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Call-Eckdaten
Umweltpolitik
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität"
Call Nummer
LIFE-2025-SAP-ENV-GOV
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 700.000,00 und € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten und klimaresistenten Wirtschaft, einer giftfreien Umwelt und zum Schutz, zur Wiederherstellung und zur Verbesserung der Umweltqualität im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und den jüngsten politischen Entwicklungen zu erleichtern.
Call-Ziele
Das spezifische Ziel besteht darin, eines oder mehrere der folgenden Themen abzudecken, die in Abschnitt 2 des Call-Dokuments ausführlich beschrieben sind:
- Aktivitäten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung der öffentlichen Verwaltungen und freiwillige Ansätze für den öffentlichen und privaten Sektor
- Sicherstellung der Einhaltung von Umweltvorschriften und Zugang zu Gerichten
- Initiativen zur Verhaltensänderung und Sensibilisierung
Bitte beachten Sie, dass die Bewertung, inwieweit das Projekt mit den spezifischen Prioritäten der Aufforderung (Teil des Zuschlagskriteriums 1) übereinstimmt, ausschließlich auf der Grundlage der Themen erfolgt, die im Abschnitt "Übereinstimmung mit den Zielen des LIFE-Programms und dem Thema der Aufforderung" des Standardantragsformulars angegeben und beschrieben sind. Bitte beachten Sie auch, dass maximal zwei Unterthemen ausgewählt werden dürfen (z. B.: "Aktivitäten zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltung (...) des Privatsektors" und "Initiativen zur Verhaltensänderung (...)") und nur diese bei der Bewertung berücksichtigt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Antragsteller*innen wird erwartet, dass sie die erwarteten Auswirkungen, wie sie im Vergabekriterium "Auswirkungen" (siehe Abschnitt 9) beschrieben sind, definieren, berechnen, erklären und erreichen.
Alle LIFE-Vorschläge müssen über die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen unter Berücksichtigung der LIFE-Projektindikatoren (LPI) berichten. Diese LPI tragen dazu bei, die Auswirkungen der LIFE-Vorschläge auf ökologischer, aber auch auf sozioökonomischer Ebene zu bewerten (z. B. durch Maßnahmen, die sich auf die lokale Wirtschaft und Bevölkerung auswirken).
Die Antragsteller*innen sollten die relevanten Indikatoren in Teil C des Antrags auf Gewährung einer elektronischen Finanzhilfe überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.
Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für Ihr Projekt wichtig sind (z. B.: Verringerung der NOx-Emissionen bei Projekten zur Verbesserung der Luftqualität), sollten Sie den Indikator "Andere projektspezifische Leistungsindikatoren" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung dieser Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars angeben.
Gegebenenfalls müssen die Projekte eine GIS-Datei (Geographic Information System) und die zugehörigen Daten des spezifischen geografischen Gebiets, in dem die Intervention stattgefunden hat, als Teil ihres Abschlussberichts hochladen. Diese Karte sollte es ermöglichen, die bereits in der Datenbank der LIFE-Projektindikatoren gemeldeten Auswirkungen räumlich zu visualisieren. Das spezifische Format und die technischen Anforderungen an die GIS-Dateien werden den unterstützten Projekten während ihrer Durchführung mitgeteilt. Darüber hinaus werden LIFE-Projekte ermutigt, Copernicus und/oder Galileo/EGNOS für satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitdaten und -dienste zu nutzen.
Detailliertere Informationen zur LIFE-Projektindikatoren-Datenbank werden während der Projektdurchführung angefordert.
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Erwartete Ergebnisse
Der vorliegende Aufruf richtet sich an Standardaktionsprojekte (SAP), mit denen die Ziele des Teilprogramms "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität" erreicht werden sollen. SAP sind in Abschnitt 2 des Aufforderungsdokuments (Art der Maßnahme) definiert, während die allgemeinen Ziele des Teilprogramms in Abschnitt 1 ("Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität") aufgeführt sind.
Dieses Aufforderungsthema konzentriert sich ausschließlich auf Projekte im Bereich der Umweltpolitik, andere Projekte, wie sie im verwandten Aufforderungsthema LIFE-2025-SAP-ENV-ENVIRONMENT sowie LIFE-2025-SAP-NAT-GOV definiert sind, sind ausgeschlossen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder ähnlichen Formen der Unterstützung und von Preisen ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei Projekten zulässig, die darauf abzielen, Einrichtungen außerhalb der Projektpartnerschaft (z. B. gemeinnützige Organisationen, lokale Behörden oder Bürger*innengruppen) bei der Umsetzung oder Entwicklung lokaler Initiativen zu unterstützen, die zu den Projektzielen beitragen.
Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet werden soll und welche Arten von Aktivitäten für Dritte in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 120 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle
- Informationen über die Teilnehmer*innen
- fakultative Anhänge:
- Unterstützungsschreiben
- Karten
- Beschreibung der Standorte
- andere Anhänge (zum Beispiel: Lebenszyklusanalyse, Geschäftspläne usw.)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 120 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025-SAP-ENVCall Document LIFE-2025-SAP-ENV(1342kB)
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