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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (VET)
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2023-CB-VET
Termine
Öffnung
29.11.2022
Deadline
28.02.2023 17:00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
EU-Finanzhilfe pro Projekt: zwischen € 100.000,00 und € 400.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Berufsbildung tätigen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Zugänglichkeit und das Reaktionsvermögen der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu fördern.
Call-Ziele
Durch gemeinsame Initiativen, die die Zusammenarbeit über verschiedene Regionen der Welt hinweg fördern, sollen mit dieser Aktion die Kapazitäten von Berufsbildungsanbietern – insbesondere in den Bereichen Management, Governance, Integration, Qualitätssicherung und Innovation – gestärkt werden, damit sie besser in der Lage sind, mit dem Privatsektor/Unternehmen/Unternehmensverbänden zusammenzuarbeiten, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu erkunden und gemeinsam bedarfsgerechte Berufsbildungsmaßnahmen zu entwickeln. Internationale Partnerschaften sollten vor allem durch den Ausbau der Kapazitäten von Berufsbildungspersonal und Lehrkräften sowie durch die Stärkung der Verbindung zwischen Berufsbildungsanbietern und dem Arbeitsmarkt dazu beitragen, die Qualität der Berufsbildung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu verbessern.
Es ist vorgesehen, dass die Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung zu den umfassenderen politischen Zielen beitragen, die von der Europäischen Kommission und den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern oder der betreffenden Region verfolgt werden, zu denen auch die Global-Gateway-Investitionspakete zählen.
Die Aktion wird insbesondere
- Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter aufbauen, um die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Akteuren im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachfrage- und chancenorientierte Berufsbildungsmaßnahmen zu stärken;
- die Qualität und die Reaktionsfähigkeit der Berufsbildung auf wirtschaftliche und soziale Entwicklungen verbessern, um die Arbeitsmarktrelevanz des Qualifikationsangebots zu erhöhen;
- das Berufsbildungsangebot auf lokale, regionale und nationale Entwicklungsstrategien abstimmen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Zu den Merkmalen, die den Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung kennzeichnen, gehören einige der nachstehend aufgeführten Themenbereiche. Die Vorschläge sollten auf eines oder mehrere der folgenden Themen ausgerichtet sein:
- Arbeitsbezogenes Lernen (für junge Menschen und/oder Erwachsene);
- Qualitätssicherungsmechanismen;
- Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften/Ausbildern in Bereich der beruflichen Bildung;
- Schlüsselkompetenzen, einschließlich unternehmerische Kompetenzen;
- Öffentlich-private Partnerschaften in der Berufsbildung;
- Innovation in der Berufsbildung;
- Grüne und digitale Kompetenzen für den grünen und den digitalen Wandel;
- Anpassung der Qualifikationen auf aktuelle und künftige Beschäftigungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus können die Antragsteller auch Themenbereiche abdecken, die oben nicht aufgeführt sind. Diese müssen nachweislich besonders geeignet sein, die Ziele der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu erreichen und die ermittelten Bedürfnisse zu erfüllen.
Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie die folgenden Ergebnisse erzielen:
- Engere Verbindungen zwischen dem Berufsbildungssystem der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und ihrem Arbeitsmarkt;
- Bessere Verbindungen zwischen Berufsbildungsprofilen und lokalen/regionalen/nationalen Strategien und Prioritäten;
- Bessere Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter, insbesondere in den Bereichen Management, Leitung, Integration, Qualitätssicherung, Innovation und Internationalisierung;
- Stärkere Sensibilisierung von Personal, Managern, politischen Entscheidungsträgern und leitenden Lehrkräften in Bezug auf Ansätze zur Annäherung von Arbeitsmarkt und Berufsbildung;
- Verbessere Kenntnisse, technische, Management- und pädagogische Kompetenzen von Lehrkräften und Ausbildern in der beruflichen Bildung;
- Bessere Beiträge von Lehrkräften/Ausbildern, Lernenden in der beruflichen Bildung und Arbeitgebern bei der Gestaltung von Lehrplänen, Profilen und Ausbildungsreformen;
- Verbesserung des Niveaus der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials der Lernenden in der beruflichen Bildung;
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen;
- Entwicklung der Kompetenzen der teilnehmenden Organisationen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit;
- Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen der Zielgruppen durch geeignete Aktivitäten und Initiativen;
- Steigerung der sozialen und interkulturellen Kompetenzen im Bereich der beruflichen Bildung.
