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Call-Eckdaten
Interreg South Baltic - 2. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von Kleinprojekten
Förderprogramm
Interreg Südliche Ostsee
Termine
Öffnung
05.11.2024
Deadline
04.02.2025 16:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 1.600.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der thematische Schwerpunkt der 2. Kleinprojektfazilität ist ausschließlich der Programmmaßnahme 4.1 Stärkung der Kooperationsfähigkeit der Akteure im südlichen Ostseeraum (einschließlich der Zivilgesellschaft) gewidmet. Mit diesem Ansatz soll ein vielfältigeres Angebot an Projekten geschaffen werden, indem neue Partnerschaften zur Entwicklung und Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit angeregt werden.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P4: Aktive südliche Ostsee
- SO 4.1: Stärkung der Kooperationsfähigkeit der Stakeholder im südlichen Ostseeraum (einschließlich der Zivilgesellschaft)
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden Maßnahmen vorgeschlagen (die Liste ist nicht vollständig):
P4: Aktive südliche Ostsee
- SO 4.1: Stärkung der Kooperationskapazitäten der Akteure im südlichen Ostseeraum (einschließlich der Zivilgesellschaft)
- Durchführung von Initiativen (grenzüberschreitende Programme, Schulungen, Workshops usw.), die auf die Stärkung der Netzwerk- und Kooperationsfähigkeit der lokalen Stakeholder abzielen
- Aktivitäten zur Unterstützung gemeinsamer lokaler Selbstverwaltungen/Agenturen und anderer Institutionen (z. B. NRO), die eine Multi-Level-Governance aufbauen und den grenzüberschreitenden Dialog unterstützen,
- Maßnahmen, die darauf abzielen, stärkere Verbindungen zwischen Bürger*innen und Institutionen auf grenzüberschreitender Ebene, der Zivilgesellschaft und der Bottom-up-Beteiligung an der Entscheidungs- und Politikgestaltung zu entwickeln, z. B. im Bereich der Zusammenarbeit bei der Meeresverschmutzung oder der Zusammenarbeit zwischen Jugendsekretariaten;
- Aktivitäten zur stärkeren Einbindung lokaler Stakeholder (z. B. NRO, Kultureinrichtungen, nicht-formalisierte Organisationen, Organisationen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und aus benachteiligten Gruppen) in die grenzüberschreitende Projektentwicklung und den interkulturellen Dialog
- Unterstützung der Befähigung und des Engagements von Jugendlichen in der Zivilgesellschaft und bei Aktionen mit grenzüberschreitender Dimension
- Maßnahmen zur Unterstützung des Erfahrungsaustauschs im Bereich der sozialen Innovation zwischen Studierenden und Absolvent*innen von Hochschulen, Gymnasien und Berufsschulen, um die Kooperationsstrukturen und -kapazitäten zu verbessern
- Sensibilisierungs- und Fördermaßnahmen unter lokalen Akteursgruppen zur Stärkung des Vertrauens, zur Förderung der Kooperationskultur und der gemeinsamen Identität der Akteure
- Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und der Suche nach grenzübergreifenden Partner*innen für lokale Akteure, die unter den Folgen der Aussetzung von Programmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Russland leiden, einschließlich Partner*innen aus der Subregion Olsztyński
- Entwicklung und Förderung von Modellen und Netzwerken, die verschiedene Stakeholder zusammenbringen, insbesondere kleine Einrichtungen und solche aus ländlichen und peripheren Gebieten (z. B. Forschungseinrichtungen, KMU, Wirtschaftsförderungsorganisationen, Universitäten, öffentliche Einrichtungen), um die Kooperationsfähigkeit zu verbessern, was nicht Teil der thematischen PO1-PO4 sein wird
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Jedes Projekt muss von einem Konsortium von Organisationen durchgeführt werden, das aus mindestens zwei förderfähigen Partnern aus dem Programmgebiet aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten besteht. Eine weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Drittel der Projektpartner Neulinge im Programm sind. Gleichzeitig unterstützt das Programm in erster Linie die multilaterale Zusammenarbeit, an der drei oder mehr förderfähige Partner aus den Mitgliedstaaten des Programmgebiets beteiligt sind.
