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Call-Eckdaten
Interreg Aurora Aufruf 6: Standardprojekte
Förderprogramm
Interreg Aurora
Termine
Öffnung
17.02.2025
Deadline
17.03.2025 23:59
Förderquote
50-65 %
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 60.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des Interreg-Programms Aurora können regelmäßig Projekte eingereicht werden. Das Programm hat zwei Teilbereiche, den Teilbereich Sápmi und den Teilbereich Aurora. Für beide Teilbereiche sind alle Prioritäten und spezifischen Ziele für Projektanträge im Hinblick auf EU-Finanzierung und IR-Finanzierung offen.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Ein intelligenteres Europa: Intelligentes und nachhaltiges Wachstum
- SO 1.1: Intelligente Spezialisierung, Forschung und Innovation
- SO 1.2: Wettbewerbsfähigkeit von KMU
- P2: Ein grüneres Europa: Grüner und nachhaltiger Übergang
- SO 2.1: Anpassung an den Klimawandel
- SO 2.2: Naturschutz und biologische Vielfalt
- SO 2.3: Nachhaltige Mobilität
- P3: Ein sozialeres Europa: Bildung, Kultur und nachhaltiger Tourismus
- SO 3.1: Bildung und lebenslanges Lernen
- SO 3.2: Kultur und nachhaltiger Tourismus
- P4: Eine bessere Interreg-Governance: Bessere und nachhaltigere grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- SO 4.1: Grenzüberschreitender Kapazitätsaufbau
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Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Arten von Maßnahmen vorgeschlagen:
P1: Ein intelligenteres Europa: Intelligentes und nachhaltiges Wachstum
- SO 1.1: Intelligente Spezialisierung, Forschung und Innovation
- Zusammenarbeit zwischen Forschungsinstituten, Hochschulen, Unternehmen und/oder dem öffentlichen Sektor zur Schaffung grenzüberschreitender Wissensnetzwerke, die den grünen und digitalen Wandel fördern.
- Nutzung gemeinsamer regionaler Forschungsinfrastrukturen durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit, um die Einführung fortschrittlicher Technologien und die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Methoden sowie neuer Geschäftsmodelle und -möglichkeiten zu fördern.
- Zusammenarbeit zwischen Forschungsinstituten, Hochschuleinrichtungen, Unternehmen und/oder dem öffentlichen Sektor, um die Nutzung der angewandten Forschung in KMU und/oder im öffentlichen Sektor zu stärken.
- Entwicklung von Plattformen, Programmen, Instrumenten und Methoden zur Unterstützung des Technologietransfers, des weichen Wissens und der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungszentren und dem Hochschulsektor.
- Anregung zur Schaffung einer kritischen Masse in der Region, die sich an EU-Programmen wie Horizont Europa beteiligen kann.
- SO 1.2: Wettbewerbsfähigkeit von KMU
- B2B-Zusammenarbeit zur Stärkung der Übernahme und Nutzung von Technologien und fortschrittlichen Systemen (z. B. Robotik, IoT, offene Daten, Cybersicherheit, 3D-Druck, Datenanalyse).
- Aktivitäten zum Aufbau von Wissen und Beratung, um die Bereitschaft von KMU zur Internationalisierung und zum Wachstum zu erhöhen.
- Aktivitäten zur Verknüpfung von Unternehmen auf der Grundlage komplementärer Kompetenzen zur Verbesserung der Innovationskapazität und/oder zur Bildung grenzüberschreitender Wertschöpfungsketten.
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Clustern, die komplementäre Kompetenzen hinzufügen.
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Start-up-Hubs und Unternehmensbeschleunigern und virtuellen Inkubatoren, die komplementäre Kompetenzen hinzufügen.
P2: Ein grüneres Europa: Grüner und nachhaltiger Übergang
- SO 2.1: Anpassung an den Klimawandel
- Bewusstseinsbildung und Kommunikation über den Klimawandel im Programmgebiet.
