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Call-Eckdaten
Projekte zu gesetzgeberischen und politischen Prioritäten in den Bereichen Natur und biologische Vielfalt sowie Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
Förderprogramm
LIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik
Call Nummer
LIFE-2025-PLP-NAT-ENV
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 118.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 600.000,00 - € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die vorgeschlagenen sieben spezifischen Prioritäten zu diesem Thema zielen darauf ab, die von den Mitgliedstaaten im Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität sowie im Teilprogramm Natur und Biologische Vielfalt.
Call-Ziele
Der öffentliche Auftraggeber wird voraussichtlich nur einen Zuschuss pro spezifischer Priorität gewähren.
Prioritätsachse 1: Stärkung der Kompetenzen der Förster*innen im Bereich der biodiversitätsfreundlichen Waldbewirtschaftung
Das Hauptziel dieses Projekts ist die Stärkung der Fähigkeiten und des Fachwissens der Förster*innen in Bezug auf eine biodiversitätsfreundliche Waldbewirtschaftung im Einklang mit der EU-Forststrategie für 2030.
Die Forststrategie für 2030 enthält einen speziellen Arbeitsbereich zur Entwicklung von Fähigkeiten und zur Befähigung der Menschen für eine nachhaltige forstbasierte Bioökonomie. Dazu gehört auch die Verpflichtung der Kommission, "ein Instrumentarium zu entwickeln, das den Mitgliedstaaten hilft, lebenslange Programme und Beratung für Förster*innen einzurichten und die allgemeine und berufliche Bildung an die Herausforderungen und Bedürfnisse der heutigen forstlichen Bedürfnisse und Realitäten anzupassen". Die Kommission hat eine Studie in Auftrag gegeben, die die Entwicklung dieses Instrumentariums mit einer EU-weiten Lückenanalyse und Empfehlungen für Bildungs- und Ausbildungslehrpläne untermauern soll. Es wird erwartet, dass das vorgeschlagene Projekt zusammen mit der Studie in die Vorbereitung des Toolkits einfließen wird.
Darüber hinaus soll das Projekt die Übernahme der im Jahr 2023 veröffentlichten Leitlinien der Kommission zu biodiversitätsfreundlichen Waldbewirtschaftungspraktiken fördern und die Anwendung biodiversitätsfreundlicher Waldbewirtschaftungspraktiken unterstützen, um die biologische Vielfalt der Wälder im Einklang mit der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (NRR) zu verbessern.
Die Wiederherstellung und Erhaltung der biologischen Vielfalt in Wäldern, unter anderem durch die Förderung einer biodiversitätsfreundlichen Waldbewirtschaftung, ist ein Eckpfeiler der EU-Forststrategie für 2030, um widerstandsfähige Wälder zum Nutzen von Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zu gewährleisten.
Gegenwärtig sind die Erfahrungen und das Fachwissen in Bezug auf solche Praktiken in den EU-Mitgliedstaaten und innerhalb der EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich und reichen von seit Jahrzehnten üblicher Praxis bis hin zu eher unbekannten und unerprobten Verfahren. Dies spiegelt sich auch in dem unterschiedlichen Grad der thematischen Einbeziehung in die bestehenden akademischen und beruflichen Ausbildungsprogramme für Forstwirt*innen in den EU-Mitgliedstaaten wider.
Es wird erwartet, dass das vorgeschlagene Projekt nicht nur zur Erfüllung der Verpflichtung der Kommission zur forstwirtschaftlichen Ausbildung und Qualifikation im Rahmen der EU-Forststrategie beiträgt, sondern auch zur erfolgreichen Umsetzung mehrerer anderer Arbeitsbereiche im Zusammenhang mit der EU-Biodiversitäts- und Forststrategie für 2030.
Erstens soll es die Übernahme der Leitlinien der Kommission für eine biodiversitätsfreundliche Waldbewirtschaftung fördern, die die GD ENV im Jahr 2023 veröffentlicht hat (d. h. für eine naturnähere Waldbewirtschaftung, eine biodiversitätsfreundliche Aufforstung und Wiederaufforstung sowie für das Monitoring, die Kartierung und den Schutz alter Wälder und Primärwälder). Die Leitlinien wurden in einigen EU-Mitgliedstaaten und in Teilen der Förster*innengemeinde mit großem Interesse aufgenommen, wie die zahlreichen Einladungen zur Vorstellung der Leitlinien bei verschiedenen Veranstaltungen, einschließlich Schulungen für Praktiker*innen, sowie die Aufnahme oder Bezugnahme auf die Leitlinien in der Forstplanung, auf Websites von Interessengruppen und in Artikeln in Fachzeitschriften zeigen. Gleichzeitig wurde immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Leitlinien in den lokalen Kontext einzubringen, z. B. durch spezielle praktische Schulungen oder praktische Anleitungen, sowie auf die wachsende Erkenntnis in Theorie und Praxis, dass die Förderung der biologischen Vielfalt im Wald der Schlüssel zur Gewährleistung der Widerstandsfähigkeit der Wälder ist.
Zweitens soll es zur Umsetzung der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (NRR) beitragen. Die NRR verpflichtet die Mitgliedstaaten, die biologische Vielfalt der Wälder zu fördern, und nennt eine Reihe von biodiversitätsfreundlichen Waldbewirtschaftungspraktiken, die in die von den Mitgliedstaaten zu erstellenden nationalen Wiederherstellungspläne aufgenommen werden sollen.
Drittens sollen Waldbesitzer*innen und -bewirtschafter*innen in die Lage versetzt werden, von Naturgutschriften oder Gutschriften für die Kohlenstoffbewirtschaftung in Wäldern zu profitieren und somit die Entwicklung der entsprechenden Märkte zu stärken. Sowohl der Entwurf der Forstmethodik im Rahmen der CRCF-Verordnung als auch das in Vorbereitung befindliche Pilotprojekt zur Waldzertifizierung für Naturgutschriften beziehen sich auf die Umsetzung von biodiversitätsfreundlichen Waldbewirtschaftungspraktiken im Einklang mit den entsprechenden Leitlinien der Kommission.
Prioritätsachse 2: Neues Europäisches Bauhaus - Unterstützung lokaler Strategien für eine effiziente und ausgewogene Raumnutzung im Hinblick auf nachhaltige, schöne und integrative Stadtviertel
Die Suffizienz und Anpassung von Gebäuden und Räumen ist ein neuer Arbeitsbereich der Europäischen Kommission. Diese Aufforderung zielt darauf ab, Beispiele und Daten zu präsentieren, die dazu beitragen, die Schlussfolgerungen des Berichts zu bestätigen und Wege aufzuzeigen, die in anderen Gebieten der EU und darüber hinaus nachgeahmt werden können.
Diese Aufforderung erfolgt in Synergie mit der Initiative Neues Europäisches Bauhaus (NEB) und wird zur Roll-Out-Komponente der NEB-Fazilität beitragen. Sie ist auch im Zusammenhang mit der Initiative für erschwinglichen Wohnraum von Bedeutung.
Die Ergebnisse der Aufforderung werden im Zusammenhang mit dem Europäischen Green Deal sowie für künftige Aufforderungen im Rahmen der Kohäsionspolitik und des Instruments der Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit von Bedeutung sein.
Prioritätsachse 3: Verstärkte Bekämpfung der Umweltkriminalität in der EU und Unterstützung der Umsetzung der neuen Richtlinie über Umweltkriminalität
Die Bekämpfung der Umweltkriminalität ist sowohl von politischer als auch von rechtlicher Bedeutung (Stärkung der Rechtsstaatlichkeit). Diese Richtlinie unterstützt die Durchsetzung des EU-Umweltrechts, und die Durchsetzung, einschließlich der Bekämpfung von Straftaten, steht ganz oben auf der Agenda der Kommission für 2024-2029. In diesem Zusammenhang gehören zu den relevanten Zielen die Entwicklung und Einführung von Instrumenten zur Verbesserung der Spezialisierung, der Zusammenarbeit und der Kommunikation zwischen allen zuständigen Behörden innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten, die an der Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Umweltkriminalität beteiligt sind.
