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Call-Eckdaten
Unterstützungszentrum für Datenräume
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2025-AI-08-DS-SUPPORT
Termine
Öffnung
15.04.2025
Deadline
02.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, ein Konsortium zu finden, das die Fortführung des Unterstützungszentrums für Datenräume (DSSC) sicherstellt. Das DSSC koordiniert alle einschlägigen Maßnahmen im Zusammenhang mit gemeinsamen europäischen Datenräumen, um sicherzustellen, dass sie sich kohärent entwickeln, interoperabel sind und durch die Verwendung gemeinsamer Verfahren, Komponenten (als "Bausteine" bezeichnet), Protokolle und Werkzeuge (z. B. Softwareimplementierungen oder Dienste zur Umsetzung der oben genannten Bausteine, die als zweckmäßig erachtet werden) von Skaleneffekten profitieren.
Call-Ziele
Ziel ist es, auf den bestehenden Bemühungen aufzubauen und die Einrichtung, das ordnungsgemäße Funktionieren und die Verknüpfung gemeinsamer europäischer Datenräume sowie anderer Initiativen für den Datenaustausch, die außerhalb des Programms "Digitales Europa" organisiert werden, aktiv zu fördern und umfassend zu unterstützen. Dies wird die sichere und vertrauenswürdige gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Daten innerhalb und zwischen den Sektoren fördern, wovon sowohl der öffentliche Sektor als auch die europäischen Unternehmen, insbesondere die KMU, profitieren werden.
Darüber hinaus wird das DSSC die Arbeit des European Data Innovation Board (EDIB) weiter unterstützen, z. B. durch die Ermittlung sektorübergreifender Standards für die Datennutzung und -weitergabe, durch die Durchführung vergleichender Analysen zwischen den Sektoren und durch die Hervorhebung bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der Sicherheit und dem Zugang zu Daten, wobei sektorspezifische Standardisierungsbemühungen berücksichtigt werden. Um die Abstimmung mit sektoralen Initiativen zu gewährleisten, wird das DSSC eng mit den wichtigsten Akteuren in den Datenräumen zusammenarbeiten.
Das Unterstützungszentrum wird drei Hauptarbeitsbereiche umfassen:
1. Aufbau der Gemeinschaft
Der erste Arbeitsbereich zielt darauf ab, das Netz der Interessengruppen zu erhalten und zu erweitern.
- Förderung einer Community of Practice, die sich auf die gemeinsame Nutzung von Daten konzentriert.
- Einbindung von Teilnehmer*innen aus Projekten, die von der EU unterstützt werden, insbesondere aus von der EU finanzierten Projekten.
- Einbindung von Projekten, die Datenräume auf europäischer Ebene einrichten und als Vorzeigeprojekt dienen könnten.
Besonderes Augenmerk sollte auf Start-ups und KMU gelegt werden, um den Zugang und die Teilnahme an Datenräumen zu erleichtern.
2. Governance und Infrastrukturanforderungen
In Zusammenarbeit mit dem Stakeholder-Netzwerk konzentriert sich der zweite Arbeitsbereich auf Folgendes:
- Förderung der Nutzung gemeinsamer Lösungen für die Dateninfrastruktur in sektoralen Datenräumen, die die technische Gestaltung, die Funktionalität, den Betrieb, die Verwaltung und rechtliche Aspekte abdecken.
- Ermittlung von Standards, einschließlich semantischer Standards und Interoperabilitätsprotokolle (sowohl bereichsspezifisch als auch bereichsübergreifend).
- Bei Bedarf Beteiligung an Initiativen zur Entwicklung von Standards, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an den Datenraum unterstützt werden.
- Erkundung potenzieller Synergien zwischen Datenräumen und Koordinierung des bereichsübergreifenden Austauschs zwischen ihnen.
- Förderung von Data-Governance-Modellen, Geschäftsstrategien und operativen Ansätzen für den Betrieb von Datenräumen.
- Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragen und anderen marktrelevanten Hindernissen.
- Identifizierung von Möglichkeiten für Mehrwertdienste.
