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Call-Eckdaten
KI Anwendung: GenAI für die öffentlichen Verwaltungen
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2025-AI-08-SUPPLY-AI
Termine
Öffnung
15.04.2025
Deadline
02.09.2025 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
14.04.2025
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 21.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 7.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Aufforderung ist es, die Einführung von GenAI in öffentlichen Verwaltungen durch die Unterstützung von drei bis vier Pilotprojekten zu beschleunigen. Jedes Pilotprojekt wird einen oder mehrere Anwendungsfälle umfassen, in denen europäische GenAI-Lösungen entwickelt und in den öffentlichen Verwaltungen der beteiligten Länder eingesetzt werden.
Call-Ziele
Durch die Automatisierung von Routineaufgaben, die Verbesserung der personalisierten Leistungserbringung und die Verbesserung der Zugänglichkeit für die Bürger*innen kann generative künstliche Intelligenz (GenAI) eine transformative Rolle in öffentlichen Verwaltungen spielen. GenAI-Lösungen können auch die Entscheidungsfindung unterstützen, indem sie große Datensätze analysieren, politische Ergebnisse simulieren und bei der Abfassung von Rechtstexten helfen.
Die geförderten Projekte sollten Innovationen im öffentlichen Dienst vorantreiben und sicherstellen, dass die Einführung von KI zu messbaren Verbesserungen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche führt: Effizienz, Dienstleistungsqualität, Zugänglichkeit von Dienstleistungen und Erfahrungen der Bürger*innen. Während die spezifischen GenAI-Anwendungsfälle durch die Anwendungen der öffentlichen Verwaltungen definiert werden, wird von erfolgreichen Projekten erwartet, dass sie einen oder mehrere der folgenden Hauptfunktionsbereiche fördern:
- Unterstützung der datengestützten Entscheidungsfindung in Schlüsselsektoren, einschließlich nachhaltiger Stadtplanung, Infrastrukturentwicklung und Gestaltung von Verkehrssystemen;
- Optimierung interner Prozesse und Abläufe, um die Haushaltsplanung zu verbessern, den Personaleinsatz zu optimieren und die Effizienz der Organisation insgesamt zu steigern;
- Verbesserung der Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern über GenAI-gestützte Plattformen wie Chatbots und virtuelle Assistent*innen, die personalisierte Hilfe leisten, die Zugänglichkeit öffentlicher Dienste verbessern und integrierte Unterstützung in verschiedenen Bereichen wie Sozialversicherung, Gesundheitswesen, öffentliche Beschäftigung, Migrationsmanagement und anderen Diensten bieten, um ein nahtloses nutzerzentriertes Erlebnis zu schaffen;
- die Vereinfachung von Rechts- und Verwaltungsverfahren, die maschinenlesbare Gestaltung von Vorschriften ("Recht als Code"), die Verbesserung des Zugangs zu komplexen bürokratischen Prozessen und die Bereitstellung bürger- und unternehmensfreundlicher Schnittstellen für Aufgaben wie Umweltgenehmigungen, Verfahren für die Gründung eines neuen Unternehmens oder Finanzierungsmöglichkeiten.
Jedes finanzierte Pilotprojekt muss:
- die Werte der EU fördern, indem sie Robustheit, Nachhaltigkeit, Erklärbarkeit, Fairness und Transparenz gewährleisten, während sie gleichzeitig die Risiken der Cybersicherheit mindern und die menschliche Kontrolle bei kritischen Entscheidungen im Einklang mit dem KI-Gesetz sicherstellen;
- zentrale Herausforderungen wie Personalmangel, Verwaltungskomplexität und Sprachbarrieren anzugehen;
- Skalierbarkeit und Replizierbarkeit gewährleisten, um eine nahtlose Anpassung und Einführung in allen öffentlichen Verwaltungen und Mitgliedstaaten zu ermöglichen;
- messbare Methoden der Folgenabschätzung einführen, um Verbesserungen der Effizienz, der Kostenwirksamkeit und der Dienstleistungsqualität zu verfolgen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Jedes Pilotprojekt erhält eine indikative Finanzierung zwischen 5 und 7 Millionen Euro, wobei mindestens der gleiche Betrag von den Projektbegünstigten oder anderen nationalen, regionalen oder lokalen öffentlichen Quellen aufgebracht werden muss. Jede öffentliche Verwaltung kann sich nur an einem Pilotprojekt beteiligen.
