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Call-Eckdaten
Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft im Bereich Jugend
Förderprogramm
Erasmus+
Call Nummer
ERASMUS-YOUTH-2025-CSC-OG-FPA
Termine
Öffnung
20.02.2025
Deadline
15.05.2025 17:00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zielt darauf ab, 2-jährige Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft zu schließen. Die Zusammenarbeit mit hochqualifizierten Organisationen der Zivilgesellschaft ist von großer Bedeutung, da sie durch ihre weitreichenden Netzwerke auf europäischer und nationaler Ebene in engem Kontakt mit den Endnutzern stehen. Aufgrund ihres Top-Down-Multiplikatoreffekts und ihres Bottom-Up-Beitrags zur Politikentwicklung kommt ihnen eine doppelte Rolle zu.
Call-Ziele
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, europäische Nichtregierungsorganisationen (ENGOs) und EU-weite Netzwerke, die im Jugendbereich tätig sind und die folgenden allgemeinen Ziele verfolgen, mit Betriebskostenzuschüssen zu unterstützen:
- Sensibilisierung für die EU-Jugendstrategie, einschließlich der Europäischen Jugendziele, durch Maßnahmen zur Einbindung, Vernetzung und Stärkung der Jugend;
- Förderung und Stärkung des EU-Jugenddialogs, um das Vertrauen junger Menschen in das EU-Projekt zu stärken, indem das Demokratiedefizit, der Mangel an Transparenz und Sichtbarkeit beseitigt und eine sinnvolle Beteiligung und ein sinnvoller Dialog der Jugend in allen Phasen der EU-Entscheidungsfindung durch die Verbesserung bestehender und die Schaffung neuer Beteiligungsmechanismen gewährleistet wird. Dies wird auf dem Erbe des Europäischen Jahres der Jugend und seiner Verpflichtung zur Stärkung des Europäischen Jahres der Jugend als wichtigstes Instrument der Jugendbeteiligung in Europa aufbauen: - Stärkung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft und den Bürgern, insbesondere mit jungen Menschen;
- Sicherstellung eines besseren Zugangs junger Menschen zu verlässlichen Informationen, Förderung ihrer Fähigkeit, Informationen kritisch zu bewerten und sich an einem partizipativen und konstruktiven Dialog zu beteiligen;
- Stärkung der demokratischen Teilhabe und der Autonomie junger Menschen sowie Schaffung spezieller Räume für Jugendliche in allen Bereichen der Gesellschaft;
- Verstärkung des Engagements und der Zusammenarbeit der Akteure der Jugendzivilgesellschaft mit den Behörden bei der Umsetzung politischer Maßnahmen in Bereichen, die für junge Menschen relevant sind;
- Stärkung der Beteiligung jugendlicher Interessenvertreter, auch durch Nutzung des Potenzials der digitalen Kommunikation neben anderen Formen der Beteiligung;
- Stärkung der Beteiligung der Jugendzivilgesellschaft an der Verbreitung politischer und programmatischer Maßnahmen, einschließlich der Ergebnisse und bewährter Verfahren, unter ihren Mitgliedern und darüber hinaus.
Das Thema umfasst auch die vier allgemeinen Prioritäten, die in den Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps verankert sind, nämlich - Eingliederung und Vielfalt, - digitale Transformation, - Umwelt und Kampf gegen den Klimawandel sowie Beteiligung am demokratischen Leben. Darüber hinaus ist es eine Priorität der neuen Kommission, jungen Menschen eine Stimme zu geben, wenn es um ihre Zukunft geht. Dazu hat der Präsident neue Initiativen wie die jugendpolitischen Dialoge mit Kommissaren und den Jugendbeirat des Präsidenten angekündigt. Dies ist Teil der Arbeit der Kommission zur Verankerung der Jugendbeteiligung und zur Entwicklung einer echten und dauerhaften Kultur der partizipativen Demokratie.
