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Call-Eckdaten
Information, Konsultation und Beteiligung von Unternehmensvertreter*innen
Förderprogramm
Soziale Vorrechte und besondere Zuständigkeiten
Call Nummer
SOCPL-2025-INFO-REPR
Termine
Öffnung
09.01.2025
Deadline
19.03.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 2.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 250.000,00 und € 350.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Hauptziel dieser Aufforderung ist die Förderung der Arbeitnehmer*innenbeteiligung in Unternehmen durch Sensibilisierung und Förderung der Anwendung des EU-Rechts und der EU-Politik in diesem Bereich, insbesondere durch die Einführung und das wirksame Funktionieren von Europäischen Betriebsräten. Die Aufforderung zielt auch darauf ab, Projekte zu unterstützen, die darauf abzielen, Herausforderungen bei der Arbeitnehmer*innenbeteiligung in Unternehmen zu identifizieren und anzugehen, die sich aus den Veränderungen ergeben, die durch den sogenannten doppelten Übergang (grün und digital) angetrieben werden. Die Aufforderung konzentriert sich auf eine oder eine begrenzte Anzahl von aktuellen Herausforderungen, um sowohl die individuelle als auch die aggregierte Wirkung der ausgewählten Projekte zu maximieren.
Call-Ziele
Erwartet werden Maßnahmen zur Förderung der europäischen Ebene und der verstärkten transnationalen Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern, die sich mit den folgenden Themen befassen:
- Förderung des Austauschs und der weiteren Verbreitung von Wissen und bewährten Praktiken sowie Einleitung von Maßnahmen zur Unterstützung der Einrichtung und des guten Funktionierens von Europäischen Betriebsräten, einschließlich der Förderung von Europäischen Betriebsräten mit ausgewogenem Geschlechterverhältnis;
- Unterstützung der Arbeitnehmer*innenbeteiligung bei der Antizipation und Bewältigung des Wandels sowie bei der Verhinderung und Beilegung von Konflikten im Falle verschiedener Formen von Umstrukturierungen in Unternehmen und Unternehmensgruppen auf EU-Ebene, die erforderlich sind, um einen gerechten Übergang zu erreichen, d. h. die Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus der Verfolgung der Klimaziele der EU (z. B. Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 zur Gewährleistung eines fairen Übergangs zur Klimaneutralität) und aus der digitalen Transformation der Wirtschaft (z. B. Auswirkungen der künstlichen Intelligenz (KI) auf die Arbeitsorganisation oder die Arbeitsbedingungen) ergeben.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie eine EU-weite systemische Wirkung haben und dazu beitragen, dass die Sozialpartner*innen und die sozialen Stakeholder auf Unternehmensebene besser in der Lage sind, sich mit dem EU-Recht und der EU-Politik im Bereich der Arbeitnehmer*innenbeteiligung vertraut zu machen, ihre diesbezüglichen Rechte und Pflichten wahrzunehmen und gemeinsam an der Definition und Umsetzung konkreter Antworten auf die Herausforderungen der Arbeitnehmer*innenbeteiligung bei der Bewältigung zentraler Herausforderungen und Ziele wie Klimaneutralität und widerstandsfähige Wirtschaft in der EU zu arbeiten, indem sie neuartige Lösungen mit pragmatischer und nachhaltiger Wirkung präsentieren.
Die Vorschläge sollten dazu beitragen, dass die Verhandlungen und die Gründung von Europäischen Betriebsräten erleichtert werden und diese besser funktionieren.
Sie sollten dazu beitragen, die Ziele des von der Kommission am 25. Januar 2023 vorgelegten Maßnahmenpakets zur Förderung des sozialen Dialogs auf EU- und nationaler Ebene zu erreichen und die Schlüsselrolle der Sozialpartner*innen vor dem Hintergrund des Übergangs zu einer digitalen und klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die am 12. Juni 2023 angenommene Empfehlung des Rates zur Stärkung des sozialen Dialogs in der Europäischen Union.
Im Einklang mit Punkt 2.5 der Antragsvorlage "Projektmanagement, Qualitätssicherung sowie Überwachungs- und Bewertungsstrategie" muss der Antrag eine Beschreibung der Bewertungsmethoden und der (quantitativen und/oder qualitativen) Indikatoren zur Überwachung und Überprüfung der Erreichung der wichtigsten erwarteten Ergebnisse enthalten. Diese Indikatoren sollten realistisch, messbar und relevant sein. Ihr Erreichungsgrad oder Abweichungen davon müssen im Abschlussbericht detailliert dargelegt und begründet werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Arten von Aktivitäten, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanziert werden können, umfassen unter anderem:
- Schulungsmaßnahmen, Handbücher und alle anderen Arten von Outreach-Aktivitäten, Austausch von Informationen und bewährten Praktiken unter Einbeziehung von Arbeitnehmer*innen- und/oder Arbeitgeber*innenvertretern, wobei der Schwerpunkt auf Aktivitäten liegt, die eine dauerhafte Wirkung erzielen;
- Analyse von quantitativen und qualitativen Aspekten und Ergebnissen zu Themen im Zusammenhang mit der Vertretung von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen und dem sozialen Dialog auf Unternehmensebene in einem transnationalen Kooperationskontext und verstärkte Zusammenarbeit und Proaktivität der Interessengruppen bei der Antizipation von / Reaktion auf Veränderungen und Umstrukturierungsmaßnahmen und auf Veränderungen in der Arbeitsorganisation, bei Geschäfts-/Produktionsmodellen und Arbeitsformen;
- Verbreitung von Informationen über Projektaktivitäten und -ergebnisse durch Websites, Veröffentlichungen, Newsletter und andere Mittel, um die nachhaltige Wirkung der Aktion zu unterstützen.