Prioritätsachse 4: Beteiligung von Verbraucherorganisationen und nichtstaatlichen Umweltorganisationen an der Umsetzung der Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation - ESPR)
Mit dem vorgeschlagenen Projekt wird ein zweifaches Ziel verfolgt:
Erstens soll sichergestellt werden, dass die Ansichten der europäischen Verbraucher*innenorganisationen und Umwelt-NGOs im Vorbereitungsprozess zur Entwicklung delegierter Rechtsakte für Ökodesign-Anforderungen und Durchführungsrechtsakte im Rahmen der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) gut vertreten sind:
- Dies bedeutet, dass ein aktiver Beitrag europäischer Verbraucher*innenorganisationen und nichtstaatlicher Umweltorganisationen zur Arbeit des Ökodesign-Forums sowie zu anderen Tätigkeiten der Sachverständigengruppen gewährleistet wird, wie z. B. (i) die Ausarbeitung von Arbeitsplänen, (ii) die Prüfung der Wirksamkeit der bestehenden Marktüberwachungsmechanismen, (iii) die Bewertung von Selbstregulierungsmaßnahmen und (iv) die Bewertung des Verbots der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte.
- Die Repräsentativität von Umwelt- und Verbraucherorganisationen ist von grundlegender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte der ESPR den gemeinsamen allgemeinen Interessen entsprechen, wie z. B. den Auswirkungen auf die Verbraucher*inne in Bezug auf die Erschwinglichkeit relevanter Produkte, wobei auch der Zugang zu Produkten aus zweiter Hand, die Haltbarkeit und die Lebenszykluskosten der unter diese Verordnung fallenden Produktgruppen berücksichtigt werden.
Zweitens wird das vorgeschlagene Projekt auch Normungstätigkeiten im Zusammenhang mit den ESPR-Produktgruppen abdecken, einschließlich Normungstätigkeiten in Bezug auf Ökodesign und Energiekennzeichnung. Dies wird insbesondere durch die Teilnahme an und den Beitrag zu den Normungsgruppen und -prozessen, die Gewährleistung von Transparenz, die Berücksichtigung der Interessen der Zivilgesellschaft sowie das Verständnis und die Infragestellung der Interessen der Industrie erreicht. Speziell (aber nicht nur) für energieverbrauchsrelevante Produkte im Rahmen der ESPR und soweit machbar, durch die Verbesserung der Repräsentativität der Normen für den durchschnittlichen realen Gebrauch von Produkten. Eine solche Repräsentativität ist nicht nur von grundlegender Bedeutung, um die Wirksamkeit der Ökodesign- und Energiekennzeichnungsvorschriften zu gewährleisten, sondern auch, um den Interessen der Nutzer*innen energieverbrauchsrelevanter Produkte gerecht zu werden.
Dieser zweite Arbeitsbereich ist eine Folgemaßnahme des Projekts LIFE22-PLP-reaLIFEstandards.
Um an den oben genannten Prozessen teilzunehmen, muss sich das ausgewählte Konsortium, sobald es für eine LIFE-Finanzierung ausgewählt wurde, auf die entsprechende Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Auswahl von Mitgliedern und Beobachtern bewerben und wird, sobald es angenommen wurde, in die Sachverständigengruppe für Ökodesign für nachhaltige Produkte und Energiekennzeichnung (das ³eÖkodesign-Forum³c) aufgenommen (E03969).
Prioritätsachse 5: Aufbau von Kapazitäten für ergebnisorientierte Zahlungssysteme zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften und Umsetzung der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Im Rahmen der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (NRR) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Wiederherstellungsmaßnahmen durchzuführen, um den Zustand der biologischen Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen zu verbessern. Insbesondere sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Rückgang von Bestäubern umzukehren (Artikel 10 der NRR), und sie müssen Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, bis 2030 eine steigende Tendenz bei den Vögeln in der Agrarlandschaft und (optional) bei den Schmetterlingen im Grünland zu erreichen (Artikel 11). In der NRR wird (in Erwägungsgrund 80) darauf hingewiesen, dass die Finanzierung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur vor Ort durch private oder öffentliche Finanzierung, einschließlich ergebnisorientierter Unterstützung und innovativer Systeme wie Zertifizierungssysteme für den Kohlenstoffabbau, gefördert werden könnte.
Bei ergebnisorientierten Zahlungssystemen (RBPS) werden Begünstigte, die Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt durchführen, entsprechend dem Grad der erzielten Ergebnisse (z. B. Erhaltung oder Verbesserung der Artenvielfalt auf ihren Flächen) belohnt. Im Gegensatz dazu werden die Begünstigten bei bewirtschaftungsbasierten Zahlungssystemen für die Durchführung spezifischer und festgelegter Maßnahmen belohnt und in der Regel für die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten entschädigt.
RBPS haben das Potenzial, die biologische Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen effizienter und kosteneffektiver wiederherzustellen als bewirtschaftungsbasierte Zahlungsregelungen, indem sie die Landwirt*innen für ihre Bemühungen belohnen und zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen.
Wenn sie gut konzipiert sind, können RBPS gezieltere Ergebnisse erzielen, Mitnahmeeffekte vermeiden und für Landwirt*innen sehr attraktiv sein, da die Ergebnisse für sie direkt sichtbar sind. RBPS beinhalten immer eine Überwachungskomponente, die den Übergang zu einer stärker leistungsbezogenen Verwendung öffentlicher Mittel erleichtert.
RBPS können im Rahmen von öffentlichen Förderprogrammen zugunsten der biologischen Vielfalt (Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), regionale Fonds, LIFE, nationale oder regionale Fonds usw.) umgesetzt werden oder sie können in Naturkreditsysteme einbezogen werden, wodurch private Mittel für die Wiederherstellung der Natur verfügbar werden.
Das Projekt zielt darauf ab, in den Mitgliedstaaten Kapazitäten für die Einbeziehung von RBPS in öffentliche oder private Förderprogramme aufzubauen. Es soll Behörden und andere wichtige Stakeholder in allen Mitgliedstaaten einbeziehen und sie in die Lage versetzen, RBPS zur Förderung der biologischen Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen einzurichten. Der Schwerpunkt dieser Tätigkeit wird auf landwirtschaftlichen Flächen liegen, da landwirtschaftliche Lebensräume im Durchschnitt einen viel schlechteren Erhaltungszustand aufweisen als andere Lebensräume in der EU.
Die Kommission hat eine Reihe von Aktivitäten organisiert, um RBPS für die biologische Vielfalt zu unterstützen. Dazu gehörten ein Workshop über die Gestaltung und Umsetzung von RBPS in den GAP-Strategieplänen für 2020, ein früherer ENRD-Workshop über ergebnisorientierte Agrarumweltzahlungen für die biologische Vielfalt sowie die Veröffentlichung eines von der Kommission finanzierten Leitfadens über ergebnisorientierte Zahlungen für die biologische Vielfalt. CINEA hat ein Treffen der LIFE-Plattform zu ergebnisorientierten Zahlungssystemen für die biologische Vielfalt organisiert, das im Oktober 2024 stattfand und von dem laufenden LIFE-Projekt Belgium for Biodiversity(LIFEB4B) ausgerichtet wurde.
Prioritätsachse 6: Unterstützung für das Mainstreaming zirkulärer Geschäftsmodelle - Förderung des Binnenmarktes für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen
Die Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) ist der Eckpfeiler des Konzepts der Europäischen Kommission für ökologisch nachhaltigere und kreislauffähige Produkte. Produkte und die Art und Weise, wie wir sie verwenden, können erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Die ESPR ist Teil eines Maßnahmenpakets, das von zentraler Bedeutung für die Erreichung der Ziele des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 2020 und die Förderung des Übergangs zu einer kreislauforientierten, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft ist.
