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Call-Eckdaten
Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen (EMDM)
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2023-EMJM-DESIGN
Termine
Öffnung
29.11.2022
Deadline
16.02.2023 17:00
Förderquote
Lump sum / Pauschale: € 55,000.00 / project
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Hauptziel der Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen (Erasmus Mundus Design Measures; EMDM) ist die Förderung der Entwicklung neuer, innovativer und stark integrierter transnationaler Studienprogramme auf Masterebene. Diese Konzeptionsmaßnahmen sollten sich auf a) EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer, b) Einrichtungen dieser Länder und/oder c) Themenbereiche beziehen, die bei Erasmus Mundus unterrepräsentiert sind (siehe Erasmus-Mundus-Katalog).
Call-Ziele
Die Erasmus-Mundus-Aktion umfasst:
- Los 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge (EMJM) und
- Los 2: Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen (EMDM)
Ziel dieser Aktion ist die Förderung von Exzellenz und der weltweiten Internationalisierung von Hochschuleinrichtungen durch Studienprogramme – auf Masterebene –, die von Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Europa gemeinsam durchgeführt und gegenseitig anerkannt werden und Einrichtungen in anderen Ländern der Welt offen stehen.
Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge und Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen bilden jeweils ein eigenständiges Los. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer EMDM vor einem EMJM. Die Gewährung eines EMDM-Projekts bedeutet nicht automatisch eine Finanzierung im Rahmen der EMJM, und der Abschluss eines EMDM ist kein Gewährungskriterium für ein EMJM-Projekt.
Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen sollen die Kapazitäten der Hochschulen zur Modernisierung und Internationalisierung ihrer Lehrpläne und Lehrmethoden verbessern, Ressourcen bündeln und die Hochschulsysteme bei der Entwicklung gemeinsamer Mechanismen für die Qualitätssicherung, Akkreditierung und die Anerkennung von Abschlüssen und Leistungspunkten unterstützen. Die Unterstützung ist auch dazu gedacht, die Möglichkeiten, die der europäische Ansatz zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme bietet, auszuloten und zu nutzen. Auf der Grundlage des hohen Maßes an Verbundenheit/Integration zwischen den teilnehmenden Einrichtungen sollten solche integrierten transnationalen Programme zur Integration und Internationalisierung des Europäischen Hochschulraums (EHR) beitragen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Schaffung von Möglichkeiten für europäische und nichteuropäische Hochschuleinrichtungen zur Entwicklung neuer Partnerschaften
- Verbesserung der Qualität und Förderung der Innovation von Programmen auf Masterebene und von Aufsichtsregelungen
- Steigerung der Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Organisationen
- Steigerung der Attraktivität der teilnehmenden Organisation(en) für talentierte Studierende
- Beitrag zur Internationalisierungspolitik der Hochschulen durch die Entwicklung eines internationalen Bewusstseins im Wege ihrer Lehrpläne und die Konzipierung umfassender Internationalisierungsstrategien (institutionelle Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Mobilität von Menschen)
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Nein
weitere Förderkriterien
Die Antragsteller müssen Rechtsträger sein:
- Hochschuleinrichtungen,
- die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.
In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta, müssen sich aber zur Einhaltung ihrer Grundsätze verpflichten
Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
15 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
Die Anträge sind begrenzt auf
- 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
- 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
- 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
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