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Call-Eckdaten
Informations- und Schulungsmaßnahmen für Arbeitnehmer*innenorganisationen
Förderprogramm
Soziale Vorrechte und besondere Zuständigkeiten
Call Nummer
SOCPL-2025-INFO-WK
Termine
Öffnung
16.01.2025
Deadline
15.04.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 5.661.382,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 150.000,00 und € 700.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung sollen die Kapazitäten der Arbeitnehmer*innenorganisationen (sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Beitrittsländern) gestärkt werden, damit sie sich auf EU-/transnationaler Ebene mit den Herausforderungen befassen können, die sich aus dem Wandel der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen ergeben, sowie mit den Herausforderungen, die sich aus ihrer wirksamen Beteiligung am sozialen Dialog ergeben.
Call-Ziele
Besonders willkommen sind Maßnahmen, die sich mit den folgenden Themen befassen
- Maßnahmen zur Vorbereitung der Verhandlungen über autonome Vereinbarungen der Sozialpartner, die auf EU-Ebene abgeschlossen werden sollen, und zur Unterstützung ihrer Umsetzung auf nationaler Ebene;
- Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Arbeitsprogramme der bestehenden Ausschüsse für den europäischen sozialen Dialog;
- Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beteiligung der Sozialpartner am Europäischen Semester und der Stärkung ihres Beitrags zur Gestaltung der EU-Politik.
Weitere relevante Themen für diese Aufforderung sind:
- Maßnahmen, die zur Bewältigung der beschäftigungspolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen beitragen, die in der Europäischen Säule sozialer Rechte genannt werden;
- Modernisierung des Arbeitsmarktes, Schaffung von Arbeitsplätzen und Jugendbeschäftigung;
- neue Formen der Arbeit, einschließlich Telearbeit und Plattformarbeit;
- Stärkung der Tarifverhandlungen, auch über Mindestlöhne;
- Qualität der Arbeit, einschließlich fairer Arbeitsbedingungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Antizipation, Vorbereitung und Bewältigung von Wandel und Umstrukturierung;
- Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft (einschließlich künstlicher Intelligenz und algorithmischem Management);
- Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft;
- Arbeitskräftemangel und Qualifikationsentwicklung, einschließlich Umschulung und Höherqualifizierung; Qualifikationswissen;
- Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU, Anwerbung von Talenten entsprechend den Bedürfnissen unserer Volkswirtschaften und unseres Arbeitsmarktes;
- Modernisierung der Sozialschutzsysteme, einschließlich des Zugangs zum Sozialschutz für Personen in Nicht-Standard-Beschäftigungsverhältnissen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, Gleichstellung der Geschlechter, Maßnahmen im Bereich der Antidiskriminierung, gesünderes und längeres Arbeitsleben, aktive Eingliederung und menschenwürdige Arbeit;
- Bewältigung der beschäftigungspolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen von Krisensituationen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie dazu beitragen, die Fähigkeit der Arbeitnehmer*innenorganisationen (sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Kandidatenländern) zu stärken, auf EU-/transnationaler Ebene Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit ihrer wirksamen Beteiligung am sozialen Dialog anzugehen.
Um einen EU-Mehrwert zu bieten, wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie eine EU/transnationale Dimension haben, indem sie mehrere Sozialpartner aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten einbeziehen, und dass sie Herausforderungen analysieren, die mehrere Mitgliedstaaten oder die gesamte EU betreffen, und Strategien zu deren Bewältigung entwickeln.
Die Vorschläge sollten außerdem zur Förderung des sozialen Dialogs gemäß Titel X des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und zur Entwicklung des europäischen sozialen Dialogs in seinen verschiedenen Dimensionen Informationsaustausch, Konsultation, Verhandlung und gemeinsame Maßnahmen beitragen.
Die erwarteten Ergebnisse bestehen in einem verbesserten Fachwissen der Arbeitnehmer*innenvertreter für die Teilnahme am europäischen sozialen Dialog und an der Politikgestaltung der EU, einem besseren Verständnis der im europäischen sozialen Dialog erörterten Themen, dem Austausch von Ideen/Erfahrungen über den europäischen sozialen Dialog sowie der Verbesserung der Kapazitäten der Arbeitnehmer*innenorganisationen.