Die ESPR ermöglichen die Festlegung von Leistungs- und Informationsregeln - bekannt als Ökodesign-Anforderungen" - für eine breite Palette von Produktaspekten wie Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Energie- und Ressourceneffizienz, Kohlenstoff- und Umweltfußabdruck, Abfallerzeugung und andere. Ein erster ESPR-Arbeitsplan, der darlegt, welche Produkte in den kommenden Jahren vorrangig behandelt werden sollen, wird für Mitte April 2025 erwartet. Dieser LPP-Aufruf unterstützt Unternehmen bei der Einführung von Kreislaufwirtschaftsmodellen, die mit den ESPR-Anforderungen übereinstimmen.
Während die Produktanforderungen im Rahmen der ESPR die Einführung von Kreislaufwirtschaftsmodellen anregen werden - deren Einführung und Skalierung oft noch schwierig ist - ist weitere Unterstützung erforderlich, um Unternehmen, insbesondere KMU und Kleinstunternehmen, bei der Bewältigung der Herausforderungen des Übergangs zu Kreislaufwirtschaftsmodellen zu helfen. Im Rahmen der Initiative für nachhaltige Produkte, der entsprechenden Folgenabschätzung und der Mitteilung "Nachhaltige Produkte zur Norm machen" (März 2022) wurde eine "Europäische Drehscheibe für Kreislaufwirtschaft" angekündigt, um "die Einführung von Kreislaufwirtschaftsmodellen zu unterstützen, Informationen und Dienstleistungen zu kanalisieren, einschließlich Sensibilisierung, Zusammenarbeit, Schulung und Austausch bewährter Verfahren", um den etablierten Privatunternehmen bei der Bewältigung dieser Herausforderung zu helfen. Darüber hinaus schlägt der ESPR spezifische Unterstützungsmaßnahmen für KMU und Kleinstunternehmen vor, sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten. Das Programm für lebenslanges Lernen wird auf dem Fachwissen und dem Dienstleistungsangebot bestehender EU-Maßnahmen aufbauen bzw. Synergien nutzen, wie z. B. der Europäischen Stakeholder-Plattform für die Kreislaufwirtschaft oder dem Enterprise Europe Network of Sustainability Advisors. Diese LLP wird zu den übergeordneten Zielen des Clean Industrial Deal und des Competitiveness Compass beitragen, insbesondere zur wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit", zur Reindustrialisierung/zum Clean Industrial Deal und zur Schaffung günstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen (einschließlich Geschäftsmodelle und Märkte) für nachhaltigere Produkte und Dienstleistungen.
Zu den Kernzielen des LIFE-Projekts gehören daher:
- Erleichterung des erfolgreichen Übergangs von Wirtschaftshandelnden zu wirtschaftlich tragfähigen, nachhaltigen Kreislaufgeschäftsmodellen (CBM), einschließlich, aber nicht beschränkt auf ESPR-relevante Produkte/Sektoren wie Textilien oder Möbel, durch gezielten Aufbau von Fähigkeiten, gezielte Beratungsansätze, Erleichterung der Wissensschaffung/des Wissensaustauschs und des Austauschs bewährter Praktiken mit relevanten Interessengruppen.
- Mainstreaming von wirtschaftlich tragfähigen, nachhaltigen Kreislaufwirtschaftsmodellen und damit verbundenen innovativen Ansätzen sowie gezielte Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen.
Unterstützung der Kommission bei ihren Aktivitäten, um 1) verschiedene Stakeholder zur Förderung von VBMs und Kreislaufverfahren zusammenzubringen; 2) Feedback zu Hindernissen und Herausforderungen bei der Einführung von VBMs zu erhalten und Leitlinien zur Förderung von VBMs für Unternehmen, Mitgliedstaaten und Regionen auszuarbeiten.
Dieses Projekt sollte sicherstellen, dass die ausgewählten Organisationen zusammenarbeiten und koordiniert vorgehen, um die unten aufgeführten Maßnahmen umzusetzen und sie im Rahmen ihres Vorschlags auf der Grundlage ihrer eigenen Expertise zu ergänzen. Darüber hinaus sollte eine Lenkungsstruktur/PMO-Struktur eingerichtet werden, an der die wichtigsten Projektpartner und die GD ENV, Referat B4 "Nachhaltige Produkte", als Hauptansprechpartnerin der zuständigen Kommissionsdienststellen bei der Entscheidungsfindung und der Projektplanung/-durchführung beteiligt sind - insbesondere in den entsprechenden Lenkungs- oder technischen Projektausschüssen.
Die Rolle des PMO besteht darin, das Projekt zu lenken und zu verwalten, regelmäßige Projekttreffen einzuberufen (mit Zeitplänen und Teilnehmer*innenzusammensetzung, die sowohl technische als auch Governance-Diskussionen ermöglichen, wie z. B. die Einberufung von Lenkungs- und technischen Gruppensitzungen nach Bedarf), um Fortschritte zu präsentieren und Feedback und Hinweise zu laufenden oder geplanten Arbeiten zu erhalten, einschließlich jährlicher Arbeitspläne (die vom erfolgreichen Antragstellenden zu entwickeln sind).
Priorität 7: Klimasicheres Verschmutzungsalarmmodell: relevant für die Water Resilience Strategy und Zero Pollution, ausgerichtet auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Wasserverschmutzungsereignissen
Die internationale Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Verschmutzungsproblemen ist von größter Bedeutung und könnte durch die Verbesserung und Weiterentwicklung bestehender Strömungsmodelle, durch moderne zusätzliche Funktionen und die Generierung von Daten zur Unterstützung der Wasserbehörden sowie durch die Verbesserung der Möglichkeiten zur Warnung der Behörden und zur Aufspürung von Verschmutzungsspitzen durch (unbeabsichtigte) Verschmutzung einen Schub erhalten.
Die Behörden und die beteiligten Stakeholder müssen so schnell wie möglich Folgemaßnahmen ergreifen, um die Verschmutzung an der Quelle zu stoppen und größere Katastrophen zu verhindern. Mit dem Klimawandel und der Zunahme sehr intensiver Regenfälle und Sturzfluten wird die Zahl der Vorfälle zwangsläufig zunehmen, und es besteht die Notwendigkeit, rechtzeitig zu reagieren, um die Funktionen des flussabwärts gelegenen Trinkwassers zu schützen und zu verhindern, dass Vorfälle weite Teile der aquatischen Ökosysteme zerstören.
Dieses Projekt zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im sensiblen Bereich der Wasserverschmutzung zu unterstützen, um so weit wie möglich kleine Vorfälle mit großen Auswirkungen zu verhindern und die grenzüberschreitende Kommunikation und Zusammenarbeit zu erleichtern, die erforderlich ist, um die Ursachen der Wasserverschmutzung so schnell wie möglich zu stoppen oder zu begrenzen.
Die grenzüberschreitende Modellierung der Wasserströme ist komplex, da jedes Land andere Modelle verwendet und diese auf anderen Annahmen beruhen. Die erforderlichen speziellen hydrologischen Kenntnisse sind relativ selten, was zu einem einen problematischen Markt mit wenig Wettbewerb und relativ hohen Preisen. Daher soll das Projekt auch dazu dienen, dieses Fachwissen zu fördern, bei den Behörden ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass diese Instrumente ihnen helfen können, und mehrere Stakeholder dafür zu interessieren, eigene Produkte in diesem Bereich zu entwickeln.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Priorität 1: Stärkung der Fähigkeiten der Förster*innen im Hinblick auf eine biodiversitätsfreundliche Waldbewirtschaftung
Es wird erwartet, dass das spezifische Projekt, das im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vergeben wird, einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Politik und der Rechtsvorschriften leisten wird, insbesondere in Bezug auf folgende Punkte
- Förderung der Anerkennung und des Bewusstseins für eine biodiversitätsfreundliche Waldbewirtschaftung;
- Stärkung der Fähigkeit der Forstwirt*innen, die Biodiversitätsziele der EU in der Praxis umzusetzen;
- Stärkung der Unterstützung der EU-Biodiversitätspolitik durch die wichtigsten Stakeholder und Interessengruppen;
- Unterstützung der Weiterentwicklung einschlägiger akademischer und beruflicher Bildungsangebote;
- Austausch und Entwicklung bewährter Praktiken in der forstlichen Aus- und Weiterbildung zwischen den relevanten Stakeholdern.
