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Call-Eckdaten
Technische Hilfe für das Katastrophenrisikomanagement
Förderprogramm
Fonds des Katastrophenschutzverfahrens der Union
Call Nummer
UCPM-2025-TRACK1
Termine
Öffnung
14.01.2025
Deadline
23.04.2025 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 750.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktion "Technische Hilfe für das Katastrophenrisikomanagement" bietet den nationalen Katastrophenrisikomanagement-Behörden der förderfähigen Länder finanzielle Unterstützung für die Entwicklung strategischer Maßnahmen zum Katastrophenrisikomanagement. Die nationalen Behörden für das Katastrophenrisikomanagement sind am besten in der Lage, Prioritäten und Lücken zu ermitteln, zu deren Behebung die UCPM und andere Programme (national, EU, international) in ihren Ländern beitragen können. Die Kommission beabsichtigt, die Finanzhilfevereinbarung(en) direkt mit der nationalen Katastrophenschutzbehörde (oder einer anderen für das Katastrophenrisikomanagement zuständigen Behörde) der förderfähigen Länder zu unterzeichnen.
Call-Ziele
Die Aktion "Technische Hilfe für das Katastrophenrisikomanagement" (im Folgenden: "Track 1") hat die folgenden allgemeinen Ziele (gemäß dem Finanzierungsbeschluss):
- Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Ziele der Union im Bereich der Katastrophenresistenz.
- Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verbesserung ihrer institutionellen und technischen Kapazitäten für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Verbesserung strategischer Katastrophenrisikomanagementmaßnahmen. Dabei werden die Anpassung an den Klimawandel und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit berücksichtigt.
- Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten, künftige systemische Schocks zu antizipieren, indem eine Kultur der Prävention gefördert und die Zusammenarbeit zwischen dem Katastrophenschutz, dem Katastrophenrisikomanagement und anderen einschlägigen Diensten verbessert wird.
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Investitionen, Strategien und Reformen in den Bereichen Prävention und Bereitschaft.
- Unterstützung der neuen und künftigen Teilnehmerstaaten bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen des Verfahrens.
- Weiterentwicklung von Plänen, Verfahren und/oder Vereinbarungen zur Gewährleistung einer wirksamen sektor- und grenzübergreifenden Krisenprävention, -vorsorge und -bewältigung, wobei die Integration in die allgemeinen UCPM-Bemühungen sichergestellt werden soll.
- Unterstützung von Katastrophenschutzorganisationen und Stakeholdern des Katastrophenrisikomanagements bei der Integration von Klimaanpassung und Resilienz in ihre Risikobewertungen, Strategien und Pläne, Investitionen und allgemeinen Aktivitäten.
- Unterstützung der Ökologisierung von Katastrophenschutz- und Katastrophenrisikomanagementaktivitäten.
Track 1 hat die folgenden spezifischen Ziele:
- Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für Investitionen in das Katastrophenrisikomanagement, auch für den grünen Übergang;
- Beitrag zu neuen Politiken, Strategien und Investitionsplänen zur Antizipation und zum Management aktueller und zukünftiger Risiken;
- Unterstützung bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Verhütung von Waldbränden;
- Unterstützung der Umsetzung der Katastrophenresistenzziele (vier der fünf Ziele werden durch diese Aufforderung unterstützt, das Ziel Nr. 4 wird durch die Reaktionskapazitäten im Rahmen des Programms für Katastrophenresistenz abgedeckt. Ziel Nr. 4 wird durch die Reaktionskapazitäten des Europäischen Katastrophenschutzpools und von rescEU abgedeckt);
- Verbesserung des Risikobewusstseins und der Bereitschaft der Bevölkerung und Erleichterung des öffentlichen Zugangs zu Informationen über Katastrophenrisiken;
- Gewinnung von Erkenntnissen und Wissen für eine verbesserte Politik und Praxis des Katastrophenrisikomanagements und der Klimaresilienz;
- Unterstützung des grünen Übergangs der Behörden für Katastrophenrisikomanagement.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Priorität 1. Strategischer Rahmen für das Katastrophenrisikomanagement - mögliche Ergebnisse:
- Stärkung der nationalen Fähigkeiten zur Bewertung des Katastrophenrisikos;
- Stärkung des nationalen Rahmens für das Katastrophenrisikomanagement;
- Verbesserte Daten und Analysen für die Entwicklung neuer Strategien, Pläne, Rechtsvorschriften usw. zum Katastrophenrisikomanagement;
- Erhöhtes, evidenzbasiertes öffentliches Risikobewusstsein und erhöhte Bereitschaft der Bevölkerung;
- Stärkung der Fähigkeiten und des Verständnisses des Katastrophenrisikos in der breiten Öffentlichkeit oder in bestimmten Gruppen, einschließlich gefährdeter Gruppen und Menschen mit Behinderungen.
