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Call-Eckdaten
Grenzüberschreitende EURES-Partnerschaften und grenzüberschreitende EURES-Initiativen
Förderprogramm
Europäischer Sozialfonds+
Call Nummer
ESF-2025-EURES-CBC
Termine
Öffnung
20.02.2025
Deadline
06.05.2025 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Thema 1: € 300.000,00 - € 1.500.000,00; Thema 2: max. € 200.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die allgemeinen Ziele der Aufforderung sind die Erleichterung der Mobilität der Arbeitnehmer*innen innerhalb der EU, die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten und die Unterstützung der Umsetzung der EURES-Verordnung.
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren umfasst zwei Themen:
- Das erste Thema unterstützt die faire Mobilität von Arbeitnehmer*innen in grenzüberschreitenden Regionen, insbesondere grenzüberschreitende Partnerschaften, die umfassende EURES-Dienstleistungen anbieten;
- Mit dem zweiten Thema sollen gezielte Unterstützungsdienste für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in grenzübergreifenden Regionen und mittelfristig der Übergang zu einer vollwertigen grenzübergreifenden EURES-Partnerschaft gefördert werden.
Call-Ziele
Thema 1: ESF-2025-EURES-CBC-ECP - Grenzüberschreitende EURES-Partnerschaften
Die übergeordneten Ziele dieses Aufforderungsthemas sind die Erleichterung der Mobilität der Arbeitnehmer*innen innerhalb der EU, die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Unterstützung der Umsetzung der EURES-Verordnung.
Das Endziel der Aufforderung ist die Erleichterung des Prozesses der Arbeitsvermittlung und -anwerbung auf einer fairen Basis in grenzüberschreitenden Regionen.
Thema 2: ESF-2025-EURES-CBC-CBI - Grenzüberschreitende EURES-Initiativen
Die allgemeinen Ziele dieses Aufforderungsthemas sind die Erleichterung der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität in Grenzregionen, einschließlich solcher mit einer gemeinsamen Seegrenze, die noch nicht von Kooperationsstrukturen regionaler Arbeitsmarktakteu*innen profitieren, und die Förderung der Entwicklung eines besser integrierten und dynamischeren regionalen Arbeitsmarktes über die Grenzen hinweg. Darüber hinaus soll dies die Umsetzung der EURES-Verordnung in grenzübergreifenden Regionen beschleunigen und mittelfristig zur Gründung neuer grenzübergreifender EURES-Partnerschaften führen.
Das Ziel der Aufforderung ist es, grenzüberschreitenden Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen gezielte und wichtige Unterstützung zu bieten und, wo immer möglich, den Prozess des Job-Matchings, der Vermittlung und der Einstellung auf einer fairen Basis zu erleichtern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Thema 1: ESF-2025-EURES-CBC-ECP - Grenzübergreifende EURES-Partnerschaften
Die im Rahmen dieses Aufforderungsthemas geförderten Maßnahmen müssen konkret und handlungsorientiert sein und einen klaren Mehrwert aufweisen.
Die Antragsteller müssen sich verpflichten, die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen innerhalb der Union und der Verordnung (EU) Nr. 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europäisches Netzwerk der Arbeitsverwaltungen (EURES), den Zugang der Arbeitnehmer*innen zu Mobilitätsdiensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 zu erfüllen.
Die Antragsteller*innen müssen die in diesen Dokumenten festgelegten Regeln, Standards und Verfahren einhalten, wie z. B. den Grundsatz, Arbeitsuchenden kostenlose Dienstleistungen anzubieten, Stellenangebote und Lebensläufe gemäß dem einheitlichen System für das EURES-Portal bereitzustellen und der nationalen Koordinierungsstelle Informationen für den Programmierungs- und Berichterstattungszyklus zu übermitteln sowie über ihre Aktivitäten im Rahmen des Leistungsmessungssystems für grenzüberschreitende Partnerschaften zu berichten.
In dem Antrag muss angegeben werden, welche Kategorie von den einzelnen vorgeschlagenen Aktivitäten abgedeckt wird.
Die Maßnahmen sollten sich mit den wichtigsten Themen befassen, die in der letzten verfügbaren Datenanalyse ermittelt wurden.
Jede Aktivität muss mit einem Ergebnisindikator und einem spezifischen Ziel verbunden sein, das während der Aktion erreicht werden soll. Die Indikatoren müssen spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und zeitgebunden sein.