Diese allgemeinen Ziele stützen sich auf die Vorzüge von Jugend-ENGOs und EU-weiten Netzwerken sowie auf deren Fähigkeit, eine große Anzahl interessierter Parteien zu erreichen und für die politischen Prioritäten der EU einzutreten. Sie sollten daher klar in den Arbeitsplänen, Aktivitäten und Ergebnissen der antragstellenden Organisationen verankert sein.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die EU-Jugendstrategie 2019-2027 konzentriert sich auf drei zentrale Aktionsbereiche:
- ENGAGE, das auf eine sinnvolle staatsbürgerliche, demokratische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Beteiligung junger Menschen abzielt;
- CONNECT, das verschiedene und integrative Formen der Mobilität zu Lernzwecken für junge Menschen in der gesamten Europäischen Union und darüber hinaus fördern soll, um neue Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zu schaffen und sich in Solidaritäts- und Freiwilligentätigkeiten zu engagieren;
- EMPOWER, das darauf abzielt, junge Menschen zu ermutigen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Im Einklang mit der EU-Jugendstrategie werden im Rahmen des Themas Aktivitäten gefördert, die darauf abzielen, junge Menschen einzubinden, zu verbinden und zu befähigen.
Die förderfähigen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und Prioritäten stehen und kohärent, konsistent und kostenwirksam sein. Die Aktivitäten können auf europäischer, grenzüberschreitender, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durchgeführt werden. Die beschriebenen Aktivitäten sollten sich über die zweijährige Laufzeit der Partnerschaftsrahmenvereinbarung erstrecken.
Jedes Jahr kann den Rahmenpartnern ein Betriebskostenzuschuss (durch eine Vereinbarung über eine spezifische Finanzhilfe) gewährt werden, um ihre Aktivitäten zu finanzieren, sofern sie mit den Zielen des Programms in dem betreffenden Bereich und den politischen Prioritäten, die von der Kommission festgelegt werden können, in Einklang stehen. Die Kosten für die allgemeinen Verwaltungsausgaben, die für den Betrieb dieser Organisationen erforderlich sind, können ebenfalls im Rahmen des jährlichen SGA abgedeckt werden.
Von den im Jugendbereich tätigen Organisationen, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unterstützt werden, wird erwartet, dass sie u. a. folgende Aktivitäten durchführen (die folgende Liste ist nicht erschöpfend):
- Aktivitäten zur Erleichterung des Zugangs und der Beteiligung von Stakeholdern an der Umsetzung der politischen Prioritäten der EU im Jugendbereich, einschließlich Aktivitäten, die auf den Errungenschaften des Europäischen Jahres der Jugend aufbauen und zu dessen langfristigem Erbe beitragen;
- Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren; Vernetzung und Partnerschaften mit anderen Akteuren;
- Kapazitätsaufbau für die Mitgliedsorganisationen, einschließlich Peer-Learning, Schulungen, Beratungs-, Orientierungs- und Coaching-Aktivitäten zur Verbesserung der Wirksamkeit der politischen Maßnahmen;
- Initiativen und Veranstaltungen zur Entwicklung der Mitgliedschaft in den ENGO/EU-weiten Netzwerken;
- Sensibilisierungs-, Informations-, Verbreitungs- und Werbemaßnahmen (Seminare, Workshops, Kampagnen, Sitzungen, öffentliche Debatten, Konsultationen usw.) zu den politischen Prioritäten der EU im Jugendbereich und zu den Finanzierungsinstrumenten der EU (EU-Programme, insbesondere Erasmus+, Europäisches Solidaritätskorps) zur Unterstützung dieser Prioritäten;
- Kooperationsaktivitäten, um die Wirkung der Politik auf Zielgruppen, Sektoren und/oder Systeme zu erhöhen.
Alle oben genannten Aktivitäten sollten dazu beitragen, die Reichweite für junge Menschen zu erhöhen, um eine Vielfalt von Stimmen zu gewährleisten, junge Menschen innerhalb und außerhalb von Jugendorganisationen und benachteiligte Jugendliche zu erreichen und dabei eine Vielzahl von traditionellen und digitalen Kanälen zu nutzen.
