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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Engagement und Beteiligung der Bürger*innen

Förderprogramm

Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte

Call Nummer

CERV-2025-CITIZENS-CIV

Termine

Öffnung
15.01.2025

Deadline
29.04.2025 17:00

Budget des Calls

€ 33.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Mit dieser Aufforderung soll die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der repräsentativen Vereinigungen am demokratischen und staatsbürgerlichen Leben der Union und ihr Beitrag dazu gefördert werden, indem sie ihre Ansichten in allen Bereichen der Tätigkeit der Union bekannt machen und öffentlich austauschen.

Call-Ziele

Diese Aufforderung zielt darauf ab, Projekte zu unterstützen, die von transnationalen Partnerschaften und Netzwerken unter direkter Beteiligung der Bürger*innen durchgeführt werden. Diese Projekte werden ein breites Spektrum von Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund und Geschlecht in Aktivitäten zusammenbringen, die in direktem Zusammenhang mit der EU-Politik stehen, und ihnen die Möglichkeit geben, sich aktiv am politischen Entscheidungsprozess der EU zu beteiligen und so zum demokratischen und bürger*innen schaftlichen Leben der Union beizutragen. Die Projekte sollen das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, einschließlich junger Menschen, für den politischen Entscheidungsprozess fördern, ihnen in der Praxis zeigen, wie sie sich am demokratischen Leben der EU beteiligen können, und sie in die Lage versetzen, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union bekannt zu machen und öffentlich auszutauschen.

Die Aufforderung bietet die Möglichkeit, eine Vielzahl von Politikbereichen abzudecken und zur Förderung der EU-Werte, der Rechtsstaatlichkeit, der Gleichstellung der Geschlechter, der Grundrechte und der Demokratie beizutragen.

Die Projekte sollten die demokratische Teilhabe unterstützen, unter anderem durch die Anregung und Organisation von Reflexionen, Debatten oder anderen Aktivitäten. Sie sollten auch praktische Lösungen vorschlagen, die durch Zusammenarbeit oder Koordinierung auf europäischer Ebene umgesetzt werden können, den Austausch bewährter Verfahren unterstützen und eine praktische Verbindung mit dem politischen Entscheidungsprozess gewährleisten.

Unter Beibehaltung eines Bottom-up-Ansatzes wird der Schwerpunkt auf den unten genannten Prioritäten liegen. Jeder Projektantrag im Rahmen dieser Aufforderung darf nur eine dieser Prioritäten betreffen.

Priorität 1. Förderung des Austauschs über die künftigen politischen Prioritäten und Herausforderungen der Union

Diese Prioritätsachse fördert die Diskussion und den Austausch zwischen Bürger*innen und anderen Interessengruppen über die Zukunft der Europäischen Union und ihre Politik zur Unterstützung demokratischer Institutionen und Prozesse. Die Bürger*innen werden die Möglichkeit haben, ihre Vorstellungen von einem Europa zu äußern und ihre langfristige Vision für die Zukunft der europäischen Integration zu skizzieren. Ziel ist es, ein tieferes Verständnis für die Prioritäten der EU und die demokratischen Herausforderungen zu schaffen und Anregungen und Ideen der Bürger*innen zu deren Bewältigung zu sammeln, während gleichzeitig das Engagement der Bürger*innen im demokratischen Leben der Union und bei Themen, die ihnen wichtig sind, gefördert wird. Ziel der Projekte ist es, ein stärkeres Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union und zu den EU-Werten zu fördern.

Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen dieser Priorität unterstützt werden könnten, sind:

  • Organisation von öffentlichen Debatten, Workshops oder Konferenzen zu bestimmten EU-Politikbereichen;
  • Nutzung von Online-Plattformen oder Kampagnen in den sozialen Medien, um die Bürger*innen in Diskussionen über EU-Politiken und Prioritäten einzubinden;
  • Entwicklung von Bildungsmaterialien oder Toolkits, die den Bürger*innen helfen, die EU-Politik und ihre Auswirkungen auf das tägliche Leben zu verstehen;
  • Erleichterung des Austauschs zwischen Bürger*innen aus verschiedenen EU-Ländern, um Erfahrungen und Perspektiven zur EU-Politik auszutauschen.

Prioritätsachse 2. Bekämpfung von Desinformation, Informationsmanipulation und Einmischung in die demokratische Debatte

Die Bürger*innen sollten Zugang zu einer Vielzahl von überprüfbaren Informationen haben, damit sie in Kenntnis der Sachlage an öffentlichen Debatten teilnehmen und ihren Willen in freien und fairen demokratischen Prozessen zum Ausdruck bringen können. Die Verbreitung von Desinformationen und Fehlinformationen im Internet kann eine Reihe von Folgen haben, z. B. die Bedrohung unserer Demokratien, die Polarisierung von Debatten und die Gefährdung von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt der EU-Bürger*innen . Die EU geht gegen die Verbreitung von Desinformationen und Fehlinformationen im Internet vor, um den Schutz der europäischen Werte und demokratischen Systeme zu gewährleisten.

