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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Grenzüberschreitende EURES-Partnerschaften und grenzüberschreitende EURES-Initiativen

Förderprogramm

Europäischer Sozialfonds+

Call Nummer

ESF-2025-EURES-CBC

Termine

Öffnung
20.02.2025

Deadline
06.05.2025 17:00

Förderquote

95%

Budget des Calls

€ 9.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

Thema 1: € 300.000,00 - € 1.500.000,00; Thema 2: max. € 200.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die allgemeinen Ziele der Aufforderung sind die Erleichterung der Mobilität der Arbeitnehmer*innen innerhalb der EU, die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten und die Unterstützung der Umsetzung der EURES-Verordnung. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren umfasst zwei Themen.

Call-Ziele

Thema 1: ESF-2025-EURES-CBC-ECP - Grenzüberschreitende EURES-Partnerschaften

Die übergeordneten Ziele dieses Aufforderungsthemas sind die Erleichterung der Mobilität der Arbeitnehmer*innen innerhalb der EU, die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Unterstützung der Umsetzung der EURES-Verordnung.

Das Endziel der Aufforderung ist die Erleichterung des Prozesses der Arbeitsvermittlung und -anwerbung auf einer fairen Basis in grenzüberschreitenden Regionen.

Thema 2: ESF-2025-EURES-CBC-CBI - Grenzüberschreitende EURES-Initiativen

Die allgemeinen Ziele dieses Aufforderungsthemas sind die Erleichterung der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität in Grenzregionen, einschließlich solcher mit einer gemeinsamen Seegrenze, die noch nicht von Kooperationsstrukturen regionaler Arbeitsmarktakteu*innen profitieren, und die Förderung der Entwicklung eines besser integrierten und dynamischeren regionalen Arbeitsmarktes über die Grenzen hinweg. Darüber hinaus soll dies die Umsetzung der EURES-Verordnung in grenzübergreifenden Regionen beschleunigen und mittelfristig zur Gründung neuer grenzübergreifender EURES-Partnerschaften führen.

Das Ziel der Aufforderung ist es, grenzüberschreitenden Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen gezielte und wichtige Unterstützung zu bieten und, wo immer möglich, den Prozess des Job-Matchings, der Vermittlung und der Einstellung auf einer fairen Basis zu erleichtern.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Thema 1: ESF-2025-EURES-CBC-ECP - Grenzübergreifende EURES-Partnerschaften

Die im Rahmen dieses Aufforderungsthemas geförderten Maßnahmen müssen konkret und handlungsorientiert sein und einen klaren Mehrwert aufweisen.

Die Antragsteller müssen sich verpflichten, die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen innerhalb der Union und der Verordnung (EU) Nr. 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europäisches Netzwerk der Arbeitsverwaltungen (EURES), den Zugang der Arbeitnehmer*innen zu Mobilitätsdiensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 zu erfüllen.

Die Antragsteller*innen müssen die in diesen Dokumenten festgelegten Regeln, Standards und Verfahren einhalten, wie z. B. den Grundsatz, Arbeitsuchenden kostenlose Dienstleistungen anzubieten, Stellenangebote und Lebensläufe gemäß dem einheitlichen System für das EURES-Portal bereitzustellen und der nationalen Koordinierungsstelle Informationen für den Programmierungs- und Berichterstattungszyklus zu übermitteln sowie über ihre Aktivitäten im Rahmen des Leistungsmessungssystems für grenzüberschreitende Partnerschaften zu berichten.

In dem Antrag muss angegeben werden, welche Kategorie von den einzelnen vorgeschlagenen Aktivitäten abgedeckt wird.

Die Maßnahmen sollten sich mit den wichtigsten Themen befassen, die in der letzten verfügbaren Datenanalyse ermittelt wurden.

Jede Aktivität muss mit einem Ergebnisindikator und einem spezifischen Ziel verbunden sein, das während der Aktion erreicht werden soll. Die Indikatoren müssen spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und zeitgebunden sein.

Thema 2: ESF-2025-EURES-CBC-CBI - Grenzüberschreitende EURES-Initiativen

Die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Maßnahmen müssen konkret, aktionsorientiert und mit einem eindeutigen Mehrwert verbunden sein und den Bedürfnissen von Arbeitsuchenden und Arbeitgeber*innen in grenzübergreifenden Regionen entsprechen, um mittelfristig das Dienstleistungsangebot zu erweitern und den Übergang der Struktur zu einer grenzübergreifenden EURES-Partnerschaft gemäß der Verordnung (EU) 2016/589 vorzubereiten.