- Entwurf, Anpassung von Methoden und Methodologien.
- Erfahrungsaustausch und Lernen als Ergebnis der gemeinsamen Umsetzung.
- Austausch von Best Practices.
- Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien und -plänen, Risiko- und Anfälligkeitsanalysen.
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Forschung und Überwachung vor Ort.
- Einführung von Technologien, digitalen Lösungen und Werkzeugen zur Bewältigung des Klimawandels und zur Verringerung der Klimaauswirkungen und Kohlenstoffemissionen.
- Einbindung und Engagement lokaler und regionaler Akteure in die politische Arbeit und Entscheidungsprozesse (auf nationaler und regionaler Ebene).
- Maßnahmen zu naturbasierten Lösungen, z. B. für Feuchtgebiete, Torfgebiete, Moore und Flüsse.
- SO 2.2: Naturschutz und biologische Vielfalt
- Datenerhebung, Erhebungen, Bestandsaufnahme.
- Analyse, Szenarien, Pläne.
- Entwicklung und Anpassung von Methoden.
- Gemeinsame Pläne und Strategien.
- Aufbau und Austausch von Wissen und bewährten Verfahren, gemeinsame Umsetzung.
- Harmonisierung von Arbeitsmethoden, Leitlinien.
- Entwicklung gemeinsamer nachhaltiger Managementstrategien.
- Wiederherstellung, Erhaltung und bessere Vernetzung.
- Methoden zur Einbeziehung von Akteuren mit traditionellem Wissen in das Naturmanagement und die Entscheidungsfindung.
- SO 2.3: Nachhaltige Mobilität
- Grenzüberschreitende Analysen, Simulationen und Umfragen zu CO2-Reduktionsmaßnahmen und Verkehrsverlagerungen.
- Entwicklung von Fahrplänen für grüne und multimodale grenzüberschreitende Mobilität.
- Pläne, Zeichnungen und Entwürfe für grüne und intelligente Mobilitätslösungen.
- Koordinierung von intelligenten Mobilitätsplänen und Verkehrsdiensten für grenzüberschreitende funktionale Regionen.
- Planung und Umsetzung von digitalen Lösungen und Prozessen zur Senkung der CO2-Emissionen.
- Kleinere Pilotaktionen für Verkehrssysteme mit geringeren CO2-Emissionen, Elektrifizierungslösungen, Lösungen für erneuerbare Kraftstoffe, effizientere Fahrzeuge usw.
- Aktivitäten zum Erfahrungsaustausch in Form von gemeinsamen Seminaren, Studienbesuchen, Umfragen und Schulungen.
P3: Ein sozialeres Europa: Bildung, Kultur und nachhaltiger Tourismus
- SO 3.1: Bildung und lebenslanges Lernen
- Diversifizierung, Aktualisierung oder Harmonisierung der verschiedenen Arten von Ausbildungsangeboten und Qualifikationen.
- Benchmarking und Verbesserung der Dienstleistungen und Methoden der Berufsberatung.
- Gemeinsame Anstrengungen im Falle rascher Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt.
- Ermutigung von Unternehmen, Arbeitnehmern und Bildungseinrichtungen, sich am lebenslangen Lernen zu beteiligen.
- Gemeinsame Anstrengungen, um eine Vielfalt von Arbeitskräften für die Region als Arbeits-, Studien- und Lebensort zu gewinnen.
- Entwicklung neuer oder Umwandlung bisheriger Ausbildungsmaßnahmen in virtuelle Formate.
- Entwicklung einer grenzüberschreitenden allgemeinen und beruflichen Bildung zur Förderung von Unternehmertum und unternehmerischen Fähigkeiten.
- Sprachnester / Sprachbäder, einschließlich der samischen Sprachen.
- SO 3.2: Kultur und nachhaltiger Tourismus
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Partnerschaften, Wissensaustausch und gemeinsame lösungs- und kompetenzfördernde Initiativen.
