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Call-Eckdaten
Unterstützung für die Regulierung der Finanzdienstleistungen in Montenegro
Förderprogramm
Instrument zur Heranführungshilfe
Call Nummer
EuropeAid/183044/DD/ACT/ME
Termine
Öffnung
25.11.2024
Deadline
03.02.2025 11:00
Budget des Calls
€ 1.800.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.800.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel besteht darin, durch die Stärkung der Effizienz, der Rechenschaftspflicht und der Sicherheit des Finanzsektors in Montenegro zur finanziellen und wirtschaftlichen Stabilität beizutragen.
Call-Ziele
Das spezifische Ziel ist die weitere Durchsetzung der an den EU-Besitzstand angeglichenen Rechtsvorschriften, der Aufsichtspraktiken und -standards sowie die Stärkung der institutionellen, regulatorischen und administrativen Kapazitäten der Zentralbank von Montenegro und der Versicherungsaufsichtsbehörde (im Folgenden: ISA).
Erwartete Ergebnisse
Diese Aktion besteht aus zwei Komponenten:
KOMPONENT 1 - Weitere Angleichung des regulatorischen und operativen Rahmens für Finanzdienstleistungen an den EU-Besitzstand und Stärkung der Verwaltungskapazitäten der VBM
- Ergebnis 1.1 - Weitere Angleichung des regulatorischen und operationellen Rahmens für Finanzdienstleistungen an den Besitzstand der Union
- Ergebnis 1.1.1: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kreditinstitute
- Ergebnis 1.1.2: Erstellung von Berichten und Daten zur Kapitaladäquanz in Übereinstimmung mit den Leitlinien des Ausschusses der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (CEBS)
- Ergebnis 1.1.3: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Auflösung von Kreditinstituten
- Ergebnis 1.1.4: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zahlungssystem, das an die EU-Vorschriften angepasst wird
- Ergebnis 1.1.5: Weitere Angleichung des regulatorischen und operativen Rahmens Montenegros im Bereich der Finanzberichterstattung und -kontrolle an die ESZB-Standards
- Ergebnis 1.2. - Weitere Stärkung der Verwaltungskapazitäten des CBM
- Ergebnis 1.2.1: Stärkung der Verwaltungskapazitäten im Bereich der Abwicklung von Kreditinstituten (mindestens 4 CBM-Mitarbeiter*innen werden durch zwei Studienbesuche bei Abwicklungsbehörden in EU-Mitgliedstaaten geschult)
- Ergebnis 1.2.2: Stärkung der Verwaltungskapazität im Bereich der Zahlungssysteme (durch mindestens 2 durchgeführte Schulungen)
- Ergebnis 1.2.3: Mindestens 10 CBM-Mitarbeiter werden für das Modell für Stresstests von Banken geschult
- Ergebnis 1.2.4: Weiterentwicklung der makroökonomischen Modellierung durch mindestens 3 durchgeführte Schulungen
- Ergebnis 1.2.5: Unterstützung der Umsetzung von Best Practices im Bereich der Anti-Geldwäsche-Richtlinie und der Verbraucherschutzbestimmungen durch mindestens 4 Schulungen
- Ergebnis 1.2.6: Durchführung von mindestens 1 Schulung und 1 Studienbesuch zur Umsetzung der EZB-Leitlinien zur Rechnungslegung und Berichterstattung an das ESZB/Eurosystem
- Ergebnis 1.2.7: Mindestens 2 Schulungen und 1 Studienbesuch zur Umsetzung der Verfahren und Praktiken der EU-Aufsichtsbehörden in Bezug auf die Überwachung der Berechnung von Wertminderungen durch die Banken (IFRS 9) sowie der Überwachung der Modellierung von Kreditinstituten (ICAAP, Sanierungspläne)
- Ergebnis 1.2.8: Mindestens 2 Experteneinsätze zur Weiterentwicklung der Statistiken der Finanzierungsrechnung
KOMPONENT 2 - Stärkung der Kapazitäten der Aufsichtsbehörde und des regulatorischen und operativen Rahmens für das Versicherungswesen in weiterer Angleichung an den Besitzstand der Union im Versicherungsbereich
Die Twinning-Unterstützung im Rahmen von Komponente 2 zielt auf die weitere Stärkung der Kapazitäten der Versicherungsaufsichtsbehörde Montenegros und die weitere Angleichung des regulatorischen und operativen Rahmens für Versicherungen an den EU-Besitzstand (Solvabilität II und IFRS-Standards) in folgenden Bereichen ab: risikobasierte Beaufsichtigung außerhalb des Unternehmens mit Schwerpunkt auf aufsichtsrechtlichen Marktprüfungen mit quantitativer Analyse von Indikatoren und aufsichtsrechtlicher Risikobewertung für Versicherungsunternehmen, Frühwarnsystem, Stresstest für den Versicherungsmarkt und Umsetzung der internationalen Rechnungslegungsstandards. In Anbetracht des erheblich gewachsenen Umfangs und der Komplexität des sich ständig weiterentwickelnden Regulierungsrahmens im Versicherungssektor - Solvabilität II - ist der weitere Aufbau von Kapazitäten in der Versicherungsaufsichtsbehörde eine unabdingbare Voraussetzung für Fortschritte bei der vollständigen und wirksamen Angleichung an die EU-Vorschriften, die technischen Standards, Leitlinien und Regeln der EIOPA sowie an bewährte Verfahren in den EU-Mitgliedstaaten.
