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Call-Eckdaten
Mehrländerprojekt im Agrar- und Lebensmittelbereich
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2025-AI-08-AGRIFOOD
Termine
Öffnung
15.04.2025
Deadline
02.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 15.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Ziel dieser Aktion ist die Unterstützung eines Mehrländerprojekts (MCP) im Agrar- und Ernährungssektor. Das MCP im Agrar- und Ernährungssektor zielt darauf ab, die digitale Infrastruktur, insbesondere die Dateninfrastruktur, zu nutzen, um die Effizienz, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Ernährungssektors in ganz Europa zu verbessern. Diese Aktion wird den Zugang, die gemeinsame Nutzung und die Wiederverwendung von Daten fördern, um die Entscheidungsfindung zu unterstützen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und innovative Lösungen innerhalb des Sektors zu ermöglichen.
Call-Ziele
Im Einklang mit der Europäischen Datenstrategie sollte die Maßnahme zur Schaffung einer fairen, wettbewerbsfähigen und innovativen Datenwirtschaft beitragen. Im Einklang mit den Politischen Leitlinien sollte sie die digitale Transformation des Agrar- und Ernährungssektors unterstützen und ihn intelligenter, nachhaltiger und besser an die Bedürfnisse seiner Nutzer angepasst machen. Dies steht im Einklang mit den Zielen, ein wettbewerbsfähiges und widerstandsfähiges Landwirtschafts- und Lebensmittelsystem aufzubauen und die Nachhaltigkeit und Produktivität des Sektors zu fördern. Die Maßnahme soll auch die Verringerung des Verwaltungsaufwands beim Datenaustausch zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) unterstützen, insbesondere im grenzüberschreitenden Rahmen, und das Potenzial für eine Vereinfachung untersuchen. Der ausgezeichnete Vorschlag wird die bestehenden Initiativen zum Datenaustausch auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene berücksichtigen. Insbesondere wird er die Entwicklung und Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Raums für Agrardaten (CEADS) ergänzen und beschleunigen.
Der eingereichte Vorschlag sollte die folgenden Aktivitäten umfassen:
- Entwicklung und Einrichtung einer digitalen Infrastruktur, um den Austausch, den Zugang und die Analyse von Agrardaten auf europäischer Ebene zu ermöglichen; diese Aktivität sollte ein Hauptbestandteil des Projekts sein.
- Unterstützung der Implementierung und des Einsatzes einer groß angelegten Dateninfrastruktur mit einer länderübergreifenden oder EU-weiten Dimension, um Datendienste in der Agrar- und Ernährungswirtschaft für den öffentlichen und privaten Bereich einzuführen.
- Unterstützung, einschließlich finanzieller Hilfe für Dritte, für die Entwicklung grenzüberschreitender Anwendungsfälle, die sich auf reale Anwendungen auf der Grundlage der gemeinsamen Nutzung von Agrarnahrungsmitteldaten konzentrieren, und Förderung des Austauschs und der Wiederverwendung von bewährten Verfahren. Diese Anwendungsfälle sollten in mehreren Mitgliedstaaten umgesetzt werden und fortschrittliche Technologien, einschließlich KI, fördern und einem kohärenten Ansatz folgen, der die Interoperabilität gewährleistet; zu den indikativen Bereichen für Anwendungsfälle gehören die Vorbereitung der Skalierung des Mehrländerprojekts und/oder nachfolgende Maßnahmen, die die Ziele der MCP unterstützen.
- Analyse der Lücken in den bestehenden Agrar- und Ernährungsdateninfrastrukturen und -diensten und Vorschlag von Maßnahmen zur Unterstützung der Einrichtung, des Betriebs und der Wartung von Daten- und Dienstleistungsinfrastrukturen.
- Operative Unterstützung bei der Schaffung eines nachhaltigen Rahmens für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und anderen Akteuren zur Erleichterung von Großinvestitionen in digitale und Dateninfrastrukturen für Agrar- und Lebensmittelprojekte mit einem Schwerpunkt auf mehreren Ländern.
- Unterstützung des Informationsaustauschs und Bestandsaufnahme der verfügbaren Infrastrukturen, Lösungen, Instrumente, Vereinbarungen und Standards im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich der Aktion unter den Teilnehmern sowie Koordinierung von Initiativen und Projekten in verschiedenen Ländern und Bereichen.