- Verbesserte Daten über Katastrophenschäden, die mehrere Gefahren beinhalten;
- Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele für die Katastrophenresilienz.
Prioritätsachse 2. Investitionen in das Katastrophenrisikomanagement - mögliche Ergebnisse:
- Verbesserte Qualität der Investitionspläne und -projekte für das Katastrophenrisikomanagement;
- Verbesserte Budgetierung des Katastrophenrisikomanagements im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele zur Katastrophenresilienz;
- Mehr Investitionen in das Katastrophenrisikomanagement;
- Verstärkte Synergien mit anderen Finanzierungsinstrumenten;
- Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele zur Katastrophenresilienz.
Prioritätsachse 3. Investitionen zur Verbesserung der Krisenmanagementfähigkeiten - mögliche Ergebnisse:
- Verbesserte sektorübergreifende Krisenmanagementfähigkeiten auf nationaler, regionaler, lokaler, grenzüberschreitender und europäischer Ebene;
- Verstärkte Frühwarnsysteme, öffentliche Warn- und Informationssysteme;
- Bessere Vorhersage- und Szenarienentwicklungskapazitäten;
- Integration von Frühwarnsystemen in die Entscheidungsfindung;
- Fortschritte bei der Umsetzung der Disaster Resilience Goals.
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Erwartete Ergebnisse
Die Antragstellenden dürfen nur eine der folgenden Prioritäten wählen:
Prioritätsachse 1. Strategische Rahmen für das Katastrophenrisikomanagement
- Entwicklung eines risikoübergreifenden oder risikospezifischen Katastrophenrisikomanagementplans und/oder einer Strategie;
- Durchführung von Studien und Bewertungen, die für die Entwicklung von Strategien, Rechtsvorschriften, Institutionen und/oder Maßnahmen für ein verbessertes Katastrophenrisikomanagement und eine verbesserte Klimaresistenz erforderlich sind;
- Entwicklung eines strategischen Rahmens und von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, zur Vorbereitung der Bevölkerung auf den Umgang mit Katastrophen und Krisen und zur Verbesserung von Schulungsprogrammen für das Katastrophenrisikomanagement;
- Entwicklung oder Verbesserung von nationalen Datenbanken und/oder Instrumenten zur Erfassung von Katastrophenschäden, die mehrere Gefahren beinhalten;
- Entwicklung von grünen Übergangsplänen und/oder Instrumenten für die Behörden des Katastrophenrisikomanagements;
- Stärkung der nationalen Ansätze zur Anwendung eines gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Konzepts für das Katastrophenrisiko- und Krisenmanagement;
- Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Union im Bereich der Katastrophenresilienz.
Prioritätsachse 2. Investitionen in das Katastrophenrisikomanagement
- Durchführung von Durchführbarkeitsstudien und/oder Bewertungen, die für die Vorbereitung oder den Ausbau von Investitionen für das Katastrophenrisiko- und Krisenmanagement und die Klimaresilienz (Infrastruktur- und/oder andere Investitionsprojekte) erforderlich sind, wie z. B. Konzeption, Kosten-Nutzen-Analysen, Folgenabschätzungen usw.;
- Ausarbeitung von Vorschlägen für Investitionsprojekte in Bezug auf Katastrophen- und Klimaresilienz, die zur Finanzierung im nationalen Haushalt oder in verschiedenen EU-Fonds eingereicht werden;
- Entwicklung von nationalen/subnationalen Investitionsplänen zur Umsetzung von Präventions-, Bereitschafts- und/oder Wiederherstellungsmaßnahmen;
- Beitrag zur Umsetzung des/der entsprechenden Unionsziels/e für die Katastrophenresilienz.
Prioritätsachse 3. Investitionen zur Verbesserung der Krisenmanagementkapazitäten
- Unterstützung wirksamer Krisenmanagementkapazitäten in einem Mitgliedstaat, z. B. Prozesse zur Gewährleistung einer wirksamen Szenarienerstellung, Vorausschau und Horizon Scanning, um potenzielle künftige Krisensituationen zu erkennen, zu identifizieren und zu bewerten;
- Entwicklung oder Verbesserung bestehender Pläne, Verfahren und/oder Vorkehrungen, einschließlich der Planung der Betriebskontinuität, die darauf abzielen, eine wirksame sektor- und grenzübergreifende Krisenvorsorge und -reaktion zu gewährleisten, einschließlich solcher mit einer UCPM-Komponente;
- Entwicklung oder Verbesserung bestehender Pläne, Verfahren und/oder Vorkehrungen zur Verbesserung des operativen Lagebewusstseins und der Beratung sowie zum Austausch von Informationen, einschließlich Frühwarninformationen, auf sektor- und grenzübergreifender Basis;
- Beitrag zur Umsetzung der einschlägigen Ziele der Union für Katastrophenresilienz.
