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Call-Eckdaten
Digitale Lösungen für die Einhaltung von Vorschriften durch Daten
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2025-AI-08-COMPLIANCE
Termine
Öffnung
15.04.2025
Deadline
02.09.2025 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Komplexität und der Umfang der sich aus den EU-Rechtsvorschriften ergebenden Berichterstattungspflichten nehmen zu, was sowohl den Regulierungsbehörden bei der Durchsetzung der Gesetze als auch den öffentlichen und privaten Stellen bei der Einhaltung der Vorschriften Schwierigkeiten bereitet. Diese Herausforderungen unterstreichen die Notwendigkeit innovativer Lösungen zur Rationalisierung der Compliance-Prozesse und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU.
Call-Ziele
Im Rahmen dieses Aufrufs werden Projekte zur Erprobung digitaler Lösungen für die Übermittlung von Informationen unterstützt, die für die Einhaltung von EU-Rechtsvorschriften (z. B. Umweltvorschriften) relevant sind, und der Prozess der Einhaltung von Vorschriften für verschiedene Anwendungsfälle automatisiert. Diese Projekte zielen auf regulatorische Berichtsanforderungen ab, von aggregierten Daten (z. B. Unternehmensbilanzen) bis zu detaillierten Daten (z. B. Transaktionen, Ereignisse und Produktregistrierungen). Ziel ist es, fortschrittliche Technologien wie Datenerfassung, automatische Übertragung, Analyse, Cloud-Speicherung und Verschlüsselung zu nutzen, um Datensicherheit, Vertraulichkeit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten. Der Schwerpunkt sollte auf Technologien zur Wahrung der Privatsphäre liegen, um das Vertrauen zwischen der meldenden Stelle und den Regulierungsbehörden zu gewährleisten, die Vertraulichkeit der Daten zu schützen und gleichzeitig sichere und effiziente Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften zu ermöglichen.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Projekte aufwändige administrative Herausforderungen in den ausgewählten Sektoren identifiziert, die durch automatisierte datengesteuerte Lösungen angegangen werden könnten, während eine enge Zusammenarbeit mit den meldenden Stellen unerlässlich ist, um eine direkte Kommunikation mit den Regulierungsbehörden für automatisierte Aktualisierungen zu ermöglichen und die Einhaltung der sich entwickelnden Vorschriften zu gewährleisten. Der Ansatz wird Zugangskontrollen und Prüfpfaden Vorrang einräumen, um die Transparenz zu erhöhen und das Risiko der Nichteinhaltung und von Strafen zu verringern. Darüber hinaus könnten die Projekte die europäische digitale Identitätsbörse (European Digital Identity Wallet) einbeziehen, sobald diese verfügbar ist, um natürliche und juristische Personen in Datenräumen sicher zu identifizieren, neben Vertrauensdiensten wie elektronischen Siegeln und Hauptbüchern.
Die im Rahmen dieser Initiative finanzierten Aktivitäten werden sich auf folgende Aspekte konzentrieren:
- Technische Aspekte:
- Nutzung fortschrittlicher Technologien wie Datenerfassungstechnologien, automatische Übertragung und Analyse, Cloud-Speicher und Verschlüsselung für die Datensicherheit und die Einhaltung von Vorschriften.
- Implementierung umfassender APIs, um die Einhaltung von Vorschriften in Echtzeit zu ermöglichen und die Einhaltung der Vorschriften selbst zu überprüfen.
- Einsatz von Algorithmen des maschinellen Lernens für die automatische Überwachung und Berichterstattung.
- Nach Möglichkeit Verwendung genau definierter Konzepte, die in den Datenkatalogeinträgen gemeinsamer europäischer Datenräume verfügbar sind und eine deterministische Datenerfassung ermöglichen.
- Einrichtung direkter Kommunikationskanäle mit den Regulierungsbehörden für automatisierte Aktualisierungen und Berichte, um das System bei sich ändernden Vorschriften auf dem neuesten Stand zu halten (z. B. durch Formulierung der Berichtsanforderungen in maschinenlesbarer und ausführbarer Form).