Alle Aktivitäten im Rahmen dieses Projekts erfordern eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit bestehenden und sich entwickelnden EU-Initiativen im Zusammenhang mit Agrar- und Lebensmitteldaten, insbesondere:
- Gemeinsamer Europäischer Agrar-Datenraum (CEADS)
- Test- und Experimentiereinrichtungen (TEF) für KI in der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Horizon Europe Partnerschaft Landwirtschaftliche Daten
- Europäische Zentren für digitale Innovation (EDIHs) und EDICs
- Digitale EU-Identität Wallet/eID
Eine Überschneidung mit bestehenden Initiativen sollte vermieden werden. Die geltenden EU-Rechtsvorschriften, wie die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) und die Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, müssen eingehalten werden.
Von dem ausgezeichneten Vorschlag wird erwartet, dass er über die Projektlaufzeit hinaus finanziell nachhaltig ist. Die Ergebnisse und Leistungen des Projekts sollten Eigentum einer dauerhaften Struktur sein, die die Umsetzung der MCP im Agrar- und Ernährungssektor unterstützt, oder von dieser genutzt werden können.
Die aktive Einbeziehung von Datenanbieter*innen und -nutzer*innen im öffentlichen und privaten Bereich wird dringend empfohlen, um sicherzustellen, dass die Projektergebnisse auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, und um ein stärkeres Gefühl der Eigenverantwortung zu schaffen.
Um die oben genannten Ziele zu erreichen und die Beteiligung verschiedener öffentlicher und privater Akteur*innen in der gesamten EU zu fördern, beträgt der Mindestanteil des Zuschusses für die finanzielle Unterstützung Dritter (FSTP) 55 %, der Höchstanteil des Zuschusses für FSTP beträgt 65 %. Der Höchstbetrag pro Empfänger*in von finanzieller Unterstützung für Dritte beträgt 500 000 EUR. Die FSTP sind insbesondere für die Entwicklung, Anpassung und Integration digitaler Infrastrukturen für das Ökosystem der Agrar- und Ernährungswirtschaft, für die Umsetzung grenzüberschreitender Anwendungsfälle und für Anwendungsfälle, die die Anwendung fortgeschrittener Technologien, einschließlich KI, fördern, zu verwenden. Mindestens 50 % der für die FSTP bereitgestellten Mittel sollten für Aktivitäten mit grenzüberschreitender Dimension verwendet werden. Insgesamt sollten an den Aktivitäten Akteur*innen aus mindestens 20 Ländern beteiligt sein.
Die Aktivitäten im Rahmen des vorgeschlagenen Projekts, einschließlich der Aktivitäten, die im Rahmen der finanziellen Unterstützung für Dritte (FSTP) durchgeführt werden - falls zutreffend - sollten mit der Vision und den Zielen im Einklang stehen, die im politischen Programm für die digitale Dekade und in der Mitteilung "Digitaler Kompass" dargelegt sind, einschließlich der Grundsätze für die digitale Transformation der Wirtschaft, wie digitale Souveränität in einer offenen Art und Weise, Achtung der Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, Integration, Zugänglichkeit, Gleichheit, Nachhaltigkeit, Widerstandsfähigkeit und Sicherheit.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
- Anzahl der Länder, in denen die entwickelte digitale Infrastruktur erfolgreich umgesetzt wurde
- Anzahl der durchgeführten grenzüberschreitenden Dateninfrastrukturmaßnahmen
- Anzahl der an Dateninfrastruktur-Transaktionen beteiligten Stakeholder-Typen
- Anzahl der Länder, die an Dateninfrastrukturtransaktionen beteiligt sind
- Ausmaß des verringerten Verwaltungsaufwands im B2B- und B2G-Umfeld
- Anzahl der Anwendungsfälle, die den Mehrwert der digitalat-Infrastruktur im öffentlichen und privaten Bereich belegen
- Anzahl der implementierten Anwendungen und/oder Anwendungsfälle, die den Mehrwert der Aktivität/des Projekts für KI-Anwendungen belegen (in einem länderübergreifenden Kontext)
- Geschäftsplan zur Untermauerung der Rentabilität der getätigten Investitionen
Zielgruppen
EDIC, öffentliche und private Einrichtungen wie (aber nicht nur) öffentliche Verwaltungen (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene), Wirtschaftsakteur*innen (KMU, große Organisationen) im Agrar- und Ernährungssektor.
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Erwartete Ergebnisse
- Aufbau von Kapazitäten: Proaktive Zusammenarbeit mit Interessengruppen.
- Plattform für den Informationsaustausch: Eine Plattform für den Austausch von Erkenntnissen und Daten über Infrastrukturen, Werkzeuge, Standards und Vereinbarungen im Zusammenhang mit dieser Aktion, die verwandte Initiativen ergänzt.
- Fahrplan für die Koordinierung: Ein umfassender Plan zur Vorbereitung der Durchführung der Maßnahmen im Rahmen dieses Projekts und ihres Beitrags zu dem Mehrländerprojekt, der die Abstimmung verschiedener Initiativen und der an der Maßnahme beteiligten Akteure in verschiedenen Sektoren und Mitgliedstaaten detailliert beschreibt.
