Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Engagement und Beteiligung der Bürger*innen
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2025-CITIZENS-CIV
Termine
Öffnung
15.01.2025
Deadline
29.04.2025 17:00
Budget des Calls
€ 33.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung soll die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der repräsentativen Vereinigungen am demokratischen und staatsbürgerlichen Leben der Union und ihr Beitrag dazu gefördert werden, indem sie ihre Ansichten in allen Bereichen der Tätigkeit der Union bekannt machen und öffentlich austauschen.
Call-Ziele
Diese Aufforderung zielt darauf ab, Projekte zu unterstützen, die von transnationalen Partnerschaften und Netzwerken unter direkter Beteiligung der Bürger*innen durchgeführt werden. Diese Projekte werden ein breites Spektrum von Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund und Geschlecht in Aktivitäten zusammenbringen, die in direktem Zusammenhang mit der EU-Politik stehen, und ihnen die Möglichkeit geben, sich aktiv am politischen Entscheidungsprozess der EU zu beteiligen und so zum demokratischen und bürger*innen schaftlichen Leben der Union beizutragen. Die Projekte sollen das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, einschließlich junger Menschen, für den politischen Entscheidungsprozess fördern, ihnen in der Praxis zeigen, wie sie sich am demokratischen Leben der EU beteiligen können, und sie in die Lage versetzen, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union bekannt zu machen und öffentlich auszutauschen.
Die Aufforderung bietet die Möglichkeit, eine Vielzahl von Politikbereichen abzudecken und zur Förderung der EU-Werte, der Rechtsstaatlichkeit, der Gleichstellung der Geschlechter, der Grundrechte und der Demokratie beizutragen.
Die Projekte sollten die demokratische Teilhabe unterstützen, unter anderem durch die Anregung und Organisation von Reflexionen, Debatten oder anderen Aktivitäten. Sie sollten auch praktische Lösungen vorschlagen, die durch Zusammenarbeit oder Koordinierung auf europäischer Ebene umgesetzt werden können, den Austausch bewährter Verfahren unterstützen und eine praktische Verbindung mit dem politischen Entscheidungsprozess gewährleisten.
Unter Beibehaltung eines Bottom-up-Ansatzes wird der Schwerpunkt auf den unten genannten Prioritäten liegen. Jeder Projektantrag im Rahmen dieser Aufforderung darf nur eine dieser Prioritäten betreffen.
Priorität 1. Förderung des Austauschs über die künftigen politischen Prioritäten und Herausforderungen der Union
Diese Prioritätsachse fördert die Diskussion und den Austausch zwischen Bürger*innen und anderen Interessengruppen über die Zukunft der Europäischen Union und ihre Politik zur Unterstützung demokratischer Institutionen und Prozesse. Die Bürger*innen werden die Möglichkeit haben, ihre Vorstellungen von einem Europa zu äußern und ihre langfristige Vision für die Zukunft der europäischen Integration zu skizzieren. Ziel ist es, ein tieferes Verständnis für die Prioritäten der EU und die demokratischen Herausforderungen zu schaffen und Anregungen und Ideen der Bürger*innen zu deren Bewältigung zu sammeln, während gleichzeitig das Engagement der Bürger*innen im demokratischen Leben der Union und bei Themen, die ihnen wichtig sind, gefördert wird. Ziel der Projekte ist es, ein stärkeres Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union und zu den EU-Werten zu fördern.
Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen dieser Priorität unterstützt werden könnten, sind:
- Organisation von öffentlichen Debatten, Workshops oder Konferenzen zu bestimmten EU-Politikbereichen;
- Nutzung von Online-Plattformen oder Kampagnen in den sozialen Medien, um die Bürger*innen in Diskussionen über EU-Politiken und Prioritäten einzubinden;
- Entwicklung von Bildungsmaterialien oder Toolkits, die den Bürger*innen helfen, die EU-Politik und ihre Auswirkungen auf das tägliche Leben zu verstehen;
- Erleichterung des Austauschs zwischen Bürger*innen aus verschiedenen EU-Ländern, um Erfahrungen und Perspektiven zur EU-Politik auszutauschen.
Prioritätsachse 2. Bekämpfung von Desinformation, Informationsmanipulation und Einmischung in die demokratische Debatte
Die Bürger*innen sollten Zugang zu einer Vielzahl von überprüfbaren Informationen haben, damit sie in Kenntnis der Sachlage an öffentlichen Debatten teilnehmen und ihren Willen in freien und fairen demokratischen Prozessen zum Ausdruck bringen können. Die Verbreitung von Desinformationen und Fehlinformationen im Internet kann eine Reihe von Folgen haben, z. B. die Bedrohung unserer Demokratien, die Polarisierung von Debatten und die Gefährdung von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt der EU-Bürger*innen . Die EU geht gegen die Verbreitung von Desinformationen und Fehlinformationen im Internet vor, um den Schutz der europäischen Werte und demokratischen Systeme zu gewährleisten.
