Finden Sie jetzt EU-Förderungen für Ihre Projekte!FördermittelsucheProgrammsuchealle Filter zurücksetzen

  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Info
    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Info
    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Info
    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Info
    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
    Stichwortsuche
Auswahl übernehmen

Keine passenden Einträge gefunden.

Call-Eckdaten

Grenzüberschreitende EURES-Partnerschaften und grenzüberschreitende EURES-Initiativen

Förderprogramm

Europäischer Sozialfonds+

Call Nummer

ESF-2025-EURES-CBC

Termine

Öffnung
20.02.2025

Deadline
06.05.2025 17:00

Förderquote

95%

Budget des Calls

€ 9.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

Thema 1: € 300.000,00 - € 1.500.000,00; Thema 2: max. € 200.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die allgemeinen Ziele der Aufforderung sind die Erleichterung der Mobilität der Arbeitnehmer*innen innerhalb der EU, die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten und die Unterstützung der Umsetzung der EURES-Verordnung.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren umfasst zwei Themen:

  • Das erste Thema unterstützt die faire Mobilität von Arbeitnehmer*innen in grenzüberschreitenden Regionen, insbesondere grenzüberschreitende Partnerschaften, die umfassende EURES-Dienstleistungen anbieten;
  • Mit dem zweiten Thema sollen gezielte Unterstützungsdienste für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in grenzübergreifenden Regionen und mittelfristig der Übergang zu einer vollwertigen grenzübergreifenden EURES-Partnerschaft gefördert werden.

Call-Ziele

Thema 1: ESF-2025-EURES-CBC-ECP - Grenzüberschreitende EURES-Partnerschaften

Die übergeordneten Ziele dieses Aufforderungsthemas sind die Erleichterung der Mobilität der Arbeitnehmer*innen innerhalb der EU, die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Unterstützung der Umsetzung der EURES-Verordnung.

Das Endziel der Aufforderung ist die Erleichterung des Prozesses der Arbeitsvermittlung und -anwerbung auf einer fairen Basis in grenzüberschreitenden Regionen.

Thema 2: ESF-2025-EURES-CBC-CBI - Grenzüberschreitende EURES-Initiativen

Die allgemeinen Ziele dieses Aufforderungsthemas sind die Erleichterung der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität in Grenzregionen, einschließlich solcher mit einer gemeinsamen Seegrenze, die noch nicht von Kooperationsstrukturen regionaler Arbeitsmarktakteu*innen profitieren, und die Förderung der Entwicklung eines besser integrierten und dynamischeren regionalen Arbeitsmarktes über die Grenzen hinweg. Darüber hinaus soll dies die Umsetzung der EURES-Verordnung in grenzübergreifenden Regionen beschleunigen und mittelfristig zur Gründung neuer grenzübergreifender EURES-Partnerschaften führen.

Das Ziel der Aufforderung ist es, grenzüberschreitenden Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen gezielte und wichtige Unterstützung zu bieten und, wo immer möglich, den Prozess des Job-Matchings, der Vermittlung und der Einstellung auf einer fairen Basis zu erleichtern.

weiterlesen

Erwartete Effekte und Auswirkungen

Thema 1: ESF-2025-EURES-CBC-ECP - Grenzübergreifende EURES-Partnerschaften

Die im Rahmen dieses Aufforderungsthemas geförderten Maßnahmen müssen konkret und handlungsorientiert sein und einen klaren Mehrwert aufweisen.

Die Antragsteller müssen sich verpflichten, die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen innerhalb der Union und der Verordnung (EU) Nr. 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europäisches Netzwerk der Arbeitsverwaltungen (EURES), den Zugang der Arbeitnehmer*innen zu Mobilitätsdiensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 zu erfüllen.

Die Antragsteller*innen müssen die in diesen Dokumenten festgelegten Regeln, Standards und Verfahren einhalten, wie z. B. den Grundsatz, Arbeitsuchenden kostenlose Dienstleistungen anzubieten, Stellenangebote und Lebensläufe gemäß dem einheitlichen System für das EURES-Portal bereitzustellen und der nationalen Koordinierungsstelle Informationen für den Programmierungs- und Berichterstattungszyklus zu übermitteln sowie über ihre Aktivitäten im Rahmen des Leistungsmessungssystems für grenzüberschreitende Partnerschaften zu berichten.

In dem Antrag muss angegeben werden, welche Kategorie von den einzelnen vorgeschlagenen Aktivitäten abgedeckt wird.

Die Maßnahmen sollten sich mit den wichtigsten Themen befassen, die in der letzten verfügbaren Datenanalyse ermittelt wurden.

Jede Aktivität muss mit einem Ergebnisindikator und einem spezifischen Ziel verbunden sein, das während der Aktion erreicht werden soll. Die Indikatoren müssen spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und zeitgebunden sein.