Um die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zu erreichen, muss die Zugänglichkeit z. B. von Informationen, Sitzungen, Konsultationen usw. gewährleistet sein.
Bei den im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanzierten Aktivitäten sollten die Grundsätze der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung beachtet werden. Der Zugang für Menschen mit Behinderungen muss gewährleistet sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen). Abweichend von dieser Anforderung und gemäß Artikel 197 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung sind auch Organisationen von Sozialpartnern ohne Rechtspersönlichkeit nach dem geltenden nationalen Recht förderfähig, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, rechtliche Verpflichtungen im Namen der Einrichtungen einzugehen, und die Einrichtungen Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der Union bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. Insbesondere muss der Antragsteller über eine finanzielle und operative Leistungsfähigkeit verfügen, die der einer juristischen Person gleichwertig ist, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. Die Vertreter des Antragstellers müssen nachweisen, dass diese Bedingungen erfüllt sind. Bei Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit ist ein unterzeichnetes Schreiben des gesetzlichen Vertreters vorzulegen, in dem dieser bescheinigt, dass er in der Lage ist, rechtliche Verpflichtungen im Namen der Organisation einzugehen.
- Sie müssen in einem der förderfähigen Länder niedergelassen und registriert sein, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten
- Nicht-EU-Länder (nicht für Koordinator und Einzelbewerber):
- Beitrittskandidaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Ukraine
- Vertreter von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern sein wie:
- für Arbeitnehmer: die Antragsteller können Betriebsräte oder ähnliche Einrichtungen sein, die die allgemeine Vertretung der Arbeitnehmer gewährleisten; europäische, nationale, regionale, sektorale oder branchenübergreifende Gewerkschaften;
- für Arbeitgeber: Antragsteller können Organisationen sein, die die Arbeitgeber auf europäischer, nationaler, regionaler, sektoraler oder sektorübergreifender Ebene vertreten.
Abweichend von der oben genannten Anforderung können sich auch technische Einrichtungen wie Ausbildungs- oder Forschungseinrichtungen ohne Erwerbszweck oder Handelsunternehmen bewerben, sofern das Projekt nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Diese technischen Einrichtungen und Handelsunternehmen werden nur dann als förderfähige Koordinatoren betrachtet, wenn sie von einer oder mehreren förderfähigen teilnehmenden Organisationen, die Arbeitnehmer oder Arbeitgeber vertreten, ausdrücklich beauftragt werden und wenn ein obligatorisches Befürwortungsschreiben beigefügt ist.
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelbewerbern als auch von Konsortien.
Einzelbewerber
Vorschläge von Einzelbewerbern sind zulässig. Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner können in Projekte einbezogen werden, die von Einzelantragstellern eingereicht werden. Einzelbewerber sind NUR förderfähig, wenn es sich bei der Einrichtung um eine Gewerkschaft oder einen Arbeitgeberverband handelt.
Antragstellerkonsortien
Wenn Vorschläge von einem Konsortium eingereicht werden, muss das Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Ländern bestehen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Der Koordinator, der das Konsortium vertritt, muss eine Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisation auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene sein;
- Handelt es sich bei dem Koordinator nicht um eine Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisation auf europäischer Ebene, müssen an der Aktion weitere Begünstigte (mit/ohne angeschlossene Einrichtungen) aus mehr als einem Mitgliedstaat oder Kandidatenland beteiligt sein.
- Internationale Organisationen können nur als Mitantragsteller (andere Begünstigte, nicht als Koordinator) teilnehmen, auch wenn sie ausnahmsweise ihren Sitz nicht in einem der EU-Mitgliedstaaten oder Kandidatenländer haben. Sie können nicht als Koordinatoren auftreten.
- Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Dritte, die Sachleistungen erbringen;
- Assoziierte Partner und Dritte, die Sachleistungen erbringen, geben keine förderfähigen Kosten an und erhalten keine Finanzhilfe (sie werden nicht zu offiziellen Empfängern von EU-Mitteln);
- Technische Einrichtungen oder kommerzielle Unternehmen können sich an dem Konsortium beteiligen, sofern sie die unter "förderfähige Teilnehmer" beschriebenen Bedingungen erfüllen.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind als Mitantragsteller förderfähig und verpflichten sich, ihren Verpflichtungen aus der Finanzhilfevereinbarung nachzukommen. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Internationale Organisationen können nicht der Koordinator des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (einschließlich Organisationen der Sozialpartner) - Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Sozialpartnerorganisationen - Dazu gehören insbesondere die europäischen Sozialpartnerorganisationen, die gemäß Artikel 154 AEUV konsultiert werden (Liste siehe Liste der konsultierten Organisationen), sowie andere Sozialpartnerorganisationen auf europäischer Ebene, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, aber an der Vorbereitung und Einleitung des europäischen sozialen Dialogs auf Sektorebene beteiligt sind. Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit sind förderfähig, sofern die Bedingungen für Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (siehe oben) erfüllt sind.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Aufforderungsfrist eingereicht werden (siehe Zeitplan, Abschnitt 4).
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information). Änderungen am Format dieser Dokumente sind nicht zulässig.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF wieder in das System hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (als separate PDF-Dateien hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle: nicht zutreffend
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams in englischer Sprache mit klarer Angabe des Niveaus der Fremdsprachenkenntnisse
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte in Bezug auf das Thema der Aufforderung in den letzten 3 Jahren).
Ihr Antrag muss lesbar, zugänglich und druckbar sein (bitte prüfen Sie sorgfältig das Layout der hochgeladenen Dokumente).
Die Vorschläge sind auf 50 Seiten begrenzt (Teil B).
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