Die erwarteten Mindestergebnisse sind:
- Ein Bericht über den Ausbildungsbedarf, die Herausforderungen und Möglichkeiten für eine biodiversitätsfreundliche Waldbewirtschaftung;
- Schulungshandbücher für eine biodiversitätsfreundliche Waldbewirtschaftung in Englisch, Französisch und Deutsch;
- Leitlinien für die Organisation und Durchführung von Exkursionen und Kursen für eine biodiversitätsfreundliche Waldbewirtschaftung.
Prioritätsachse 2: Neues Europäisches Bauhaus - Unterstützung lokaler Strategien für eine effiziente und ausgewogene Raumnutzung im Hinblick auf nachhaltige, schöne und integrative Stadtviertel
Das erwartete Ergebnis würde sich in vier qualitativen, ortsbezogenen Umgestaltungsstrategien niederschlagen, die sich an den Werten und Grundsätzen des Neuen Europäischen Bauhauses orientieren (Beispiele für erwartete Auswirkungen: Begrenzung der Zersiedelung, Einsparung von Ressourcen, Verbesserung der Erschwinglichkeit von Wohnraum, Erhaltung und Aufwertung bestehender Gebäude, Diversifizierung des Wohnungsangebots usw.), sowie in einer Verbesserung der Kapazitäten der einschlägigen Stakeholder. Im Hinblick auf Letzteres müssen die Antragstellenden darlegen, wie sie mit Daten arbeiten (z. B. welche Indikatoren sie verwenden, wie sie diese überwachen, welche Art von Register oder Ähnliches sie verwenden).
Es wird erwartet, dass die teilnehmenden Gemeinden während des Projekts das gegenseitige Lernen und den Informationsaustausch untereinander fördern. Das Projekt würde auch zur Identifizierung von Gesetzen, Regeln und Normen führen, die Hindernisse für die Suffizienz und/oder Anpassungsfähigkeit von Gebäuden darstellen, sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene, sowie zu möglichen Lösungen, um diese zu überwinden.
Das ausgewählte Projekt wird ermutigt, seine Erkenntnisse mit der New European Bauhaus Community und der NEB Cohesion Policy Community of Practice zu teilen und gegebenenfalls mit dem New European Bauhaus Hub zusammenzuarbeiten, um Ergebnisse und Auswirkungen zu erzielen.
Prioritätsachse 3: Verstärkte Bekämpfung der Umweltkriminalität in der EU und Unterstützung der Umsetzung der neuen Richtlinie über Umweltkriminalität
Es wird erwartet, dass dieses Projekt zur Bekämpfung der Umweltkriminalität in der EU beiträgt, indem es konkrete Ergebnisse bei der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erzielt und die Umsetzung der neuen Richtlinie über Umweltkriminalität unterstützt. Insbesondere wird erwartet, dass das Projekt erhebliche Verbesserungen bei der Aufdeckung, Untersuchung, Verfolgung und Verhütung von Umweltverbrechen bewirkt und damit direkt zur Umsetzung der neuen Richtlinie über Umweltkriminalität beiträgt.
Die Entwicklung von Schulungsmaterialien wird die Fähigkeiten aller Stakeholder entlang der Durchsetzungskette stärken und sicherstellen, dass sie besser gerüstet sind, um die Komplexität der Umweltkriminalität zu bewältigen. Das gleiche Ergebnis wird für die Entwicklung praktischer Ermittlungsinstrumente erwartet.
Die Leitlinien zu den Faktoren, die bei der Bewertung einzelner Kategorien von Straftaten zu berücksichtigen sind, werden dazu beitragen, bestimmte in der Richtlinie über Umweltkriminalität verwendete Begriffe zu klären, und sie werden zu einer wirksameren Durchsetzung führen, indem sie den Behörden helfen, Fälle von Umweltkriminalität effektiv zu untersuchen.
Darüber hinaus sollen die zuständigen Behörden durch die Entwicklung und Einführung von Instrumenten zur statistischen Datenerhebung bei der Überwachung krimineller Aktivitäten im Zusammenhang mit Umweltkriminalität unterstützt werden. Solche Daten sind unerlässlich, um genaue, kohärente und vergleichbare statistische Daten über Umweltstraftaten zu sammeln.
Die Organisation von Schulungen zur Spezialisierung von Vollstreckungsbeamten wird zu einer verstärkten Aufdeckung und erfolgreichen Verfolgung von Straftaten führen, was letztlich von Umweltkriminalität abschreckt und eine bessere Einhaltung der Umweltvorschriften fördert.
Die Analyse bestehender Ermittlungsinstrumente wird zu einem umfassenderen Verständnis der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufdeckung und Untersuchung von Umweltkriminalitätskategorien führen und zielt darauf ab, diese Herausforderungen zu überwinden.
Der Leitfaden zu Erdbeobachtungstechniken und anderen neuesten Technologien (z. B. KI) wird zu einer erfolgreichen Durchsetzung beitragen und die Fähigkeit zur Überwachung und somit zur Reaktion auf Umweltkriminalität verbessern, was zu einer Verringerung von Schäden und Beeinträchtigungen führt.
Die Ausarbeitung eines Leitfadens zur Definition und Abgrenzung des Anwendungsbereichs von verwaltungs- und strafrechtlichen Durchsetzungsmaßnahmen soll die zuständigen Behörden bei der Gewährleistung eines wirksamen, integrierten und kohärenten Durchsetzungssystems unterstützen. Obwohl jeder Mitgliedstaat einen anderen Rechtsrahmen hat, soll ein solcher Leitfaden die Gesamtkoordination der verwaltungs- und strafrechtlichen Systeme erleichtern.
Durch die Organisation von Workshops und Konferenzen wird das Projekt die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten fördern und den Austausch von bewährten Verfahren und Fachwissen erleichtern. Dies wird zu einem besser koordinierten Ansatz bei der Bekämpfung der Umweltkriminalität in der EU führen.
Insgesamt soll das Projekt zu einer besseren Einhaltung der Rechtsvorschriften, einer effektiveren Durchsetzungskette und der Entwicklung eines solideren Rahmens für die Bekämpfung der Umweltkriminalität sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene beitragen. Die Materialien, die erstellt werden, sollen den Durchsetzungsbehörden und den zuständigen Behörden als Orientierungshilfe dienen und nützliche Informationen und bewährte Verfahren vermitteln. Die Auswirkungen dieses Projekts werden zu einer konsequenteren und wirksameren Verfolgung von Umweltkriminalität beitragen und zu einer Verhinderung und Verringerung der durch Umweltkriminalität verursachten Umweltschäden führen. Letztlich soll dieses Projekt dazu beitragen, Ökosysteme zu schützen, die ökologische Nachhaltigkeit zu fördern und die Stärkung der Umweltrechtsstaatlichkeit in der EU zu gewährleisten.
Priorität 4: Beteiligung von Verbraucherorganisationen und Umwelt-NGOs an der Umsetzung der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR)
Es wird erwartet, dass das vorgeschlagene Projekt einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Politik und zur Umsetzung der Gesetzgebung leisten wird, insbesondere im Hinblick auf folgende Punkte
- Verstärkung der effektiven Beteiligung von NROs und anderen gemeinnützigen Organisationen/Organisationen der Zivilgesellschaft in Expert*innengruppen, die sich mit Ökodesign beschäftigen;
- Unterstützung der wirksamen Umsetzung der sekundären ESPR-Rechtsvorschriften;
- Verbesserung der Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Verbraucher*innen in Bezug auf Erschwinglichkeit, Zugang zu Gebrauchtwaren, Haltbarkeit und Lebenszykluskosten von Produktgruppen im Rahmen der ESPR;
- Erhöhung der Transparenz und Förderung der Berücksichtigung der Interessen der Zivilgesellschaft in den entsprechenden Prozessen;
- Austausch und Ausbau bewährter Verfahren zwischen den relevanten Stakeholdern.