- Ergebnis 2.1: Stärkung der Kapazitäten des regulatorischen und operativen Rahmens der ISA und Montenegros im Hinblick auf die Angleichung an den Besitzstand, die Leitlinien und die Praxis der Union sowie an die internationalen Rechnungslegungsstandards im Bereich der regelmäßigen Überprüfungen des Versicherungsmarktes außerhalb des Unternehmens mit Schwerpunkt auf aufsichtsrechtlichen Instrumenten und regelmäßigen quantitativen horizontalen Analysen der wichtigsten Indikatoren für Versicherungsunternehmen, die sich auf einzelne Versicherer und den Versicherungssektor auswirken können
- Ergebnis 2.1.1: Ausarbeitung eines Handbuchs mit detaillierten und relevanten Methoden und Indikatoren für die regelmäßige quantitative Analyse des Versicherungsmarktes und Ausarbeitung ergänzender Änderungen der Vorlagen für die regelmäßige Berichterstattung zu Aufsichtszwecken
- Ergebnis 2.1.2: Stärkung der Verwaltungskapazitäten der ISA im Bereich der regelmäßigen orizontalen quantitativen Analysen der Schlüsselindikatoren für Versicherungsunternehmen durch mindestens drei Schulungen und zwei durchgeführte Studienbesuche
- Ergebnis 2.2: Stärkung der Kapazitäten der ISA und des aufsichtsrechtlichen und operativen Rahmens Montenegros, der mit dem Besitzstand, den Standards und der Praxis der Union im Bereich der aufsichtlichen Risikobewertung und der Marktstresstests im Rahmen der risikobasierten Beaufsichtigung außer Haus in Einklang gebracht wurde
- Ergebnis 2.2.1: Erstellung eines Handbuchs für die aufsichtliche Risikobewertung mit einer Methodik für die Identifizierung und Bewertung der aktuellen und zukünftigen Risiken, die für die Versicherer auf dem montenegrinischen Markt relevant sind, sowie Erstellung von Stresstest-Leitlinien und ergänzenden Änderungen an den Meldevorlagen für Aufsichtszwecke
- Ergebnis 2.2.2: Stärkung der Verwaltungskapazitäten der ISA im Bereich der aufsichtlichen Risikobewertung und der Marktstresstests im Rahmen der Aufsicht außerhalb des Unternehmens durch mindestens drei Schulungen und zwei durchgeführte Studienbesuche
- Ergebnis 2.3: Stärkung der Kapazitäten der ISA und Angleichung des regulatorischen und operativen Rahmens Montenegros im Bereich des Frühwarnsystems für den Versicherungsmarkt an den Besitzstand, die Standards und die Praxis der Union
- Ergebnis 2.3.1: Erstellung eines Handbuchs mit den wichtigsten Prognosetechniken, allgemeinen Kriterien, Methoden und Instrumenten für das Frühwarnsystem für den montenegrinischen Versicherungsmarkt und Ausarbeitung von ergänzenden Änderungen an den Meldevorlagen für Aufsichtszwecke
- Ergebnis 2.3.2: Stärkung der Verwaltungskapazitäten der ISA im Bereich der Umsetzung der Indikatoren und der Methodik für das Frühwarnsystem durch mindestens drei Schulungen und zwei Studienbesuche
- Ergebnis 2.4: Stärkung der Kapazitäten der ISA und des regulatorischen und operativen Rahmens Montenegros im Bereich der Finanzberichterstattung im Einklang mit den International Financial Reporting Standards 9 und 17 und der Aufsichtspraxis in den EU-Mitgliedstaaten
- Ergebnis 2.4.1: Erstellung eines Maßnahmenplans für die Umstellung auf die Rechnungslegung nach IFRS 9 und IFRS 17 und Ausarbeitung von Änderungen des derzeit in Montenegro geltenden regulatorischen und unterregulatorischen Rahmens, die vollständig an IFRS 9 und IFRS 17 angepasst sind
- Ergebnis 2.4.2: Stärkung der Verwaltungskapazitäten der ISA im Bereich der Finanzberichterstattung im Einklang mit den International Financial Reporting Standards 9 und 17 und der Aufsichtspraxis in den EU-Mitgliedstaaten durch mindestens drei Schulungen und zwei Studienbesuche
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Montenegro (Црна Гора)
förderfähige Einrichtungen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Nur öffentliche Verwaltungen und ermächtigte Einrichtungen gemäß dem Twinning-Handbuch eines Mitgliedstaats der Europäischen Union können sich über die nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewerben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Twinning-Vorschläge müssen von der federführenden Verwaltung des Mitgliedstaats bei den nationalen Twinning-Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten eingereicht werden, wobei die Anweisungen des Twinning-Handbuchs strikt einzuhalten sind (einschließlich der Verwendung der Vorlage).
Die Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten können dem Auftraggeber innerhalb der Antragsfrist nur einen Twinning-Vorschlag pro Mitgliedstaat vorlegen.
Call-Dokumente
EuropeAid/183044/DD/ACT/ME Twinning FicheEuropeAid/183044/DD/ACT/ME Twinning Fiche(1439kB)
Kontakt
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