU fallen, wird folgenden Vorschlägen Priorität eingeräumt:
- Projekte, die eindeutig auf Lebensräume oder Arten abzielen, die sich in einem ungünstigen und rückläufigen Erhaltungszustand befinden, insbesondere wenn ihr Zustand sowohl in der EU als auch in der/den nationalen biogeografischen Region(en), in der/denen das Projekt durchgeführt wird, ungünstig und rückläufig ist (U2);
- Projekte, die darauf abzielen, Konflikte zu minimieren und die Koexistenz zwischen Menschen und Großraubtieren zu fördern.
- Bei Arten und Lebensräumen, die nicht unter die EU-Naturschutzvorschriften fallen, wird Vorschlägen der Vorzug gegeben, die eindeutig auf Arten und Lebensräume abzielen, die in den neuesten roten Listen der EU als stärker vom Aussterben bedroht (insbesondere: gefährdet oder schlimmer) eingestuft sind. Bei Arten und Lebensräumen, die nicht von den roten Listen der EU abgedeckt werden, ist die aktuellste veröffentlichte Version der europäischen oder globalen roten Listen der IUCN vorrangig zu berücksichtigen. Letzteres gilt sowohl für Artengruppen, die nicht von den roten Listen der EU erfasst werden, als auch für Arten und Lebensräume in den Regionen in äußerster Randlage, den ÜLG und den mit dem LIFE-Programm assoziierten Ländern.
Die weitere Prioritätensetzung der Vorschläge erfolgt auf der Grundlage der nachstehenden politischen Prioritäten:
Prioritäten, die sich aus den EU-Rechtsvorschriften über Natur und biologische Vielfalt ergeben
Vorrangig berücksichtigt werden Vorschläge zur Verbesserung des Erhaltungszustands oder der Entwicklung von Arten und Lebensräumen von EU-Interesse, insbesondere wenn
- Sie dienen der Umsetzung von Zielen und Maßnahmen, die in nationalen oder regionalen prioritären Aktionsrahmen (PAF) im Rahmen der EU-Habitat-Richtlinie oder in nationalen Wiederherstellungsplänen im Rahmen der EU-Naturwiederherstellungsverordnung oder in anderen Plänen (z. B. Aktionsplänen für Arten) oder Strategien festgelegt sind, die auf internationaler, nationaler, regionaler oder multiregionaler Ebene von Natur- und Biodiversitätsbehörden angenommen wurden, die die EU-Natur- und/oder Biodiversitätspolitik oder -Rechtsvorschriften umsetzen und die spezifische und messbare Aktionen oder Ziele mit einem klaren Zeit- und Finanzplan umfassen;
- Ihre Aktivitäten konzentrieren sich auf die Umsetzung der Erhaltungsziele für bestehende Natura-2000-Gebiete. Im Falle von Gebieten der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder, für die die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie nicht gelten, sollten sich die Aktivitäten auf ähnliche Netze von Schutzgebieten konzentrieren, insbesondere dort, wo solche Erhaltungsziele klar festgelegt sind, und den Zustand der Arten und Lebensräume verbessern, für die die Gebiete ausgewiesen sind;
- Ihre Aktivitäten konzentrieren sich auf die Verringerung der absichtlichen oder zufälligen Tötung der Zielarten (z. B. Vergiftung, illegale Tötung, Beifang), die Vermeidung von Konflikten zwischen den Beteiligten, die Verbesserung der Akzeptanz und die Förderung der Koexistenz mit geschützten Arten.
Bei den Vorschlägen zu invasiven gebietsfremden Arten wird außerdem den folgenden Arten Priorität eingeräumt:
- Arten, die in der Liste der invasiven gebietsfremden Arten, die für die Union von Belang sind, gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 aufgeführt sind, und/oder invasive gebietsfremde Arten, die für die Mitgliedstaaten oder Regionen von Belang sind, gemäß Artikel 12 bzw. 11 der Verordnung; oder
- andere invasive gebietsfremde Arten, die sich negativ auf den Erhaltungszustand oder die Entwicklung von Arten und Lebensräumen von EU-Interesse oder anderer durch EU-Rechtsvorschriften geschützter Arten auswirken oder in den Roten Listen der EU oder der Welt als bedrohte Arten aufgeführt sind (letzteres gilt für Artengruppen und/oder Länder und Regionen, die nicht von den Roten Listen der EU erfasst werden).
