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Call-Eckdaten
Strategische Naturprojekte
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Natur und Artenvielfalt"
Call Nummer
LIFE-2025-STRAT-NAT-SNAP-two-stage
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 72.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 10.000.000,00 und € 30.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel eines SNaP-Projekts ist es, die Verwirklichung der EU-Ziele in den Bereichen Natur und biologische Vielfalt durch die Umsetzung kohärenter Aktionsprogramme in den Mitgliedstaaten zu unterstützen, um diese Ziele und Prioritäten in andere Politikbereiche und Finanzierungsinstrumente einzubeziehen.
Call-Ziele
Ziel eines SNaP-Projekts ist es, die Verwirklichung der EU-Ziele in den Bereichen Natur und biologische Vielfalt durch die Umsetzung kohärenter Aktionsprogramme in den Mitgliedstaaten zu unterstützen, um diese Ziele und Prioritäten in andere Politikbereiche und Finanzierungsinstrumente einzubeziehen. Dazu gehört die koordinierte Umsetzung von:
- Prioritärer Aktionsrahmen (PAF) und/oder
- Nationale Wiederherstellungspläne gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur und;
- Andere Pläne oder Strategien, die auf internationaler, nationaler, regionaler oder multiregionaler Ebene von den für Natur und biologische Vielfalt zuständigen Behörden angenommen wurden und untrennbar mit der Umsetzung der EU-Politik oder der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Natur und/oder biologische Vielfalt verbunden sind (Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, Bestäuberinitiative, Verordnung über invasive gebietsfremde Arten) und die spezifische und messbare Maßnahmen oder Ziele mit einem klaren Zeit- und Finanzplan vorsehen.
Auf diese Weise unterstützt ein SNaP-Projekt die wirksame Einbeziehung von Natur- und Biodiversitätszielen und -prioritäten in andere Politiken und Finanzierungsinstrumente.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Nach Projektende (3-5 Jahre danach): Katalysierung der vollständigen Umsetzung der PAF und/oder anderer förderfähiger Pläne/Strategien/Aktionspläne gemäß den "Zielen".
- Erheblicher Beitrag zur Erhaltung und/oder Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands natürlicher Lebensräume und Arten von EU-weiter Bedeutung gemäß den im Zielplan festgelegten Maßnahmen.
- Erheblicher Beitrag zur Verringerung des Drucks auf Lebensräume und Arten und zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme gemäß den in den Zielplänen/Strategien/Aktionsplänen genannten Maßnahmen.
In Stufe 2 (vollständiger Vorschlag) sollten die Antragsteller die relevanten Indikatoren (LPI) in Teil C des elektronischen Finanzhilfeantrags überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.
Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für Ihr Projekt wichtig sind (z. B.: Verringerung der NOx-Emissionen bei Projekten zur Verbesserung der Luftqualität), sollten Sie den Indikator "Andere projektspezifische LPI" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung solcher Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars angeben.
Detailliertere LPI-Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.
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Erwartete Ergebnisse
SNAPs sollten auf die Umsetzung der PAFs und/oder der anderen unten aufgeführten Pläne und Strategien ausgerichtet sein. Bitte beachten Sie, dass ein einziger SNaP sowohl auf eine PAF als auch auf einen anderen Plan/Strategie abzielen kann.
Ein vollständiger SNaP-Vorschlag kann nicht eingereicht werden, wenn keine PAF oder kein anderer förderfähiger Plan vorliegt, der auf der entsprechenden Ebene genehmigt/verabschiedet und gegebenenfalls der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, die ihn als von akzeptabler Qualität eingestuft hat.
Sollte(n) der/die Zielplan(e) eine größere Änderung erfordern, z. B. in Bezug auf die Auswahl der Erhaltungsmaßnahmen oder die Finanzstruktur, z. B. als Ergebnis der Verhandlungen über die operationellen Programme, sollte die zuständige Behörde sowohl den derzeit geltenden Plan als auch die neueste Fassung des neuen Plans oder eine Erklärung zur Begründung der erwarteten Änderungen vorlegen und diese dem Vollantrag beifügen.
