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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Technische Hilfe für das Katastrophenrisikomanagement

Förderprogramm

Fonds des Katastrophenschutzverfahrens der Union

Call Nummer

UCPM-2025-TRACK1

Termine

Öffnung
14.01.2025

Deadline
23.04.2025 17:00

Förderquote

95%

Budget des Calls

€ 6.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. € 750.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die Aktion "Technische Hilfe für das Katastrophenrisikomanagement" bietet den nationalen Katastrophenrisikomanagement-Behörden der förderfähigen Länder finanzielle Unterstützung für die Entwicklung strategischer Maßnahmen zum Katastrophenrisikomanagement. Die nationalen Behörden für das Katastrophenrisikomanagement sind am besten in der Lage, Prioritäten und Lücken zu ermitteln, zu deren Behebung die UCPM und andere Programme (national, EU, international) in ihren Ländern beitragen können. Die Kommission beabsichtigt, die Finanzhilfevereinbarung(en) direkt mit der nationalen Katastrophenschutzbehörde (oder einer anderen für das Katastrophenrisikomanagement zuständigen Behörde) der förderfähigen Länder zu unterzeichnen.

Call-Ziele

Die Aktion "Technische Hilfe für das Katastrophenrisikomanagement" (im Folgenden: "Track 1") hat die folgenden allgemeinen Ziele (gemäß dem Finanzierungsbeschluss):

  • Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Ziele der Union im Bereich der Katastrophenresistenz.
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verbesserung ihrer institutionellen und technischen Kapazitäten für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Verbesserung strategischer Katastrophenrisikomanagementmaßnahmen. Dabei werden die Anpassung an den Klimawandel und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit berücksichtigt.
  • Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten, künftige systemische Schocks zu antizipieren, indem eine Kultur der Prävention gefördert und die Zusammenarbeit zwischen dem Katastrophenschutz, dem Katastrophenrisikomanagement und anderen einschlägigen Diensten verbessert wird.
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Investitionen, Strategien und Reformen in den Bereichen Prävention und Bereitschaft.
  • Unterstützung der neuen und künftigen Teilnehmerstaaten bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen des Verfahrens.
  • Weiterentwicklung von Plänen, Verfahren und/oder Vereinbarungen zur Gewährleistung einer wirksamen sektor- und grenzübergreifenden Krisenprävention, -vorsorge und -bewältigung, wobei die Integration in die allgemeinen UCPM-Bemühungen sichergestellt werden soll.
  • Unterstützung von Katastrophenschutzorganisationen und Stakeholdern des Katastrophenrisikomanagements bei der Integration von Klimaanpassung und Resilienz in ihre Risikobewertungen, Strategien und Pläne, Investitionen und allgemeinen Aktivitäten.
  • Unterstützung der Ökologisierung von Katastrophenschutz- und Katastrophenrisikomanagementaktivitäten.

Track 1 hat die folgenden spezifischen Ziele:

  • Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für Investitionen in das Katastrophenrisikomanagement, auch für den grünen Übergang;
  • Beitrag zu neuen Politiken, Strategien und Investitionsplänen zur Antizipation und zum Management aktueller und zukünftiger Risiken;
  • Unterstützung bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Verhütung von Waldbränden;
  • Unterstützung der Umsetzung der Katastrophenresistenzziele (vier der fünf Ziele werden durch diese Aufforderung unterstützt, das Ziel Nr. 4 wird durch die Reaktionskapazitäten im Rahmen des Programms für Katastrophenresistenz abgedeckt. Ziel Nr. 4 wird durch die Reaktionskapazitäten des Europäischen Katastrophenschutzpools und von rescEU abgedeckt);
  • Verbesserung des Risikobewusstseins und der Bereitschaft der Bevölkerung und Erleichterung des öffentlichen Zugangs zu Informationen über Katastrophenrisiken;
  • Gewinnung von Erkenntnissen und Wissen für eine verbesserte Politik und Praxis des Katastrophenrisikomanagements und der Klimaresilienz;
  • Unterstützung des grünen Übergangs der Behörden für Katastrophenrisikomanagement.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Priorität 1. Strategischer Rahmen für das Katastrophenrisikomanagement - mögliche Ergebnisse:

  • Stärkung der nationalen Fähigkeiten zur Bewertung des Katastrophenrisikos;
  • Stärkung des nationalen Rahmens für das Katastrophenrisikomanagement;
  • Verbesserte Daten und Analysen für die Entwicklung neuer Strategien, Pläne, Rechtsvorschriften usw. zum Katastrophenrisikomanagement;
  • Erhöhtes, evidenzbasiertes öffentliches Risikobewusstsein und erhöhte Bereitschaft der Bevölkerung;
  • Stärkung der Fähigkeiten und des Verständnisses des Katastrophenrisikos in der breiten Öffentlichkeit oder in bestimmten Gruppen, einschließlich gefährdeter Gruppen und Menschen mit Behinderungen.
  • Verbesserte Daten über Katastrophenschäden, die mehrere Gefahren beinhalten;
  • Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele für die Katastrophenresilienz.