Prioritäten, die sich aus der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 ergeben
Auf der Grundlage der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 wird Vorschlägen Vorrang eingeräumt, die die folgenden Ziele verfolgen:
- Aufbau eines kohärenten Netzes von Schutzgebieten
- Vorschläge, die zur Erreichung des Ziels beitragen, mindestens 30 % der Landfläche der EU und 30 % der Meeresfläche der EU rechtlich zu schützen und ökologische Korridore als Teil eines echten transeuropäischen Naturnetzes zu integrieren.
- Vorschläge, die zur Erreichung des Ziels beitragen, mindestens ein Drittel der EU-Schutzgebiete, einschließlich aller verbleibenden EU-Primär- und Altwälder, streng zu schützen
- Umsetzung der EU-Ziele zur Wiederherstellung von Arten und Lebensräumen
- Vorschläge, die sich auf die Umsetzung nationaler Verpflichtungen oder Zusagen zur Verbesserung des Zustands von Arten und Lebensräumen, die unter die EU-Naturschutzrichtlinien fallen, konzentrieren, auch durch länder- oder grenzübergreifende Ansätze.
- Vorschläge, die zur Umsetzung der nationalen Wiederherstellungspläne (NRP) im Rahmen der EU-Naturwiederherstellungsverordnung beitragen, und insbesondere:
- Vorschläge, die dazu beitragen, Gebiete der unter die EU-Naturwiederherstellungsverordnung fallenden Lebensraumtypen, die sich derzeit in keinem guten Zustand befinden, in einen guten Zustand zu versetzen.
- Vorschläge, die zur Wiederherstellung von Lebensraumtypen, die unter die EU-Naturwiederherstellungsverordnung fallen, in Gebieten beitragen, die nicht von diesen Lebensraumtypen abgedeckt werden, mit dem Ziel, ihr günstiges Referenzgebiet zu erreichen.
- Wiederherstellung von geschädigten und kohlenstoffreichen Ökosystemen und/oder Verhinderung und Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen
- Vorschläge mit Schwerpunkt auf der Wiederherstellung degradierter kohlenstoffreicher Ökosysteme. Bei Wäldern umfasst dies Vorschläge, die auf die Wiederherstellung der Struktur, Zusammensetzung und Funktionsweise von Primärwäldern abzielen.
- Vorschläge mit Schwerpunkt auf dem Einsatz grüner und blauer Infrastrukturen im Einklang mit den EU-Leitlinien sowie andere naturbasierte Lösungen und Wiederherstellungsmaßnahmen, die dazu beitragen würden, die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu verhindern oder zu verringern, einschließlich Projekten zur Wiederherstellung von Flüssen und Feuchtgebieten. Außerdem Vorschläge zur Wiederherstellung von Gebieten, die von Wüstenbildung betroffen sind, mit dem Ziel, die Land- und Wasserbewirtschaftung durch ökosystembasierte Ansätze zu verbessern, die Auswirkungen von Sturzfluten in ariden, semiariden und trockenen subhumiden Gebieten zu verhindern und somit die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme gegenüber Überschwemmungen und Dürren zu erhöhen.
- Verbesserung der Gesundheit und Widerstandsfähigkeit von bewirtschafteten Wäldern
- Vorschläge, die eine "naturnahe Forstwirtschaft" demonstrieren, d.h. Praktiken, die versuchen, die Bewirtschaftungsziele mit den notwendigen menschlichen Eingriffen zu erreichen, um die biologische Vielfalt zu erhalten, Waldbrände zu verhindern und die Erhaltung mit Produktivitätszielen zu verbinden.
- Vorschläge, die eine verstärkte nachhaltige Waldbewirtschaftung für die Klimaanpassung und die Widerstandsfähigkeit der Wälder gewährleisten. Dazu gehören finanzielle Anreize für Waldbesitzer und -bewirtschafter zur Verbesserung der Quantität und Qualität der Wälder in der EU.
- Umkehrung des Rückgangs der Bestäuber
- Vorschläge zur Unterstützung der Umsetzung von Priorität II "Verbesserung der Erhaltung von Bestäubern und Bekämpfung der Ursachen ihres Rückgangs" der überarbeiteten EU-Bestäuberinitiative, insbesondere die Umsetzung der drei Aktionspläne für die am stärksten bedrohten Bestäuberarten.
- Vorschläge für die Wiederherstellung von Lebensräumen, die für den Lebenszyklus von Wildbestäubern wichtig sind; in solchen Vorschlägen muss dargelegt werden, wie die Verbesserung der damit verbundenen Bestäubergemeinschaften bei den Projektaktivitäten berücksichtigt wird.