Je nach den Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten decken die PAF oder andere förderfähige Pläne entweder ein ganzes Land oder eine Region ab. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf den geografischen Geltungsbereich eines SNaP, da sie in den meisten Fällen die Umsetzung eines einzigen Plans betreffen würden. Dennoch kann es für Antragsteller sinnvoll sein, einen SNaP einzureichen, der Gebiete abdeckt, die in den Geltungsbereich von mehr als einem Plan desselben oder eines Nachbarlandes fallen.
Die Antragsteller*innen sollten darlegen, wie das Projekt auf die Umsetzung des Zielplans abzielt. Zu diesem Zweck sollte das Projekt Maßnahmen umfassen, die die Mobilisierung und Nutzung anderer ergänzender Mittel erleichtern, mit denen die Durchführung von Aktionen oder Maßnahmen finanziert werden kann, die über die im Rahmen des SNaP geförderten hinausgehen - sowohl was den Umfang als auch den Zeitrahmen betrifft.
In der Praxis bedeutet dies, dass der SNaP (i) eine Kombination von Maßnahmen, die direkt zur Durchführung von Maßnahmen - und zur Erreichung von Zielen - des Zielplans beitragen, der durch LIFE finanziert werden soll, und (ii) horizontale Maßnahmen, die die vollständige Durchführung des Plans erleichtern, umfassen muss.
Der SNaP muss spezifische Maßnahmen zur Einbeziehung der Ziele des Zielplans oder der Zielpläne in andere Politikbereiche und Finanzierungsinstrumente enthalten.
Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der SNaPs sollte der Vorschlag daher Informationen enthalten über:
- den erwarteten Grad der Umsetzung des Zielplans als direkte Folge der im SNaP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SNaP mobilisierten Mitteln finanziert werden;
- die von den Maßnahmen erfasste Fläche, die Anzahl der Gebiete, die Bedeutung dieser Gebiete in Bezug auf Arten und Lebensraumtypen innerhalb ihrer biogeografischen Regionen;
- die erwartete Verbesserung des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen unter besonderer Berücksichtigung derjenigen Lebensräume und Arten, die als prioritär angesehen werden und/oder deren Erhaltungszustand als ungünstig gemeldet wurde; und
- die erwartete Verbesserung der langfristigen Kapazität zur Überwachung und Bewertung des Zustands von Arten und Lebensräumen von EU-weiter Bedeutung (Artikel 11 und 17 der Habitat-Richtlinie).
- Maßnahmen, die geplant sind, um die Naturschutzziele in dem Gebiet, auf das sich der SNAP bezieht, wirksam in andere Politikbereiche und Finanzierungsinstrumente einzubinden
Die Vorschläge sollten umfassende Projekte vorlegen, die ihr Kernziel erfüllen und dabei auch Vorteile für andere Umwelt- und Klimaziele bieten.
Zu diesen zusätzlichen Vorteilen können Beiträge zur EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 sowie zur Erreichung eines "guten Umweltzustands" gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie oder zur Verwirklichung von Zielen der Wasserrahmenrichtlinie gehören, wie z. B.:
- Evaluierung, Bewertung und Wiederherstellung von Ökosystemen und ihren Leistungen,
- Erhöhung des Beitrags der Land- und Forstwirtschaft zur biologischen Vielfalt,
- Verringerung der Auswirkungen der Fischerei und anderer Nutzungen der natürlichen Ressourcen des Meeres und der Küstengebiete auf die biologische Vielfalt,
- Überwachung, Vorbeugung, Ausrottung und Kontrolle von invasiven gebietsfremden Arten
- Überwachung und Erhaltung von Bestäuberinsekten.
Umsetzung der PAF:
Was die Umsetzung der PAF anbelangt, so sollten die SNaPs die weitere Entwicklung, Umsetzung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes unterstützen, insbesondere durch die Entwicklung, Erprobung, Demonstration und Anwendung von Erhaltungsmethoden und -praktiken, die Verbesserung der Wissensbasis über die Naturwerte der Gebiete, die Sensibilisierung und die Verbesserung der Verwaltungskapazitäten der Begünstigten und Verwaltungsbehörden. Diese SNaPs können Maßnahmen der Grünen Infrastruktur umfassen, wenn sie in der PAF genannt werden, um beispielsweise die strukturelle und funktionale Vernetzung der Natura-2000-Gebiete oder den Zustand der Ökosysteme und der von ihnen erbrachten Leistungen zu verbessern.
