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Call-Eckdaten
Interreg Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen - 5. Aufforderung zu Einreichungen
Förderprogramm
Interreg Mecklenburg-Vorpommern- Brandenburg- Polen
Termine
Öffnung
31.03.2025
Deadline
18.09.2025 16:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 15.479.524,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 50.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027 hat einen neuen Aufruf für die Prioritäten P1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren und P3: Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen veröffentlicht.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren
- SO 1.1: Forschung und Innovation
Im spezifischen Ziel 1.1: Forschung und Innovation werden zu einer Antragstellung besonders ermutigt: Projekte mit breiten Projektpartnerschaften in den Zukunftsfeldern Kreislaufwirtschaft, Energie und Mobilität, die zum einen Innovationsakteure aus dem Wissenschafts- und Forschungssektor einbinden, aber auch konkrete wirtschaftliche Akteure und deren Netzwerke in die Projektaktivitäten mit einbeziehen.
- P3: Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen
- SO 3.2: Kultur und nachhaltiger Tourismus
Im spezifischen Ziel 4.6: Kultur und nachhaltiger Tourismus werden Projekte, die kulturelle und touristische Stätten unterstützen, um deren Zugänglichkeit für Besucher*innen aus dem Nachbarland zu erhöhen, bevorzugt gefördert, da sie besonders zur Zielerreichung des Kooperationsprogramms beitragen.
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Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren
- SO 1.1: Forschung und Innovation
- Vernetzung von Innovationsakteuren zur Beförderung einer stärkeren grenzüberschreitende Wahrnehmung der Innovationslandschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- Cluster und Branchennetzwerke grenzüberschreitend vernetzen,
- bestehende Kooperationspotenziale analysieren sowie gemeinsame Strategien ableiten und umsetzen,
- den grenzüberschreitenden Wissens- und Technologietransfer unterstützen,
- die Zusammenarbeit grenzüberschreitender Innovationsökosysteme befördern, wie zum Beispiel Start-up-Initiativen oder Gründer*innennetzwerke,
- die grenzüberschreitende Kooperation in der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung stärken, zum Beispiel bei der Verbesserung des Zugangs zu Förderprogrammen oder der grenzüberschreitenden Nutzung der Forschungsinfrastruktur,
- gemeinsam grenzüberschreitende Innovationsansätze international vermarkten.
- Ausarbeitung und Umsetzung innovativer, grenzüberschreitender Lösungen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- gut mit den maßgeblichen Innovationsstrategien korrespondieren,
- einen innovativen Charakter haben,
- einen erkennbaren Beitrag zur Stärkung von Unternehmen im Programmraum leisten,
- Partner aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft gemäß des Triple Helix-Modells einbinden.
- Vernetzung von Innovationsakteuren zur Beförderung einer stärkeren grenzüberschreitende Wahrnehmung der Innovationslandschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
P3: Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen
- SO 3.2: Kultur und nachhaltiger Tourismus
- Entwicklung und Vermarktung grenzüberschreitender kultureller und nachhaltiger touristischer Angebote und Produkte einschließlich der Organisation und Durchführung grenzüberschreitender, öffentlicher Veranstaltungen zur ganzheitlichen Bewerbung grenzüberschreitender touristischer und kultureller Angebote. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- die Anzahl und den Zugang zu grenzüberschreitenden Angeboten erhöhen, sowie mehrsprachig sind,
- Kultur und Geschichte des Nachbarlandes einer breiten Öffentlichkeit vermitteln, z.B. durch Aufarbeitung in gemeinsamen Ausstellungen oder sonstigen außerschulischen Informationsangeboten,
- soziale Innovationen unterstützen (z.B. grenzüberschreitende Vermarktung regionaltypischer Produkte in Gastronomie und Kunsthandwerk,
- grenzüberschreitende thematische Angebote, Unterstützung lokaler Tourismusanbieter bei der Erarbeitung und Vermarktung grenzüberschreitender Angebote),
- grenzüberschreitende Angebote und Produkte im Gesundheitstourismus entwickeln,
- Investitionen in die grenzüberschreitende Verknüpfung touristischer Wegeinfrastrukturen, insbesondere im Rad- und Wassertourismus. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- auf der Grundlage lokaler und regionaler Strategien und Konzepte für die nachhaltige, grenzüberschreitende touristische Entwicklung identifizierte Lücken zwischen vorhandenen touristischen Wegenetzen schließen,
- durch den Auf- und Ausbau von Wegeleitsystemen die daran angeschlossenen touristischen und kulturellen Stätten für Besuchende aus dem Nachbarland erschließen.
- Investitionen in den Erhalt des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die das gemeinsame Natur- und Kulturerbe erhalten und besser sichtbar machen.
- Entwicklung gemeinsamer innovativer digitaler Lösungen im Zusammenhang mit Tourismus und Kultur. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- die Information und Buchung grenzüberschreitender touristischer und kultureller Angebote erleichtern,
- das Kultur- und Naturerbe besser erlebbar machen (zum Beispiel durch bi- oder multilinguale, mobile oder digitale Reise-, Museumsführer oder Karten).
- Vernetzung von Tourismusorganisationen, touristischen Leistungsträgern und lokalen Initiativen zur Förderung von grenzüberschreitender Kultur und Tourismus (einschl. Aufbau und Verknüpfung von digitalen Angebotsplattformen) und grenzüberschreitender Wissens- und Kompetenzaustausch. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- die Vernetzung von Tourismusorganisationen und touristischen Leistungsträgern zum Ziel haben (z.B. durch Aufbau und Verknüpfung von digitalen Angebotsplattformen),
- die Vermarktung von Angeboten über neue grenzüberschreitende oder bereits etablierte, grenzüberschreitend erweiterte Angebotsplattformen stärken,
- den grenzüberschreitenden Wissens- und Kompetenzaustausch im Bereich Kultur und nachhaltigem Tourismus fördern.