Aktivitäten, die finanziert werden können (Umfang)
Im Rahmen von Prioritätsachse 1. Strategische Rahmen für das Katastrophenrisikomanagement - Die Ergebnisse könnten Folgendes umfassen:
- Neue oder verbesserte risikoübergreifende oder risikospezifische Pläne oder Strategien für das Katastrophenrisikomanagement;
- Verbesserte Risikobewertungsanalysen, -methoden oder -instrumente;
- Zusammenstellung von bewährten Verfahren und Kenntnissen im Bereich des Katastrophenrisikomanagements;
- Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen zur Stärkung des Risikobewusstseins und der Bereitschaft der Bevölkerung.
- Digitale Produkte zur Bewusstseinsbildung, wie z. B. Medienkampagnen, einschließlich sozialer Medien, Open-Source-Plattformen und andere visuelle Mittel;
- Entwicklung von Schulungs- und Aufklärungsmodulen, Methoden, Workshops für die breite Öffentlichkeit oder bestimmte Gruppen, einschließlich gefährdeter Gruppen und Menschen mit Behinderungen;
- Neue oder verbesserte Aktionspläne für die Katastrophenrisikoprävention;
- Neue oder verbesserte Leitlinien zur Wiederherstellung des Katastrophenrisikos unter Berücksichtigung des Grundsatzes "build back better";
- Studien und Analysen, die auf die Entwicklung/Verbesserung von Politiken, Rechtsvorschriften, Governance-Regelungen und/oder die Umsetzung der einschlägigen Ziele der Union für die Katastrophenresilienz abzielen;
- Grüne Übergangspläne und/oder Instrumente für die Behörden des Katastrophenrisikomanagements;
- Einrichtung von Plattformen zur Konsultation von Interessengruppen zum Katastrophenrisikomanagement;
- Einschlägige Datenbanken und/oder IT-Anwendungen;
- Neue oder verbesserte nationale Datenbanken und Verfahren für Katastrophenschäden, die mehrere Gefahren umfassen.
Unter Priorität 2. Investitionen für das Katastrophenrisikomanagement - Die Ergebnisse könnten Folgendes umfassen:
- Studien zur Vorbereitung oder Verbesserung von Investitionen für das Katastrophenrisikomanagement und die Klimaresilienz (z. B. Machbarkeitsbewertung, wirtschaftliche Analysen, Folgenabschätzung, Gestaltungsoptionen usw.).
- Vorschläge für Investitionsprojekte, die sich mit Katastrophenrisikomanagement und Klimaresilienz befassen und für eine Finanzierung aus dem nationalen Haushalt oder anderen Finanzierungsinstrumenten (einschließlich der EU) eingereicht werden, einschließlich technischer Spezifikationen/Referenzbedingungen;
- Studien, Analysen, Leitlinien oder Verfahren, die auf die Umsetzung des entsprechenden Unionsziels der Katastrophenresilienz abzielen.
Unter Prioritätsachse 3. Investitionen zur Verbesserung der Krisenmanagementkapazitäten - die Ergebnisse könnten Folgendes umfassen:
- Pläne und Standardarbeitsanweisungen;
- Entwicklung von Schulungsmodulen und entsprechendem Schulungsmaterial zum Aufbau einschlägiger Fähigkeiten im Bereich DRM;
- Leitfäden für die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse in bestehende Lerninitiativen;
- Szenariorahmen, Handbücher, Leitlinien und Planungsinstrumente, Aktionspläne, Evaluierungsberichte und Schulungen zu deren Nutzung und Anpassung;
- Verbesserte Methoden und Anwendungen für auswirkungsbasierte Vorhersage, Erkennung und Überwachung;
- Instrumente für die öffentliche Warnung unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Bevölkerung (z. B. mehrsprachige Gemeinschaften, gefährdete Gruppen und Menschen mit Behinderungen usw.);
- Studien, Analysen, Leitlinien oder Verfahren, die auf die Umsetzung der einschlägigen Ziele der Union im Bereich Katastrophenresilienz abzielen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen (öffentliche Einrichtungen) sein;
- nationale Behörden sein;
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.: UCPM-Teilnehmerländer:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG);
- UCPM-Teilnehmerstaaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, die Republik Moldau, Montenegro, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Ukraine(Liste der teilnehmenden Länder);
- Andere Länder: Georgien und Kosovo in Anbetracht ihrer laufenden Bemühungen, der UCPM beizutreten.