Die Antragsteller müssen sich verpflichten, die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen in der Union und der Verordnung (EU) Nr. 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europäisches Netzwerk der Arbeitsverwaltungen (EURES), den Zugang der Arbeitnehmer*innen zu Mobilitätsdiensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 zu erfüllen.

Antragstellende müssen die in diesen Dokumenten festgelegten Regeln, Standards und Verfahren einhalten, wie z. B. den Grundsatz, Arbeitsuchenden kostenlose Dienstleistungen anzubieten, - soweit möglich - Stellenangebote und Lebensläufe gemäß dem einheitlichen System für das EURES-Portal zur Verfügung zu stellen und dem Nationalen Koordinierungsbüro (NCO) Informationen für den Programmierungs- und Berichtszyklus zu übermitteln sowie über ihre Aktivitäten im Rahmen des ergänzenden Leistungsmessungssystems für grenzüberschreitende Partnerschaften zu berichten.

In dem Antrag muss angegeben werden, welche Kategorie von jeder vorgeschlagenen Aktivität abgedeckt wird.

Die Maßnahmen sollten sich mit den wichtigsten Themen befassen, wie sie in der jüngsten verfügbaren Datenanalyse ermittelt wurden.

Jede Aktivität muss mit einem Ergebnisindikator und einem spezifischen Ziel verbunden sein, das während der Aktion erreicht werden soll. Die Indikatoren müssen spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und zeitgebunden sein.

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Erwartete Ergebnisse

Thema 1: ESF-2025-EURES-CBC-ECP - Grenzübergreifende EURES-Partnerschaften

Dieses Thema unterstützt grenzüberschreitende Partnerschaften bei der Umsetzung der Ziele der EURES-Verordnung, der Verbesserung der Funktionsweise, des Zusammenhalts und der Integration der grenzüberschreitenden Arbeitsmärkte und der Förderung der freiwilligen und fairen geografischen und beruflichen Mobilität in diesen Regionen.

Die grenzüberschreitende Partnerschaft muss auf der Grundlage der tatsächlichen Bedürfnisse in Bezug auf die Mobilitätsströme und die Wirtschaftstätigkeit eingerichtet werden. Insbesondere sollte sie sich mit dem Missverhältnis zwischen Qualifikationen und Arbeitskräften in der Grenzregion befassen. Antragstellende müssen berücksichtigen, dass transnationale Aktivitäten außerhalb der angestrebten grenzübergreifenden Region in ihren Vorschlägen nicht berücksichtigt werden dürfen.

Während es den grenzübergreifenden Partnerschaften nach der EURES-Verordnung freisteht, eine Reihe spezifischer Aufgaben zu definieren [wie in Artikel 27 Absatz 2 angegeben], müssen grenzübergreifende Partnerschaften, die im Rahmen dieser Aufforderung kofinanziert werden, eine Mindestanzahl von Dienstleistungen anbieten.

Grenzübergreifende Partnerschaften im Rahmen dieses Themas müssen alle diese Aktivitäten unterstützen:

  1. Unterstützung bei der Einstellung von Arbeitssuchenden und Arbeitgeber*innen in Grenzregionen durch das Personal der an der Partnerschaft beteiligten Organisationen, wie z. B:
    • Anwerbung von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, zum Beispiel durch die Organisation von Einstellungsveranstaltungen.
    • Identifizierung geeigneter freier Stellen oder Lebensläufe.
    • Hilfe bei der Erstellung von Lebensläufen, Bewerbungen und Stellenangeboten.
    • Abgleich von Lebensläufen und offenen Stellen
  2. Bereitstellung von Beratung und Informationen, die für das von der Partnerschaft abgedeckte Gebiet relevant sind, über
    • Lebens- und Arbeitsbedingungen, einschließlich allgemeiner Informationen über Sozialversicherung, Steuern, Arbeitsrecht und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Beschäftigung.
    • Lehrstellen, Praktika und Zugang zu beruflicher Bildung und Ausbildung.
  3. Werbung für die angebotenen Informationen und Dienstleistungen im Einklang mit der EURES-Kommunikationsstrategie.
  4. Überwachung von Vermittlungsergebnissen und Kundenzufriedenheit.
  5. Beitrag zum Pool von Stellenangeboten und Lebensläufen im EURES-Portal in Zusammenarbeit mit dem NCO.
  6. Bereitstellung von Informationen und Unterstützung nach der Einstellung.