- Empfehlungen für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung: Grundlegende Elemente für die Ausweitung des Projekts auf Länder, die noch nicht an der MCP beteiligt sind, und auf weitere Segmente des Agrar- und Ernährungssektors.
- Bewertung der laufenden Initiativen: Bestandsaufnahme laufender Initiativen auf nationaler und EU-Ebene, die für das Projekt relevant sind, und Dokumentation der gewonnenen Erkenntnisse, um den Ansatz für die Einführungsaktion anzupassen.
- Konzept, technische Spezifikation und Aufbau der digitalen Infrastruktur für das Ökosystem der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
- Portfolio von Anwendungsfällen: Eine Sammlung von grenzüberschreitenden Anwendungsfällen, die von Dritten umgesetzt wurden und die Zusammenarbeit und Interoperabilität demonstrieren, einschließlich Leitlinien und Standards für die Umsetzung solcher Anwendungsfälle im Allgemeinen, in Übereinstimmung mit bestehenden europäischen Initiativen und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften. Dieses Ergebnis sollte vom Konsortium mit Unterstützung von Drittbegünstigten erstellt werden. Diese Anwendungsfälle können als Vorbereitung für die Errichtungsaktion, das geplante digitale Infrastrukturprojekt oder als Folgemaßnahme zur Aktivierung der Errichtungsaktion umgesetzt werden.
- Berichte zur Bewertung von Anwendungsfällen: Detaillierte Bewertungen für jeden Anwendungsfall, einschließlich Leistungsergebnissen, gewonnenen Erkenntnissen und Empfehlungen für künftige Projekte. Dieses Ergebnis sollte von Dritten unter der Leitung des Konsortiums erstellt werden.
- Umsetzungsmaßnahmen: Umsetzung des geplanten Projekts in der Agrar- und Ernährungswirtschaft auf länderübergreifender/ EU-Ebene mit nachhaltigen Strukturen für seine Aufrechterhaltung und weitere Entwicklung.
- Politische Empfehlungen zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Erreichung der MCP-Ziele und zur Förderung der digitalen Transformation des Sektors, zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Vereinfachung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von einem Europäischen Konsortium für digitale Infrastruktur oder einem anderen in der DDPP-Entscheidung aufgeführten MCP-Durchführungsmechanismus (siehe insbesondere Artikel 11 Absatz 5), einschließlich eines Konsortiums, dem mindestens drei unabhängige Einrichtungen aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten angehören. Diese Einrichtungen sollten von der Regierung als repräsentative Einrichtung des Mitgliedstaates ernannt werden, um das betreffende Mehrländerprojekt durchzuführen. Darüber hinaus kann das Konsortium auch andere relevante private und öffentliche Organisationen umfassen, die zur Durchführung von Mehrländerprojekten beitragen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern (außer bei Themen mit Einschränkungen):
- gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Thema Einschränkungen zum Schutz der europäischen digitalen Infrastrukturen, Kommunikations- und Informationssysteme und der entsprechenden Lieferketten unterliegt.
Unternehmen, die als Hochrisiko-Lieferanten von Mobilfunk-Kommunikationsausrüstung eingestuft werden (und alle Unternehmen, die sie besitzen oder kontrollieren), sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Finanzhilfen oder ähnlichen Formen der Unterstützung ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- Die Aufforderungen müssen auf dem Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen und auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden.
- Die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben.
- Wenn die Fristen für die Aufforderungen geändert werden, muss dies unverzüglich auf dem Portal veröffentlicht werden, und alle registrierten Antragsteller*innen müssen über die Änderung informiert werden.
- Das Ergebnis der Aufforderung muss auf den Websites der Teilnehmer*innen veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Daten für die Gewährung des Zuschusses, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger*innen.
- Die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte wird gewährt, um die Beteiligung verschiedener Akteur*innen an der Entwicklung, Anpassung und Integration digitaler Infrastrukturen für das Ökosystem der Agrar- und Ernährungswirtschaft, an der Umsetzung grenzüberschreitender Anwendungsfälle und an Anwendungsfällen zu fördern, die die Anwendung fortgeschrittener Technologien, einschließlich KI, unterstützen. Mindestens 55 % und bis zu 65 % des Projektbudgets sind für die finanzielle Unterstützung von Dritten zu verwenden. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung für jeden Dritten darf 500 000 Euro nicht überschreiten.
Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum die finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet werden soll und welche Arten von Aktivitäten Dritte finanziell unterstützen können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2025-AI-08Call Document DIGITAL-2025-AI-08(401kB)
Kontakt
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