- Gemeinsame grenzüberschreitende Produkte, Dienstleistungen und Marketing.
- Gemeinsame grenzüberschreitende Lösungen für Zugänglichkeit und Mobilität.
- grenzübergreifende Aktivitäten zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Diversifizierung des Tourismus- und Kultursektors.
- Grenzüberschreitende Aktivitäten für KMUs, die soziale Unternehmen und soziale Innovationen stärken werden.
- Diversifizierung der Teilsektoren des Tourismus.
- Grenzübergreifende Aktivitäten, die zum Lebensunterhalt der lokalen und regionalen Gemeinschaften beitragen.
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Forschung, Entwicklung und Innovation für den Tourismus- und Kultursektor.
- Kulturcluster, die zur Entwicklung der Kreativwirtschaft beitragen.
- Stärkung der Entwicklung des Kulturtourismus, indem Kultur und kulturelles Erbe verfügbar und/oder sichtbar gemacht werden.
- Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft durch verfeinerte oder neue grenzüberschreitende Produkte, Methoden, Dienstleistungen und Netzwerke.
- Entwicklung des naturbasierten Tourismus durch die Verbesserung gemeinsamer und grenzüberschreitender Lösungen.
P4: Eine bessere Interreg-Governance: Bessere und nachhaltigere grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- SO 4.1: Grenzüberschreitender Kapazitätsaufbau
- Grenzübergreifende Strategien zur Stärkung der regionalen Kapazitäten.
- Durchführbarkeitsstudien für große grenzüberschreitende regionale Investitionen.
- Aktionspläne.
- Grenzübergreifende Governance-Projekte zur Verbesserung der regionalen Funktionalität und zur Stärkung der Kapazitäten.
- Initiativen zur Identifizierung und Beseitigung rechtlicher und administrativer Hindernisse und Umsetzung der Empfehlungen dieser Initiativen.
- Bündelung der Beteiligung und Suche nach Synergien innerhalb der Arktischen Kooperation durch Zusammenarbeit mit laufenden Projekten in anderen Arktischen Kooperationsprogrammen.
- Daten und Statistiken in Bezug auf die Regionen und samischen Gruppen.
- Langfristige statistische Lösungen.
- Projekte von Mensch zu Mensch zur Vertrauensbildung.
- Aufbau institutioneller Kapazitäten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Interreg Aurora-Projekte:
⦁ An den Projekten müssen Partner aus mindestens zwei Teilnehmerländern (Schweden, Finnland, Norwegen) beteiligt sein, von denen mindestens einer ein Begünstigter aus einem Mitgliedstaat ist (Schweden, Finnland).
⦁ Das Projekt kann auch in einem einzigen Land durchgeführt werden, sofern die Auswirkungen auf das Programmgebiet und der Nutzen für das Programmgebiet im Projektantrag angegeben sind.
Die Partner arbeiten bei der Entwicklung und Durchführung von Interreg-Maßnahmen sowie bei deren personeller Ausstattung oder Finanzierung oder beidem zusammen.
Weitere Informationen über die Partnerschaft finden Sie hier.