Prioritätsachse 2. Investitionen in das Katastrophenrisikomanagement - mögliche Ergebnisse:

  • Verbesserte Qualität der Investitionspläne und -projekte für das Katastrophenrisikomanagement;
  • Verbesserte Budgetierung des Katastrophenrisikomanagements im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele zur Katastrophenresilienz;
  • Mehr Investitionen in das Katastrophenrisikomanagement;
  • Verstärkte Synergien mit anderen Finanzierungsinstrumenten;
  • Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele zur Katastrophenresilienz.

Prioritätsachse 3. Investitionen zur Verbesserung der Krisenmanagementfähigkeiten - mögliche Ergebnisse:

  • Verbesserte sektorübergreifende Krisenmanagementfähigkeiten auf nationaler, regionaler, lokaler, grenzüberschreitender und europäischer Ebene;
  • Verstärkte Frühwarnsysteme, öffentliche Warn- und Informationssysteme;
  • Bessere Vorhersage- und Szenarienentwicklungskapazitäten;
  • Integration von Frühwarnsystemen in die Entscheidungsfindung;
  • Fortschritte bei der Umsetzung der Disaster Resilience Goals.

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Erwartete Ergebnisse

Die Antragstellenden dürfen nur eine der folgenden Prioritäten wählen:

Prioritätsachse 1. Strategische Rahmen für das Katastrophenrisikomanagement

  • Entwicklung eines risikoübergreifenden oder risikospezifischen Katastrophenrisikomanagementplans und/oder einer Strategie;
  • Durchführung von Studien und Bewertungen, die für die Entwicklung von Strategien, Rechtsvorschriften, Institutionen und/oder Maßnahmen für ein verbessertes Katastrophenrisikomanagement und eine verbesserte Klimaresistenz erforderlich sind;
  • Entwicklung eines strategischen Rahmens und von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, zur Vorbereitung der Bevölkerung auf den Umgang mit Katastrophen und Krisen und zur Verbesserung von Schulungsprogrammen für das Katastrophenrisikomanagement;
  • Entwicklung oder Verbesserung von nationalen Datenbanken und/oder Instrumenten zur Erfassung von Katastrophenschäden, die mehrere Gefahren beinhalten;
  • Entwicklung von grünen Übergangsplänen und/oder Instrumenten für die Behörden des Katastrophenrisikomanagements;
  • Stärkung der nationalen Ansätze zur Anwendung eines gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Konzepts für das Katastrophenrisiko- und Krisenmanagement;
  • Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Union im Bereich der Katastrophenresilienz.

Prioritätsachse 2. Investitionen in das Katastrophenrisikomanagement

  • Durchführung von Durchführbarkeitsstudien und/oder Bewertungen, die für die Vorbereitung oder den Ausbau von Investitionen für das Katastrophenrisiko- und Krisenmanagement und die Klimaresilienz (Infrastruktur- und/oder andere Investitionsprojekte) erforderlich sind, wie z. B. Konzeption, Kosten-Nutzen-Analysen, Folgenabschätzungen usw.;
  • Ausarbeitung von Vorschlägen für Investitionsprojekte in Bezug auf Katastrophen- und Klimaresilienz, die zur Finanzierung im nationalen Haushalt oder in verschiedenen EU-Fonds eingereicht werden;
  • Entwicklung von nationalen/subnationalen Investitionsplänen zur Umsetzung von Präventions-, Bereitschafts- und/oder Wiederherstellungsmaßnahmen;
  • Beitrag zur Umsetzung des/der entsprechenden Unionsziels/e für die Katastrophenresilienz.

Prioritätsachse 3. Investitionen zur Verbesserung der Krisenmanagementkapazitäten

  • Unterstützung wirksamer Krisenmanagementkapazitäten in einem Mitgliedstaat, z. B. Prozesse zur Gewährleistung einer wirksamen Szenarienerstellung, Vorausschau und Horizon Scanning, um potenzielle künftige Krisensituationen zu erkennen, zu identifizieren und zu bewerten;
  • Entwicklung oder Verbesserung bestehender Pläne, Verfahren und/oder Vorkehrungen, einschließlich der Planung der Betriebskontinuität, die darauf abzielen, eine wirksame sektor- und grenzübergreifende Krisenvorsorge und -reaktion zu gewährleisten, einschließlich solcher mit einer UCPM-Komponente;
  • Entwicklung oder Verbesserung bestehender Pläne, Verfahren und/oder Vorkehrungen zur Verbesserung des operativen Lagebewusstseins und der Beratung sowie zum Austausch von Informationen, einschließlich Frühwarninformationen, auf sektor- und grenzübergreifender Basis;
  • Beitrag zur Umsetzung der einschlägigen Ziele der Union für Katastrophenresilienz.