- Verbesserung der Repräsentativität der Normen für den durchschnittlichen realen Gebrauch von energieverbrauchsrelevanten Produkten sowie von nicht energieverbrauchsrelevanten Produkten, die unter die ESPR fallen.
Die Vorschläge sollten Indikatoren enthalten, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Die Ergebnisse und Auswirkungen bei Projektende sollten so weit wie möglich quantifiziert und überprüfbar sein.
Prioritätsachse 5: Aufbau von Kapazitäten für ergebnisorientierte Zahlungssysteme zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften und Umsetzung der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Ziel ist der Aufbau von Kapazitäten und die Erleichterung der Entwicklung und künftigen Umsetzung von RBPS für die biologische Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen in allen Mitgliedstaaten, insbesondere in denjenigen, die noch keine Erfahrungen in dieser Hinsicht haben.
Die RBPS sollten so konzipiert und gestaltet werden, dass sie für die Begünstigten einfach und kohärent sind, den Verwaltungsaufwand minimieren und gleichzeitig messbare Umweltergebnisse gewährleisten. Dies geschieht auf der Grundlage von Erkenntnissen aus bestehenden Systemen.
Dies wird dazu beitragen, die Regelungen für die Teilnehmer*innen in den einzelnen Mitgliedstaaten attraktiver und praktischer zu machen. Die RBPS sollten auch so konzipiert sein, dass sie direkt in die Planungsinstrumente für die Planung künftiger Agrar- und Umweltinterventionen der Mitgliedstaaten einbezogen werden können. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die RBPS über die Projektlaufzeit hinaus erfolgreich weitergeführt werden und im Laufe der Zeit zu spürbaren Verbesserungen der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft führen.
Prioritätsachse 6: Unterstützung für das Mainstreaming von Kreislaufwirtschaftsmodellen - Förderung des Binnenmarktes für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen
Förderung von Kreislaufgeschäftsmodellen und des Übergangs zu VBM, um so die Kreislaufwirtschaft anzukurbeln und unsere Bemühungen zur Entwicklung eines Binnenmarktes für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zu verstärken:
- Erleichterung des Aufbaus von Kapazitäten und Fähigkeiten, praktische Anleitung und Schulung sowie Schaffung von Wissen für den Übergang zu Kreislaufwirtschaftsmodellen, insbesondere für KMU, Kleinstunternehmen und KMU.
- Förderung der Einführung von VBM, um eine effiziente und langfristig nachhaltige Umstellung auf Kreislaufwirtschaftsmodelle zu gewährleisten, auch in den ESPR-relevanten Schlüsselsektoren und insbesondere bei KMUs, Kleinstunternehmen und SMCs, basierend auf:
- Steigerung des Bewusstseins und des Wissens über die erfolgreiche Umstellung auf potenzielle VBM-Ansätze, allgemeine sowie spezifische (Sektor, Tätigkeit, Geografie) Befähiger und Hindernisse von VBM und die Sicherstellung der langfristigen Lebensfähigkeit und Nachhaltigkeit von VBM bei Wirtschaftshandelnden, auch in Bezug auf Möbel und Textilien sowie andere potenzielle vorrangige ESPR-Produkte.
- Verfügbarkeit von gezielten praktischen Anleitungen und Instrumenten zur Schaffung und Umstellung des Geschäftsmodells (z. B. sektorale Anleitungen), von Praktiken oder einzelnen Produkten auf stärker kreislauforientierte Ansätze, zur Kanalisierung von Finanzmitteln und Investitionen und zur Förderung von Partnerschaften.
- Stärkung der Marktreife und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltiger Produkte.
- Um ein effizientes Projektmanagement zu gewährleisten, sind jährliche Arbeitspläne mit klaren Arbeitsbereichen, Kernmaßnahmen mit einem bestimmten, für die Umsetzung verantwortlichen Stakeholder, Zeitplan und Ergebnissen zu erstellen. Die Antragstellenden werden aufgefordert, relevante und aussagekräftige Projektindikatoren zu entwickeln oder zu ermitteln, mit denen sich die Auswirkungen der erwarteten Ergebnisse und Leistungen quantifizieren und die Qualität der Ergebnisse bewerten lassen. Diese Indikatoren sollten in den jährlichen Tätigkeitsbericht aufgenommen werden.
Folgende Indikatoren können in Betracht gezogen werden (nicht erschöpfend):
- Anzahl der entwickelten Schulungsprogramme und Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau;
- Anzahl der ausgebildeten Ausbilder*innen und/oder abgehaltenen Schulungen;
- Anzahl der Unternehmen, auch in ESPR-relevanten Sektoren, die von den Schulungen profitieren und die entwickelten Instrumente/Ansätze anwenden;
- Anzahl der durchgeführten Pilotprojekte;
- Quantitative und qualitative Erhebungen zur Bewertung der verbesserten Kenntnisse und der Fortschritte bei der Umstellung auf VBMs;
- Evaluierungserhebungen durch relevante Interessengruppen
Es wird erwartet, dass Synergien mit bestehenden EU-Plattformen und -Initiativen erzielt werden, wie z. B. der European Circular Economy Stakeholder Platform (ECESP) - einschließlich vorhandener Inhalte zu VBM und der Nutzung der ECESP als Multiplikator für Inhalte/Materialien, die im Rahmen des LIFE-Projekts und/oder der Aktivitäten zur Einbindung von Interessengruppen erstellt wurden - sowie dem Enterprise Europe Network, insbesondere durch die EEN Sustainability Advisors. Es sollten jedoch auch andere potenzielle Möglichkeiten für die gemeinsame Nutzung/Vervielfältigung von Inhalten und die wirksame Ansprache von Interessengruppen zur Unterstützung der Ziele dieser Aufforderung geprüft werden.
Das Projekt sollte die Mitteilung "Nachhaltige Produkte zur Norm machen", die ESPR sowie den technischen Bericht der GFS über neue ESPR-Produktprioritäten und den EUA-Bericht (Link: https://www.eea.europa.eu/publications/a-framework-for-enabling-circular) berücksichtigen.
Die Ergebnisse dieses Projekts sollten bestehende Informationen effizient nutzen und über die Ergebnisse bestehender Forschungsarbeiten hinausgehen (ohne sich zu überschneiden oder zu wiederholen), wie z. B. das Interreg-Briefing 2019 über Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft in der EU(Circular economy business models in the EU) oder Circular X(Circular X - experimentation with circular business models | Circular X).
Priorität 7: Klimasicheres Verschmutzungsalarmmodell: relevant für die Water Resilience Strategy und Zero Pollution, ausgerichtet auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Wasserverschmutzungsereignissen
Die Maßnahme muss auf den bestehenden internationalen Kooperations- und Kommunikationssystemen aufbauen und die Möglichkeit bieten, die bestehenden Systeme durch zusätzliche Funktionen zu erweitern, die es ermöglichen, Modelle zu erstellen und die hydrologischen Kenntnisse zu verbessern.
Das erwartete Hauptergebnis ist die Einrichtung und Umsetzung eines grenzüberschreitenden, klimabeständigen Abfluss- und Echtzeit-Warnmodells, das Daten und die Rückverfolgung von Quellen generiert, um die Wasserbehörden im Falle von Verschmutzungsereignissen oder Spitzenkonzentrationen zu unterstützen. Das System muss die Wasserbehörden in die Lage versetzen, rechtzeitig auf Zwischenfälle zu reagieren und Umweltunfälle zu verhindern, und es muss die Möglichkeit bieten, Verschmutzungsquellen zurückzuverfolgen, auch im Hauptlauf des Flusses und seinen Nebenflüssen.
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Erwartete Ergebnisse
Priorität 1: Stärkung der Fähigkeiten der Förster*innen in Bezug auf eine biodiversitätsfreundliche Waldbewirtschaftung
Die folgenden Aktivitäten können finanziert werden:
- Vorläufige Ermittlung des Schulungsbedarfs bei den relevanten Stakeholder im Bereich der biodiversitätsfreundlichen Waldbewirtschaftung auf nationaler oder regionaler Ebene im Einklang mit den Zielen der EU in Bezug auf die biologische Vielfalt der Wälder;
- Auf der Grundlage der Ermittlung des Schulungsbedarfs:
- Die Organisation und Durchführung von Schulungen, einschließlich Exkursionen und Kursen (online oder persönlich);
- die Ausarbeitung und Verteilung von Schulungshandbüchern in Englisch, Französisch und Deutsch.