Spezifische Bedingungen für diese Aufforderung:
Anträge im Rahmen des spezifischen Ziels 1.1 (Intelligente Spezialisierung, Forschung und Innovation) erhalten einen zusätzlichen Punkt bei der Bewertung, wenn sie mit:
- Forschungs- und Innovationsaktivitäten in kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich Vernetzung
Anträge innerhalb der Priorität 1; Spezifisches Ziel 1.2 (Wettbewerbsfähigkeit von KMU) erhalten einen zusätzlichen Punkt in der Bewertung, wenn sie sich mit folgenden Themen befassen:
- Unternehmensentwicklung und Internationalisierung von KMU, einschließlich produktiver Investitionen
Anträge innerhalb der Priorität 2; Spezifisches Ziel 2.1 (Anpassung an den Klimawandel) erhalten einen zusätzlichen Punkt in der Bewertung, wenn sie sich mit folgenden Themen befassen:
- Wasserwirtschaft und Schutz der Wasserressourcen (einschließlich Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten, spezifische Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, Wiederverwendung, Reduzierung von Leckagen)
Anträge im Rahmen von Priorität 2; Spezifisches Ziel 2.2 (Naturschutz und biologische Vielfalt) erhalten einen zusätzlichen Punkt bei der Bewertung, wenn sie Folgendes beinhalten:
- Maßnahmen zur Verringerung der Luftqualität und des Lärms
- Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Natura 2000-Gebieten
Anträge im Rahmen von Priorität 2; Spezifisches Ziel 2.3 (Nachhaltige Mobilität) erhalten einen zusätzlichen Punkt bei der Bewertung, wenn sie folgende Maßnahmen beinhalten:
- Saubere städtische Verkehrsinfrastruktur, die den Betrieb von emissionsfreien Fahrzeugen ermöglicht
- Digitalisierung des Verkehrs, wenn sie zum Teil der Reduzierung von Treibhausgasemissionen dient: städtischer Verkehr
- Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
weitere Förderkriterien
Programmgebiet:
- Untergebiet Aurora
- FINNLAND: Lappland, Nordösterbotten, Mittelösterbotten, Österbotten, Südösterbotten, Kainuu, Nordkarelien
- SCHWEDEN: Norrbotten, Västerbotten, Västernorrland
- NORWEGEN: Nordland, Troms und Finnmark
- Untergebiet Sápmi:
- FINNLAND: Lappland, Nordösterbotten und Mittelösterbotten. Neben dem offiziellen Gebiet des samischen Heimatlandes (die Gebiete der Gemeinden Enontekiö, Inari und Utsjoki sowie das Gebiet der Rentierhaltervereinigung von Lappland in Sodankylä) umfasst das geografische Gebiet der Unterzone Sápmi die gesamte Region Lappland sowie die Regionen Nordösterbotten und Mittelösterbotten.
- SCHWEDEN: Norrbotten, Västerbotten, Västernorrland und Jämtland, sowie Idre Sameby in Dalarna.
- NORWEGEN: Troms und Finnmark, Nordland und Trøndelag sowie Teile von Innlandet (Elgå Reinbeitedistrikt).
Es kann ein reguläres Projekt beantragt werden:
- maximal 50 % der norwegischen Kosten, jedoch nicht mehr als 200 000 EUR (2 Mio. NOK) aus der IR-Finanzierung
- maximal 65% der Kosten von EU-Partnern (bisher keine Begrenzung des Betrags für die EU-Finanzierung)
Interreg Aurora wird Operationen von strategischer Bedeutung unterstützen.
Das letztmögliche Enddatum für die Projektlaufzeiten ist der 31. Dezember 2028.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Um einen Antrag erstellen zu können, müssen Sie ein Benutzerkonto in Min Ansökan haben. Das Programmhandbuch erklärt alle erforderlichen Schritte.
Sie haben die Möglichkeit, auf der Grundlage eines ausgefüllten Projektideenformulars schriftliche Rückmeldungen und Beratungen zu erhalten. Sie finden das Programmdokument und die Vorlage für die Projektidee hier. Sie müssen das Projektideenformular verwenden, das auf dieser Webseite hochgeladen ist. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage im Januar 2024 aktualisiert wird.
Sie haben die Möglichkeit, das Projektideenformular für den Aufruf 6 zwischen dem 20.1.2025 und dem 14.2.2025 an interregaurora@lansstyrelsen.se zu senden.
Call-Dokumente
Interreg Aurora 2021-2017 programmeInterreg Aurora 2021-2017 programme(402kB)
Interreg Aurora- summaryInterreg Aurora- summary(5247kB)
Kontakt
+46 10-225 50 00
interregaurora@lansstyrelsen.se
Website
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