Thema 2: ESF-2025-EURES-CBC-CBI - Grenzüberschreitende EURES-Initiativen

Die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Maßnahmen müssen konkret, aktionsorientiert und mit einem eindeutigen Mehrwert verbunden sein und den Bedürfnissen von Arbeitsuchenden und Arbeitgeber*innen in grenzübergreifenden Regionen entsprechen, um mittelfristig das Dienstleistungsangebot zu erweitern und den Übergang der Struktur zu einer grenzübergreifenden EURES-Partnerschaft gemäß der Verordnung (EU) 2016/589 vorzubereiten.

Die Antragsteller müssen sich verpflichten, die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen in der Union und der Verordnung (EU) Nr. 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europäisches Netzwerk der Arbeitsverwaltungen (EURES), den Zugang der Arbeitnehmer*innen zu Mobilitätsdiensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 zu erfüllen.

Antragstellende müssen die in diesen Dokumenten festgelegten Regeln, Standards und Verfahren einhalten, wie z. B. den Grundsatz, Arbeitsuchenden kostenlose Dienstleistungen anzubieten, - soweit möglich - Stellenangebote und Lebensläufe gemäß dem einheitlichen System für das EURES-Portal zur Verfügung zu stellen und dem Nationalen Koordinierungsbüro (NCO) Informationen für den Programmierungs- und Berichtszyklus zu übermitteln sowie über ihre Aktivitäten im Rahmen des ergänzenden Leistungsmessungssystems für grenzüberschreitende Partnerschaften zu berichten.

In dem Antrag muss angegeben werden, welche Kategorie von jeder vorgeschlagenen Aktivität abgedeckt wird.

Die Maßnahmen sollten sich mit den wichtigsten Themen befassen, wie sie in der jüngsten verfügbaren Datenanalyse ermittelt wurden.

Jede Aktivität muss mit einem Ergebnisindikator und einem spezifischen Ziel verbunden sein, das während der Aktion erreicht werden soll. Die Indikatoren müssen spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und zeitgebunden sein.

weiterlesen

Erwartete Ergebnisse

Thema 1: ESF-2025-EURES-CBC-ECP - Grenzübergreifende EURES-Partnerschaften

Dieses Thema unterstützt grenzüberschreitende Partnerschaften bei der Umsetzung der Ziele der EURES-Verordnung, der Verbesserung der Funktionsweise, des Zusammenhalts und der Integration der grenzüberschreitenden Arbeitsmärkte und der Förderung der freiwilligen und fairen geografischen und beruflichen Mobilität in diesen Regionen.

Die grenzüberschreitende Partnerschaft muss auf der Grundlage der tatsächlichen Bedürfnisse in Bezug auf die Mobilitätsströme und die Wirtschaftstätigkeit eingerichtet werden. Insbesondere sollte sie sich mit dem Missverhältnis zwischen Qualifikationen und Arbeitskräften in der Grenzregion befassen. Antragstellende müssen berücksichtigen, dass transnationale Aktivitäten außerhalb der angestrebten grenzübergreifenden Region in ihren Vorschlägen nicht berücksichtigt werden dürfen.

Während es den grenzübergreifenden Partnerschaften nach der EURES-Verordnung freisteht, eine Reihe spezifischer Aufgaben zu definieren [wie in Artikel 27 Absatz 2 angegeben], müssen grenzübergreifende Partnerschaften, die im Rahmen dieser Aufforderung kofinanziert werden, eine Mindestanzahl von Dienstleistungen anbieten.

Grenzübergreifende Partnerschaften im Rahmen dieses Themas müssen alle diese Aktivitäten unterstützen:

  1. Unterstützung bei der Einstellung von Arbeitssuchenden und Arbeitgeber*innen in Grenzregionen durch das Personal der an der Partnerschaft beteiligten Organisationen, wie z. B:
    • Anwerbung von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, zum Beispiel durch die Organisation von Einstellungsveranstaltungen.
    • Identifizierung geeigneter freier Stellen oder Lebensläufe.
    • Hilfe bei der Erstellung von Lebensläufen, Bewerbungen und Stellenangeboten.
    • Abgleich von Lebensläufen und offenen Stellen
  2. Bereitstellung von Beratung und Informationen, die für das von der Partnerschaft abgedeckte Gebiet relevant sind, über
    • Lebens- und Arbeitsbedingungen, einschließlich allgemeiner Informationen über Sozialversicherung, Steuern, Arbeitsrecht und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Beschäftigung.
    • Lehrstellen, Praktika und Zugang zu beruflicher Bildung und Ausbildung.
  3. Werbung für die angebotenen Informationen und Dienstleistungen im Einklang mit der EURES-Kommunikationsstrategie.
  4. Überwachung von Vermittlungsergebnissen und Kundenzufriedenheit.
  5. Beitrag zum Pool von Stellenangeboten und Lebensläufen im EURES-Portal in Zusammenarbeit mit dem NCO.
  6. Bereitstellung von Informationen und Unterstützung nach der Einstellung.

