Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Unterstützung der Umsetzung der NIS-Richtlinie und der nationalen Cybersicherheitsstrategien
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03-NIS-DIRECTIVE
Termine
Öffnung
15.11.2022
Deadline
15.02.2023 17:00
Förderquote
50 %; SME/KMU: 75 %
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Projektbudget (maximaler Zuschuss): zwischen € 1.000.000,00 und € 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Schwerpunkt der Aktion liegt auf dem Aufbau von Kapazitäten in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene sowie auf der Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit auf technischer, operativer und strategischer Ebene. Sie ist eine Fortsetzung der Arbeiten, die derzeit im Rahmen des CEF-Telekommunikationsprogramms unterstützt werden.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten zur Erreichung dieser Ziele beitragen:
- Entwicklung von Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten.
- Wirksame operative Zusammenarbeit von Organisationen, die mit der Cybersicherheit auf EU- oder nationaler Ebene betraut sind, insbesondere die Zusammenarbeit von CSIRTs (auch in Bezug auf das CSIRT-Netz) oder die Zusammenarbeit von Betreibern wesentlicher Dienste, einschließlich öffentlicher Behörden.
- Bessere Sicherheits- und Meldeverfahren und -mittel für Betreiber grundlegender Dienste und für Anbieter digitaler Dienste in der EU.
- Verbesserte Sicherheit der Netz- und Informationssysteme in der EU.
- Stärkere Angleichung und Harmonisierung der Umsetzungen der NIS-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktion konzentriert sich auf die Unterstützung von mindestens einer der folgenden Prioritäten:
- Nutzerorientierte Umsetzung, Validierung, Erprobung und Einführung von Technologien, Werkzeugen und IT-gestützten Lösungen, Verfahren und Methoden für die Überwachung, Verhütung, Aufdeckung und Bewältigung von Cybersicherheitsvorfällen (auch im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Cybersicherheitsbedrohungen und im sektorübergreifenden Kontext) in den EU-Mitgliedstaaten.
- Zusammenarbeit, Kommunikation, Sensibilisierungsmaßnahmen, Wissensaustausch und Schulung, auch durch die Nutzung von Cybersicherheitsbereichen, von öffentlichen und privaten Organisationen, die an der Umsetzung der NIS-Richtlinie arbeiten.
- Partnerschaftsprogramme, an denen Organisationen aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt sind, um die Einführung und Übernahme von Technologien, Werkzeugen, Verfahren und Methoden für eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung von Cybersicherheitsvorfällen zu erleichtern.
- Maßnahmen zum Aufbau von Robustheit und Widerstandsfähigkeit im Bereich der Cybersicherheit, die die Fähigkeit der Anbieter stärken, systematisch mit für die Cybersicherheit relevanten Informationen zu arbeiten oder CSIRTs verwertbare Daten zu liefern.
Die Unterstützung richtet sich an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der NIS-Richtlinie spielen, an Teams für die Reaktion auf Computer-Sicherheitsvorfälle (CSIRTs), einschließlich sektoraler CSIRTs, an Sicherheitsoperationszentren (SOCs), an Betreiber wesentlicher Dienste (OESs), an Anbieter digitaler Dienste (DSPs), an Branchenbeteiligte (einschließlich Informationsaustausch- und Analysezentren - ISACs) und an alle anderen Akteure, die in den Anwendungsbereich der NIS-Richtlinie fallen.
Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten weitere kritische Sektoren, einschließlich öffentlicher Verwaltungen, festlegen und Betreiber für ihr Land bestimmen.
Darüber hinaus gilt die NIS-Richtlinie für Anbieter der folgenden Arten von digitalen Diensten (DSP):
- Online-Marktplatz;
- Online-Suchmaschine;
- Cloud-Computing-Dienst.
Die Aktion kann unter anderem die Fortführung der durch das CEF-Telekommunikationsprogramm finanzierten Aktivitäten im Bereich der Cybersicherheit unterstützen, wobei gegebenenfalls auf den Ergebnissen der CEF-Projekte aufgebaut werden kann. Außerdem sollten Synergien mit Maßnahmen wie dem europäischen "Cyber-Schutzschild" untersucht werden.
Unterstützt werden soll unter anderem die Einbindung öffentlicher und privater Organisationen, die an der Umsetzung der NIS-Richtlinie arbeiten und potenzielle Nutzer der CEF-Cybersicherheits-Kerndienstplattformen sind, in die CEF-Cybersicherheits-Kerndienstplattformen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu mindestens zwei der folgenden Ergebnisse führen:
- Die Mitgliedstaaten sollen in die Lage versetzt werden, den durch Cybersicherheitsvorfälle verursachten Schaden, einschließlich wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer oder politischer Schäden, zu begrenzen und gleichzeitig die Gesamtkosten der Cybersicherheit für die einzelnen Mitgliedstaaten und für die EU als Ganzes zu senken;
- Verbesserung der Einhaltung der NIS-Richtlinie, Verbesserung des Situationsbewusstseins und der Krisenreaktion in den Mitgliedstaaten;
- Beitrag zu einer besseren Zusammenarbeit, Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit der EU im Bereich der Cybersicherheit.
Die Maßnahme wird auch dazu führen, dass die Zentren, die für die Gewährleistung der Cybersicherheit des Betreibers eines wichtigen Dienstes zuständig sind, miteinander verbunden werden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h.: EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeische Länder und Gebiete) oder EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein))
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen (enthält die technische Beschreibung des Projektes);
obligatorische Anhänge und Nachweise:
- Erklärung zur Eigentumskontrolle
- Erklärung, in der bestätigt wird, dass die Begünstigten von ihrem Mitgliedstaat als OES/DSP angesehen werden
Seitenlimit (Teil B): 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03Call Document DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03(730kB)
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren