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Call-Eckdaten
Sicherung der strategischen digitalen 5G-Infrastrukturen und -Technologien
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03-SEC-5G-INFRASTRUCTURE
Termine
Öffnung
15.11.2022
Deadline
15.02.2023 17:00
Förderquote
50 %
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Projektbudget (maximaler Zuschuss): zwischen € 1.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, einschlägige Stellen in den Mitgliedstaaten, wie Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation oder Sicherheitsbehörden, bei der Umsetzung ihrer nationalen Cybersicherheitsstrategien und -vorschriften im Einklang mit der europäischen 5G-Cybersicherheitspolitik zu unterstützen. Ziel ist die Förderung des Wissens- und Kapazitätsaufbaus bei den zuständigen nationalen Behörden, z. B. durch den Austausch bewährter Verfahren, Mitarbeiterschulungen, die Einführung innovativer Bewertungsmethoden, die Unterstützung von Normungsmaßnahmen und die Beschaffung spezialisierter Dienstleistungen (z. B. Audits und technische Bewertungen).
Call-Ziele
- Unterstützung der 5G-Cybersicherheit, insbesondere als Beitrag zu den Zielen und Maßnahmen der Empfehlung und der "Toolbox" zur 5G-Cybersicherheit sowie zu Folgeinitiativen in diesem Zusammenhang.
- Erprobung und Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten für Sicherheits- und Interoperabilitätsaspekte offener, disaggregierter und interoperabler Technologielösungen, wie z. B. Open RAN-Lösungen. Diese Lösungen können neue Kooperationsmodelle erforschen und innovative Ansätze europäischer KMU, möglicherweise in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, einbeziehen und gleichzeitig die Ziele der 5G-Cybersicherheits-Toolbox unterstützen, einschließlich der Lieferantenvielfalt und der EU-Technologiekapazitäten.
Die nationalen Behörden können sich mit privaten Anbietern von Technologiediensten oder -ausrüstungen, insbesondere europäischen KMU, zusammenschließen, möglicherweise in Zusammenarbeit mit Netz- und Technologieanbietern, um Sicherheits- und Interoperabilitätsaspekte innovativer Lösungen zu erproben und zu entwickeln, z. B. offene, disaggregierte und interoperable Lösungen.
Die Projekte berücksichtigen die Tätigkeiten der nationalen Koordinierungszentren, die auf der Grundlage der Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes der nationalen Koordinierungszentren eingerichtet wurden, sowie gegebenenfalls andere Akteure. Projekte, an denen nationale Behörden aus mehreren EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, werden vorrangig behandelt.
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Erwartete Ergebnisse
- Vertrauenswürdige und sichere 5G-Dienste.
- Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und privaten Anbietern von Technologiediensten oder -ausrüstung, insbesondere innovativen europäischen KMU, in Zusammenarbeit mit Netz- und Technologieanbietern (z. B. Anbietern, Mobilfunknetzbetreibern und anderen Akteuren) bei der Erprobung, Prüfung und Integration von Sicherheits- und Interoperabilitätsaspekten interoperabler, offener und disaggregierter 5G-Lösungen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h.: EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeische Länder und Gebiete) oder EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein))
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
12 bis 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen (enthält die technische Beschreibung des Projektes);
obligatorische Anhänge und Nachweise:
- Erklärung zur Eigentumskontrolle
Seitenlimit (Teil B): 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03Call Document DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03(730kB)
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