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Call-Eckdaten
Erasmus+ Virtuelle Austausche in Subsahara-Afrika
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-VIRT-EXCH-SSA
Termine
Öffnung
05.12.2024
Deadline
29.04.2025 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 2.496.646,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Virtuelle Austauschprojekte bestehen aus Online-Aktivitäten, die den interkulturellen Dialog und die Entwicklung von Soft Skills fördern. Sie ermöglichen jedem Jugendlichen den Zugang zu hochwertiger internationaler und interkultureller Bildung ohne körperliche Mobilität. Während das virtuelle Debattieren oder Training die Vorteile der physischen Mobilität nicht vollständig ersetzt, sollten die Teilnehmer an virtuellen Austauschprogrammen einige der Vorteile internationaler Bildungserfahrungen nutzen. Digitale Plattformen stellen ein wertvolles Instrument dar, um die durch die COVID-19-Pandemie verursachten globalen Mobilitätseinschränkungen teilweise zu bewältigen. Auch der virtuelle Austausch trägt zur Verbreitung europäischer Werte bei. Darüber hinaus können virtuelle Austausche in einigen Fällen Ideen liefern und den Boden für zukünftige physische Austausche bereiten, die nicht im Rahmen dieser Aktion finanziert werden.
Call-Ziele
Virtuelle Austausche im Hochschul- und Jugendbereich finden in kleinen Gruppen statt und werden immer von einem/einer geschulten Moderator*in moderiert. Sie sollten leicht in Jugendprojekte (nicht formale Bildung) oder Hochschulkurse integriert werden können. Am virtuellen Austausch können Teilnehmende aus beiden Bereichen teilnehmen, auch wenn je nach Projekt nur Teilnehmende aus einem der beiden Bereiche oder aus beiden beteiligt sein können. An allen Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sind Organisationen und Teilnehmende sowohl aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern als auch aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den förderfähigen Regionen beteiligt.
Ziel der Aktion ist es:
- Förderung des interkulturellen Dialogs mit Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, und Erhöhung der Toleranz durch Online-Interaktionen zwischen Menschen, die auf digitalen, jugendfreundlichen Technologien aufbauen;
- Förderung verschiedener Arten des virtuellen Austauschs als Ergänzung zur physischen Mobilität im Rahmen von Erasmus+, damit mehr junge Menschen von interkulturellen und internationalen Erfahrungen profitieren können;
- Förderung des kritischen Denkens und der Medienkompetenz, insbesondere bei der Nutzung des Internets und sozialer Medien, um Diskriminierung, Indoktrination, Polarisierung und Radikalisierung entgegenzuwirken;
- Förderung der Entwicklung digitaler und sozialer Kompetenzen von Schülern, jungen Menschen und Jugendbetreuer*innen, einschließlich der Anwendung von Fremdsprachen und Teamarbeit, insbesondere zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit;
- Förderung des Bürger*innensinns und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung;
- Stärkung der jugendpolitischen Dimension in den Beziehungen der EU zu Drittländern.
Die virtuellen Austausche sollten in einem oder mehreren der folgenden Themenbereiche organisiert werden, die den Prioritäten des Programms Erasmus+ entsprechen:
- Eingliederung und Vielfalt;
- Digitale Transformation;
- Umwelt und Kampf gegen den Klimawandel;
- Teilnahme am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement.
Da es sich bei den virtuellen Austauschprogrammen um eine Bottom-up-Initiative handelt, können die teilnehmenden Organisationen die Themen, auf die sie sich konzentrieren wollen, frei wählen; die Vorschläge müssen jedoch die erwarteten Auswirkungen in Bezug auf eines oder mehrere der oben genannten Ziele nachweisen (siehe auch den Abschnitt "Erwartete Auswirkungen" weiter unten). Geschlechtsspezifische Aspekte sollten je nach Projektumfang und -thema bei Bedarf berücksichtigt werden (z. B. durch die Aufnahme von Aspekten der Geschlechtersensibilität in die Schulungsmaßnahmen). Besonderes Augenmerk muss auf die Einbeziehung sozial und wirtschaftlich schwacher Menschen und von Personen gelegt werden, die nicht in der Lage sind, sich um physische Mobilität zu bemühen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktivitäten und Ergebnisse der verschiedenen Projekte sollen eine positive Auswirkung in Bezug auf die Ziele der Aufforderung haben, die zwar je nach den Besonderheiten der Projekte variieren, aber eng mit der Lerndimension des virtuellen Austauschs verbunden sein sollten.