Ziel dieser Prioritätsachse ist es, Projekte zu finanzieren, die gegen Desinformation und andere Formen der Einmischung in die demokratische Debatte vorgehen, die Bürger*innen in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen, indem sie ihnen helfen, Desinformation zu erkennen und die Medienkompetenz zu fördern, das Bewusstsein zu schärfen und darüber zu informieren, wie die freie Meinungsbildung und die Grundfreiheiten geschützt werden können, und dazu beizutragen, Risiken der Beeinträchtigung der Souveränität, der Werte und der Interessen der Mitgliedstaaten und der EU zu erkennen, zu verhindern und zu mindern. Diese Maßnahmen werden auch zur Bekämpfung von Fake News, Hassreden, einschließlich geschlechtsspezifischem Hass wie Frauenfeindlichkeit, und populistischen Äußerungen in den Medien, einschließlich der sozialen Medien, beitragen.

Daher werden im Rahmen dieser Prioritätsachse Aktivitäten unterstützt, die die demokratische Widerstandsfähigkeit fördern, indem bewährte Verfahren, Wissensaustausch, kritisches Denken und Medienkompetenz gefördert werden, um Desinformation, Informationsmanipulation und Einmischung in die demokratische Debatte zu bekämpfen. Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen dieser Prioritätsachse unterstützt werden könnten, sind:

  • Einbindung der Bürger*innen in die Entwicklung und Verbreitung von Instrumenten, Plattformen für den Wissensaustausch und Ressourcen, die den Bürger*innen helfen, Desinformationen und Informationsmanipulationen vorzubeugen, sie zu erkennen und zu entlarven;
  • Organisation von Schulungsprogrammen zur Medienkompetenz und/oder Einführung von Toolkits für Bürger*innen , insbesondere für junge Menschen, die ihnen helfen, Online-Informationen kritisch zu bewerten;
  • Einbindung der Bürger*innen in öffentliche Sensibilisierungskampagnen, um auf die Risiken von Desinformation und Informationsmanipulation hinzuweisen und den verantwortungsvollen Einsatz von KI zu fördern;
  • Organisation von Schulungen, Austausch bewährter Praktiken, Einbindung relevanter Akteure in die Berichterstattung und Überwachung strategischer Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (SLAPPs) und Maßnahmen zur Unterstützung unabhängiger Medien und Journalisten gegen SLAPPs.

Prioritätsachse 3. Förderung des aktiven Engagements und der demokratischen Beteiligung der Bürger*innen

Diese Prioritätsachse zielt darauf ab, eine dauerhafte Kultur der partizipativen Demokratie zu schaffen und die Bürger*innen zu ermutigen, eine aktive Rolle in der repräsentativen Demokratie zu übernehmen, indem sie die Wahlbeteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen unterstützen oder sich an der Entscheidungsfindung beteiligen, sich an bürgerschaftlichen Aktivitäten beteiligen und ihre Rechte und Pflichten als EU-Bürger*innen wahrnehmen. Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen dieser Priorität unterstützt werden könnten, sind:

  • Entwicklung und Erleichterung von Initiativen, die von den Bürger*innen ausgehen, durch Debatten, Meinungsäußerungen und andere Aktivitäten des bürger*innen schaftlichen Engagements;
  • Entwicklung, Umsetzung und Verbreitung von Bildungsprogrammen oder -materialien, um die Bürger*innen über ihre Rechte und Pflichten als EU-Bürger*innen und über die Teilnahme an demokratischen Prozessen aufzuklären;
  • Unterstützung freier, fairer und inklusiver Wahlprozesse durch die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen, Engagementprogrammen, Workshops und Konferenzen;
  • Unterstützung der Entwicklung von Instrumenten und Plattformen zur Erleichterung des Engagements und der Beteiligung der Bürger*innen an der Entscheidungsfindung;
  • Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen und Behörden, einschließlich Gemeinderäten, zur Förderung der partizipativen Demokratie.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Stärkung des Bewusstseins der Bürger*innen für ihre Rechte und die Werte der EU und Stärkung ihres Engagements in der Gesellschaft und in der EU;
  • Verbesserte Möglichkeiten für die Bürger*innen, ihre Meinung darüber zu äußern und kundzutun, welche Art von Europa sie wollen, und ihre langfristige Vision für die Zukunft der europäischen Integration zu skizzieren;
  • Besseres Wissen und Verständnis der Bürger*innenfür die EU-Institutionen und die EU-Politik sowie für die Errungenschaften und Vorteile der EU;
  • Stärkere Befähigung der Bürger*innen, sich an der Entscheidungsfindung von der lokalen bis zur EU-Ebene zu beteiligen;
  • Stärkere Befähigung der Bürger*innen, sich bei den zuständigen politischen Behörden und Entscheidungsträgern Gehör zu verschaffen und so in der Praxis etwas zu bewirken;
  • Verstärkte aktive Beteiligung von Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund am politischen Entscheidungsprozess der EU und damit ein größerer Beitrag zum demokratischen und bürgerlichen Leben der Union;
  • Verbesserung des Situationsbewusstseins, der Widerstandsfähigkeit und der Bereitschaft der Bürger*innen, sich gegen Desinformation und Informationsmanipulation zu wehren;
  • Sensibilisierung der Bürger*innenfür SLAPPs und ein sichereres und günstigeres Umfeld für den Journalismus;
  • Stärkung der demokratischen Teilhabe mit besonderem Augenmerk auf die Einbeziehung von jüngeren und älteren Menschen, Frauen, mobilen EU-Bürger*innen und Menschen mit Behinderungen sowie auf das Erreichen derjenigen Bürger*innen, die in ihrem Alltag nicht aktiv an der Bürger*innenbeteiligung teilnehmen.