- Entwicklung und Vermarktung grenzüberschreitender kultureller und nachhaltiger touristischer Angebote und Produkte einschließlich der Organisation und Durchführung grenzüberschreitender, öffentlicher Veranstaltungen zur ganzheitlichen Bewerbung grenzüberschreitender touristischer und kultureller Angebote. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An einem Interreg-Projekt können sowohl Partner mit eigenem Budget (Projektpartner) als auch ohne eigenes Budget (Assoziierte Partner) mitwirken. Grundregel im Programm ist, dass immer mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner am Projekt teilnimmt – beide mit EFRE-Mitteln.
Im Normalfall haben alle Projektpartner ihren Sitz in den teilnehmenden Regionen des Programmgebiets. In begründeten Ausnahmefällen können auch Projektpartner mit Sitz außerhalb des Programmraums an einem Interreg-Projekt teilnehmen. Entscheidende Voraussetzung ist, dass die projektbezogenen Aktivitäten des Partners für den Programmraum durchgeführt werden, einen sichtbaren Mehrwert für diesen erzielen und für die Durchführung des Projektes unerlässlich sind. Projektpartner können sowohl öffentliche als auch private Organisationen sein.
Die Projektpartner müssen einen federführenden Partner (Leadpartner) benennen. Im Programm dürfen nur öffentliche Organisationen diese Funktion übernehmen.
Die Projektpartner müssen im Rahmen des Projektes auf den folgenden zwei Ebenen zusammenarbeiten:
- Gemeinsame Vorbereitung: regelmäßige Treffen bzw. Abstimmungen zur Projektentwicklung, gemeinsame Erarbeitung der Projektinhalte, -ziele und der Zeitplanung, gemeinsame Erstellung der Projektunterlagen.
- Gemeinsame Durchführung: inhaltlich und zeitlich abgestimmte Aktivitäten aller Projektpartner, gemeinsame Projektkoordination, jeder Projektpartner übernimmt wenigstens eine Teilaufgabe.
Zusätzlich müssen die Partner mindestens auf einer der folgenden Ebenen zusammenarbeiten:
- Gemeinsames Personal: ein oder mehrere Projektpartner stellen zusätzliches Personal ein oder vorhandenes Personal frei, das Projektaufgaben im Interesse aller Projektpartner erfüllt.
- Gemeinsame Finanzierung: gemeinsamer Kosten- und Finanzierungsplan der Projektpartner, in dem jeder Projektpartner einen Teil der Eigenmittel übernimmt, jeder Projektpartner finanziert seine Kostenanteile vor.
- kleine und mittlere Unternehmen
- Verkehrsunternehmen
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Technologietransferzentren
- Wirtschaftsnahe Einrichtungen
- lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie Stellen der staatlichen Verwaltung
Priorität 3:
- Nichtregierungsorganisationen sowie gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen
- Tourismusverbände und –organisationen
- Kultureinrichtungen
- Einheiten der territorialen Selbstverwaltung und nachgeordnete Einrichtungen
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet umfasst auf polnischer Seite die gesamte Wojewodschaft Westpommern.
Auf deutscher Seite erstreckt er sich in Mecklenburg-Vorpommern auf die Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte und in Brandenburg auf die Landkreise Uckermark, Barnim und Märkisch-Oderland.
Im Normalfall haben alle Projektpartner ihren Sitz in den teilnehmenden Regionen des Programmgebiets (Programmhandbuch Kapitel 1.3 Programmgebiet). Soweit ein effektiverer und höherer grenzübergreifender Mehrwert der Projekte möglich wird, ermutigt das Programm dazu auch Projektpartner aus den übrigen deutsch-polnischen Fördergebieten programmübergreifend in die Projektumsetzung einzubeziehen.
In darüber hinaus begründeten Ausnahmefällen können auch Projektpartner mit Sitz außerhalb des Programmraums an einem Interreg-Projekt teilnehmen. Entscheidende Voraussetzung ist, dass die projektbezogenen Aktivitäten des Partners für den Programmraum durchgeführt werden, einen sichtbaren Mehrwert für diesen erzielen und für die Durchführung des Projektes unerlässlich sind.
Für die Projektvorbereitungskosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 10.560,00 EUR EFRE beantragt werden.
Für die Projektabschlusskosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 6.720,00 EUR EFRE beantragt werden.
Als reguläre Projekte gelten die Projekte mit einem Gesamtbudget größer als 200.000 EUR.
Projekte, die ein Gesamtbudget bis maximal 200.000 EUR haben und nicht innerhalb des Kleinprojektfonds (KPF) durchgeführt werden, sind als Kleinteilige Projekte zu behandeln (Programmhandbuch Kapitel 4.4.3 Draft Budget).
Förderanträge in diesem Call müssen ein Mindestbudget von über 50.000 EUR EFRE haben.
Budget des Calls:
- P1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren
- SO 1.1: Forschung und Innovation: 7.253.289,81 EUR
- P3: Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen
- SO 3.2: Kultur und nachhaltiger Tourismus: 8.226.234,11 EUR
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Der Förderantrag ist online vom Leadpartner über das Jems zu stellen.
Der Förderantrag wird im Jems in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.
Spätestens 14 Kalendertage nach Ende des Calls muss die unterschriebene Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag im Papieroriginal im Gemeinsamen Sekretariat vorliegen.
Call-Dokumente
Interreg Mecklenburg-Vorpommern- Brandenburg- Polen 2021-2027 ProgrammhandbuchInterreg Mecklenburg-Vorpommern- Brandenburg- Polen 2021-2027 Programmhandbuch(3987kB)
Kontakt
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