3. Plattform für Wissensaustausch und Unterstützung
Der dritte Arbeitsbereich wird sich auf die Pflege und Entwicklung der DSSC.EU-Plattform konzentrieren, die als zentraler Knotenpunkt für den Wissensaustausch, die Unterstützung von Interessengruppen und die Entwicklung von Datenräumen dienen wird. Sie wird Ressourcen zur Verfügung stellen, bewährte Verfahren fördern und es ermöglichen, Stakeholder über verschiedene Initiativen hinweg zu verbinden. Die Plattform wird auch eine Kund*innenunterstützungsfunktion enthalten, die es den Interessenvertreter*innen ermöglicht, für spezifische Unterstützungsanfragen einfach mit dem DSSC in Kontakt zu treten.
Das Data Spaces Support Centre richtet sich an eine Vielzahl von Akteur*innen, die an der Schaffung, Pflege und Verwaltung gemeinsamer europäischer Datenräume beteiligt sind. Es zielt darauf ab, ein kollaboratives Umfeld zu schaffen, in dem diese verschiedenen Interessengruppen zusammenarbeiten können, um gemeinsame Datenräume zu schaffen, die sicher, interoperabel und vertrauenswürdig sind. Zu diesen Akteuren gehören europäische Organisationen aus verschiedenen Bereichen:
- Privat: Unternehmen und Branchen, die von Datenaustausch und Interoperabilität profitieren können, sowie Software- und Technologieanbieter, die Lösungen für die Einrichtung von Datenräumen anbieten können.
- Öffentlich: Regierungsstellen und öffentliche Verwaltungen, die Daten für öffentliche Dienste verwalten und nutzen.
- Akademische Einrichtungen: Forschungseinrichtungen und Universitäten, die zur Entwicklung von Datenraumtechnologien und -standards beitragen.
- Zivilgesellschaft: Nichtregierungsorganisationen und Gemeinschaftsgruppen, die sich für eine sichere und vertrauenswürdige Nutzung von Daten einsetzen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
- Anzahl der am Netz beteiligten Akteure
- Anzahl der unterstützten Initiativen zur gemeinsamen Datennutzung
- Anzahl der Datenaustauschinitiativen, die am DSSC-Reifegradmodell teilnehmen
Zielgruppen
Öffentliche und private Organisationen, einschließlich KMU, die an der Teilnahme an gemeinsamen europäischen Datenräumen und damit verbundenen Initiativen zur gemeinsamen Nutzung von Daten interessiert sind; Forschungseinrichtungen und Universitäten, die zur Entwicklung von Datenraumtechnologien und -normen beitragen; Normungsgremien; die Open-Data-Gemeinschaft; die Zivilgesellschaft - Nichtregierungsorganisationen und Gemeinschaftsgruppen, die sich für eine sichere und vertrauenswürdige Nutzung von Daten einsetzen.
Erwartete Ergebnisse
Das Ergebnis dieser Maßnahme wird die Umwandlung des Unterstützungszentrums für Datenräume in eine Organisation sein, die die umfassende Einführung von Initiativen zur gemeinsamen Nutzung von Daten aktiv fördert, überwacht und unterstützt, was der europäischen Datenwirtschaft zugute kommt. Aufbauend auf den bereits erbrachten Leistungen wird das Zentrum den Schwerpunkt von grundlegenden Technologiediskussionen auf praktische Anwendungen und reale Anwendungsfälle verlagern, um die Umsetzung zu beschleunigen und Datenräume mit Leben zu füllen. Darüber hinaus wird es frühere Errungenschaften durch einen Standardisierungsprozess konsolidieren und die Verbindung, nahtlose Integration und Interoperabilität von Datenräumen über verschiedene Sektoren hinweg sicherstellen. Das Zentrum wird auch die aktive Beteiligung der wichtigsten Interessengruppen sicherstellen, um eine breite Beteiligung und Abstimmung zu fördern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von mindestens 3 unabhängigen Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern (außer bei Themen mit Einschränkungen):
- gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Thema Einschränkungen zum Schutz der europäischen digitalen Infrastrukturen, Kommunikations- und Informationssysteme und der entsprechenden Lieferketten unterliegt.
Unternehmen, die als Hochrisiko-Lieferanten von Mobilfunk-Kommunikationsausrüstung eingestuft werden (und alle Unternehmen, die sie besitzen oder kontrollieren), sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2025-AI-08Call Document DIGITAL-2025-AI-08(401kB)
Kontakt
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