Jeder Projektvorschlag sollte Angaben zu dieser erwarteten Wirkung enthalten. Die Antragstellenden werden ermutigt, bei der Berichterstattung über die Auswirkungen der Projekte das Feedback der teilnehmenden Personen und Organisationen einzubeziehen, insbesondere in Bezug auf den Lernwert.
Erwartete Ergebnisse
Die Projekte werden auf der Grundlage von Arbeitsplänen finanziert, die Aktivitäten der Online-Zusammenarbeit beinhalten, darunter:
- Online-Diskussionen zwischen jungen Menschen von Jugendorganisationen aus verschiedenen Ländern als Teil von Jugendprojekten. Sie könnten Rollenspielsimulationen beinhalten;
- Schulungen für Jugendbetreuer*innen, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kolleg*innen aus anderen Ländern entwickeln möchten;
- Erleichterte Online-Diskussionen zwischen Studierenden von Hochschuleinrichtungen in verschiedenen Ländern im Rahmen von Hochschulabschlüssen;
- Schulungen für Universitätsprofessor*innen/-personal, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kolleg*innen aus anderen Ländern entwickeln möchten;
- Interaktive offene Online-Kurse, die herkömmliche Kursmaterialien wie gefilmte Vorlesungen, Lesestoff und Problemstellungen enthalten (wie die bekannten MOOCs, Massive Open Online Courses, aber mit Schwerpunkt auf interaktiven Benutzerforen in kleinen Gruppen, um die Interaktion zwischen Studierenden, Professor*innen, Lehrkräften, jungen Menschen und Jugendarbeiter*innen zu fördern).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 4 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Mindestens 4 unabhängige Einrichtungen (keine angegliederten Einrichtungen) aus 4 verschiedenen förderfähigen Ländern;
- Mindestens 2 Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus 2 EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und 2 Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus 2 förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind und derselben förderfähigen Region angehören;
- Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an demselben Projekt teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig;
- Die Anzahl der mit dem Programm assoziierten Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Für die Zusammensetzung des Konsortiums zählen nur die Begünstigten (nicht die assoziierten Einrichtungen). Assoziierte Partner zählen nicht für die Zusammensetzung des Konsortiums.
Bei den Antragstellern (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen) muss es sich um juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) handeln, die unter die folgenden Kategorien fallen können:
- Einrichtungen, die im Bereich der Hochschulbildung oder der Jugend (nichtformale Bildung) tätig sind,
- Jugendorganisationen,
- Hochschuleinrichtungen, Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen sowie rechtlich anerkannte nationale oder internationale Organisationen von Rektoren, Lehrkräften oder Studierenden.
Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- Einem EU-Mitgliedstaat,
- einem mit dem Programm assoziierten Drittland, oder
- einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3 und 9.
Bei der koordinierenden Organisation muss es sich um eine Jugendorganisation oder eine Hochschuleinrichtung handeln, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland hat. Die koordinierende Organisation bewirbt sich im Namen aller teilnehmenden Organisationen, die an dem Projekt beteiligt sind. Es darf sich nicht um eine angeschlossene Einrichtung handeln.
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nicht als Koordinatoren auftreten.
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, beispielsweise als assoziierte Partner. Ausnahme: Organisationen aus Belarus und Russland können nicht als assoziierte Partner an dieser Aktion teilnehmen.
Die Aktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden.
weitere Förderkriterien
Diese Aktion wird nach einem Pauschalfinanzierungsmodell durchgeführt. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt.
Der maximale EU-Zuschuss pro Projekt beträgt 500 000 EUR. Die Begünstigten können höchstens 200 EUR pro Teilnehmer*in am virtuellen Austausch (d. h. junger Teilnehmer*in oder Betreuer*in) erhalten. So müssen beispielsweise Begünstigte, die den Höchstbetrag von 500 000 EUR erhalten, mindestens 2 500 Teilnehmer*innen in den virtuellen Austausch einbeziehen. Der gewährte Zuschuss kann niedriger sein als der beantragte Betrag.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig.
Kosten für Finanzaudits sind nicht zulässig.
Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind zulässig. Sie werden in Form von Stückkosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Stückkosten für Freiwillige gewährt.
Region 9 Afrika südlich der Sahara:
Angola, Benin, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, Cabo Verde, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Komoren, Kongo, Kongo - Demokratische Republik, Côte d'Ivoire, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Äthiopien, Eswatini, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Sao Tome und Principe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Somalia, Südafrika, Südsudan, Sudan, Tansania, Togo, Uganda, Sambia, Simbabwe.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
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