Aktivitäten, die finanziert werden können (Umfang)

Im Rahmen von Prioritätsachse 1. Strategische Rahmen für das Katastrophenrisikomanagement - Die Ergebnisse könnten Folgendes umfassen:

  • Neue oder verbesserte risikoübergreifende oder risikospezifische Pläne oder Strategien für das Katastrophenrisikomanagement;
  • Verbesserte Risikobewertungsanalysen, -methoden oder -instrumente;
  • Zusammenstellung von bewährten Verfahren und Kenntnissen im Bereich des Katastrophenrisikomanagements;
  • Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen zur Stärkung des Risikobewusstseins und der Bereitschaft der Bevölkerung.
  • Digitale Produkte zur Bewusstseinsbildung, wie z. B. Medienkampagnen, einschließlich sozialer Medien, Open-Source-Plattformen und andere visuelle Mittel;
  • Entwicklung von Schulungs- und Aufklärungsmodulen, Methoden, Workshops für die breite Öffentlichkeit oder bestimmte Gruppen, einschließlich gefährdeter Gruppen und Menschen mit Behinderungen;
  • Neue oder verbesserte Aktionspläne für die Katastrophenrisikoprävention;
  • Neue oder verbesserte Leitlinien zur Wiederherstellung des Katastrophenrisikos unter Berücksichtigung des Grundsatzes "build back better";
  • Studien und Analysen, die auf die Entwicklung/Verbesserung von Politiken, Rechtsvorschriften, Governance-Regelungen und/oder die Umsetzung der einschlägigen Ziele der Union für die Katastrophenresilienz abzielen;
  • Grüne Übergangspläne und/oder Instrumente für die Behörden des Katastrophenrisikomanagements;
  • Einrichtung von Plattformen zur Konsultation von Interessengruppen zum Katastrophenrisikomanagement;
  • Einschlägige Datenbanken und/oder IT-Anwendungen;
  • Neue oder verbesserte nationale Datenbanken und Verfahren für Katastrophenschäden, die mehrere Gefahren umfassen.

Unter Priorität 2. Investitionen für das Katastrophenrisikomanagement - Die Ergebnisse könnten Folgendes umfassen:

  • Studien zur Vorbereitung oder Verbesserung von Investitionen für das Katastrophenrisikomanagement und die Klimaresilienz (z. B. Machbarkeitsbewertung, wirtschaftliche Analysen, Folgenabschätzung, Gestaltungsoptionen usw.).
  • Vorschläge für Investitionsprojekte, die sich mit Katastrophenrisikomanagement und Klimaresilienz befassen und für eine Finanzierung aus dem nationalen Haushalt oder anderen Finanzierungsinstrumenten (einschließlich der EU) eingereicht werden, einschließlich technischer Spezifikationen/Referenzbedingungen;
  • Studien, Analysen, Leitlinien oder Verfahren, die auf die Umsetzung des entsprechenden Unionsziels der Katastrophenresilienz abzielen.

Unter Prioritätsachse 3. Investitionen zur Verbesserung der Krisenmanagementkapazitäten - die Ergebnisse könnten Folgendes umfassen:

  • Pläne und Standardarbeitsanweisungen;
  • Entwicklung von Schulungsmodulen und entsprechendem Schulungsmaterial zum Aufbau einschlägiger Fähigkeiten im Bereich DRM;
  • Leitfäden für die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse in bestehende Lerninitiativen;
  • Szenariorahmen, Handbücher, Leitlinien und Planungsinstrumente, Aktionspläne, Evaluierungsberichte und Schulungen zu deren Nutzung und Anpassung;
  • Verbesserte Methoden und Anwendungen für auswirkungsbasierte Vorhersage, Erkennung und Überwachung;
  • Instrumente für die öffentliche Warnung unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Bevölkerung (z. B. mehrsprachige Gemeinschaften, gefährdete Gruppen und Menschen mit Behinderungen usw.);
  • Studien, Analysen, Leitlinien oder Verfahren, die auf die Umsetzung der einschlägigen Ziele der Union im Bereich Katastrophenresilienz abzielen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen (öffentliche Einrichtungen) sein;
  • nationale Behörden sein;
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.: UCPM-Teilnehmerländer:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG);
    • UCPM-Teilnehmerstaaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, die Republik Moldau, Montenegro, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Ukraine(Liste der teilnehmenden Länder);
    • Andere Länder: Georgien und Kosovo in Anbetracht ihrer laufenden Bemühungen, der UCPM beizutreten.

Diese Aufforderung richtet sich sowohl an einzelne als auch an mehrere Begünstigte.

