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Call-Eckdaten
Unterstützung des Sekretariats der Allianz für Prozessoren und Halbleitertechnologien
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2025-AI-08-PROCESSOR
Termine
Öffnung
15.04.2025
Deadline
02.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Maßnahme sollen die Aktivitäten der Industrieallianz für Prozessoren und Halbleitertechnologien unterstützt werden, deren Ziel es ist, relevante Interessengruppen, einschließlich der Industrie, der Vertreter*innen der Mitgliedstaaten und anderer Expert*innen, aus ganz Europa zusammenzubringen, um die europäischen Kapazitäten für fortschrittliche Prozessoren und andere elektronische Komponenten zu stärken. Ziel des Bündnisses ist es, Lücken in der Produktion und Entwicklung von Mikrochips und die technologischen Entwicklungen zu ermitteln, die Unternehmen und Organisationen unabhängig von ihrer Größe benötigen, um erfolgreich zu sein. Dies wird die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen fördern, die digitale Souveränität Europas stärken und die Nachfrage nach der nächsten Generation sicherer, energieeffizienter und leistungsfähiger Chips und Prozessoren befriedigen.
Call-Ziele
Das Sekretariat unterstützt die tägliche Arbeit der Mitglieder der Allianz bei der Durchführung der Hauptaufgaben der Allianz. Dazu gehören die Ermittlung kritischer Lücken in der Halbleiter-Wertschöpfungskette und die Entwicklung von Zielen und Fahrplänen für eine Reihe von Arbeitsgruppen. Neben den Vertreter*innen der Industrie, der RTOs und der Wissenschaft sind auch die Delegierten der Mitgliedstaaten eingeladen, sich an der Arbeit der Allianz in den einschlägigen Arbeitsgruppen zu beteiligen. Im Rahmen dieser Maßnahme werden der Allianz folgende Unterstützungsleistungen angeboten:
- Organisation und administrative Unterstützung relevanter thematischer Arbeitsgruppen und deren Nachbereitung, um in enger Zusammenarbeit mit dem Vorsitz/Vizevorsitz Fortschritte bei der Erreichung der Meilensteine des Bündnisses zu gewährleisten und diese zu erreichen;
- Unterstützung der Kommunikation und des Austauschs zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedern der Allianz und allen anderen Interessengruppen, die ein Interesse an den Arbeitsbereichen der Allianz haben;
- Verbreitung der Arbeit der Allianz;
- Unterstützung der Beratung und Anleitung des Europäischen Halbleiterausschusses, wenn dies gewünscht wird;
- Ausweitung und Sicherstellung einer repräsentativen Allianz-Gemeinschaft durch Werbung für die Allianz bei relevanten Interessengruppen, die die Zulassungskriterien erfüllen;
- Unterstützung bei der Einbindung neuer Mitglieder in die Arbeit des Bündnisses;
- Organisation von physischen Treffen für die Generalversammlung mindestens einmal pro Jahr.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
- Anzahl der Allianzmitglieder, die sich im Netzwerk engagieren und aktiv sind, in den thematischen Arbeitsgruppen mitarbeiten und an der Generalversammlung teilnehmen, sowie ihr Zufriedenheitsgrad, gemessen durch Umfragen;
- Anzahl der von der Allianz erfassten Mitgliedstaaten;
- Anzahl der Bündnismitglieder, die sich an strategischen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Zielen des Bündnisses beteiligen.
Erwartete Ergebnisse
Das Sekretariat der Europäischen Allianz wird die Europäische Kommission dabei unterstützen, die Allianz zu einer nachhaltigen Stakeholder-Plattform zu machen, die die folgenden Leistungen erbringt:
- Entwicklung und Förderung von strategischen Fahrplänen und Aktionsplänen für die Ziele und Leistungen, die in den thematischen Arbeitsgruppen der Allianz in Abstimmung mit den Mitgliedern der Allianz und der Europäischen Kommission festgelegt wurden;
- die Ermittlung der Bedürfnisse der Endnutzer*innen für das nächste Jahrzehnt;
- Erstellung und Pflege der Website des Bündnisses, einer Plattform für die digitale Zusammenarbeit und die tägliche Erstellung von Inhalten zur Information eines breiteren Publikums über die Aktivitäten des Bündnisses;
- Vorbereitung und Organisation der jährlichen Generalversammlung und des Forums sowie Nachbereitung mit allen Mitgliedern des Bündnisses in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission und dem Lenkungsausschuss des Bündnisses;
- Unterstützung von Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer*innen und Student*innen.
Das Sekretariat sollte den Mitgliedern und Arbeitsgruppen der Allianz eine Plattform für Unterstützungsdienste anbieten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern (außer bei Themen mit Einschränkungen):
- gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Das Konsortium sollte repräsentativ für die europäische Wertschöpfungskette der Prozessor- und Halbleitertechnologie und für die technologischen Prioritäten der Allianz sein, einschließlich Endnutzerunternehmen, Verbänden und Forschungs- und Technologieorganisationen. Es sollte für die Arten von Interessengruppen repräsentativ sein, die für die Allianz in Frage kommen (wie in Absatz 5 des Mandats dargelegt), und die Rechtsvorschriften über die Sicherheit, den EU-Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und den Schutz des geistigen Eigentums einhalten, wie in den Kriterien für die Mitgliedschaft in der Allianz dargelegt.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Thema Einschränkungen zum Schutz der europäischen digitalen Infrastrukturen, Kommunikations- und Informationssysteme und der entsprechenden Lieferketten unterliegt.
Unternehmen, die als Hochrisiko-Lieferanten von Mobilfunk-Kommunikationsausrüstung eingestuft werden (und alle Unternehmen, die sie besitzen oder kontrollieren), sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2025-AI-08Call Document DIGITAL-2025-AI-08(401kB)
Kontakt
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