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Call-Eckdaten
Europäische Städtefazilität
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2025-CET-EUCF
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 15.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen dieses Themas soll eine "Europäische Städtefazilität" im Rahmen des Programms LIFE CET eingerichtet werden. Diese Fazilität sollte auf den Erfahrungen der derzeitigen Europäischen Städtefazilität (EUCF) aufbauen und eine angemessene Fortsetzung und Ausweitung ihres grundlegenden Konzepts vorsehen.
Call-Ziele
Um die ehrgeizigen Ziele der EU-Klima- und Energiepolitik zu erreichen, sind erhebliche Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien erforderlich, um die im EU-Rechtsrahmen für die Energiewende festgelegten Ziele zu erreichen (Richtlinie über Energieeffizienz - EED, Richtlinie über erneuerbare Energien - RED, Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - EPBD). Dies ist besonders wichtig, um die spezifischen Klima- und Energieziele für 2030 und die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und zum Ziel des Aktionsplans für erschwingliche Energie beizutragen, die Energiekosten zu senken, insbesondere im Hinblick auf Energieeinsparungen und die Versorgung mit erneuerbarer Elektrizität.
In diesem Zusammenhang zielen die überarbeitete EED und EPBD darauf ab, die Kosteneffizienz der öffentlichen Finanzierung und die Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen. Darüber hinaus legt der EU-Rechtsrahmen wichtige Verpflichtungen für lokale Behörden und öffentliche Einrichtungen fest, z. B. Artikel 25 EED über lokale Wärme- und Kältepläne, Artikel 26 EED über die Umstellung auf Fernwärme und -kälte, Artikel 6 EED über die Renovierung öffentlicher Gebäude sowie Artikel 10 EPBD über Solarenergie in Gebäuden, auch für bestehende öffentliche Gebäude.
Die europäischen Städte und Gemeinden spielen eine Schlüsselrolle bei der Bündelung kleinerer Projekte zu größeren Paketen und verfügen über ein erhebliches Potenzial bei der Mobilisierung der für die Energiewende erforderlichen umfangreichen Finanzmittel. So hat die derzeitige Europäische Städtefazilität bisher die Entwicklung von mehr als 400 Investitionskonzepten für Energieeffizienz und Investitionen in erneuerbare Energien unterstützt.
Die großen Herausforderungen, die vor uns liegen, erfordern jedoch weitere Beiträge der europäischen Städte und Gemeinden zur Entwicklung und Ausweitung von Investitionspaketen. Eine wichtige und nach wie vor bestehende Lücke ist der Mangel an Kapazitäten und/oder Ressourcen der öffentlichen Behörden, insbesondere in kleinen und mittelgroßen Kommunen, um ihre langfristigen Klima- und Energiestrategien, z. B. Aktionspläne für nachhaltige Energie und Klima (SECAPs) oder lokale Wärme- und Kältepläne, in ausgereifte Investitionskonzepte umzuwandeln, die den Zugang zu verschiedenen Finanzierungsquellen ermöglichen können. Den Behörden mangelt es in vielen Fällen an (Zugang zu) finanziellen, technischen und rechtlichen Fachkenntnissen, die erforderlich sind, um relevante Daten zu erheben, ein Investitionsprogramm in größerem Umfang zu entwickeln, das beispielsweise Projekte mit benachbarten Kreisen bündelt, oder ausreichend ausgereifte Finanzierungsstrategien zu entwerfen.
Solche Investitionskonzepte sollten es einer größeren Zahl europäischer Städte und Gemeinden ermöglichen, den Prozess der Mobilisierung von Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf maßgeschneiderte und zielgerichtete Weise zu beginnen oder zu intensivieren. Je nach zugrundeliegendem Investitionsportfolio und -struktur können solche Konzepte genutzt werden, um direkt an Investor*innen und/oder Finanziers heranzutreten und vertiefte Investitionsgespräche und -verhandlungen zu führen und/oder gegebenenfalls eine Kombination/Mischung mit anderen EU-Finanzierungsströmen und -dienstleistungen ins Auge zu fassen, um die erwarteten Investitionen auszulösen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden.
Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die Vorschläge sollten nachweisen, wie sie zu den Folgemaßnahmen und zur Ausweitung des grundlegenden Ansatzes der derzeitigen Europäischen Städtefazilität beitragen werden.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das jeweilige Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Außerdem sollten sie spezifische Indikatoren für die vorgeschlagenen Aktivitäten vorschlagen. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der umgesetzten Investitionskonzepte, insbesondere die Anzahl der umgesetzten Investitionskonzepte zur Umsetzung lokaler Wärme- und Kältepläne.
- Anzahl der Investitionskonzepte, die als Ergebnis der Aktion in ehrgeizige, konkrete Investitionen umgewandelt wurden.
- Anzahl der Mitarbeiter*innen von Behörden, die über mehr Kapazitäten für die Entwicklung von Investitionskonzepten für Energieeffizienz und integrierte Investitionen in die Energiewende verfügen, die Energieeffizienz und erneuerbare Energien kombinieren.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und kleine erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten die Erfahrungen mit der laufenden EUCF bei der Behandlung der oben genannten Fragen berücksichtigen und eine angemessene Weiterverfolgung und Ausweitung ihres grundlegenden Ansatzes vorsehen.
In diesem Zusammenhang wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie eine "Europäische Städtefazilität" betreiben, die europäischen Städten, Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen finanzielle Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbietet, um Investitionskonzepte für Energieeffizienz und integrierte Energiewende-Investitionen zu entwickeln, die Energieeffizienz und erneuerbare Energien kombinieren.
Diese Konzepte sollten innerhalb eines begrenzten Zeitraums entwickelt werden und unter anderem eine klare Identifizierung der potenziellen Projektpipeline, eine rechtliche Analyse, eine Governance-Analyse, eine Beschreibung der Art und Weise, wie die Investitionen finanziert werden sollen, und einen Entwurf des Prozesses zur Einleitung der Investitionen umfassen.
Im Besonderen:
- Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Pauschalzuschüssen für Städte, Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse vorsehen, die 70-75 % des Budgets ausmachen sollten.
- Im Einklang mit den allgemeinen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die finanzielle Unterstützung Dritter sollten die Antragsteller*innen klar darlegen, warum die finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist und wie sie verwaltet werden soll, und eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten vorlegen, für die Dritte eine finanzielle Unterstützung erhalten können. Das Verfahren und die Kriterien für die Zuteilung von Finanzhilfen an Dritte müssen den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen. Der Vorschlag muss außerdem eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten und die Möglichkeit von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit regionalem/sektoralem Schwerpunkt vorsehen;
- Die Antragsteller*innen sollten nachweisen, dass sie in der Lage sind, ein groß angelegtes finanzielles Unterstützungsprogramm im Einklang mit den Standards von LIFE CET durchzuführen, und dass sie in der Lage sind, die kosteneffizientesten und geeignetsten Anträge auszuwählen, wobei unter anderem der Umfang der potenziellen Investitionen und Energieeinsparungen sowie die Zahl der Einwohner*innen im jeweiligen Zielkontext berücksichtigt werden;
- Die Europäische Städtefazilität sollte auf nationaler Ebene Dienstleistungen anbieten, um Städte und Gemeinden bei der Beantragung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, der Entwicklung von Investitionskonzepten, der Ermittlung von Finanzierungsströmen und der Durchführung von Investitionen zu unterstützen.