Darüber hinaus müssen grenzüberschreitende Partnerschaften in diesem Themenbereich mindestens eine der folgenden Aktivitäten unterstützen:

  1. Sammlung und Analyse von Informationen über die grenzüberschreitende Mobilität, die den aktuellen Stand der Dinge und mögliche zukünftige Entwicklungen abdecken.
  2. Entwicklung und Umsetzung eines Katalogs spezifischer Maßnahmen zur Erhöhung des Angebots an grenzüberschreitenden Lehrstellen und Praktika in den teilnehmenden Regionen und Bereitstellung von Informationen, Beratung und Unterstützung für Bewerber*innen, die sich für solche Angebote über die Grenze hinweg bewerben möchten.
  3. Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte durch spezifische Maßnahmen, die mindestens einen der Grundsätze des Kapitels "Faire Arbeitsbedingungen" betreffen.
  4. Auf freiwilliger Basis und als eigenständige Aktivität oder als Querschnittsthema können grenzüberschreitende Partnerschaften Aktivitäten und Maßnahmen entwickeln, die den Prozess des grünen und digitalen Übergangs und die Transformation der europäischen industriellen Ökosysteme unterstützen, insbesondere die Umstellung und Veränderung von Arbeitsplätzen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung von Kompetenzen in ihren Regionen im Rahmen des Übergangs zu einer dekarbonisierten/grünen Wirtschaft, wie im "European Green Deal" und der digitalen Strategie der EU beschrieben.
  5. Sammlung und Analyse der in der jeweiligen grenzüberschreitenden Region verfügbaren Daten über den Arbeitskräftemangel und schwer zu besetzende Stellen sowie Entwicklung von Aktivitäten und Maßnahmen zur Behebung dieses Mangels.
Thema 2: ESF-2025-EURES-CBC-CBI - Grenzüberschreitende EURES-Initiativen

Wichtiger Hinweis für Antragstellende zu Thema 2: Da die grenzübergreifenden EURES-Initiativen, wie oben erläutert, als vorbereitende Maßnahmen für die mittelfristige Einrichtung von grenzübergreifenden EURES-Partnerschaften mit einem vollständigen Dienstleistungsangebot gedacht sind, können sie nur für einen begrenzten Zeitraum unterstützt werden. Daher können Antragsteller nur im Rahmen von 2 aufeinanderfolgenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Vorschläge einreichen.
Vorschläge zu diesem Thema müssen diese Aktivitäten zumindest teilweise unterstützen:

  1. Bereitstellung von Orientierungshilfen und Informationen, die für das von der Initiative abgedeckte Gebiet relevant sind, über:
    • Lebens- und Arbeitsbedingungen, einschließlich allgemeiner Informationen über soziale Sicherheit, Steuern, Arbeitsrecht und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Beschäftigung.
    • Lehrstellen, Praktika und Zugang zu beruflicher Bildung und Ausbildung.
  2. Werbung für die angebotenen Informationen und Dienstleistungen im Einklang mit der EURES-Kommunikationsstrategie.
  3. Überwachung von Vermittlungsergebnissen und Kundenzufriedenheit.
  4. Beitrag zum Pool von Stellenangeboten und Lebensläufen im EURES-Portal in Zusammenarbeit mit dem NCO.
  5. Durchführung von Aktivitäten mit dem Ziel, eine langfristige Zusammenarbeit auf regionaler Ebene mit allen relevanten Akteuren wie regionalen und lokalen Behörden, Hochschuleinrichtungen, Sozialpartnern und anderen interessierten Akteuren aufzubauen. Jede derartige Aktivität muss letztlich das Ziel haben, das Dienstleistungsangebot der grenzüberschreitenden Initiative zu erweitern.
  6. Unterstützung von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern durch die EURES-Berater und andere Mitarbeiter der Konsortiumsmitglieder, z. B. durch
    • Einstellung von Arbeitnehmern und Anwerbung von Arbeitgebern.
    • Ermittlung geeigneter freier Stellen oder Lebensläufe.
    • Hilfe bei der Erstellung von Lebensläufen, Bewerbungen und Stellenangeboten.
    • Abgleich von Lebensläufen und Stellenangeboten.

Darüber hinaus können Vorschläge zu diesem Thema die folgenden Aktivitäten unterstützen:

  1. Bereitstellung neuer und spezialisierter Dienstleistungen, die bisher nicht oder nur teilweise verfügbar sind, und damit Beitrag zur Schließung möglicher Lücken im Dienstleistungsangebot in der Region (z. B. Unterstützung nach der Einstellung, grenzüberschreitende Projekte, Kombination von Ausbildung und Vermittlung, spezielle Dienstleistungen für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen usw.).
  2. Bereitstellung von Informationen und Unterstützung nach der Einstellung.
  3. Sammlung und Analyse von Daten zur grenzüberschreitenden Mobilität, die den aktuellen Stand und mögliche zukünftige Entwicklungen abdecken.
  4. Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte mit spezifischen Maßnahmen, die mindestens einen der Grundsätze des Kapitels "Faire Arbeitsbedingungen" betreffen.

weiterlesen

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Norwegen (Norge)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

An den im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekten müssen Partnerschaften beteiligt sein, die relevante regionale und nationale EURES-Akteur*innen einschließen. Diese Partnerschaften sollten aus öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Sozialpartnern und anderen wichtigen Arbeitsmarktakteur*innen bestehen, die aktiv an der grenzüberschreitenden Mobilität beteiligt sind.

Zusammensetzung des Konsortiums:

  • Thema 1 (grenzüberschreitende Partnerschaften): Nur Konsortien sind förderfähig. Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, dem Arbeitsverwaltungen auf regionaler, lokaler und gegebenenfalls nationaler Ebene, Organisationen der Sozialpartner und gegebenenfalls andere Akteur*innen aus mindestens zwei benachbarten Mitgliedstaaten angehören.
  • Thema 2 (grenzüberschreitende Initiativen): Nur Konsortien sind förderfähig. Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich ausschließlich aus EURES-Mitgliedern und Partnern aus mindestens zwei benachbarten Mitgliedstaaten zusammensetzt (einschließlich derjenigen, die nur eine gemeinsame Seegrenze haben). Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
  • Themen 1 und 2: Jedes Mitglied des Konsortiums muss aktiv an der Durchführung der Aktion beteiligt sein und sich finanziell engagieren (indem es Kosten übernimmt). Die Art und Weise der finanziellen Beteiligung muss im Budget des Vorschlags detailliert angegeben werden.

Für Thema 1 sind auch Organisationen der Sozialpartner ohne Rechtspersönlichkeit nach dem geltenden nationalen Recht der oben genannten Länder förderfähig, sofern die diesbezüglichen Bedingungen der Haushaltsordnung erfüllt sind (Artikel 197 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung).

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und verbundene Einrichtungen) außerdem die Bedingungen des jeweiligen Themas erfüllen:

Um förderfähig zu sein, muss der/ die federführende*r Antragsteller*in des Konsortiums sein:

  • die zuständige(n) nationale(n) EURES-Koordinierungsstelle(n), die gemäß der Verordnung (EU) 2016/589 benannt wurden, oder
  • das/die EURES-Mitglied(er) oder der/die EURES-Partner der beteiligten Regionen mit Unterstützung des jeweiligen nationalen Koordinierungsbüros

Um förderfähig zu sein, müssen die Mitantragsteller*innen in eine der unten aufgeführten Kategorien fallen:

  • EURES-Mitglieder oder -Partner - Sozialpartnerorganisationen auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene
  • Öffentliche oder private Arbeitsverwaltungen
  • Organisationen des dritten Sektors
  • andere relevante Akteur*innen, die auf dem EU/EWR-Arbeitsmarkt tätig sind

Wenn es für die Erreichung der Ziele der Aktion erforderlich ist, können Rechtspersonen mit Sitz in einem Drittland, das nicht gemäß Artikel 29 der ESF+-Verordnung mit dem Aktionsbereich Easi assoziiert ist, in Ausnahmefällen als assoziierte Partner teilnehmen, ohne von der Union finanziert zu werden.

In den Themenbereichen 1 und 2 können sich assoziierte Einrichtungen am Konsortium beteiligen, müssen aber die gleichen Förderkriterien erfüllen wie alle Antragsteller.


Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Sozialpartnerorganisationen - Dazu gehören insbesondere die europäischen Sozialpartnerorganisationen, die gemäß Artikel 154 AEUV konsultiert werden (siehe Liste der konsultierten Organisationen), sowie andere Sozialpartnerorganisationen auf europäischer Ebene, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, die aber beispielsweise an der Vorbereitung und Einleitung des europäischen sozialen Dialogs auf sektoraler Ebene beteiligt sind. Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit sind nur unter Thema 1 förderfähig, sofern die Bedingungen für Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (siehe oben) erfüllt sind.

Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen werden (mit rückwirkender Kraft, falls im Abkommen vorgesehen).

Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV)6 unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen

Relevanz für EU-Makroregion

EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

24 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)

Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):

  • Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht zutreffend
  • Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams
  • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
  • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte im Zusammenhang mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder EURES in den letzten 3 Jahren) - Vorlage in Teil B verfügbar

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Kontakt

ESF+ Programm Österreich
Website

Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden Jetzt Registrieren