- Vorschläge, die, auch wenn sie sich nicht direkt auf Bestäuber beziehen, den Projekterfolg u. a. an der Verbesserung der Bestäubergemeinschaften messen.
- Rückführung der Natur auf landwirtschaftliche Flächen
- Projektvorschläge, die innovative Ansätze zur Wiederherstellung von Landschaftsmerkmalen mit hoher Biodiversität in Agrarökosystemen aufzeigen, die auch Vorteile für Landwirte und Gemeinden bringen (z. B. Verhinderung von Bodenerosion und -verarmung, Bodendegradation und Wüstenbildung, Filterung von Luft und Wasser und Unterstützung der Klimaanpassung), und die solche Ansätze vermitteln.
- Wiederherstellung funktionaler Ökosysteme und Rückgewinnung der Natur in städtischen und stadtnahen Gebieten
- Projektvorschläge für die Wiederherstellung gesunder und artenreicher Ökosysteme in städtischen Grünflächen und stadtnahen Gebieten sowie für die Entwicklung grüner Infrastrukturen und naturbasierter Lösungen, die erhebliche Vorteile für die biologische Vielfalt mit sich bringen und gleichzeitig Lösungen für urbane Herausforderungen bieten und den Zugang zur Natur verbessern, insbesondere wenn sie Biodiversitätsziele und -maßnahmen umsetzen, die in Plänen zur städtischen Begrünung und/oder in Strategien und Plänen zur städtischen Biodiversität und/oder in Strategien für grüne Infrastrukturen enthalten sind.
- Wiederherstellung des guten Umweltzustands von Meeres- und Süßwasserökosystemen
- Vorschläge zur Wiederherstellung von Meeres- und Süßwasserökosystemen und zur Verbesserung ihres Erhaltungszustands, einschließlich Vorschlägen zur Wiederherstellung frei fließender Flüsse, zur Beseitigung veralteter Barrieren und zur Wiederherstellung von Überschwemmungsgebieten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- die/der Koordinator*in muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
weitere Förderkriterien
Für diese Aufforderung gelten zusätzliche Bedingungen für bestimmte Aktivitäten, die auf den Seiten 16-25 des Aufforderungsdokuments aufgeführt sind:
- Nachhaltigkeit
- Aktivitäten innerhalb von Natura 2000
- Aktivitäten außerhalb von Natura 2000
- Wiederansiedlung von Arten und andere Erhaltungsmaßnahmen innerhalb des natürlichen Verbreitungsgebiets (Umsiedlung)
- Ex-situ-Erhaltungsmaßnahmen
- Landkauf
- Langfristige Landpacht, Kauf von Rechten und einmalige Ausgleichszahlungen
- Kurzfristige Landpacht oder vorübergehende Ausgleichszahlungen
- Nicht zuschussfähige Kosten für Landerwerb, einmalige Ausgleichszahlungen und Pachtzahlungen
- Laufendes Management von Lebensräumen und wiederkehrende Aktivitäten
- Infrastruktur
- Grüne Infrastruktur
- Kompensationsmaßnahmen
- Vorschläge, die an frühere LIFE-Projekte anknüpfen, und Koordinierungsanforderungen bei mehreren Vorschlägen, die auf dasselbe/ähnliche Thema abzielen
- Besondere Anforderungen für mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder und für überseeische Länder und Gebiete der EU (ÜLG), in denen die Habitat- und Vogelschutzrichtlinien nicht gelten
- Anhänge zum Antragsformular
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 36 und 84 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle
- Informationen zum Teilnehmer (einschließlich früherer Projekte, falls vorhanden)
- Nicht obligatorische Anhänge (aber wichtig zur Ergänzung des Antragsformulars Teil B, falls zutreffend)
- Karten (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Beschreibung der Standorte (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Beschreibung der Arten und Lebensräume (Vorlage im Submission System verfügbar)
- Unterstützungsschreiben (keine spezielle Vorlage verfügbar
Die Vorschläge sind auf maximal 120 Seiten (Teil B) begrenzt.
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz erstattet (maximal 60 %). Sie können einen höheren Fördersatz beantragen, wenn es sich bei Ihrem Projekt um ein "Projekt, das
ausschließlich prioritäre Lebensräume/Arten" ist (75%). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 38-39 des Aufrufs.
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025-SAP-NATCall Document LIFE-2025-SAP-NAT(347kB)
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