Wenn ein Konsortium gebildet wird, muss dieses von einer nationalen Behörde geleitet werden, die die oben genannten Anforderungen an die Antragsteller erfüllt. Auch bei der Bildung eines Konsortiums sollte der Schwerpunkt des Projekts auf dem Aufbau nationaler Kapazitäten im Bereich des Katastrophenrisikomanagements liegen.

Aufgrund des technischen Charakters der Aktivitäten und der Verwaltungsstruktur im Falle dezentraler Verwaltungen kann eine juristische Person, die rechtlich oder kapitalmäßig mit dem Hauptantragsteller verbunden ist und die weder auf die Aktion beschränkt ist noch ausschließlich zu deren Durchführung gegründet wurde, als angeschlossene Einrichtung an der Aktion teilnehmen.

Verbundene Einrichtungen können förderfähige Kosten geltend machen. Es ist daher wichtig, dass die Antragsteller die Verbundene(n) Einrichtung(en) im Antragsformular korrekt angeben.

Sollte eine Maßnahme aufgrund ihrer Art die Vergabe von Unteraufträgen erfordern (z. B. zur Bereitstellung von spezifischem/technischem Fachwissen), muss der förderfähige Antragsteller dennoch die "Lenkung" der Maßnahme und die Verantwortung für deren Ergebnisse behalten. Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kann die gesamte Maßnahme an Unterauftragnehmer vergeben werden, mit Ausnahme der Aufgaben der Berichterstattung und der Übermittlung der Ergebnisse an die Kommission.

In allen Fällen übernimmt der förderfähige Antragsteller die Verantwortung für die Überwachung und Durchführung der Aktivitäten und für die der Kommission vorzulegenden endgültigen Ergebnisse.

Antragsteller können mit assoziierten Partnern teilnehmen (d. h. Partnerorganisationen, die sich an der Maßnahme beteiligen, aber keinen Anspruch auf Finanzhilfe haben). Sie nehmen ohne Finanzierung teil und müssen daher nicht validiert werden.

Während der Bewertungsphase behält sich die Kommission das Recht vor, die Qualifikation einer anderen Einrichtung als des im Antragsformular angegebenen Begünstigten gemäß Artikel 187 der Haushaltsordnung zu bewerten.

weitere Förderkriterien

Besondere Fälle

  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig.
  • Internationale Organisationen sind nicht förderfähig.
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
  • Die folgenden Aktivitäten kommen für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderung nicht in Betracht:
    • Kauf von Ausrüstung;
    • Arbeiten;
    • Aktivitäten zur Prävention und Vorsorge im Bereich des Katastrophenrisikomanagements, die aus anderen EU-Fonds finanziert werden, einschließlich der Mittel, die zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU bereitgestellt werden.
    • Finanzielle Unterstützung für Dritte

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

24 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen).(Neu!): Bitte beachten Sie, dass in "Abschnitt 1: Allgemeine Informationen" unter "Freie Schlüsselwörter" den Antragstellern empfohlen wird, nach Möglichkeit Schlüsselwörter aus der "Liste der Schlüsselwörter für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen UCPM 2025" (verfügbar auf der Plattform des UCP Knowledge Network) zu verwenden. Zusätzliche Schlüsselwörter, die die besonderen Merkmale des Vorschlags widerspiegeln, können ebenfalls aufgenommen werden.
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF erneut in das System hochzuladen)
  • obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und wieder hochzuladen sind):
    • detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
    • Unterstützungsschreiben der zuständigen nationalen Katastrophenschutzbehörde, außer für Antragsteller, die selbst die nationale Katastrophenschutzbehörde sind. Hinweise zu den Informationen, die der nationalen Behörde bei der Beantragung der Unterstützung vorgelegt werden müssen, finden Sie hier. (eine spezielle Word-Vorlage ist im Einreichungssystem verfügbar).
    • (Neu!) Anhang mit den wichtigsten Leistungsindikatoren (KPIs). Um die Ergebnisse und Auswirkungen der Intervention der Kommission im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu messen, wurde eine Reihe gemeinsamer Projektindikatoren festgelegt. Der Satz von KPIs ist auf der UCP Knowledge Network Plattform verfügbar. Die Antragsteller werden gebeten, ihre Ziele für die für den Vorschlag relevanten Indikatoren anzugeben und das ausgefüllte Formular zusammen mit dem Antrag einzureichen. Die gewählten Indikatoren müssen mit der Beschreibung in den Abschnitten 1.2 und 2.5 des Antragsformulars übereinstimmen. Die Daten zu den erreichten Indikatorwerten werden von den Begünstigten als Teil einer Leistung im letzten Monat der Projektdurchführung erhoben.

Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf 60 Seiten (Teil B), ohne Anhänge, begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Call-Dokumente

UCPM-2025-TRACK 1UCPM-2025-TRACK 1(851kB)

Kontakt

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