Die Behörden, die die PAF ausgearbeitet haben, haben in der Regel das LIFE-Programm unter den Fonds angegeben, die zur Erreichung der Ziele der Biodiversitätsstrategie beitragen können. Andere ergänzende Fonds (EFRE, ELER, INTERREG, Horizon Europe, EMFF) werden in der Regel ebenfalls aufgeführt. Die Antragsteller*innen von SNaPs können sich im Prinzip auf diese indikativen Finanzierungsvereinbarungen stützen, wenn sie den SNaP selbst konzipieren.
Von SNaPs wird erwartet, dass sie eine ausgewählte Reihe von Maßnahmen umsetzen, die in der oder den entsprechenden PAF eines Landes oder einer Region (oder einer Kombination von Ländern/Regionen) für eine Finanzierung durch LIFE vorgesehen sind. Aus diesem Grund sollte das PAF spätestens bei Ablauf der Frist für die Einreichung des vollständigen Vorschlags offiziell angenommen sein, damit der Vorschlag förderfähig ist.
Förderfähigkeit von SNAPs, die auf eine PAF abzielen, die bereits Gegenstand eines früheren integrierten Projekts (IP) war: Ein SNAP-Folgevorschlag, der auf denselben Plan wie ein früheres oder laufendes integriertes Projekt (IP) abzielt, kann nur unter den folgenden Bedingungen förderfähig sein:
- Keine Doppelfinanzierung: LIFE kann nicht zweimal dieselbe Aktivität finanzieren, daher sollte der Vorschlag deutlich zeigen, dass dies nicht der Fall sein wird.
- Der SNAP-Vorschlag muss einen eindeutigen Mehrwert gegenüber dem früheren oder laufenden integrierten Naturprojekt aufweisen, da das integrierte Naturprojekt bereits als Katalysator für die vollständige Umsetzung der angestrebten PAF konzipiert war.
Nationale Wiederaufbaupläne:
Gezielte Unterstützung für die Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne und andere Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur.
Umsetzung anderer Pläne/Strategien:
Die vollständige Umsetzung der PAF ist das Schlüsselelement der meisten SNaPs. Die Antragsteller*innen werden jedoch nachdrücklich aufgefordert, in ihrem SNaP auch einen Beitrag zur vollständigen Umsetzung anderer Pläne oder Strategien zu leisten, die nicht in den Geltungsbereich der EU-Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien fallen. Dies gilt insbesondere für die EU-Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten, kann aber auch andere Pläne betreffen, insbesondere wenn diese auf die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 zurückgehen. In diesem Zusammenhang werden auch transnationale Ansätze gefördert.
SNaPs sollten die Umsetzung der EU-Biodiversitätspolitik und der EU-Rechtsvorschriften (insbesondere der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, des Naturschutzgesetzes, der EU-Bestäuberinitiative und der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten) unterstützen, insbesondere durch die Entwicklung, Erprobung, Demonstration und Anwendung einschlägiger Methoden und Verfahren, den Aufbau langfristiger Kapazitäten für die Überwachung von Arten, die Verbesserung der Wissensbasis, die Sensibilisierung und die Verbesserung der Verwaltungskapazitäten der Begünstigten und der Verwaltungsbehörden.