- Die Europäische Städtefazilität sollte auch geeignete Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau durchführen, insbesondere um den Empfänger*innen von Pauschalzuschüssen zu helfen, die finanzielle Unterstützung so effektiv wie möglich zu nutzen, und sie in der Phase nach der Erstellung des Investitionskonzepts zu unterstützen;
- Darüber hinaus sollte die Europäische Städtefazilität Möglichkeiten für den Austausch bewährter Verfahren zwischen Städten und Gemeinden, auch auf nationaler Ebene, bieten, um bestehende Hindernisse zu beseitigen und die Übernahme und effiziente Umsetzung der Investitionskonzepte zu ermöglichen;
- Darüber hinaus sollte die Europäische Städtefazilität einen angemessenen Rahmen für die umfassende Überwachung, Analyse, Kapitalisierung, Kommunikation und Verbreitung von Ergebnissen und Erfolgsgeschichten schaffen, insbesondere die Überwachung des Investitionspotenzials, das durch die Investitionskonzepte dargestellt wird, sowie der Investitionsvolumina, die gesichert und nach Ablauf der Pauschalförderung tatsächlich umgesetzt werden; dies sollte die angestrebten Investitionssektoren und die entsprechenden Finanzierungsquellen einschließen.
Die Antragsteller*innen sollten über fundierte Kenntnisse in der kommunalen nachhaltigen Energie-/Klimaplanung und der Finanzierung von Investitionen in die Energieeffizienz und in die integrierte Energiewende, die Energieeffizienz und erneuerbare Energien kombiniert, verfügen.
Die Bewerber*innen sollten auch ein tiefes Verständnis des strategischen Charakters dieser Initiative nachweisen, einschließlich der verschiedenen Herausforderungen für die Ausweitung der Finanzierung und insbesondere für die Mobilisierung privater Finanzierungsquellen.
Darüber hinaus sollten die Antragsteller*innen nachweisen, dass sie in der Lage sind, eine kritische Masse von Städten/Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen zu mobilisieren, und dass sie über eine solide und umfassende Strategie verfügen, um Städte und Gemeinden in ganz Europa zu erreichen.
Um sich für eine Unterstützung durch die Europäische Städtefazilität zu qualifizieren, sollten die Städte und Gemeinden oder ihre Zusammenschlüsse unter anderem Nachweise für ihr politisches Engagement erbringen, bestehende Planungsprozesse und Ressourcen erläutern und - auf der Grundlage von politisch genehmigten SECAPs, lokalen Wärme- und Kälteplänen oder ähnlich ehrgeizigen Plänen - ein erhebliches Potenzial für Investitionen und Energieeinsparungen in dem angestrebten Kontext nachweisen. Darüber hinaus sollten sie die angesprochenen Investitionssektoren, die Art der geplanten Finanzlösungen und die Governance zur Entwicklung des Investitionskonzepts beschreiben. Darüber hinaus müssen sie eine überzeugende Strategie entwickeln, um die wichtigsten Interessengruppen im technischen und finanziellen Bereich sowie die Bürger*innen einzubinden, langfristige Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau innerhalb der öffentlichen Verwaltung planen und sich zu einer Überwachung der Investitionsumsetzung für mindestens ein Jahr verpflichten.
Der EUCF sollte Hand in Hand mit bestehenden Initiativen der GD Energie, wie dem Smart Cities Marketplace und dem Konvent der Bürgermeister, arbeiten, um integrierte Ansätze zu gewährleisten, Synergien bei den angebotenen Instrumenten und Dienstleistungen zu erkunden und Komplementarität bei der Erleichterung der Finanzierung und Umsetzung der entwickelten Investitionskonzepte anzustreben.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragsteller*innen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Die Kommission beabsichtigt, einen einzigen Vorschlag zum Thema LIFE-2025-CET-EUCF auszuwählen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, in denen ein EU-Beitrag von bis zu 15 Mio. EUR beantragt wird, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen würden. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen von LIFE-2025-CET-EUCF für Finanzhilfen unter den folgenden Bedingungen zulässig
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer*innen veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger*innen
- die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die darauf abzielen, Einrichtungen außerhalb der Projektpartnerschaft (z. B. gemeinnützige Organisationen, lokale Behörden oder Bürger*innengruppen) bei der Umsetzung oder Entwicklung lokaler Initiativen zu unterstützen, die zu den Projektzielen beitragen.
Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet werden soll und welche Arten von Aktivitäten für Dritte in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025-CETCall Document LIFE-2025-CET(881kB)
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