Diese Aufforderung richtet sich sowohl an einzelne als auch an mehrere Begünstigte.
Wenn ein Konsortium gebildet wird, muss dieses von einer nationalen Behörde geleitet werden, die die oben genannten Anforderungen an die Antragsteller erfüllt. Auch bei der Bildung eines Konsortiums sollte der Schwerpunkt des Projekts auf dem Aufbau nationaler Kapazitäten im Bereich des Katastrophenrisikomanagements liegen.
Aufgrund des technischen Charakters der Aktivitäten und der Verwaltungsstruktur im Falle dezentraler Verwaltungen kann eine juristische Person, die rechtlich oder kapitalmäßig mit dem Hauptantragsteller verbunden ist und die weder auf die Aktion beschränkt ist noch ausschließlich zu deren Durchführung gegründet wurde, als angeschlossene Einrichtung an der Aktion teilnehmen.
Verbundene Einrichtungen können förderfähige Kosten geltend machen. Es ist daher wichtig, dass die Antragsteller die Verbundene(n) Einrichtung(en) im Antragsformular korrekt angeben.
Sollte eine Maßnahme aufgrund ihrer Art die Vergabe von Unteraufträgen erfordern (z. B. zur Bereitstellung von spezifischem/technischem Fachwissen), muss der förderfähige Antragsteller dennoch die "Lenkung" der Maßnahme und die Verantwortung für deren Ergebnisse behalten. Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kann die gesamte Maßnahme an Unterauftragnehmer vergeben werden, mit Ausnahme der Aufgaben der Berichterstattung und der Übermittlung der Ergebnisse an die Kommission.
In allen Fällen übernimmt der förderfähige Antragsteller die Verantwortung für die Überwachung und Durchführung der Aktivitäten und für die der Kommission vorzulegenden endgültigen Ergebnisse.
Antragsteller können mit assoziierten Partnern teilnehmen (d. h. Partnerorganisationen, die sich an der Maßnahme beteiligen, aber keinen Anspruch auf Finanzhilfe haben). Sie nehmen ohne Finanzierung teil und müssen daher nicht validiert werden.
Während der Bewertungsphase behält sich die Kommission das Recht vor, die Qualifikation einer anderen Einrichtung als des im Antragsformular angegebenen Begünstigten gemäß Artikel 187 der Haushaltsordnung zu bewerten.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig.
- Internationale Organisationen sind nicht förderfähig.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Die folgenden Aktivitäten kommen für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderung nicht in Betracht:
- Kauf von Ausrüstung;
- Arbeiten;
- Aktivitäten zur Prävention und Vorsorge im Bereich des Katastrophenrisikomanagements, die aus anderen EU-Fonds finanziert werden, einschließlich der Mittel, die zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU bereitgestellt werden.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen).(Neu!): Bitte beachten Sie, dass in "Abschnitt 1: Allgemeine Informationen" unter "Freie Schlüsselwörter" den Antragstellern empfohlen wird, nach Möglichkeit Schlüsselwörter aus der "Liste der Schlüsselwörter für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen UCPM 2025" (verfügbar auf der Plattform des UCP Knowledge Network) zu verwenden. Zusätzliche Schlüsselwörter, die die besonderen Merkmale des Vorschlags widerspiegeln, können ebenfalls aufgenommen werden.
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF erneut in das System hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und wieder hochzuladen sind):
- detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Unterstützungsschreiben der zuständigen nationalen Katastrophenschutzbehörde, außer für Antragsteller, die selbst die nationale Katastrophenschutzbehörde sind. Hinweise zu den Informationen, die der nationalen Behörde bei der Beantragung der Unterstützung vorgelegt werden müssen, finden Sie hier. (eine spezielle Word-Vorlage ist im Einreichungssystem verfügbar).
- (Neu!) Anhang mit den wichtigsten Leistungsindikatoren (KPIs). Um die Ergebnisse und Auswirkungen der Intervention der Kommission im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu messen, wurde eine Reihe gemeinsamer Projektindikatoren festgelegt. Der Satz von KPIs ist auf der UCP Knowledge Network Plattform verfügbar. Die Antragsteller werden gebeten, ihre Ziele für die für den Vorschlag relevanten Indikatoren anzugeben und das ausgefüllte Formular zusammen mit dem Antrag einzureichen. Die gewählten Indikatoren müssen mit der Beschreibung in den Abschnitten 1.2 und 2.5 des Antragsformulars übereinstimmen. Die Daten zu den erreichten Indikatorwerten werden von den Begünstigten als Teil einer Leistung im letzten Monat der Projektdurchführung erhoben.
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf 60 Seiten (Teil B), ohne Anhänge, begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
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