Thema 2: ESF-2025-EURES-CBC-CBI - Grenzüberschreitende EURES-Initiativen
Die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Maßnahmen müssen konkret, aktionsorientiert und mit einem eindeutigen Mehrwert verbunden sein und den Bedürfnissen von Arbeitsuchenden und Arbeitgeber*innen in grenzübergreifenden Regionen entsprechen, um mittelfristig das Dienstleistungsangebot zu erweitern und den Übergang der Struktur zu einer grenzübergreifenden EURES-Partnerschaft gemäß der Verordnung (EU) 2016/589 vorzubereiten.
Die Antragsteller müssen sich verpflichten, die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen in der Union und der Verordnung (EU) Nr. 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europäisches Netzwerk der Arbeitsverwaltungen (EURES), den Zugang der Arbeitnehmer*innen zu Mobilitätsdiensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 zu erfüllen.
Antragstellende müssen die in diesen Dokumenten festgelegten Regeln, Standards und Verfahren einhalten, wie z. B. den Grundsatz, Arbeitsuchenden kostenlose Dienstleistungen anzubieten, - soweit möglich - Stellenangebote und Lebensläufe gemäß dem einheitlichen System für das EURES-Portal zur Verfügung zu stellen und dem Nationalen Koordinierungsbüro (NCO) Informationen für den Programmierungs- und Berichtszyklus zu übermitteln sowie über ihre Aktivitäten im Rahmen des ergänzenden Leistungsmessungssystems für grenzüberschreitende Partnerschaften zu berichten.
In dem Antrag muss angegeben werden, welche Kategorie von jeder vorgeschlagenen Aktivität abgedeckt wird.
Die Maßnahmen sollten sich mit den wichtigsten Themen befassen, wie sie in der jüngsten verfügbaren Datenanalyse ermittelt wurden.
Jede Aktivität muss mit einem Ergebnisindikator und einem spezifischen Ziel verbunden sein, das während der Aktion erreicht werden soll. Die Indikatoren müssen spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und zeitgebunden sein.
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Erwartete Ergebnisse
Thema 1: ESF-2025-EURES-CBC-ECP - Grenzübergreifende EURES-Partnerschaften
Dieses Thema unterstützt grenzüberschreitende Partnerschaften bei der Umsetzung der Ziele der EURES-Verordnung, der Verbesserung der Funktionsweise, des Zusammenhalts und der Integration der grenzüberschreitenden Arbeitsmärkte und der Förderung der freiwilligen und fairen geografischen und beruflichen Mobilität in diesen Regionen.
Die grenzüberschreitende Partnerschaft muss auf der Grundlage der tatsächlichen Bedürfnisse in Bezug auf die Mobilitätsströme und die Wirtschaftstätigkeit eingerichtet werden. Insbesondere sollte sie sich mit dem Missverhältnis zwischen Qualifikationen und Arbeitskräften in der Grenzregion befassen. Antragstellende müssen berücksichtigen, dass transnationale Aktivitäten außerhalb der angestrebten grenzübergreifenden Region in ihren Vorschlägen nicht berücksichtigt werden dürfen.
Während es den grenzübergreifenden Partnerschaften nach der EURES-Verordnung freisteht, eine Reihe spezifischer Aufgaben zu definieren [wie in Artikel 27 Absatz 2 angegeben], müssen grenzübergreifende Partnerschaften, die im Rahmen dieser Aufforderung kofinanziert werden, eine Mindestanzahl von Dienstleistungen anbieten.
Grenzübergreifende Partnerschaften im Rahmen dieses Themas müssen alle diese Aktivitäten unterstützen:
- Unterstützung bei der Einstellung von Arbeitssuchenden und Arbeitgeber*innen in Grenzregionen durch das Personal der an der Partnerschaft beteiligten Organisationen, wie z. B:
- Anwerbung von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, zum Beispiel durch die Organisation von Einstellungsveranstaltungen.
- Identifizierung geeigneter freier Stellen oder Lebensläufe.
- Hilfe bei der Erstellung von Lebensläufen, Bewerbungen und Stellenangeboten.
- Abgleich von Lebensläufen und offenen Stellen
- Bereitstellung von Beratung und Informationen, die für das von der Partnerschaft abgedeckte Gebiet relevant sind, über
- Lebens- und Arbeitsbedingungen, einschließlich allgemeiner Informationen über Sozialversicherung, Steuern, Arbeitsrecht und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Beschäftigung.
- Lehrstellen, Praktika und Zugang zu beruflicher Bildung und Ausbildung.
- Werbung für die angebotenen Informationen und Dienstleistungen im Einklang mit der EURES-Kommunikationsstrategie.
- Überwachung von Vermittlungsergebnissen und Kundenzufriedenheit.