In Übereinstimmung mit Punkt 2.5 der Antragsvorlage "Projektmanagement, Qualitätssicherung und Überwachungs- und Bewertungsstrategie" muss der Antrag eine Beschreibung der Bewertungsmethoden und Indikatoren (quantitativ und/oder qualitativ) enthalten, um das Erreichen der wichtigsten erwarteten Ergebnisse zu überwachen und zu überprüfen. Diese Indikatoren sollten realistisch, messbar und relevant sein. Ihr Erreichungsgrad oder Abweichungen davon müssen im Abschlussbericht detailliert dargelegt und begründet werden.
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Erwartete Ergebnisse
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können u. a. folgende Arten von Aktivitäten finanziert werden: Konferenzen, Seminare, Rundtischgespräche, Studien, Erhebungen, Veröffentlichungen, Schulungskurse, Entwicklung von Schulungsinstrumenten, Aufbau von Netzen sowie Entwicklung und Austausch bewährter Verfahren.
Bei den im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanzierten Aktivitäten sollten die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Antidiskriminierung beachtet werden.
Der Zugang für Menschen mit Behinderungen ist zu gewährleisten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen);
- in einem der förderfähigen Länder niedergelassen und registriert sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten
- Nicht-EU-Länder (nicht für Koordinatoren und alleinige Antragsteller):
- Beitrittskandidaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Ukraine
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelantragstellern als auch von Konsortien.
Einzelbewerber
Der Einzelbewerber muss eine Sozialpartnerorganisation sein, die Arbeitnehmer auf europäischer Ebene vertritt. Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner können Teil eines Einzelbewerbervorschlags sein.
Antragsteller-Konsortien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; keine angeschlossenen Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Der Koordinator muss eine Sozialpartnerorganisation sein, die Arbeitnehmer auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene vertritt;
- Wenn der Koordinator eine Sozialpartnerorganisation auf nationaler oder regionaler Ebene ist, muss das Konsortium mindestens Folgendes vorsehen
- eine Organisation aus einem anderen förderfähigen Land als dem des Koordinators und
- eine Sozialpartnerorganisation auf europäischer Ebene.
- Mindestens eine der im vorstehenden Absatz genannten Organisationen muss als sonstiger Begünstigter teilnehmen, während die anderen Organisationen als sonstige Begünstigte, verbundene Einrichtungen des Koordinators oder sonstige Begünstigte oder assoziierte Partner teilnehmen können.
- Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
- Andere Begünstigte, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner müssen einer der folgenden Kategorien angehören: Sozialpartner und Unternehmensvertretungen, Organisationen ohne Erwerbszweck, Hochschulen und Forschungsinstitute, Behörden, internationale Organisationen.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Internationale Organisationen können nicht der Koordinator des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (einschließlich Organisationen der Sozialpartner) - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Sozialpartnerorganisationen - Dazu gehören insbesondere die europäischen Sozialpartnerorganisationen, die gemäß Artikel 154 AEUV konsultiert werden (siehe Liste der konsultierten Organisationen), sowie andere Sozialpartnerorganisationen auf europäischer Ebene, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, die aber an der Vorbereitung und Einleitung des europäischen sozialen Dialogs auf Sektorebene beteiligt sind. Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit sind förderfähig, sofern die Bedingungen für Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (siehe oben) erfüllt sind.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Aufforderungsfrist eingereicht werden (siehe Zeitplan, Abschnitt 4).
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information). Änderungen am Format dieser Dokumente sind nicht zulässig.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF wieder in das System hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (als separate PDF-Dateien hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht zutreffend
- Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte zum Thema der Aufforderung in den letzten 3 Jahren) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- zusätzliche besondere Anhänge (im Antragsformular Teil B zusammengestellt):
- Verpflichtungserklärung: Für Konsortien, bei denen der Koordinator keine Sozialpartnerorganisation auf europäischer Ebene ist, muss der Koordinator eine schriftliche Verpflichtung vorlegen, die von der teilnehmenden Sozialpartnerorganisation auf europäischer Ebene unterzeichnet ist und deren Beteiligung bestätigt. Die Vorlage für das Schreiben kann vom EU Funding & Tenders Portal heruntergeladen werden und muss dem Antragsformular Teil B beigefügt werden.
Ihr Antrag muss lesbar, zugänglich und druckbar sein (bitte überprüfen Sie sorgfältig das Layout der hochgeladenen Dokumente).
Die Vorschläge sind auf 70 Seiten begrenzt (Teil B).
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