Von den SNaPs wird erwartet, dass sie eine Reihe ausgewählter Maßnahmen durchführen, die in dem entsprechenden Plan oder der Strategie eines Landes oder einer Region (oder einer Kombination von Ländern/Regionen) für eine Kofinanzierung durch LIFE vorgesehen sind. Aufgrund dieser Anforderung kann ein vollständiger SNaP-Vorschlag nicht eingereicht werden, wenn es keinen übergreifenden Plan oder keine übergreifende Strategie gibt, der/die auf der entsprechenden Ebene von den für Natur und biologische Vielfalt zuständigen Behörden angenommen wurde, wie z. B. nationale Strategien und Aktionspläne zur biologischen Vielfalt (NBSAPs), die im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) entwickelt wurden. Pläne oder Strategien, die sich auf bestimmte Bereiche im Rahmen dieser übergreifenden Pläne oder Strategien beziehen, können auch dann unterstützt werden, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Einreichung der Projektskizze noch in der Planungs- oder Entwicklungsphase befinden, sie müssen jedoch spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des vollständigen Vorschlags offiziell verabschiedet werden. Beispiele hierfür sind die folgenden:
- Nationale oder regionale Strategien und/oder Aktionspläne für Bestäuber/Insekten
- Nationale oder regionale Pläne für Netze grüner Infrastrukturen
- Nationale oder regionale Wiederherstellungspläne, nationale oder regionale Pläne für Stadtbegrünung usw., wie in der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 gefordert
- Nationale oder regionale Pläne oder Strategien zur Unterstützung der Umsetzung der Ziele der Verordnung (EU) 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten
Je nach den Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten decken diese Pläne oder Strategien entweder ein ganzes Land oder eine Region ab. Dies hat direkte Auswirkungen auf den geografischen Geltungsbereich eines SNaP. Dennoch kann es für Antragsteller sinnvoll sein, einen SNaP einzureichen, der Gebiete abdeckt, die in den Geltungsbereich von mehr als einem Plan oder einer Strategie desselben oder eines benachbarten Landes fallen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 2 Antragstellende (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen)
- die für den Plan/die Strategie/den Aktionsplan zuständige Behörde sollte grundsätzlich als Koordinator*in am Konsortium teilnehmen. In begründeten Fällen kann sie nicht als Koordinator*in teilnehmen, sollte aber auf jeden Fall Teil des Konsortiums sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- die/der Koordinator*in muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei allen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
weitere Förderkriterien
Weitere Einzelheiten zu den folgenden zusätzlichen Bedingungen finden Sie in der Aufforderung auf Seite 14-21:
- Laufende und wiederkehrende Aktivitäten
- Mainstreaming - Aktivitäten, die darauf abzielen, Ziele und/oder Maßnahmen für andere Strategien festzulegen, die nicht Gegenstand von SNaP sind
- Teilnahme am Natura 2000 Biogeographischen Prozess
- Plattform-Sitzungen
- Anforderungen im Zusammenhang mit der Mobilisierung/Koordinierung ergänzender Mittel
- Einbeziehung von Interessenvertreter*innen
- Projektmanagement und Koordinierung mit ergänzenden Mitteln
- Replizierbarkeit & Übertragbarkeit
- Verursacherprinzip & Förderfähigkeit von Maßnahmen
- Erwerb von Land
- Vorläufige Verteilung der SNaPs pro Mitgliedstaat
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 60 und 120 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (gilt nicht für Stufe 1) (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen):
- für Concept Notes (Stufe 1):
- Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
- Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
- ergänzender Finanzierungsplan.
- für Vollanträge (Stufe 2):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen zu den Teilnehmern
- Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
- Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
- ergänzender Finanzierungsplan
- Erklärungen zur ergänzenden Finanzierung (mindestens eine).
- für Concept Notes (Stufe 1):
- fakultative Anhänge (relevante Informationen über Aktivitäten sollten im Haupttext enthalten sein. Optionale Anhänge sind nur dann zu verwenden, wenn sie zur Untermauerung der Aussagen in den Teilen A-B-C erforderlich sind):
- für Stufe 2:
- Unterstützungsbekundungen
- Erklärungen über die Kofinanzierung
- sonstige Anhänge (Karten, Pläne usw.)
- für Stufe 2:
Die Vorschläge dürfen in Stufe 1 höchstens 45 Seiten (Teil B) und in Stufe 2 höchstens 200 Seiten (Teil B) umfassen (Anweisungen können nicht gestrichen werden).
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025 SNaP_SIPCall Document LIFE-2025 SNaP_SIP(601kB)
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