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Erwartete Ergebnisse
Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und den Themenbereichen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden.
Der Schwerpunkt der Projektaktivitäten muss im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Organisationen im Bereich der Berufsbildung hauptsächlich in den von der Aktion erfassten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern liegen.
Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, beispielsweise:
- Aufbau und Entwicklung von Netzwerken und Austausch bewährter Verfahren zwischen Berufsbildungseinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland;
- Erstellung von Instrumenten, Programmen und anderen Materialien zum Aufbau der Kapazitäten von Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (praktische Ausbildungsprogramme und Instrumente zur Bewertung und Validierung von Lernergebnissen in der beruflichen Bildung, individuelle Aktionspläne für teilnehmende Einrichtungen); professionelle Beratung und Coaching-Methoden...);
- Schaffung von Mechanismen zur Einbindung des privaten Sektors in die Gestaltung und Durchführung von Lehrplänen und zur Vermittlung hochwertiger beruflicher Erfahrungen für die Lernenden in der beruflichen Bildung;
- Entwicklung und Transfer von pädagogischen Konzepten, Lehr- und Ausbildungsmaterialien und -methoden, einschließlich arbeitsgestütztes Lernen, virtuelle Mobilität, offene Bildungsressourcen und bessere Nutzung des IKT-Potenzials;
- Entwicklung und Durchführung internationaler (virtueller) Austauschaktivitäten vor allem für das Personal (einschließlich Lehrkräften und nicht lehrendem Personal wie Schulleitern, Managern, Beratern, Betreuern usw.)
Falls Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal vorgeschlagen werden, sollten diese direkt zu den Zielen des Projekts beitragen und fest in die Projektlogik als Ganzes eingebettet sein.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten einen Mehrwert erbringen und sich unmittelbar auf die Verwirklichung der Projektergebnisse auswirken.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Projekte zum Kapazitätsaufbau sind transnationale Projekte, an denen mindestens vier Organisationen (Koordinator und vollwertige Partner) aus mindestens drei Ländern beteiligt sein müssen:
- mindestens eine Organisation aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mindestens zwei Organisationen aus mindestens einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland oder
- mindestens eine Organisation aus zwei verschiedenen mit dem Programm assoziierten Drittländern und mindestens zwei Organisationen aus mindestens einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland oder
- mindestens eine Organisation aus einem EU-Mitgliedstaat und eine Organisation aus einem mit dem Programm assoziierten Drittland und mindestens zwei Organisationen aus mindestens einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland.
Dem Konsortium muss mindestens ein Berufsbildungsanbieter des nicht-tertiären Bildungsbereichs angehören.
Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner fallen nicht unter die oben genannten Anforderungen.
Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht Koordinatoren sein. Der Koordinator stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.
weitere Förderkriterien
Jede teilnehmende Organisation muss im Bereich der Berufsbildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätig sein. Sie kann als vollwertiger Partner, verbundene Einrichtung oder assoziierter Partner teilnehmen und muss in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland (siehe Teil A dieses Programmleitfadens) oder in einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.
Förderfähige nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer für diese Aktion:
- Alle nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer in den Regionen 1, 2, 3, 9, 10 und 11 (siehe Teil A dieses Programmleitfadens)
Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.
Arten förderfähiger Organisationen (Liste nicht erschöpfend):
- Berufsbildungsanbieter;
- Organisationen, die Unternehmen, Branchen oder Sektoren repräsentieren;
- nationale/regionale Qualifikationsbehörden;
- Arbeitsverwaltungen;
- Forschungsinstitute;
- Innovationsagenturen;
- für regionale Entwicklung zuständige Behörden usw.
Assoziierte Partner können teilnehmen, sofern nachgewiesen wird, dass ihre Teilnahme einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt (z. B. Durchführung spezifischer Projektaufgaben/-aktivitäten oder Unterstützung der Verbreitung und Nachhaltigkeit des Projekts). Vertraglich gesehen sind assoziierte Partner keine Mitglieder der Projektpartner und erhalten keine Finanzmittel.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12, 24 oder 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
Die Anträge sind begrenzt auf
- 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
- 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
- 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
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