Die Bewerber*innen sollten über Fachkenntnisse im Bereich der biodiversitätsfreundlichen Waldbewirtschaftung und über nachweisliche Erfolge bei entsprechenden Schulungsmaßnahmen verfügen. Die Bewerber*innen sollten auch über ein gutes Verständnis des breiteren forstpolitischen Kontexts der EU verfügen.
Prioritätsachse 2: Neues Europäisches Bauhaus - Unterstützung lokaler Strategien für eine effiziente und ausgewogene Raumnutzung im Hinblick auf nachhaltige, schöne und integrative Nachbarschaften
Im Rahmen dieser Prioritätsachse sollen mindestens vier kleine und mittlere Gemeinden aus den förderfähigen Ländern bei der Aufstellung individueller kurz- und mittelfristiger Pläne für die Bereitstellung von qualitativ hochwertigem, erschwinglichem Wohnraum durch die Umgestaltung bestehender Gebäude und Flächen in städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten unterstützt werden, wobei der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Gewährleistung von Suffizienz und Anpassungsfähigkeit liegt.
In den Plänen sollten Projekte identifiziert und ihre Interventionslogik, die erwarteten Auswirkungen, die zu beteiligenden Stakeholder und glaubwürdige Wege für ihre Finanzierung und Umsetzung dargelegt werden. Das vorgeschlagene Projekt würde die Durchführung umfassender architektonischer und technischer Bewertungen für Anpassungsfähigkeit und Flächenoptimierung sowie Aktivitäten unterstützen, die die Replikation, Demonstration und Übertragbarkeit von Projektergebnissen in größerem Maßstab fördern.
Das konkrete Ergebnis des Projekts wäre ein Bericht mit vier qualitativen, ortsbezogenen, getesteten Transformationsstrategien, die den Werten und Prinzipien des Neuen Europäischen Bauhauses folgen, eine Pilotdemonstration, eine übertragbare und replizierbare Methodik für andere mittelgroße Gemeinden sowie eine Verbesserung der Kapazitäten der beteiligten Akteure, eventuell durch Schulungsangebote, die mit anderen Projektentwicklern geteilt werden können.
Die Strategien würden durch Seminare mit den relevanten Stakeholdern und eine Studie mit architektonischen und technischen Bewertungen der bestehenden Gebäudebestände und Räume in den Stadtvierteln ergänzt.
Jede dem Konsortium angehörende lokale Behörde muss fortschrittliche Projektideen zur Umnutzung oder Nachrüstung bestehender Gebäude oder öffentlicher Räume vorlegen.
Darüber hinaus müssen die Antragstellenden eine/n Projektkoordinator*in benennen, der die vier städtischen Projekte überwacht und die Arbeiten koordiniert. Die Einbeziehung anderer relevanter Stakeholder in die Bewerbung wäre ein Plus.
Prioritätsachse 3: Verstärkte Bekämpfung der Umweltkriminalität in der EU und Unterstützung der Umsetzung der neuen Richtlinie über Umweltkriminalität
Die Liste der Aktivitäten und Ergebnisse, die im Rahmen des Projekts zu erbringen sind, wird im Folgenden beschrieben. Das Projekt muss die folgenden Aktivitäten umfassen:
- Erstellung von Schulungsmaterial für die auf die Verhütung und Bekämpfung von Umweltkriminalität spezialisierten Vollzugsbeamten (z. B. Ermittler*innen, Polizeibeamt*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen). Das Schulungsmaterial soll sich an verschiedene Stakeholder der Durchsetzungskette richten, um die Komplexität der Umweltkriminalität zu bewältigen; das Schulungsmaterial kann allgemeine Informationen über bestehende und neue Praktiken zur Bekämpfung der Umweltkriminalität enthalten. Das Schulungsmaterial soll Anleitungen, auch zu Methoden, und mögliche damit verbundene Instrumente enthalten. Diese Materialien werden den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt, die solche Schulungen gemäß Artikel 18 der neuen Richtlinie über Umweltkriminalität durchführen müssen.
- Ausarbeitung eines Leitfadens zu den Faktoren, die bei der Bewertung der einzelnen unter die neue Richtlinie über Umweltkriminalität fallenden Straftatbestände zu berücksichtigen sind, z. B. ob der Schaden oder der wahrscheinliche Schaden erheblich ist, ob das Verhalten wahrscheinlich einen Schaden verursacht und ob eine Menge vernachlässigbar oder nicht vernachlässigbar ist, wie in Artikel 3 Absatz 6, Artikel 3 Absatz 7 und Artikel 3 Absatz 8 der neuen Richtlinie über Umweltkriminalität dargelegt.
- Ausarbeitung und Bereitstellung einer Reihe von Methoden und/oder Instrumenten zur Unterstützung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Erhebung der in Artikel 22 der neuen Richtlinie über Umweltkriminalität genannten statistischen Daten.
Darüber hinaus muss das Projekt nach Wahl des Antragstellers mindestens drei der folgenden Aktivitäten abdecken:
- Organisation und Durchführung von Schulungen für auf die Verhütung und Bekämpfung von Umweltkriminalität spezialisiertes Personal (z. B. Ermittler*innen, Polizeibeamt*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen) unter Verwendung des unter Buchstabe a) vorbereiteten Schulungsmaterials zur Unterstützung der zuständigen Behörden gemäß Artikel 18 der neuen Umweltkriminalitätsrichtlinie.
- Analyse der Wirksamkeit bestehender Ermittlungsinstrumente, einschließlich der Methoden für ihren Einsatz, zur Bekämpfung der Umweltkriminalität in Bezug auf Artikel 13 der neuen Richtlinie über Umweltkriminalität.
- Entwicklung neuer praktischer Ermittlungsinstrumente für Umweltstraftaten (sowohl für die Aufdeckung als auch für die Ermittlung) zur Unterstützung der zuständigen Behörden in Bezug auf Artikel 13 der neuen Richtlinie zur Umweltkriminalität.
- Ausarbeitung eines Leitfadens für Erdbeobachtungstechniken und andere neueste Technologien (z.B. KI) zur Verhütung und Bekämpfung einzelner Kategorien von Umweltkriminalität, die unter die neue Richtlinie zur Umweltkriminalität fallen, und zur Gewährleistung der Einhaltung des EU-Umweltrechts.
- Erstellung eines Leitfadens zur Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Definition und Differenzierung des Anwendungsbereichs von verwaltungs- und strafrechtlichen Durchsetzungsmaßnahmen bei Umweltdelikten.
- Organisation von Workshops oder Konferenzen zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Richtlinie über Umweltkriminalität oder zur Bekämpfung der Umweltkriminalität insgesamt, um bewährte Verfahren und nützliche Informationen zu ermitteln und auszutauschen.
Das im Rahmen des Vertrags entwickelte Material ist in englischer Sprache zu verfassen, wobei eine Übersetzung in mindestens zwei weitere EU-Sprachen sehr erwünscht ist, um länderspezifische Praktiker*innen bei der Verwendung des Materials zu unterstützen. Das Material muss in Formaten erstellt werden, die online zugänglich sind. Es muss sich auch in die bestehenden Online-Plattformen der GD ENV einfügen lassen, um die weitere Nutzung nach Ablauf des Vertrags zu gewährleisten (falls beschlossen wird, das Material auf die Online-Plattformen der GD ENV zu übertragen).
Dem Konsortium können EU-Netze von Umweltfachleuten angehören, z. B. Netze von Staatsanwält*innen, Inspektor*innen, Richter*innen, Polizist*innen und anderen Vollzugsbeamt*innen; zuständige Behörden aus den EU-Mitgliedstaaten, auch auf lokaler Ebene, Einrichtungen des privaten Sektors, Universitäten und andere akademische Einrichtungen sowie Umwelt-NRO.