- Beitrag zum Pool von Stellenangeboten und Lebensläufen im EURES-Portal in Zusammenarbeit mit dem NCO.
- Bereitstellung von Informationen und Unterstützung nach der Einstellung.
Darüber hinaus müssen grenzüberschreitende Partnerschaften in diesem Themenbereich mindestens eine der folgenden Aktivitäten unterstützen:
- Sammlung und Analyse von Informationen über die grenzüberschreitende Mobilität, die den aktuellen Stand der Dinge und mögliche zukünftige Entwicklungen abdecken.
- Entwicklung und Umsetzung eines Katalogs spezifischer Maßnahmen zur Erhöhung des Angebots an grenzüberschreitenden Lehrstellen und Praktika in den teilnehmenden Regionen und Bereitstellung von Informationen, Beratung und Unterstützung für Bewerber*innen, die sich für solche Angebote über die Grenze hinweg bewerben möchten.
- Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte durch spezifische Maßnahmen, die mindestens einen der Grundsätze des Kapitels "Faire Arbeitsbedingungen" betreffen.
- Auf freiwilliger Basis und als eigenständige Aktivität oder als Querschnittsthema können grenzüberschreitende Partnerschaften Aktivitäten und Maßnahmen entwickeln, die den Prozess des grünen und digitalen Übergangs und die Transformation der europäischen industriellen Ökosysteme unterstützen, insbesondere die Umstellung und Veränderung von Arbeitsplätzen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung von Kompetenzen in ihren Regionen im Rahmen des Übergangs zu einer dekarbonisierten/grünen Wirtschaft, wie im "European Green Deal" und der digitalen Strategie der EU beschrieben.
- Sammlung und Analyse der in der jeweiligen grenzüberschreitenden Region verfügbaren Daten über den Arbeitskräftemangel und schwer zu besetzende Stellen sowie Entwicklung von Aktivitäten und Maßnahmen zur Behebung dieses Mangels.
Wichtiger Hinweis für Antragstellende zu Thema 2: Da die grenzübergreifenden EURES-Initiativen, wie oben erläutert, als vorbereitende Maßnahmen für die mittelfristige Einrichtung von grenzübergreifenden EURES-Partnerschaften mit einem vollständigen Dienstleistungsangebot gedacht sind, können sie nur für einen begrenzten Zeitraum unterstützt werden. Daher können Antragsteller nur im Rahmen von 2 aufeinanderfolgenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Vorschläge einreichen.
Vorschläge zu diesem Thema müssen diese Aktivitäten zumindest teilweise unterstützen:
- Bereitstellung von Orientierungshilfen und Informationen, die für das von der Initiative abgedeckte Gebiet relevant sind, über:
- Lebens- und Arbeitsbedingungen, einschließlich allgemeiner Informationen über soziale Sicherheit, Steuern, Arbeitsrecht und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Beschäftigung.
- Lehrstellen, Praktika und Zugang zu beruflicher Bildung und Ausbildung.
- Werbung für die angebotenen Informationen und Dienstleistungen im Einklang mit der EURES-Kommunikationsstrategie.
- Überwachung von Vermittlungsergebnissen und Kundenzufriedenheit.
- Beitrag zum Pool von Stellenangeboten und Lebensläufen im EURES-Portal in Zusammenarbeit mit dem NCO.
- Durchführung von Aktivitäten mit dem Ziel, eine langfristige Zusammenarbeit auf regionaler Ebene mit allen relevanten Akteuren wie regionalen und lokalen Behörden, Hochschuleinrichtungen, Sozialpartnern und anderen interessierten Akteuren aufzubauen. Jede derartige Aktivität muss letztlich das Ziel haben, das Dienstleistungsangebot der grenzüberschreitenden Initiative zu erweitern.
- Unterstützung von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern durch die EURES-Berater und andere Mitarbeiter der Konsortiumsmitglieder, z. B. durch
- Einstellung von Arbeitnehmern und Anwerbung von Arbeitgebern.
- Ermittlung geeigneter freier Stellen oder Lebensläufe.
- Hilfe bei der Erstellung von Lebensläufen, Bewerbungen und Stellenangeboten.
- Abgleich von Lebensläufen und Stellenangeboten.
Darüber hinaus können Vorschläge zu diesem Thema die folgenden Aktivitäten unterstützen:
- Bereitstellung neuer und spezialisierter Dienstleistungen, die bisher nicht oder nur teilweise verfügbar sind, und damit Beitrag zur Schließung möglicher Lücken im Dienstleistungsangebot in der Region (z. B. Unterstützung nach der Einstellung, grenzüberschreitende Projekte, Kombination von Ausbildung und Vermittlung, spezielle Dienstleistungen für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen usw.).
