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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Hochschulbereich: Bereich 2 - Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2023-CBHE-STRAND-2
Termine
Öffnung
29.11.2022
Deadline
16.02.2023 17:00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
EU-Finanzhilfe pro Projekt: zwischen € 400.000,00 und € 800.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit Projekten im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollen der unterschiedliche Entwicklungsstand und die Herausforderungen von Hochschuleinrichtungen in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern berücksichtigt, die Wirkung des Programms verstärkt und gegebenenfalls andere Finanzierungsquellen ergänzt werden.
Call-Ziele
Die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Durch sie wird die Relevanz, die Qualität, die Modernisierung und die Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und als Reaktion auf die jüngsten Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, die Fragilität und die zunehmenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten, die durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurden, unterstützt.
Es wird erwartet, dass die Aktion einen Beitrag zu den übergreifenden Prioritäten der Europäischen Kommission leistet:
- Grüner Deal
- Digitaler Wandel
- Integration von Migranten
- Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung
- Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
Die Aktion wird auch zur externen Dimension der internen EU-Politik im Bereich Bildung beitragen. Sie wird einen erfolgreichen grünen und nachhaltigen globalen Wirtschaftsaufschwung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, der mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Übereinkommen von Paris verknüpft ist.
Um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern reagieren zu können, besteht die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich aus drei spezifischen Aktionsbereichen:
- Bereich 1 - Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung
- Bereich 2 - Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung
- Bereich 3 - Strukturreformprojekte
Mit Projekten im Rahmen dieses Aktionsbereichs 2 sollen der unterschiedliche Entwicklungsstand und die Herausforderungen von Hochschuleinrichtungen in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern berücksichtigt, die Wirkung des Programms verstärkt und gegebenenfalls andere Finanzierungsquellen ergänzt werden. Sie sollen neue Ansätze und Initiativen in der Hochschulbildung einführen, die auf Peer-Learning und dem Transfer von Erfahrungen und bewährten Verfahren beruhen, die nicht nur die Einrichtungen, sondern auch die Gesellschaft insgesamt betreffen. Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung sind komplexe und innovative Projekte zum Kapazitätsaufbau, die auf dem Transfer von Erfahrungen, Kompetenzen und bewährten Verfahren beruhen und eine Reihe miteinander verbundener Aktivitäten umfassen, die darauf abzielen, die Kapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungen zu stärken, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts wie Migration, Klimawandel, Governance und den Wandel zu einer digitalen Wirtschaft zu bewältigen. Durch die Projektergebnisse sollen über die Projektlaufzeit hinaus erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die betreffenden Hochschuleinrichtungen erzielt werden und diese sollen somit der Gesellschaft insgesamt zugutekommen.
Bei diesen Projekten werden insbesondere die folgenden Elemente zum Nutzen der Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern kombiniert:
- Innovation in der Hochschulbildung, um ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu erhöhen. Es wird erwartet, dass sich die vorgeschlagenen Projekte mit der Diskrepanz zwischen den Anforderungen der Arbeitgeber und dem Angebot der Hochschuleinrichtungen befassen und ganzheitliche Lösungen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden vorschlagen. Dies kann durch die Durchführung umfassender Maßnahmen erreicht werden, die Folgendes umfassen:
- die Gestaltung innovativer Lehrpläne und die Einführung innovativer Elemente in die bestehenden Lehrpläne;
- die Anwendung innovativer Lern- und Lehrmethoden (d. h. lernerzentriertes und wirklich problemorientiertes Lehren und Lernen); o die aktive Auseinandersetzung mit der Geschäftswelt und der Forschung, die Organisation von Weiterbildungsprogrammen und Aktivitäten mit und in Unternehmen;
- die Stärkung der Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, um eine wirksame Vernetzung in den Bereichen Forschung und wissenschaftliche und technologische Innovation zu erreichen.