Priorität 4: Beteiligung von Verbraucherorganisationen und Umwelt-NRO an der Umsetzung der Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation - ESPR)
Der erste Arbeitsbereich umfasst die Ermittlung, Ausarbeitung und Kanalisierung des Beitrags von Verbraucher*innen- und Umwelt-NGOs und anderen gemeinnützigen Organisationen zu den vorbereitenden Arbeiten zur Umsetzung der ESPR:
- Dazu gehören die Teilnahme an einschlägigen Treffen der Interessengruppen, am Ökodesign-Forum und in anderen verwandten Zusammenhängen sowie die Bereitstellung der koordinierten Positionen von Verbraucher*innen- und Umweltorganisationen bei diesen Treffen.
- Zu den weiteren Aktivitäten gehören (i) die Sicherstellung einer maßgeschneiderten Kommunikation mit Bürger*innen, Verbraucher*innen- und Umweltorganisationen über die Auswirkungen und den Nutzen spezifischer ESPR-Maßnahmen und (ii) die Beratung der Europäischen Kommission in Bezug auf ihre Kommunikationsaktivitäten in diesem Politikbereich.
- Der Arbeitsumfang wird mehrere Produktgruppen oder horizontale Anforderungen im ersten (5-Jahres-) ESPR-Arbeitsplan abdecken, einschließlich spezifischer Arbeiten (vorbereitende Studien) und zusätzlicher Arbeiten zu allgemeineren Themen (Arbeitspläne, Methoden, unverkaufte Waren, öffentliches Auftragswesen usw.).
- Es sei darauf hingewiesen, dass dieser erste Arbeitsbereich mit dem Projekt LIFE23-PRE-BE-Ecodesigned4LIFE verbunden sein wird. Der Austausch mit diesem Projekt findet bereits in einem frühen Stadium statt, um sicherzustellen, dass der Arbeitsplan des Projekts gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Zeitplans von LIFE23-PRE-BE-Ecodesigned4LIFE angepasst wird.
- Der geschätzte/indikative Zuschussbetrag zur Durchführung dieses ersten Arbeitsabschnitts beträgt 1,8 Mio. EUR.
Der zweite Teilbereich umfasst Folgendes:
- Überwachung von (i) horizontalen und produktspezifischen Normungsaktivitäten im Zusammenhang mit Ökodesign und Energiekennzeichnung und (ii) anderen Normungsaktivitäten im Zusammenhang mit ESPR-Produktgruppen.
- Teilnahme an und Beiträge zu den technischen Ausschüssen und zugehörigen Arbeitsgruppen in den europäischen und internationalen Normungsorganisationen auf verschiedenen Ebenen des Normungsprozesses.
- Zu den Ergebnissen gehören regelmäßige Fortschrittsberichte, Forschungsberichte, Positionspapiere, Kompatibilitätsanalysen, Beiträge zu Normungsanträgen, Leitlinien usw.
- Idealerweise ist eine gemeinsame Beteiligung von Umwelt- und Verbraucher-NGOs erwünscht, um eine angemessene Berücksichtigung sowohl der Umwelt- als auch der breiteren Verbraucher- und Endnutzerperspektive zu gewährleisten.
- Der geschätzte/indikative Zuschussbetrag zur Durchführung dieses zweiten Arbeitsbereichs beträgt 1,2 Mio. €.
Es wird erwartet, dass die Antragstellenden Folgendes nachweisen können, um alle oben genannten Punkte erfolgreich anzugehen
- gute Kenntnisse der ESPR und der Normungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Verbesserung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten (einschließlich Fachwissen über mehrere Produktgruppen oder horizontale Anforderungen);
- ein gutes Verständnis des umfassenderen Rahmens für die Nachhaltigkeit von Produkten, der Kreislaufwirtschaft und der Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft sowie anderer nachhaltiger Produktpolitiken.
Das vorgeschlagene Projekt wird ein Peer-to-Peer-Netzwerk einrichten, das Behörden, Expert*innen und Praktiker*innen aus allen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichem Erfahrungsstand bei der Einführung von RBPS zusammenbringt. Es wird die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung, Erprobung, Überwachung und Bewertung ihrer RBPS unterstützen, indem es eine Bestandsaufnahme bestehender Systeme vornimmt und Umwelt- und Landwirtschaftsbehörden (einschließlich GAP-Verwaltungsbehörden und Zahlstellen), Biodiversitätsexpert*innen, Landwirt*innen und andere Landbewirtschafter*innen sowie Betriebsberater*innen zusammenbringt.
Das Projekt sollte Wissens- und Innovationssysteme (z. B. AKIS) nutzen, um die Verbreitung bewährter Verfahren bei der Umsetzung ergebnisorientierter Zahlungssysteme zu fördern.
Im Rahmen des Projekts werden auch Seminare, Workshops und Exkursionen zu erfolgreichen Demonstrationsstandorten für ergebnisorientierte Zahlungen organisiert. Im Rahmen des Projekts werden Erhebungen bei Landwirt*innen in den teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgeführt, um ihr Interesse und ihren Finanzbedarf für die Umsetzung der Regelungen vor Ort zu ermitteln.
Dieses Projekt wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Erfahrungen bei der Einrichtung von RBPS auszutauschen, und zwar von der Planungsphase an (Auf welche Aspekte der biologischen Vielfalt sollte man sich konzentrieren? Wie wird überwacht? Wie kann die Belohnung an die erzielten Ergebnisse gekoppelt werden?) bis hin zur Einstellung und Schulung der Teilnehmer*innen und der Verwaltung des Systems (z. B. die Einbindung ergebnisabhängiger Zahlungen in die Verwaltungsprozesse und die Infrastruktur der für die GAP-Verwaltung und Zahlungen zuständigen nationalen Behörden). Dies wird die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, effektive RBPS vor Ort einzurichten und umzusetzen.
Das Konsortium muss über einschlägiges Fachwissen in Bezug auf die Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme, die Ökologie der Zielorganismengruppen (einschließlich Ackervögel, Bestäuber und Schmetterlinge des Grünlands), die Grünlandbewirtschaftung und die Landwirtschaft verfügen.
Es wird erwartet, dass die Behörden, die für die Verwaltung und Unterstützung von Programmen zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zuständig sind, sowie die Behörden, die für die Haushaltskontrolle verantwortlich sind, in die vom Konsortium organisierten Netzwerkaktivitäten einbezogen werden.
Prioritätsachse 6: Unterstützung für das Mainstreaming von Kreislaufwirtschaftsmodellen - Förderung des Binnenmarktes für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen
Die im Rahmen dieses Projekts erwarteten Aktivitäten sind im Folgenden aufgeführt.
Schaffung und Austausch von Wissen:
- Effizientes Sammeln und Analysieren von vorhandenem Wissen (z. B. bewährte Praktiken, VBM-Theorie, Förderer und Hindernisse für VBM) und Entwicklung neuer Inhalte (z. B. sektorale Leitlinien, Checklisten, Instrumente) für KMU, Kleinstunternehmen und kleine mittelständische Unternehmen, um sie bei der Umstellung auf Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Die Ergebnisse sollten auf bestimmte Tätigkeitsbereiche/Sektoren oder Produkte ausgerichtet sein und die Bedürfnisse und Besonderheiten von KMU und Kleinstunternehmen berücksichtigen. Die Aktivität könnte auch eine Bestandsaufnahme der auf EU- und/oder nationaler Ebene verfügbaren Fördermittel/Finanzierungsunterstützung für Kreislaufumstellungen/Nachhaltigkeitsfragen beinhalten, um Unternehmen dabei zu unterstützen, verfügbare Finanzierungen/Fördermittel zu identifizieren und zu nutzen.
- Effizientes Sammeln und Kuratieren (auch mit Hilfe digitaler Tools/Daten-Scraping) von CBM-Theorie und bewährten Praktiken und Übersetzen der Theorie in praktische, leicht anwendbare Anleitungen für Unternehmen und Organisationen zur Unterstützung von Unternehmen, um sie z. B. in Form von Präsentationen, Leitlinien oder Tools weiterzugeben und sie kostenlos zur Verfügung zu stellen, auch über bestehende Plattformen/Netzwerke wie die European Cluster Collaboration Platform oder die EU-Stakeholder-Plattform für Kreislaufwirtschaft.