Darüber hinaus müssen grenzüberschreitende Partnerschaften in diesem Themenbereich mindestens eine der folgenden Aktivitäten unterstützen:

  1. Sammlung und Analyse von Informationen über die grenzüberschreitende Mobilität, die den aktuellen Stand der Dinge und mögliche zukünftige Entwicklungen abdecken.
  2. Entwicklung und Umsetzung eines Katalogs spezifischer Maßnahmen zur Erhöhung des Angebots an grenzüberschreitenden Lehrstellen und Praktika in den teilnehmenden Regionen und Bereitstellung von Informationen, Beratung und Unterstützung für Bewerber*innen, die sich für solche Angebote über die Grenze hinweg bewerben möchten.
  3. Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte durch spezifische Maßnahmen, die mindestens einen der Grundsätze des Kapitels "Faire Arbeitsbedingungen" betreffen.
  4. Auf freiwilliger Basis und als eigenständige Aktivität oder als Querschnittsthema können grenzüberschreitende Partnerschaften Aktivitäten und Maßnahmen entwickeln, die den Prozess des grünen und digitalen Übergangs und die Transformation der europäischen industriellen Ökosysteme unterstützen, insbesondere die Umstellung und Veränderung von Arbeitsplätzen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung von Kompetenzen in ihren Regionen im Rahmen des Übergangs zu einer dekarbonisierten/grünen Wirtschaft, wie im "European Green Deal" und der digitalen Strategie der EU beschrieben.
  5. Sammlung und Analyse der in der jeweiligen grenzüberschreitenden Region verfügbaren Daten über den Arbeitskräftemangel und schwer zu besetzende Stellen sowie Entwicklung von Aktivitäten und Maßnahmen zur Behebung dieses Mangels.
Thema 2: ESF-2025-EURES-CBC-CBI - Grenzüberschreitende EURES-Initiativen

Wichtiger Hinweis für Antragstellende zu Thema 2: Da die grenzübergreifenden EURES-Initiativen, wie oben erläutert, als vorbereitende Maßnahmen für die mittelfristige Einrichtung von grenzübergreifenden EURES-Partnerschaften mit einem vollständigen Dienstleistungsangebot gedacht sind, können sie nur für einen begrenzten Zeitraum unterstützt werden. Daher können Antragsteller nur im Rahmen von 2 aufeinanderfolgenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Vorschläge einreichen.
Vorschläge zu diesem Thema müssen diese Aktivitäten zumindest teilweise unterstützen:

  1. Bereitstellung von Orientierungshilfen und Informationen, die für das von der Initiative abgedeckte Gebiet relevant sind, über:
    • Lebens- und Arbeitsbedingungen, einschließlich allgemeiner Informationen über soziale Sicherheit, Steuern, Arbeitsrecht und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Beschäftigung.
    • Lehrstellen, Praktika und Zugang zu beruflicher Bildung und Ausbildung.
  2. Werbung für die angebotenen Informationen und Dienstleistungen im Einklang mit der EURES-Kommunikationsstrategie.
  3. Überwachung von Vermittlungsergebnissen und Kundenzufriedenheit.
  4. Beitrag zum Pool von Stellenangeboten und Lebensläufen im EURES-Portal in Zusammenarbeit mit dem NCO.
  5. Durchführung von Aktivitäten mit dem Ziel, eine langfristige Zusammenarbeit auf regionaler Ebene mit allen relevanten Akteuren wie regionalen und lokalen Behörden, Hochschuleinrichtungen, Sozialpartnern und anderen interessierten Akteuren aufzubauen. Jede derartige Aktivität muss letztlich das Ziel haben, das Dienstleistungsangebot der grenzüberschreitenden Initiative zu erweitern.
  6. Unterstützung von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern durch die EURES-Berater und andere Mitarbeiter der Konsortiumsmitglieder, z. B. durch
    • Einstellung von Arbeitnehmern und Anwerbung von Arbeitgebern.
    • Ermittlung geeigneter freier Stellen oder Lebensläufe.
    • Hilfe bei der Erstellung von Lebensläufen, Bewerbungen und Stellenangeboten.
    • Abgleich von Lebensläufen und Stellenangeboten.

