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Call-Eckdaten
Kapazitätsaufbau im Bereich Sport
Förderprogramm
Erasmus+ - Sport Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-SPORT-2025-CB
Termine
Öffnung
10.12.2024
Deadline
05.03.2025 17:00
Budget des Calls
€ 2.170.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 100.000,00 und € 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich des Sports in Programm- und Drittländern tätig sind, die nicht mit dem Programm assoziiert sind. Sie zielen darauf ab, sportliche Aktivitäten und Maßnahmen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, als Mittel zur Förderung von Werten sowie als pädagogisches Instrument zur Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung des Einzelnen und zum Aufbau von Gemeinschaften mit stärkerem Zusammenhalt zu unterstützen.
Call-Ziele
Die Aktion hat folgende Ziele:
- Ausbau der Kapazitäten von Breitensportorganisationen;
- Förderung der Ausübung von Sport und körperlicher Betätigung in Drittländern, die nicht an dem Programm beteiligt sind;
- Förderung der sozialen Eingliederung durch Sport;
- Förderung positiver Werte durch den Sport (z. B. Fairplay, Toleranz, Teamgeist);
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt durch gemeinsame Initiativen.
Die Vorschläge sollten sich auf bestimmte Themenbereiche konzentrieren, die in der Planungsphase festgelegt werden. Beispiele für besonders relevante Bereiche sind:
- Förderung gemeinsamer Werte, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter durch den Sport;
- Entwicklung von Fähigkeiten (durch Sport), die zur Verbesserung der sozialen Einbindung benachteiligter Gruppen erforderlich sind (z. B. Unabhängigkeit, Führungsqualitäten usw.).
- Integration von Migrant*innen;
- Versöhnung nach Konflikten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die bewilligten Projekte sollten ihre erwartete Wirkung nachweisen durch:
- Erhöhung der Beteiligung und der Kapazitäten von Breitensportorganisationen;
- Erhöhung der Beteiligung von Frauen an sportlichen und körperlichen Aktivitäten;
- Verbesserung der sozialen Einbindung von benachteiligten Gruppen;
- Verbesserung der Fähigkeit des Sportsektors zur transnationalen Arbeit unter Berücksichtigung von Inklusivität, Solidarität und Nachhaltigkeit;
- Förderung des transnationalen Lernens und der transnationalen Zusammenarbeit zwischen Sportlern und Entscheidungsträgern, insbesondere in den förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, und Leistung eines Beitrags dazu;
- Verbreitung ihrer Ergebnisse auf wirksame und attraktive Weise unter Sportlern, die in Sportorganisationen tätig sind.
Erwartete Ergebnisse
Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. sie müssen einem oder mehreren der oben genannten Themenbereiche entsprechen und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum detailliert beschrieben werden. Schließlich müssen sich die Projektaktivitäten im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion auf den Aufbau und die Stärkung der Kapazitäten von Sportorganisationen konzentrieren, und zwar hauptsächlich in den nicht mit dem Programm assoziierten Ländern der Region 1 oder der Region 2.
Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, z. B:
- Aufbau und Entwicklung von Netzen zwischen Organisationen/Ländern/Regionen;
- Entwicklung und Umsetzung des Austauschs von bewährten Verfahren/Ideen;
- Durchführung gemeinsamer Sportaktivitäten und pädagogischer Begleitveranstaltungen;
- Einführung, Erprobung, Austausch und Umsetzung neuer Formen nicht-formaler Lernmethoden, -werkzeuge, -praktiken und -materialien durch praktische Ausbildung und Mobilität von Sportpersonal;
- Sensibilisierung für Fragen der Diskriminierung von benachteiligten Gruppen im Sport;
- Unterstützung des Aufbaus einer engagierten und aktiven Zivilgesellschaft.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Projekte zum Kapazitätsaufbau sind länderübergreifend und umfassen mindestens 4 Organisationen aus mindestens 3 Ländern:
- Mindestens 1 und höchstens 2 Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Wenn 2 Organisationen beteiligt sind, dürfen sie nicht aus demselben EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen.
- Mindestens 2 Organisationen aus mindestens einem förderfähigen Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist, aus Region 1 (westlicher Balkan) oder Region 2 (östliche Nachbarschaft). Organisationen aus Region 1 und Region 2 können nicht an demselben Vorschlag teilnehmen (d. h. Partnerschaften, die die Regionen 1 und 2 umfassen, sind nicht förderfähig).
- Die Anzahl der mit dem Programm assoziierten Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind. Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner werden bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht berücksichtigt.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- im Bereich des Sports tätig sein
- in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Region 1 (Westlicher Balkan) oder der Region 2 (Östliche Nachbarschaft) ansässig sein
Der Koordinator des Konsortiums muss eine nicht gewinnorientierte Organisation sein. Solche Organisationen können z.B. sein:
- eine öffentliche Einrichtung, die für den Sport auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene zuständig ist;
- eine Sportorganisation auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder internationaler Ebene;
- ein Nationales Olympisches Komitee oder ein nationaler Sportverband;
- eine Organisation, die die Bewegung "Sport für alle" vertritt;
- eine Organisation, die auf dem Gebiet der Bewegungsförderung tätig ist;
- eine Organisation, die den Sektor der aktiven Freizeitgestaltung vertritt.
weitere Förderkriterien
Die Aktivität muss in den Ländern der an der Aktivität beteiligten Organisationen stattfinden, außer in hinreichend begründeten Fällen, die mit den Zielen der Aktion zusammenhängen.
Darüber hinaus:
- Die Aktivitäten können auch am Sitz eines Organs der Europäischen Union stattfinden, selbst wenn an dem Projekt keine Organisationen aus dem Land, das das Organ beherbergt, beteiligt sind.
- Aktivitäten, die den Austausch und die Bekanntmachung von Ergebnissen beinhalten, können auch auf einschlägigen thematischen transnationalen Veranstaltungen/Konferenzen in EU-Mitgliedstaaten oder in mit dem Programm assoziierten Drittländern oder in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern stattfinden.
Diese Aktion folgt einem Pauschalfinanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Aktion festgelegt. Die Bewilligungsbehörde legt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, der Bewertungsergebnisse, der Finanzierungssätze und des in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Höchstbetrags fest.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
Kontakt
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