Demonstrationen in Pilotsektoren: Sammeln Sie konkrete Beispiele aus ausgewählten Pilotsektoren wie Möbel oder Textilien und nutzen Sie diese, um eine brauchbare Schritt-für-Schritt-Analyse und gezielte Empfehlungen zu erstellen, die Unternehmen bei der Einführung von VBMs unterstützen, indem sie praktikable Kreislaufansätze identifizieren und ihr Geschäftsmodell oder ihre Produkte erfolgreich in Richtung Kreislaufwirtschaft umwandeln.
Kapazitätsaufbau und beratende Unterstützung:
- Entwicklung, Durchführung und Feinabstimmung von Schulungen und Bereitstellung praktischer Anleitungen (Checklisten, Informationsmaterial, Werkzeuge) zur Unterstützung der Identifizierung/Erstellung von und des erfolgreichen Übergangs zu VBM, einschließlich gezielter Ansätze für KMU und Kleinstunternehmen sowie "Train-the-Trainers". Alle Ergebnisse sollten allen relevanten/interessierten Organisationen, wie z. B. der European Cluster Collaboration Platform oder der EU-Stakeholder-Plattform für die Kreislaufwirtschaft, kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
- Organisation von Schulungen für EEN-Nachhaltigkeitsberater in den EEN-Drehkreuzen, um vor Ort Schulungen/gezielte Unternehmensberatungen zur Schaffung/Ermittlung von Kreislaufwirtschaftsmodellen sowie zur Übernahme/Umwandlung durchzuführen. Dazu kann auch eine Anleitung gehören, wie man proaktiv Unternehmen identifiziert und anspricht, die das Potenzial haben, Kreislaufverfahren anzuwenden.
Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit: Identifizierung nützlicher Netzwerke, Knotenpunkte, Branchenorganisationen und anderer Vermittler*innen, die die Reichweite weiter erhöhen und die Informationen und Instrumente in den relevanten Sektoren/Wirtschaftsakteuren zusätzlich zum EEN, ECESP oder ECCP verbreiten könnten.
Feedback und Folgenabschätzung: Nutzung der Pilotarbeit/Beratungsfunktion des EEN oder anderer Multiplikatoren, um strukturiertes Feedback von Unternehmen, insbesondere von KMU und Kleinstunternehmen, zu Hindernissen, Bedenken und Herausforderungen im Zusammenhang mit Kreislaufumstellungen zu erhalten. Entwicklung von Projektindikatoren zur Messung der Fortschritte.
Von den Antragstellenden/Konsortien wird erwartet, dass sie sowohl geografisch als auch sektoral breit und repräsentativ aufgestellt sind, um auch nationale, regionale oder sektorale Unterschiede in Bezug auf das Bewusstsein/die Akzeptanz von Kreislaufwirtschaftsmodellen/beteiligten Stakeholder sowie den individuellen Unterstützungsbedarf aufgrund dieser Unterschiede zu erfassen. Daher werden länder- und sektorübergreifende Konsortien gefördert.
Während eine akademische Beteiligung an Konzepten/Theorie von Kreislaufwirtschaftsmodellen als vorteilhaft angesehen wird, müssen die Partner auch in der Lage sein, diese Konzepte zu übersetzen und so anzupassen, dass sie Unternehmen (unterschiedlicher Größe, Reife und Sektoren/CBMs) "vor Ort" mit greifbaren Maßnahmen/Empfehlungen unterstützen können, die auf ihre Situation ausgerichtet sind. Die Beteiligung der Industrie an den Pilotmaßnahmen wird als vorteilhaft angesehen.
Prioritätsachse 7: Klimasicheres Verschmutzungsalarmmodell: relevant für die Water Resilience Strategy und Zero Pollution, ausgerichtet auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Wasserverschmutzungsereignissen
Nachfolgend die Liste der Aktivitäten und Ergebnisse, die im Rahmen des Projekts erbracht werden sollen.
- Entwicklung/Beschaffung, Installation und Erprobung eines klimasicheren Verschmutzungsalarmmodells und eines Systems zur Rückverfolgung;
- Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten bei den Wasserbehörden in Bezug auf die Prinzipien und die Funktionsweise des klimasicheren Verschmutzungsalarmsystems;
- Verbreitung des klimasicheren Verschmutzungsalarmmodells und seiner Funktionsweise;
- Ermöglichung der Replikation des Modells in anderen Einzugsgebieten;
- Informationen für interessierte Wasserbehörden, Umweltschutzorganisationen, Trinkwasserunternehmen usw. in anderen europäischen grenzüberschreitenden Flusseinzugsgebieten;
- Bericht über seine Funktionsweise.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Priorität 1: Stärkung der Fähigkeiten von Forstwirt*innen im Hinblick auf eine biodiversitätsfreundliche Waldbewirtschaftung
Bei den Antragstellenden muss es sich entweder um Forstbehörden, -verwaltungen und/oder -organisationen handeln, die direkt und/oder durch ihre Mitgliedschaft mindestens zwei Drittel der EU-Mitgliedstaaten abdecken.
Prioritätsachse 2: Neues Europäisches Bauhaus - Unterstützung lokaler Strategien für eine effiziente und ausgewogene Raumnutzung im Hinblick auf nachhaltige, schöne und integrative Nachbarschaften
Dem Konsortium müssen mindestens vier kleine und mittlere lokale Behörden aus vier verschiedenen förderfähigen EU-Ländern angehören.
Prioritätsachse 3: Verstärkte Bekämpfung der Umweltkriminalität in der EU und Unterstützung der Umsetzung der neuen Richtlinie über Umweltkriminalität
Dem Konsortium muss mindestens ein EU-Netzwerk von Umweltfachleuten (z. B. Staatsanwält*innen, Inspektor*innen, Richter*innen, Polizist*innen und andere Vollzugsbeamt*innen) angehören.
Priorität 4: Beteiligung von Verbraucherorganisationen und Umwelt-NRO an der Umsetzung der Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR)
Um eine breite Vertretung der europäischen Verbraucher*innen- und Umweltschutzorganisationen im Rahmen der einschlägigen Sitzungen in den verschiedenen Phasen des Gesetzgebungsverfahrens zu gewährleisten, muss es sich bei dem Antragstellenden um eine einzelne NRO/eine gemeinnützige Organisation oder ein Konsortium von NRO und gemeinnützigen Organisationen handeln, die durch ihre Mitgliedschaft mindestens zwei Drittel der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der europäischen Verbraucher*innen- und/oder Umweltschutzorganisationen abdecken.
Prioritätsachse 5: Aufbau von Kapazitäten für ergebnisorientierte Zahlungssysteme zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften und Umsetzung der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Den antragstellenden Konsortien müssen mindestens zwei Einrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten angehören, die auf nationaler oder regionaler Ebene in verschiedenen Mitgliedstaaten an der Einrichtung und Verwaltung von RBPS beteiligt waren. Bei diesen Einrichtungen kann es sich um öffentliche Agenturen und/oder Behörden und/oder um Forschungseinrichtungen handeln.
Priorität 7: Klimasicheres Verschmutzungsalarmmodell: relevant für die Water Resilience Strategy und Zero Pollution, ausgerichtet auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Wasserverschmutzungsereignissen
Um förderfähig zu sein, muss das Konsortium Partner aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern umfassen und Wasserbehörden (oder deren Zusammenschlüsse und Verbände) einschließen, die für die Verwaltung von Bewirtschaftungsplänen für Flusseinzugsgebiete zuständig sind (die Wasserkörper umfassen müssen, die Teil desselben grenzüberschreitenden/internationalen Wasserlaufs sind) und in mindestens einem der förderfähigen Länder ansässig sind.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 - 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle
- Informationen über die Teilnehmer (einschließlich früherer Projekte)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025-PLPCall Document LIFE-2025-PLP(26kB)
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