- Die Förderung von Reformen in den Hochschuleinrichtungen, damit diese zu Motoren der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern werden. Die Projekte sollten die Hochschulen dabei unterstützen, institutionelle Reformen zu entwickeln und durchzuführen, die sie demokratischer, integrativer, gerechter und zu vollwertigen Bestandteilen der Zivilgesellschaft machen. Zu den institutionellen Reformen gehören neue Leitungs- und Managementsysteme und -strukturen, Bereitschaft in Bezug auf digitale Kompetenzen, moderne Universitätsdienste, Qualitätssicherungsprozesse, Instrumente und Methoden für die Professionalisierung und berufliche Entwicklung des akademischen, technischen und administrativen Personals. Die Entwicklung des unternehmerischen Denkens und die Verbesserung der Kompetenzen und Fähigkeiten innerhalb der Einrichtungen sind Schlüsselaspekte für den Erfolg dieses Aktionsbereichs. Das Erlernen von Querschnittskompetenzen, die Ausbildung zum Unternehmertum und die praktische Anwendung unternehmerischer Fähigkeiten werden es den Hochschuleinrichtungen ermöglichen, ihr Wissen und ihre Ressourcen in den Dienst ihrer lokalen/nationalen/regionalen Gemeinschaften zu stellen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten einen klaren Mehrwert für die angestrebten Begünstigten haben. Es folgt eine nicht erschöpfende Liste möglicher Aktivitäten:
- Entwicklung, Erprobung und Anpassung innovativer Lehrpläne in Bezug auf Inhalte [Schlüsselkompetenzen und fächerübergreifende Fähigkeiten (Unternehmertum, Problemlösung, grüne Arbeitsplätze usw.)], Struktur (modular, gemeinsam...) und Lehr-/Lernmethoden [einschließlich des Einsatzes von offenem und flexiblem Lernen, virtueller Mobilität, offenen Bildungsressourcen, gemischten Lernformen, Massive Open Online Courses (MOOCs) usw.];
- Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer Lernmethoden, -werkzeuge und -materialien (z. B. neue multidisziplinäre Lehrpläne, lernerzentriertes und wirklich problemorientiertes Lehren und Lernen) durch praktische Ausbildung und Praktika von Studierenden;
- Einführung von Reformen nach dem Vorbild von Bologna (dreistufiges Zyklussystem, Transparenzinstrumente wie Leistungspunktesysteme und Diplomzusatz, Qualitätssicherung, Bewertung, nationale/regionale Qualifikationsrahmen, Anerkennung früherer und nichtformaler Lernerfahrungen usw.) auf institutioneller Ebene;
- Einführung von praktischen Ausbildungsprogrammen, Praktika und Studien zu realen Fällen in Wirtschaft und Industrie, die vollständig in den Lehrplan integriert, anerkannt und angerechnet werden;
- Einführung von dualen Lernsystemen, die ein Hochschulstudium mit einer Berufsausbildung im Sekundarbereich II verbinden, um die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen zu verbessern;
- Entwicklung von Lösungen für Herausforderungen sowie von Produkt- und Prozessinnovationen (Studierende, Hochschullehrer und Praktiker gemeinsam);
- Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Anforderungen, die vom Markt nicht berücksichtigt werden und auf schutzbedürftige Gruppen in der Gesellschaft ausgerichtet sind; Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen oder Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und politischen Maßnahmen, organisatorischen Strukturen und Prozessen, Durchführungssystemen und -diensten;
- die Schaffung von Zentren und Gründerzentren für Innovation, Technologietransfer und Unternehmensgründungen sowie die Integration von Bildung, Forschung und Innovation auf institutioneller/regionaler/nationaler Ebene unterstützen;
- Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsprogrammen und -aktivitäten mit und in Unternehmen;
- Verfahren zur Erprobung und Prüfung innovativer Maßnahmen; befristeter Austausch von Studierenden, Forschern, Lehr- und Unternehmenspersonal; Bereitstellung von Anreizen für die Einbeziehung von Unternehmenspersonal in Ausbildungs- oder Forschungstätigkeiten;
- Reform der Leitungs- und Managementsysteme und -strukturen auf institutioneller Ebene (einschließlich Qualitätssicherungsmethoden und -systeme, Finanzmanagement und Hochschulautonomie, internationale Beziehungen, Dienstleistungen für Studierende und Beratung, Berufsberatung, akademische und Forschungsgremien usw.);
- Entwicklung von Strategien und Instrumenten für die Internationalisierung der Hochschulen (internationale Öffnung der Lehrpläne, interinstitutionelle Mobilitätsprogramme) und ihre Fähigkeit zur wirksamen Vernetzung in Forschung, wissenschaftlicher und technologischer Innovation (wissenschaftliche Zusammenarbeit und Wissenstransfer usw.);
- Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Anforderungen, die vom Markt nicht berücksichtigt werden und auf schutzbedürftige Gruppen in der Gesellschaft ausgerichtet sind; Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen oder Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und politischen Maßnahmen, organisatorischen Strukturen und Prozessen, Durchführungssystemen und -diensten;
- Entwicklung von Lösungen für Herausforderungen sowie von Produkt- und Prozessinnovationen (Studierende, Hochschullehrer und Praktiker gemeinsam);
- Entwicklung, Anpassung und Bereitstellung von Instrumenten und Methoden für die Fortbildung, Bewertung/Beurteilung, Professionalisierung und berufliche Entwicklung des akademischen und administrativen Personals, für die Erstausbildung von Lehrkräften und die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium (Koordinator und Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
Geografische Abdeckung:
- Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer;
- mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland;
- mindestens zwei förderfähige nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 1, 10 und 11;
- mindestens ein nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland aus der Region 10 und ein weiteres aus der Region 11 für Projekte, die beide Regionen einbeziehen.
Institutionelle Abdeckung:
- Mindestens eine Hochschuleinrichtung aus jedem teilnehmenden EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland;
- mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus jedem teilnehmenden nicht mit dem Programm assoziierten Drittland.
Die institutionelle Abdeckung gilt für alle an dem Konsortium beteiligten Länder.
Die Zahl der Antragsteller aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der Antragsteller aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Ausnahme:
In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtpopulation der Studierenden im Land stellt, werden Anträge, die nur eine Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern umfassen, akzeptiert.
weitere Förderkriterien
Die Antragsteller (Koordinator und Partner) müssen Rechtsträger sein:
- Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen,
- die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.
In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert und von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sind, müssen zusammen mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden) vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen.
Vereinigungen, öffentliche oder private Organisation mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 oder 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
Die Anträge sind begrenzt auf
- 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
- 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
- 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
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