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Call-Eckdaten
Gemeinsame Erasmus-Mundus-Studiengänge (EMJM)
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2023-PEX-EMJM-MOB
Termine
Öffnung
29.11.2022
Deadline
16.02.2023 17:00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktion EMJM unterstützt stark integrierte transnationale Studienprogramme auf Masterebene, die von einem internationalen Konsortium von Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern weltweit und gegebenenfalls anderen Bildungspartnern und/oder Partnern außerhalb des Bildungswesens mit spezifischem Fachwissen und Interessen in den betreffenden Studienbereichen/Berufsbereichen durchgeführt werden.
Call-Ziele
Die Erasmus-Mundus-Aktion umfasst:
- Los 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge (EMJM) und
- Los 2: Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen (EMDM)
Ziel dieser Aktion ist die Förderung von Exzellenz und der weltweiten Internationalisierung von Hochschuleinrichtungen durch Studienprogramme – auf Masterebene –, die von Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Europa gemeinsam durchgeführt und gegenseitig anerkannt werden und Einrichtungen in anderen Ländern der Welt offen stehen.
Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge und Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen bilden jeweils ein eigenständiges Los. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer EMDM vor einem EMJM. Die Gewährung eines EMDM-Projekts bedeutet nicht automatisch eine Finanzierung im Rahmen der EMJM, und der Abschluss eines EMDM ist kein Gewährungskriterium für ein EMJM-Projekt
Die Aktion EMJM unterstützt stark integrierte transnationale Studienprogramme auf Masterebene231, die von einem internationalen Konsortium von Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern weltweit und gegebenenfalls anderen Bildungspartnern und/oder Partnern außerhalb des Bildungswesens mit spezifischem Fachwissen und Interessen in den betreffenden Studienbereichen/Berufsbereichen durchgeführt werden.
EMJM sind Exzellenzprogramme und sollten zur Integration und Internationalisierung des Europäischen Hochschulraums (EHR) beitragen. Die Besonderheit der EMJM liegt in dem hohen Maß an Verbundenheit/Integration zwischen den teilnehmenden Einrichtungen und in der Exzellenz ihrer akademischen Inhalte.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktion EMJM zielt darauf ab, die Attraktivität und Exzellenz der europäischen Hochschulbildung in der Welt zu erhöhen und Talente für Europa zu gewinnen, und zwar durch eine Kombination der folgenden Aspekte:
- akademische Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen, um die europäische Exzellenz in der Hochschulbildung zu demonstrieren, und
- individuelle Mobilität für alle Studierenden, die an der Aktion EMJM teilnehmen, mit von der EU finanzierten Stipendien für die besten Studierenden, die sich bewerben
Erwartete Ergebnisse
Auf Systemebene
- Förderung der akademischen Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Europäischen Hochschulraums, indem die gemeinsame Lehre und Qualifikationen, Qualitätsverbesserungen und die Förderung akademischer Exzellenz unterstützt werden
- Stärkung der internationalen Dimension der Hochschulbildung durch Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen innerhalb und außerhalb Europas und durch Mobilität der besten Studierenden weltweit
- Steigerung der Synergieeffekte zwischen Hochschulbildung, Innovation und Forschung
- Beseitigung der Hindernisse für das Lernen durch verbesserten Zugang zu hochwertiger und innovationsorientierter Bildung und Vereinfachung der grenzüberschreitenden Mobilität für Lernende
- Eingehen auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und des Arbeitsmarkts
- Beitrag zur Entwicklung einer innovativen Bildungspolitik
Auf institutioneller Ebene
- Schaffung von mehr Möglichkeiten für eine strukturierte und nachhaltige akademische Zusammenarbeit für europäische und nichteuropäische Hochschuleinrichtungen weltweit
- Verbesserung der Qualität der Programme auf Masterebene und der Aufsichtsregelungen
- Steigerung der Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Organisationen
- Unterstützung der Schaffung neuer Netzwerke und Verbesserung der Qualität bestehender Netzwerke
- Steigerung der Attraktivität der teilnehmenden Organisation(en) für talentierte Studierende
- Beitrag zur Internationalisierungspolitik der Hochschuleinrichtungen durch die Entwicklung eines internationalen Bewusstseins im Wege ihrer Lehrpläne und die Konzipierung umfassender Internationalisierungsstrategien (institutionelle Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Mobilität von Menschen)
Auf individueller Ebene
- Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der teilnehmenden Studierenden
- Verbesserung der Schlüsselkompetenzen und -qualifikationen der Studierenden
- Herausbildung neuer Denkweisen und neuer Ansätze für wissenschaftliche Studien durch internationale, interdisziplinäre, sektorübergreifende und interkulturelle Erfahrungen
- Ausbau der Vernetzungs- und Kommunikationskapazitäten der Studierenden
- Steigerung des individuellen Beitrags zur wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei antragstellenden Hochschuleinrichtungen (Koordinator und vollwertige Partner) aus drei verschiedenen Ländern eingereicht werden, von denen mindestens zwei verschiedene EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierte Drittländer sein müssen.
Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.
weitere Förderkriterien
Die Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) müssen Rechtsträger sein:
- Hochschuleinrichtungen,
- die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.
In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta, müssen sich aber zur Einhaltung ihrer Grundsätze verpflichten.
Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen, öffentliche oder private Organisationen (einschließlich ihrer verbundenen Einrichtungen), die direkt und aktiv zur Durchführung eines EMJM (gemeinsamen Erasmus-Mundus-Masters) beitragen und ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland haben, können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator.
Darüber hinaus kann das EMJM-Programm auch die Mitwirkung assoziierter Partner vorsehen (fakultativ).
Hochschuleinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung vollwertige Partner sind, müssen nachweisen, dass sie die externen Qualitätssicherungsanforderungen in ihrem Zuständigkeitsbereich für das gemeinsame Programm erfüllt haben. Dies kann i) entweder aus der erfolgreichen Umsetzung des Europäischen Konzepts zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme resultieren (sofern die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen) ii) oder auf der Grundlage einer spezifischen Akkreditierung/Evaluierung des gemeinsamen Programms iii) oder jeder nationalen Komponente, aus der das EMJMProgramm zusammengesetzt ist, erfolgen.
Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
74 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
Die Anträge sind begrenzt auf
- 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
- 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
- 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Bitte erstellen Sie im Einklang mit den Anweisungen im Formular nur zwei Arbeitspakete, nämlich
- AP1 - Verwaltung und Durchführung des Masterprogramms (einschließlich Koordinierung, Umsetzung des Lehrplans, Werbung, Auswirkungen, Nachhaltigkeit und Verbreitung).
- AP2 - Auswahl und Betreuung der Studierenden
Die Anzahl der Meilensteine ist frei wählbar, aber wir raten Ihnen dringend, diese auf die wichtigsten Momente Ihres Projekts zu beschränken.
Nach der Auswahl werden Sie während der Vorbereitung Ihrer Finanzhilfevereinbarung gebeten, einen jährlichen Meilenstein Ende April hinzuzufügen, um die Ergebnisse Ihrer Studentenauswahl in das Mobilitätsinstrument hochzuladen.
Die Anzahl der zu erbringenden Leistungen ist frei wählbar, aber wir empfehlen den Antragstellern dringend, diese auf maximal 15 und auf Gruppenaktivitäten zu beschränken, um die weitere Auftragsvergabe und Verwaltung zu erleichtern, falls Ihr Antrag ausgewählt wird. Wir erwarten die folgenden Hauptergebnisse:
- Projektwebseite (bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Programm bei den studentischen Bewerbern beworben werden muss);
- Werbematerial
- Unterzeichnete Partnerschaftsvereinbarung (fällig zum Zeitpunkt der Immatrikulation der ersten Studierenden);
- Vorlage für die Studentenvereinbarung (fällig zum Zeitpunkt der Immatrikulation der ersten Studenten);
- Kopie der Vorlagen für das Diplom und den Diplomzusatz (fällig zum Zeitpunkt der Immatrikulation der ersten Studierenden);
- Unterzeichnete Protokolle der Auswahlsitzungen (jährlich / pro Studienjahr);
- Interne/externe Berichte über die Qualitätsprüfung (ggf. in regelmäßigen Abständen);
- Nachhaltigkeits-/Geschäftsplan.
Nach der Auswahl werden Sie während der Vorbereitung Ihrer Finanzhilfevereinbarung gebeten, weitere Leistungen im Hinblick auf die Berichterstattung gegenüber der EACEA zu erbringen.
Bitte fügen Sie in Ihrem Antrag noch keine Leistungen im Zusammenhang mit Fortschritts- oder Abschluss-/Finanzberichten (an die EACEA) hinzu.
Wir empfehlen außerdem dringend, die Verbreitungsebene "SEN(sitive)" für Ihre Leistungen zu verwenden. Beachten Sie, dass "PUB(lic)"-Leistungen vom System automatisch zu dem von Ihnen im Antrag angegebenen Fälligkeitsdatum angezeigt werden.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
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