- Bereitstellung von Informationen und Unterstützung nach der Einstellung.
- Sammlung und Analyse von Daten zur grenzüberschreitenden Mobilität, die den aktuellen Stand und mögliche zukünftige Entwicklungen abdecken.
- Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte mit spezifischen Maßnahmen, die mindestens einen der Grundsätze des Kapitels "Faire Arbeitsbedingungen" betreffen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An den im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekten müssen Partnerschaften beteiligt sein, die relevante regionale und nationale EURES-Akteur*innen einschließen. Diese Partnerschaften sollten aus öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Sozialpartnern und anderen wichtigen Arbeitsmarktakteur*innen bestehen, die aktiv an der grenzüberschreitenden Mobilität beteiligt sind.
Zusammensetzung des Konsortiums:
- Thema 1 (grenzüberschreitende Partnerschaften): Nur Konsortien sind förderfähig. Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, dem Arbeitsverwaltungen auf regionaler, lokaler und gegebenenfalls nationaler Ebene, Organisationen der Sozialpartner und gegebenenfalls andere Akteur*innen aus mindestens zwei benachbarten Mitgliedstaaten angehören.
- Thema 2 (grenzüberschreitende Initiativen): Nur Konsortien sind förderfähig. Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich ausschließlich aus EURES-Mitgliedern und Partnern aus mindestens zwei benachbarten Mitgliedstaaten zusammensetzt (einschließlich derjenigen, die nur eine gemeinsame Seegrenze haben). Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
- Themen 1 und 2: Jedes Mitglied des Konsortiums muss aktiv an der Durchführung der Aktion beteiligt sein und sich finanziell engagieren (indem es Kosten übernimmt). Die Art und Weise der finanziellen Beteiligung muss im Budget des Vorschlags detailliert angegeben werden.
Für Thema 1 sind auch Organisationen der Sozialpartner ohne Rechtspersönlichkeit nach dem geltenden nationalen Recht der oben genannten Länder förderfähig, sofern die diesbezüglichen Bedingungen der Haushaltsordnung erfüllt sind (Artikel 197 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und verbundene Einrichtungen) außerdem die Bedingungen des jeweiligen Themas erfüllen:
Um förderfähig zu sein, muss der/ die federführende*r Antragsteller*in des Konsortiums sein:
- die zuständige(n) nationale(n) EURES-Koordinierungsstelle(n), die gemäß der Verordnung (EU) 2016/589 benannt wurden, oder
- das/die EURES-Mitglied(er) oder der/die EURES-Partner der beteiligten Regionen mit Unterstützung des jeweiligen nationalen Koordinierungsbüros
Um förderfähig zu sein, müssen die Mitantragsteller*innen in eine der unten aufgeführten Kategorien fallen:
- EURES-Mitglieder oder -Partner - Sozialpartnerorganisationen auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene
- Öffentliche oder private Arbeitsverwaltungen
- Organisationen des dritten Sektors
- andere relevante Akteur*innen, die auf dem EU/EWR-Arbeitsmarkt tätig sind
Wenn es für die Erreichung der Ziele der Aktion erforderlich ist, können Rechtspersonen mit Sitz in einem Drittland, das nicht gemäß Artikel 29 der ESF+-Verordnung mit dem Aktionsbereich Easi assoziiert ist, in Ausnahmefällen als assoziierte Partner teilnehmen, ohne von der Union finanziert zu werden.
In den Themenbereichen 1 und 2 können sich assoziierte Einrichtungen am Konsortium beteiligen, müssen aber die gleichen Förderkriterien erfüllen wie alle Antragsteller.
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Sozialpartnerorganisationen - Dazu gehören insbesondere die europäischen Sozialpartnerorganisationen, die gemäß Artikel 154 AEUV konsultiert werden (siehe Liste der konsultierten Organisationen), sowie andere Sozialpartnerorganisationen auf europäischer Ebene, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, die aber beispielsweise an der Vorbereitung und Einleitung des europäischen sozialen Dialogs auf sektoraler Ebene beteiligt sind. Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit sind nur unter Thema 1 förderfähig, sofern die Bedingungen für Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (siehe oben) erfüllt sind.
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen werden (mit rückwirkender Kraft, falls im Abkommen vorgesehen).
Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV)6 unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht zutreffend
- Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte im Zusammenhang mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder EURES in den letzten 3 Jahren) - Vorlage in Teil B verfügbar
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call Document - ESF-2025-EURES-CBCCall Document - ESF-2025-EURES-CBC(5820kB)
Kontakt
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