Wie in den Zielen dargelegt, müssen sich die vorgeschlagenen Projekte auf einen oder mehrere Funktionsbereiche konzentrieren. Um sich zu bewerben, müssen Konsortien einen Projektvorschlag einreichen, der Folgendes enthält:
- Einen Überblick über die geplanten GenAI-Lösungen und die spezifischen Anwendungsfälle, in denen diese Lösungen in den teilnehmenden öffentlichen Verwaltungen eingesetzt werden sollen;
- Einen Überblick über die erwarteten Ergebnisse und Vorteile der vorgeschlagenen GenAI-Modelle und -Lösungen;
- einen Überblick über die Fähigkeit des Konsortiums, die vorgeschlagenen GenAI-Modelle und -Lösungen erfolgreich zu integrieren und zu erweitern; und
- eine Verpflichtungserklärung der Mitgliedstaaten oder der lokalen/regionalen Behörden, die sich zur Kofinanzierung der jeweiligen Projektkosten verpflichten, falls das Projekt für eine Förderung ausgewählt wird.
Erfolgreiche Konsortien erhalten einen Zuschuss für die Durchführung der vorgeschlagenen Pilotprojekte. Die öffentlichen Verwaltungen innerhalb dieser Konsortien werden insbesondere für die Beschaffung verantwortlich sein:
- die Feinabstimmung der europäischen Stiftungsmodelle;
- die Entwicklung von maßgeschneiderten Lösungen auf der Grundlage dieser Modelle
- und ihre Integration in bestehende Plattformen, Systeme und Arbeitsabläufe.
Die Beschaffung könnte darüber hinaus unterstützende Infrastruktur- und Implementierungsaktivitäten umfassen, wie z. B.:
- Die technische Infrastruktur, die erforderlich ist, um GenAI-Lösungen in großem Maßstab und in einzelnen oder mehreren öffentlichen Verwaltungen einzusetzen und zu betreiben;
- die Unterstützung, die die öffentlichen Verwaltungen benötigen, um sicherzustellen, dass sie über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um die eingesetzten GenAI-Lösungen effektiv umzusetzen und zu verwalten;
- die Wartungs- und Optimierungskosten für die eingesetzten GenAI-Lösungen.
Wie in der Verordnung über das Programm "Digitales Europa" dargelegt, soll der finanzielle Beitrag der Union im Rahmen des spezifischen Ziels 2 - Künstliche Intelligenz - das folgende operative Ziel erreichen "Aufbau und Stärkung von KI-Kernkapazitäten und -Wissen in der Union". Daher werden Lösungen, die auf europäischen KI-Modellen beruhen (d. h. von europäischen KI-Unternehmen/Labors entwickelte Modelle), vorrangig gefördert, wodurch die technologische Souveränität der EU gestärkt wird.
Was die Synergien betrifft, so sollte die Aktion Synergien mit verwandten Initiativen fördern, z. B. mit der Allianz für Sprachtechnologien, der Aktion zur Feinabstimmung des europäischen Open-Source-Grundmodells, den sektoralen KI- und Robotik-Test- und -Experimentiereinrichtungen, Datenräumen und einschlägigen EuroHPC-Initiativen. Darüber hinaus sollte sie mit Maßnahmen zur Umsetzung des KI-Gesetzes, wie dem EU-KI-Innovationsbeschleuniger und regulatorischen Sandkästen, sowie mit den KI-Fabriken zusammenarbeiten.
Starke Synergien sollten auch mit dem künftigen länderübergreifenden Projekt für innovative und vernetzte öffentliche Verwaltungen aufgebaut werden.
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
- Anzahl der teilnehmenden öffentlichen Verwaltungen, die GenAI-Lösungen einsetzen.
- Anzahl der Dienstleistungen, die den Bürgern und Unternehmen unter Einbeziehung von GenAI-Lösungen angeboten werden.
- Reduzierung von Zeit und Kosten für Verwaltungsprozesse - Effizienzoptimierung.
- Anzahl der öffentlichen Verwaltungen, die die Lösungen erfolgreich nachahmen.
- Index der Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivitätssteigerung
- Anzahl der aus Pilotprojekten gewonnenen Erkenntnisse, die in künftige GenAI
Strategien und bewährte Verfahren einfließen.
Zielgruppen
Der Zuschuss für die Beschaffung ist in erster Linie für öffentliche Verwaltungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bestimmt. Konsortien können auch andere Einrichtungen wie Forschungs- und Technologieorganisationen (RTOs), Universitäten und Systemintegratoren umfassen, die den Beschaffungsprozess unterstützen und bei der technischen Einführung und Übernahme von GenAI-Lösungen behilflich sein werden. Diese Einrichtungen tragen zwar zu den Gesamtbemühungen bei, sind aber nicht die Hauptanbieter*in der Lösungen. Um das Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und die Inklusivität zu gewährleisten, wird auch die Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft und NROs gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekte werden europäische GenAI-Pilotlösungen liefern, die vollständig in die operativen Arbeitsabläufe und IT-Systeme der teilnehmenden öffentlichen Verwaltungen integriert sind. Diese Lösungen sollten skalierbar und interoperabel sein, damit sie in verschiedenen nationalen und lokalen Kontexten eingesetzt werden können.
Über die technologischen Verbesserungen hinaus werden diese Projekte erhebliche gesellschaftliche Vorteile mit sich bringen, indem sie den Zugang zu öffentlichen Diensten erleichtern und deren Reaktionsfähigkeit verbessern. Angenommene GenAI-Lösungen werden dazu beitragen, öffentliche Dienstleistungen zu verbessern, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die mehrsprachige und personalisierte Unterstützung der Bürger*innen zu verbessern. Durch die Vereinfachung von Gesetzen und Verwaltungsverfahren werden Vorschriften und Verfahren verständlicher, so dass sich Unternehmen und Einzelpersonen leichter in komplexen Anforderungen zurechtfinden. Um eine langfristige Wirkung zu erzielen, sollten die Projekte Initiativen zur Schulung und zum Kapazitätsaufbau umfassen, um die Mitarbeiter*innen des öffentlichen Sektors mit den notwendigen Fähigkeiten auszustatten, damit sie die GenAI-gesteuerten Prozesse effektiv überwachen und verwalten können.
Auf politischer Ebene werden die Pilotprojekte wertvolle Erkenntnisse für eine evidenzbasierte Politikgestaltung liefern und bewährte Verfahren für eine verantwortungsvolle Einführung von GenAI in der öffentlichen Verwaltung aufzeigen. Sie werden zur Standardisierung von GenAI-Praktiken in der gesamten EU beitragen und dabei helfen, gemeinsame Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine breitere Einführung erleichtern und gleichzeitig die europäische Technologiesouveränität stärken.
Ergebnisse
- Pilotprojekte für europäische GenAI-Lösungen, die vollständig in die teilnehmenden öffentlichen Verwaltungen integriert sind.
- Entwürfe, technische Dokumentation und bewährte Verfahren zur Unterstützung der Replikation in verschiedenen nationalen und regionalen Kontexten.
- GenAI4EU-Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit und des Wissensaustauschs zwischen europäischen öffentlichen Verwaltungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von mindestens 3 unabhängigen Antragstellern, bei denen es sich um öffentliche Verwaltungen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 2 verschiedenen förderfähigen Ländern handelt.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island und Liechtenstein) und die Schweiz. Unternehmen dürfen nicht direkt oder indirekt von einem Land aus kontrolliert werden, das nicht zu den förderfähigen Ländern gehört, es sei denn, die Bewilligungsbehörde stimmt einer außerordentlichen Beteiligung auf der Grundlage einer Garantie zu.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Thema Einschränkungen zum Schutz der europäischen digitalen Infrastrukturen, Kommunikations- und Informationssysteme und der entsprechenden Lieferketten unterliegt.
Unternehmen, die als Hochrisiko-Lieferanten von Mobilfunk-Kommunikationsausrüstung eingestuft werden (und alle Unternehmen, die sie besitzen oder kontrollieren), sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 36 und 48 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer)
- eine Verpflichtungserklärung der Mitgliedstaaten oder der lokalen/regionalen Behörden, in der diese sich zur Kofinanzierung der jeweiligen Projektkosten verpflichten, falls das Projekt für eine Finanzierung ausgewählt wird.
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2025-AI-08Call Document DIGITAL-2025-AI-08(401kB)
Kontakt
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