Organisationen, die außerhalb des Programmgebiets (aber innerhalb der EU) ansässig sind, können sich der Partnerschaft anschließen; sie sollten jedoch ihre Beteiligung begründen und ihre Rolle im Projekt spezifizieren sowie ihre spezifischen Kompetenzen und funktionalen Verbindungen innerhalb und außerhalb des Programmgebiets angeben, die zum Wohlstand des Gebiets beitragen.
Im Gegensatz zur ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte werden in der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als förderfähige Projektpartner betrachtet, wenn sie die für KMU festgelegten Förderkriterien erfüllen.
Das Programm erkennt die Partnerschaft von 4-6 förderfähigen Partnern als am besten geeignet und relevant für Kleinprojekte an; die endgültige Größe und Zusammensetzung der Partnerschaft wird jedoch von den Projektpartnern entschieden.
Die Programmmaßnahme 4.1 sowie die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte legen einen besonderen Schwerpunkt auf die Unterstützung vor allem kleiner, neu gegründeter Organisationen, NRO und lokaler Akteure. Daher sieht das Programm die folgende aufrufspezifische Anforderung vor: Mindestens 1/3 der Projektpartner im Projekt müssen Newcomer im Interreg South Baltic Programm 2021-2027 sein. Projekte, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden bei der Prüfung der Zulässigkeit und Förderfähigkeit abgelehnt.
Das Programm definiert Newcomer als eine Organisation, die beide nachstehenden Bedingungen erfüllt:
- Sie haben nicht an genehmigten regulären Projekten teilgenommen, die im Rahmen des Interreg South Baltic Programme 2014-2020 finanziert wurden;
- Sie nimmt nicht an genehmigten regulären und/oder kleinen Projekten teil, die im Rahmen des Interreg South Baltic Programms 2021-2027 finanziert werden.
Neben Organisationen, die an keinem Interreg South Baltic-Projekt teilgenommen haben, können die folgenden Organisationen, die zuvor an Interreg South Baltic-Projekten teilgenommen haben, als Neueinsteiger betrachtet werden, wenn sie es waren:
- Projektpartner des Interreg South Baltic Programms 2007-2013;
- Assoziierte Partner in allen Projekttypen und Finanzperspektiven des Interreg South Baltic Programms;
- Seed Money-Projektpartner in einer beliebigen Ausgabe des Interreg South Baltic-Programms.
weitere Förderkriterien
Die Küstenregionen von 5 EU-Mitgliedstaaten bilden das Programmgebiet der südlichen Ostsee.
- Deutschland: Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern - Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und kreisfreie Stadt Rostock
- Dänemark: Regionale Kommune Bornholm und Region Seeland (Teilregionen Østsjælland, Vest- og Sydsjælland)
- Litauen: Kreise Klaipėda, Tauragė und Telšiai
- Polen: Teilregionen von Miasto Szczecin, Szczeciński, Szczecinecko-pyrzycki, Koszaliński, Słupski, Starogardzki, Chojnicki, Gdański, Trójmiejski, Elbląski und Olsztyński
- Schweden: Bezirke von Kalmar, Blekinge, Skåne und Kronoberg
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
18 Monate
Zusätzliche Informationen
Jedes Bewerbungsformular wird über das WOD2021-Bewerbungssystem eingereicht.
Die für die Antragstellung erforderlichen Dokumente sind im Antragspaket enthalten, das auf der Website https://southbaltic.eu/2nd-small-scale-call-for-proposals verfügbar ist .
Die Programmdokumente werden während der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und der Projektbewertung nicht geändert.
Die Anträge müssen in Englisch, der offiziellen Arbeits- und Verfahrenssprache des Programms, ausgefüllt werden. Anträge, die in einer anderen Sprache ausgefüllt sind, werden nicht berücksichtigt.
Gegebenenfalls sind die Dokumente mit einer beglaubigten elektronischen Signatur zu unterzeichnen ODER in Form eines Scans von handschriftlich unterzeichneten Dokumenten einzureichen und dem WOD2021 beizufügen.
Das WOD2021-Antragsformular mit allen obligatorischen Dokumenten muss vom Lead Partner bis spätestens 4. Februar 2025, 16.00 Uhr MEZ, eingereicht werden.
Call-Dokumente
Interreg South Baltic Programme 2nd small-scale callInterreg South Baltic Programme 2nd small-scale call(507kB)
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