Ziel dieser Prioritätsachse ist es, Projekte zu finanzieren, die gegen Desinformation und andere Formen der Einmischung in die demokratische Debatte vorgehen, die Bürger*innen in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen, indem sie ihnen helfen, Desinformation zu erkennen und die Medienkompetenz zu fördern, das Bewusstsein zu schärfen und darüber zu informieren, wie die freie Meinungsbildung und die Grundfreiheiten geschützt werden können, und dazu beizutragen, Risiken der Beeinträchtigung der Souveränität, der Werte und der Interessen der Mitgliedstaaten und der EU zu erkennen, zu verhindern und zu mindern. Diese Maßnahmen werden auch zur Bekämpfung von Fake News, Hassreden, einschließlich geschlechtsspezifischem Hass wie Frauenfeindlichkeit, und populistischen Äußerungen in den Medien, einschließlich der sozialen Medien, beitragen.
Daher werden im Rahmen dieser Prioritätsachse Aktivitäten unterstützt, die die demokratische Widerstandsfähigkeit fördern, indem bewährte Verfahren, Wissensaustausch, kritisches Denken und Medienkompetenz gefördert werden, um Desinformation, Informationsmanipulation und Einmischung in die demokratische Debatte zu bekämpfen. Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen dieser Prioritätsachse unterstützt werden könnten, sind:
- Einbindung der Bürger*innen in die Entwicklung und Verbreitung von Instrumenten, Plattformen für den Wissensaustausch und Ressourcen, die den Bürger*innen helfen, Desinformationen und Informationsmanipulationen vorzubeugen, sie zu erkennen und zu entlarven;
- Organisation von Schulungsprogrammen zur Medienkompetenz und/oder Einführung von Toolkits für Bürger*innen , insbesondere für junge Menschen, die ihnen helfen, Online-Informationen kritisch zu bewerten;
- Einbindung der Bürger*innen in öffentliche Sensibilisierungskampagnen, um auf die Risiken von Desinformation und Informationsmanipulation hinzuweisen und den verantwortungsvollen Einsatz von KI zu fördern;
- Organisation von Schulungen, Austausch bewährter Praktiken, Einbindung relevanter Akteure in die Berichterstattung und Überwachung strategischer Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (SLAPPs) und Maßnahmen zur Unterstützung unabhängiger Medien und Journalisten gegen SLAPPs.
Prioritätsachse 3. Förderung des aktiven Engagements und der demokratischen Beteiligung der Bürger*innen
Diese Prioritätsachse zielt darauf ab, eine dauerhafte Kultur der partizipativen Demokratie zu schaffen und die Bürger*innen zu ermutigen, eine aktive Rolle in der repräsentativen Demokratie zu übernehmen, indem sie die Wahlbeteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen unterstützen oder sich an der Entscheidungsfindung beteiligen, sich an bürgerschaftlichen Aktivitäten beteiligen und ihre Rechte und Pflichten als EU-Bürger*innen wahrnehmen. Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen dieser Priorität unterstützt werden könnten, sind:
- Entwicklung und Erleichterung von Initiativen, die von den Bürger*innen ausgehen, durch Debatten, Meinungsäußerungen und andere Aktivitäten des bürger*innen schaftlichen Engagements;
- Entwicklung, Umsetzung und Verbreitung von Bildungsprogrammen oder -materialien, um die Bürger*innen über ihre Rechte und Pflichten als EU-Bürger*innen und über die Teilnahme an demokratischen Prozessen aufzuklären;
- Unterstützung freier, fairer und inklusiver Wahlprozesse durch die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen, Engagementprogrammen, Workshops und Konferenzen;
- Unterstützung der Entwicklung von Instrumenten und Plattformen zur Erleichterung des Engagements und der Beteiligung der Bürger*innen an der Entscheidungsfindung;
- Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen und Behörden, einschließlich Gemeinderäten, zur Förderung der partizipativen Demokratie.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Stärkung des Bewusstseins der Bürger*innen für ihre Rechte und die Werte der EU und Stärkung ihres Engagements in der Gesellschaft und in der EU;
- Verbesserte Möglichkeiten für die Bürger*innen, ihre Meinung darüber zu äußern und kundzutun, welche Art von Europa sie wollen, und ihre langfristige Vision für die Zukunft der europäischen Integration zu skizzieren;
- Besseres Wissen und Verständnis der Bürger*innenfür die EU-Institutionen und die EU-Politik sowie für die Errungenschaften und Vorteile der EU;
- Stärkere Befähigung der Bürger*innen, sich an der Entscheidungsfindung von der lokalen bis zur EU-Ebene zu beteiligen;
- Stärkere Befähigung der Bürger*innen, sich bei den zuständigen politischen Behörden und Entscheidungsträgern Gehör zu verschaffen und so in der Praxis etwas zu bewirken;
- Verstärkte aktive Beteiligung von Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund am politischen Entscheidungsprozess der EU und damit ein größerer Beitrag zum demokratischen und bürgerlichen Leben der Union;
- Verbesserung des Situationsbewusstseins, der Widerstandsfähigkeit und der Bereitschaft der Bürger*innen, sich gegen Desinformation und Informationsmanipulation zu wehren;
- Sensibilisierung der Bürger*innenfür SLAPPs und ein sichereres und günstigeres Umfeld für den Journalismus;