- Gewährleistung einer robusten Zugangskontrolle und Aufrechterhaltung von Prüfpfaden für Transparenz und Rechenschaftspflicht.
- Minimierung des Risikos der Nichteinhaltung von Vorschriften und potenzieller Strafen durch diese technologischen und verfahrenstechnischen Sicherheitsvorkehrungen.
- Integration der digitalen Identitätsbörse der EU zur sicheren Identifizierung von natürlichen und juristischen Personen.
- Alle Systeme müssen robuste Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen beinhalten.
- Die Antragstellenden müssen sicherstellen, dass die entwickelten Systeme quelloffen sind, mit bestehenden staatlichen Datensystemen interoperabel sind und den europäischen Datenstandards und Spezifikationen entsprechen.
- Das System muss skalierbar sein, um große Datenmengen und hohe Transaktionsraten zu verarbeiten.
- Das System muss mit Blick auf die Endnutzer*innen entwickelt werden, um eine einfache Nutzung und Zugänglichkeit zu gewährleisten.
- Es muss ein umfassender Rahmen für die Datenverwaltung geschaffen werden. Dieser sollte Richtlinien für das Datenqualitätsmanagement, die Datenverwaltung und das Datenlebenszyklusmanagement umfassen.
- Ein aktives Engagement mit allen relevanten Interessengruppen ist unerlässlich.
- Die Vorschläge sollten auf Rechtsvorschriften abzielen, die klare, quantifizierbare Metriken für die Einhaltung der Vorschriften enthalten, die automatisch mithilfe von Datenanalysen bewertet werden können, und sie sollten sicherstellen, dass es keine Überschneidungen mit laufenden Initiativen gibt (z. B. Digitaler Produktpass, Zollreform).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
- Anzahl der durchgeführten Projekte (3-4 abgeschlossene Anwendungsfälle unter realistischen Betriebsbedingungen)
- Erfolgreiche Live-Präsentationen (Demos) von Anwendungsfällen für alle Projekte bei den Beteiligten.
- Anzahl der beteiligten Regulierungsstellen/Behörden (mindestens 1 Regulierungsstelle pro Projekt)
- Anzahl der erreichten relevanten Interessengruppen (z. B. öffentliche Verwaltungen, KMU).
- Anzahl der Verbreitungsveranstaltungen, Workshops oder gemeinsamen Berichte.
Zielgruppen:
Nationale und EU-Behörden (als Datennutzer)/Regulierungsbehörden, öffentliche und private Einrichtungen, Unternehmen, Landwirte usw./Anbieter von Compliance-Daten (Dateninhaber), Organisationen für den Datenaustausch, Universitäten.
Erwartete Ergebnisse
Ziel ist die Durchführung von drei bis vier Projekten, die die Rationalisierung der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung durch automatisierten und vertrauenswürdigen Austausch von Compliance-Daten demonstrieren. Jedes Projekt wird sich mit den Governance-, technischen, rechtlichen und verfahrenstechnischen Aspekten der Lösung befassen.
Zu den Ergebnissen der einzelnen Projekte gehören:
- eine (rechtliche) Ermittlung des Verwaltungsaufwands in den ausgewählten Sektoren
- Ein Anwendungsfall, der unter realistischen Betriebsbedingungen umgesetzt wird.
- Eine Live-Demonstration des Anwendungsfalls, die von den Teilnehmern präsentiert wird.
- Ein Abschlussbericht, der die Ergebnisse, Methoden und wichtigsten Erkenntnisse darlegt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von mindestens 3 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern (außer bei Themen mit Einschränkungen):
- gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Thema Einschränkungen zum Schutz der europäischen digitalen Infrastrukturen, Kommunikations- und Informationssysteme und der entsprechenden Lieferketten unterliegt.
Unternehmen, die als Hochrisiko-Lieferanten von Mobilfunk-Kommunikationsausrüstung eingestuft werden (und alle Unternehmen, die sie besitzen oder kontrollieren), sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2025-AI-08Call Document DIGITAL-2025-AI-08(401kB)
Kontakt
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