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Erwartete Ergebnisse

Die Projekte sollten Menschen aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichem Hintergrund bei Aktivitäten zusammenbringen, die direkt mit der EU-Politik verbunden sind. Die Projekte sollten die Möglichkeit zur direkten Beteiligung am politischen Entscheidungsprozess bieten und so die Voraussetzungen für einen stärkeren Bottom-up-Ansatz und einen integrativeren politischen Entscheidungsprozess schaffen, der das bürger'innenschaftliche und demokratische Engagement fördert.

Von den Projekten wird erwartet, dass sie:

  • breit gefächerte Partnerschaften haben, wobei der zivilgesellschaftliche Sektor und die Zusammenarbeit mit öffentlichen Behörden, einschließlich lokaler oder regionaler Behörden, eine wichtige Rolle spielen
  • verschiedene Arten von Organisationen umfassen (d. h. gemeinnützige Organisationen, einschließlich Organisationen der Zivilgesellschaft, Bildungs-, Kultur- oder Forschungseinrichtungen, öffentliche lokale/regionale Behörden oder Universitäten)
  • eine europäische Dimension haben und auf transnationaler Ebene durchgeführt werden (was die Schaffung und den Betrieb von transnationalen Partnerschaften und Netzwerken beinhaltet).

Aktivitäten, die bestimmte politische Parteien oder missionarische Aktivitäten unterstützen, werden nicht gefördert, unabhängig von den Gründen für die Antragstellung oder den Zielen.

Von der Konzeption und Durchführung der Projekte wird erwartet, dass sie die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Nichtdiskriminierung einbeziehen. Dazu gehört eine geschlechtsspezifische Analyse, die die potenziell unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern und die Auswirkungen auf sie erfasst, sowie die Einbeziehung einer Gleichstellungsperspektive in die Konzeption der Aktivitäten. Zu diesem Zweck wird den Antragstellern empfohlen, bei der Durchführung ihrer Gender-Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf beide Geschlechter sollten vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz). Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten auf geschlechtsspezifische Weise konzipieren und durchführen. Dazu gehört insbesondere die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Das Gleiche gilt für die Konzeption und Durchführung von Monitoring- und Evaluierungsaktivitäten. Vorschläge, die die Geschlechterperspektive in alle ihre Aktivitäten einbeziehen, werden als qualitativ hochwertiger eingestuft.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Hauptantragsteller (d. h. "Koordinator") und mindestens einem Mitantragsteller, bei dem es sich nicht um eine verbundene Einrichtung oder einen assoziierten Partner handelt) aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • Der Hauptantragsteller (d. h. der "Koordinator") muss eine private Rechtsperson ohne Erwerbszweck oder eine öffentliche Universität sein.
  • Mitantragsteller müssen juristische Personen ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein
  • Sie müssen offiziell in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
  • Andere Bedingungen für die Förderfähigkeit:
    • Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden
    • Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 75 000 EUR betragen.
    • Es muss sich um ein transnationales Projekt handeln.
    • An dem Antrag müssen mindestens zwei Antragsteller (Hauptantragsteller und mindestens ein Mitantragsteller, bei dem es sich nicht um eine verbundene Einrichtung oder einen assoziierten Partner handelt) aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein.

weitere Förderkriterien

Besondere Fälle

Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).


Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.

Zusatzinformationen

Themen

Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 12 und 24 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Aufforderungsfrist eingereicht werden (siehe Zeitplan, Abschnitt 4).

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • KPI-Tool - enthält zusätzliche Projektdaten zum Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen, alle Abschnitte müssen ausgefüllt werden)
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • Lump-Sum Budget Calculator (Vorlage kann vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt und wieder hochgeladen werden)
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B, für neu gegründete Organisationen nicht erforderlich)
    • für alle teilnehmenden Organisationen, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführen:
      • private Organisationen: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeing Standards beschriebenen Bereiche abdeckt
      • Öffentliche Einrichtungen müssen in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung (GAP) eine ehrenwörtliche Erklärung über die Einhaltung der Kinderschutzanforderungen vorlegen (Vorlage wird von der EACEA für Projekte, die zur GAP eingeladen werden, bereitgestellt)

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.

Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.

Kontakt

European Education and Culture Executive Agency
Website

CERV Contact Points 2021-2027
Website

CERV Nationale Kontakstelle Österreich
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website

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