Darüber hinaus können Vorschläge zu diesem Thema die folgenden Aktivitäten unterstützen:

  1. Bereitstellung neuer und spezialisierter Dienstleistungen, die bisher nicht oder nur teilweise verfügbar sind, und damit Beitrag zur Schließung möglicher Lücken im Dienstleistungsangebot in der Region (z. B. Unterstützung nach der Einstellung, grenzüberschreitende Projekte, Kombination von Ausbildung und Vermittlung, spezielle Dienstleistungen für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen usw.).
  2. Bereitstellung von Informationen und Unterstützung nach der Einstellung.
  3. Sammlung und Analyse von Daten zur grenzüberschreitenden Mobilität, die den aktuellen Stand und mögliche zukünftige Entwicklungen abdecken.
  4. Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte mit spezifischen Maßnahmen, die mindestens einen der Grundsätze des Kapitels "Faire Arbeitsbedingungen" betreffen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Norwegen (Norge)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

An den im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekten müssen Partnerschaften beteiligt sein, die relevante regionale und nationale EURES-Akteur*innen einschließen. Diese Partnerschaften sollten aus öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Sozialpartnern und anderen wichtigen Arbeitsmarktakteur*innen bestehen, die aktiv an der grenzüberschreitenden Mobilität beteiligt sind.

Zusammensetzung des Konsortiums:

  • Thema 1 (grenzüberschreitende Partnerschaften): Nur Konsortien sind förderfähig. Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, dem Arbeitsverwaltungen auf regionaler, lokaler und gegebenenfalls nationaler Ebene, Organisationen der Sozialpartner und gegebenenfalls andere Akteur*innen aus mindestens zwei benachbarten Mitgliedstaaten angehören.
  • Thema 2 (grenzüberschreitende Initiativen): Nur Konsortien sind förderfähig. Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich ausschließlich aus EURES-Mitgliedern und Partnern aus mindestens zwei benachbarten Mitgliedstaaten zusammensetzt (einschließlich derjenigen, die nur eine gemeinsame Seegrenze haben). Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
  • Themen 1 und 2: Jedes Mitglied des Konsortiums muss aktiv an der Durchführung der Aktion beteiligt sein und sich finanziell engagieren (indem es Kosten übernimmt). Die Art und Weise der finanziellen Beteiligung muss im Budget des Vorschlags detailliert angegeben werden.

Für Thema 1 sind auch Organisationen der Sozialpartner ohne Rechtspersönlichkeit nach dem geltenden nationalen Recht der oben genannten Länder förderfähig, sofern die diesbezüglichen Bedingungen der Haushaltsordnung erfüllt sind (Artikel 197 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung).

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und verbundene Einrichtungen) außerdem die Bedingungen des jeweiligen Themas erfüllen:

Um förderfähig zu sein, muss der/ die federführende*r Antragsteller*in des Konsortiums sein:

  • die zuständige(n) nationale(n) EURES-Koordinierungsstelle(n), die gemäß der Verordnung (EU) 2016/589 benannt wurden, oder
  • das/die EURES-Mitglied(er) oder der/die EURES-Partner der beteiligten Regionen mit Unterstützung des jeweiligen nationalen Koordinierungsbüros

Um förderfähig zu sein, müssen die Mitantragsteller*innen in eine der unten aufgeführten Kategorien fallen:

  • EURES-Mitglieder oder -Partner - Sozialpartnerorganisationen auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene
  • Öffentliche oder private Arbeitsverwaltungen
  • Organisationen des dritten Sektors
  • andere relevante Akteur*innen, die auf dem EU/EWR-Arbeitsmarkt tätig sind

Wenn es für die Erreichung der Ziele der Aktion erforderlich ist, können Rechtspersonen mit Sitz in einem Drittland, das nicht gemäß Artikel 29 der ESF+-Verordnung mit dem Aktionsbereich Easi assoziiert ist, in Ausnahmefällen als assoziierte Partner teilnehmen, ohne von der Union finanziert zu werden.

In den Themenbereichen 1 und 2 können sich assoziierte Einrichtungen am Konsortium beteiligen, müssen aber die gleichen Förderkriterien erfüllen wie alle Antragsteller.


Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Sozialpartnerorganisationen - Dazu gehören insbesondere die europäischen Sozialpartnerorganisationen, die gemäß Artikel 154 AEUV konsultiert werden (siehe Liste der konsultierten Organisationen), sowie andere Sozialpartnerorganisationen auf europäischer Ebene, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, die aber beispielsweise an der Vorbereitung und Einleitung des europäischen sozialen Dialogs auf sektoraler Ebene beteiligt sind. Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit sind nur unter Thema 1 förderfähig, sofern die Bedingungen für Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (siehe oben) erfüllt sind.

Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen werden (mit rückwirkender Kraft, falls im Abkommen vorgesehen).

Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV)6 unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

24 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)

Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):

  • Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht zutreffend
  • Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams
  • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
  • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte im Zusammenhang mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder EURES in den letzten 3 Jahren) - Vorlage in Teil B verfügbar

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Kontakt

ESF+ Programm Österreich
Website

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