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Erwartete Ergebnisse
- Die erwarteten quantitativen und qualitativen Auswirkungen der Aktivitäten und Ergebnisse auf die Zielgruppe(n), auf die Politik oder die betreffenden Strategien, kurz- und langfristig und auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.
- Die Auswirkungen der Einbeziehung der Zielgruppen in die vorgeschlagenen Aktivitäten und in die Erstellung der vorgeschlagenen Ergebnisse.
- Die Auswirkungen des Arbeitsprogramms auf die Sensibilisierung und das aktive Engagement sowie die Art und Weise, wie es den Austausch und die Debatten zwischen Akteuren aus verschiedenen Sektoren, Ebenen und Ländern über wichtige politische Fragen erleichtern wird.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig (Einzelbegünstigte).
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen).
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)).
- Nicht-EU-Länder: Drittländer, die mit dem Programm Erasmus+ assoziiert sind (einschließlich EWR-Länder), Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen zum Programm Erasmus+ verhandelt wird und in denen dieses Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder) und
- nicht-staatlich;
- nicht gewinnorientiert sein;
Nationale Erasmus+-Agenturen (alleinige Tätigkeit ihrer Rechtsperson) oder Abteilungen von Rechtspersonen, die sich mit Aktivitäten außerhalb des Aufgabenbereichs der nationalen Agenturen befassen, können keinen Antrag stellen oder an dieser Aktion teilnehmen.
Dieser Aufruf richtet sich an zwei Kategorien von Einrichtungen:
Kategorie 1: Europäische Nichtregierungsorganisation (ENGO) im Jugendbereich
Für die Zwecke dieses Programms handelt es sich um NRO, die über eine formell anerkannte Struktur verfügen, die aus einer europäischen Einrichtung/Sekretariat, die seit mindestens einem Jahr in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland rechtmäßig niedergelassen ist, und aus nationalen Organisationen/Abteilungen in mindestens neun EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern besteht.
Diese nationalen Organisationen/Abzweigungen müssen:
- eine nachweisliche satzungsgemäße Verbindung7 mit der europäischen Einrichtung/Sekretariat haben;
- im Bereich der Jugendarbeit tätig sein.
Daher muss eine europäische NRO aus mindestens neun Einheiten bestehen (die europäische Einrichtung/das Sekretariat und mindestens acht nationale Organisationen/Abteilungen), die in neun verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind.
Kategorie 2: EU-weites Netzwerk im Jugendbereich Ein EU-weites Netzwerk (informelles Netzwerk) muss:
- Es muss sich aus rechtlich selbständigen gemeinnützigen Organisationen zusammensetzen, die im Jugendbereich tätig sind und Aktivitäten durchführen, die die Umsetzung der Aktionsbereiche der EU-Jugendstrategie unterstützen;
- Sie müssen über einen informellen Lenkungsrahmen verfügen, der sich zusammensetzt aus a) einer Organisation, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr in einem förderfähigen Land rechtmäßig niedergelassen ist und die Aufgaben der Koordinierung und Unterstützung des Netzwerks auf europäischer Ebene wahrnimmt (antragstellende Organisation), und b) anderen Organisationen, die in mindestens neun förderfähigen Ländern niedergelassen sind;
- Einbeziehung junger Menschen in die Verwaltung und Leitung des Netzwerks.
Um die Verbindungen zwischen den verschiedenen an dem informellen Netzwerk beteiligten Organisationen zu belegen, muss in der Vorbereitungsphase der Finanzhilfevereinbarung eine von allen beteiligten Organisationen unterzeichnete Absichtserklärung vorgelegt werden. Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen müssen sich - vor Einreichung des Vorschlags - in das Teilnehmerregister eintragen und vom zentralen Validierungsdienst (REA Validation) validieren lassen. Für die Validierung werden sie aufgefordert, Dokumente hochzuladen, die ihren Rechtsstatus und ihre Herkunft belegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- CSC Jugend - Sonstiger ANHANG
Die Vorschläge sind auf maximal 40 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
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