- Stärkung der demokratischen Teilhabe mit besonderem Augenmerk auf die Einbeziehung von jüngeren und älteren Menschen, Frauen, mobilen EU-Bürger*innen und Menschen mit Behinderungen sowie auf das Erreichen derjenigen Bürger*innen, die in ihrem Alltag nicht aktiv an der Bürger*innenbeteiligung teilnehmen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten Menschen aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichem Hintergrund bei Aktivitäten zusammenbringen, die direkt mit der EU-Politik verbunden sind. Die Projekte sollten die Möglichkeit zur direkten Beteiligung am politischen Entscheidungsprozess bieten und so die Voraussetzungen für einen stärkeren Bottom-up-Ansatz und einen integrativeren politischen Entscheidungsprozess schaffen, der das bürger'innenschaftliche und demokratische Engagement fördert.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie:
- breit gefächerte Partnerschaften haben, wobei der zivilgesellschaftliche Sektor und die Zusammenarbeit mit öffentlichen Behörden, einschließlich lokaler oder regionaler Behörden, eine wichtige Rolle spielen
- verschiedene Arten von Organisationen umfassen (d. h. gemeinnützige Organisationen, einschließlich Organisationen der Zivilgesellschaft, Bildungs-, Kultur- oder Forschungseinrichtungen, öffentliche lokale/regionale Behörden oder Universitäten)
- eine europäische Dimension haben und auf transnationaler Ebene durchgeführt werden (was die Schaffung und den Betrieb von transnationalen Partnerschaften und Netzwerken beinhaltet).
Aktivitäten, die bestimmte politische Parteien oder missionarische Aktivitäten unterstützen, werden nicht gefördert, unabhängig von den Gründen für die Antragstellung oder den Zielen.
Von der Konzeption und Durchführung der Projekte wird erwartet, dass sie die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Nichtdiskriminierung einbeziehen. Dazu gehört eine geschlechtsspezifische Analyse, die die potenziell unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern und die Auswirkungen auf sie erfasst, sowie die Einbeziehung einer Gleichstellungsperspektive in die Konzeption der Aktivitäten. Zu diesem Zweck wird den Antragstellern empfohlen, bei der Durchführung ihrer Gender-Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf beide Geschlechter sollten vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz). Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten auf geschlechtsspezifische Weise konzipieren und durchführen. Dazu gehört insbesondere die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Das Gleiche gilt für die Konzeption und Durchführung von Monitoring- und Evaluierungsaktivitäten. Vorschläge, die die Geschlechterperspektive in alle ihre Aktivitäten einbeziehen, werden als qualitativ hochwertiger eingestuft.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Hauptantragsteller (d. h. "Koordinator") und mindestens einem Mitantragsteller, bei dem es sich nicht um eine verbundene Einrichtung oder einen assoziierten Partner handelt) aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- Der Hauptantragsteller (d. h. der "Koordinator") muss eine private Rechtsperson ohne Erwerbszweck oder eine öffentliche Universität sein.
- Mitantragsteller müssen juristische Personen ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein
- Sie müssen offiziell in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- Andere Bedingungen für die Förderfähigkeit:
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden
- Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 75 000 EUR betragen.
- Es muss sich um ein transnationales Projekt handeln.
- An dem Antrag müssen mindestens zwei Antragsteller (Hauptantragsteller und mindestens ein Mitantragsteller, bei dem es sich nicht um eine verbundene Einrichtung oder einen assoziierten Partner handelt) aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Aufforderungsfrist eingereicht werden (siehe Zeitplan, Abschnitt 4).
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- KPI-Tool - enthält zusätzliche Projektdaten zum Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen, alle Abschnitte müssen ausgefüllt werden)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Lump-Sum Budget Calculator (Vorlage kann vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt und wieder hochgeladen werden)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B, für neu gegründete Organisationen nicht erforderlich)
- für alle teilnehmenden Organisationen, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführen:
- private Organisationen: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeing Standards beschriebenen Bereiche abdeckt
- Öffentliche Einrichtungen müssen in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung (GAP) eine ehrenwörtliche Erklärung über die Einhaltung der Kinderschutzanforderungen vorlegen (Vorlage wird von der EACEA für Projekte, die zur GAP eingeladen werden, bereitgestellt)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Call-Dokumente
Kontakt
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
CERV Nationale Kontakstelle Österreich
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren