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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Hochschulbereich: Bereich 1 - Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2023-CBHE-STRAND-1
Termine
Öffnung
29.11.2022
Deadline
16.02.2023 17:00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
EU-Finanzhilfe pro Projekt: zwischen € 200.000,00 und € 400.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Bereichs ist es, weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die Aktion des Kapazitätsaufbaus im Hochschulbereich zu gewinnen, um den Zugang für erstmals unterstützte Organisationen zu erleichtern.
Call-Ziele
Die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Durch sie wird die Relevanz, die Qualität, die Modernisierung und die Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und als Reaktion auf die jüngsten Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, die Fragilität und die zunehmenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten, die durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurden, unterstützt.
Es wird erwartet, dass die Aktion einen Beitrag zu den übergreifenden Prioritäten der Europäischen Kommission leistet:
- Grüner Deal
- Digitaler Wandel
- Integration von Migranten
- Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung
- Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
Die Aktion wird auch zur externen Dimension der internen EU-Politik im Bereich Bildung beitragen. Sie wird einen erfolgreichen grünen und nachhaltigen globalen Wirtschaftsaufschwung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, der mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Übereinkommen von Paris verknüpft ist.
Um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern reagieren zu können, besteht die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich aus drei spezifischen Aktionsbereichen:
- Bereich 1 - Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung
- Bereich 2 - Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung
- Bereich 3 - Strukturreformprojekte
Ziel des Bereichs 1 ist es, weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die Aktion des Kapazitätsaufbaus im Hochschulbereich zu gewinnen, um den Zugang für erstmals unterstützte Organisationen zu erleichtern. Diese Partnerschaften sollten für Hochschuleinrichtungen und Organisationen mit geringerer operativer Kapazität in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern einen ersten Schritt darstellen, um Zugang zu den Mitteln zu erhalten und diese zu verbessern, damit sie Menschen mit geringeren Chancen erreichen können. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs werden Kleinprojekte zur Verringerung des Internationalisierungsgefälles zwischen Hochschuleinrichtungen aus förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus demselben Land oder derselben Region finanziert. Durch die Projekte sollten Partnerschaften zur Entwicklung von Kooperationsideen sowie zur Erleichterung des Transfers von Know-how, Erfahrungen und bewährten Verfahren eingerichtet, der Zugang zu Möglichkeiten des Kapazitätsaufbaus gefördert und die soziale Inklusion sowie der Zugang benachteiligter Studierender/Beschäftigter zu einem qualitativ hochwertigen Hochschulbildungsangebot verbessert werden. Diese Projekte sind insbesondere auf folgende Bereiche auszurichten:
- Hochschuleinrichtungen aus den am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern;
- Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Regionen/Gebieten von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern;
- neue Programmteilnehmende oder weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern;
- Studierende und Personal mit geringeren Chancen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten einen klaren Mehrwert für die angestrebten Begünstigten haben. Es folgt eine nicht erschöpfende Liste möglicher Aktivitäten:
Aktivitäten zur Verbesserung der Leitungs-/Verwaltungskapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungen, z. B.:
- mittels Reform und Modernisierung der Hochschulverwaltung, einschließlich der Verbesserung der Dienstleistungen insbesondere für Studierende (Studienberatung, Berufsorientierung usw.);
- Einrichtung oder Ausbau von Büros für internationale Beziehungen und Ausarbeitung von Internationalisierungsstrategien;
- Einrichtung neuer oder die Weiterentwicklung bestehender Qualitätssicherungseinheiten und -prozesse/- strategien innerhalb der Hochschuleinrichtungen;
- mittels Schaffung oder Ausbau der Kapazitäten von Planungs- und Evaluierungsstellen;
- mittels Verbesserung der Mechanismen für die Kommunikation und Verbreitung von Ergebnissen aus internationalen Kooperationsprojekten;
- mittels Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung von Mobilitätsmaßnahmen für Studierende und Personal.
Aktivitäten zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und relevanten Bildung, wie z. B.:
- Module oder Studiengänge, technische oder berufliche Ausrichtungen von Programmen;
- Einrichtung von Intensivstudienprogrammen, die Studierende und Lehrkräfte der teilnehmenden Hochschuleinrichtungen für kürzere Studienabschnitte zusammenbringen;
- Entwicklung von Kapazitäten für Postgraduierte und akademisches Personal sowie Förderung ihrer Mobilität;
- Durchführung von Schulungskursen für das akademische Personal von Hochschulen;
- Schaffung von Synergien und Stärkung der Verbindungen zum Unternehmenssektor und zu privaten oder öffentlichen Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt und in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und im Jugendbereich tätig sind.
Aktivitäten, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit von Studierenden/Personal mit geringeren Chancen zu verbessern, wie z. B.:
- Entwicklung von Fern- und Inklusionslernpfaden und -chancen für benachteiligte Studierende, die sich auf digitale Technologien und E-Learning stützen;
- Aktualisierung der digitalen Technologie zur Entwicklung spezifischer Dienste, die gleiche und gerechte Lernchancen für Studierende mit Behinderungen gewährleisten sollen;
- Förderung von Initiativen, die auf eine positive Diskriminierung abzielen, indem Frauen und ethnische/religiöse Minderheiten gestärkt werden;
- Entwicklung von Initiativen zur Beseitigung von Hindernissen für benachteiligte Gruppen beim Zugang zu Lernmöglichkeiten;
- Beitrag zur Schaffung inklusiver Umgebungen, die Chancengleichheit und Gleichstellung fördern und den Bedürfnissen der breiteren Gemeinschaft gerecht werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium (Koordinator und Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
Geografische Abdeckung:
- Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer;
- mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland;
- mindestens zwei förderfähige nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 1, 10 und 11;
- mindestens ein nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland aus der Region 10 und ein weiteres aus der Region 11 für Projekte, die beide Regionen einbeziehen.
Institutionelle Abdeckung:
- Mindestens eine Hochschuleinrichtung aus jedem teilnehmenden EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland;
- mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus jedem teilnehmenden nicht mit dem Programm assoziierten Drittland.
Die institutionelle Abdeckung gilt für alle an dem Konsortium beteiligten Länder.
Die Zahl der Antragsteller aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der Antragsteller aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Ausnahme:
In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtpopulation der Studierenden im Land stellt, werden Anträge, die nur eine Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern umfassen, akzeptiert.
weitere Förderkriterien
Die Antragsteller (Koordinator und Partner) müssen Rechtsträger sein:
- Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen,
- die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.
In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert und von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sind, müssen zusammen mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden) vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen.
Vereinigungen, öffentliche oder private Organisation mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 oder 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
Die Anträge sind begrenzt auf
- 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
- 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
- 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
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