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Call-Eckdaten
Grenzüberschreitende Projekte im Bereich erneuerbare Energien - Studien
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Energie
Call Nummer
CEF-E-2022-CBRENEW-STUDIES
Termine
Öffnung
08.11.2022
Deadline
23.02.2023 17:00
Förderquote
50 %
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Auf der Grundlage von Artikel 7 und Anhang Teil IV der CEF-Verordnung sollen CB-Energieprojekte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Planung, Entwicklung und kosteneffizienten Nutzung erneuerbarer Energiequellen fördern und ihre Integration durch Energiespeicher erleichtern, um einen Beitrag zur langfristigen Dekarbonisierungsstrategie der Union zu leisten, den Energiebinnenmarkt zu vollenden und die Versorgungssicherheit zu erhöhen.
Call-Ziele
Die Themen dieser Aufforderung zielen darauf ab, die Durchführung von CB-RES-Projekten zu ermöglichen, die einen erheblichen sozioökonomischen Nutzen haben, und zwar im Rahmen des Sektors der erneuerbaren Energien und insbesondere zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien. Die finanzielle Unterstützung im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll vor allem dazu beitragen, CB-RES-Projekte zu fördern, die auf dem Markt keine angemessene Finanzierung erhalten, und soll einen größtmöglichen Mehrwert für die Akzeptanz von Investitionen in erneuerbare Energien schaffen.
Ziel der Studien und Arbeiten ist es, die Durchführung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien zu unterstützen und einen Beitrag dazu zu leisten.
Es wird davon ausgegangen, dass der EU-Mehrwert einer Maßnahme im Zusammenhang mit einem CB-RES-Projekt durch den CB-RES-Status selbst nachgewiesen wird.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Dieses Thema bezieht sich auf Projekte für Studien, die zur Umsetzung eines grenzüberschreitenden EE-Projekts beitragen. Studien (CEF-Verordnung, Artikel 2) im Sinne der CEF-Energy umfassen Aktivitäten, die zur Vorbereitung der Durchführung von grenzüberschreitenden EE-Projekten erforderlich sind, wie z.B. Vorbereitungs-, Kartierungs-, Durchführbarkeits-, Evaluierungs-, Test- und Validierungsstudien, auch in Form von Software, und jede andere technische Unterstützungsmaßnahme, einschließlich vorheriger Maßnahmen zur Definition und Entwicklung eines grenzüberschreitenden EE-Projekts und zur Entscheidung über seine Finanzierung, wie z.B. die Erkundung der betreffenden Standorte und die Vorbereitung des Finanzierungspakets. Eine Studie könnte eine eingehende Untersuchung und Erkundung der Risikofaktoren eines Projekts umfassen, z. B. in Bezug auf Sicherheit, technische, ökologische, regulatorische, wirtschaftliche oder rechtliche Aspekte, um zu entscheiden, ob und wie das Projekt durchgeführt werden sollte.
Eine Studie könnte auch dazu dienen, die operationellen Aspekte einer Zusammenarbeit detailliert darzulegen, wie z. B. die genaue rechtliche Ausgestaltung der Finanzierungsvereinbarung, z. B. die grenzüberschreitende Ausschreibung oder die rechtliche Ausgestaltung des Kooperationsprojekts. Bei ausgereifteren Projekten kann eine Studie darauf abzielen, das Projekt durch die Entwicklungsphase bis zur endgültigen Investitionsentscheidung (FID) zu bringen, und sie kann Studien zum Front-End-Engineering und Design (FEED), technische Designstudien, geophysikalische Untersuchungen, Untersuchungen des Meeresbodens, Aufgaben im Zusammenhang mit der Raumplanung, Umweltbewertungen und gegebenenfalls vergleichbare Studien umfassen. Die Aktivitäten können auch die Einbeziehung von Interessengruppen und die Auftragsvergabe für die Bauphase umfassen.
Bitte beachten Sie, dass nur die Projekte, die für die CB RES-Liste ausgewählt wurden, für eine Unterstützung durch EU-Finanzhilfen in Form von Zuschüssen im Rahmen dieser Aufforderung in Frage kommen.
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Erwartete Ergebnisse
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, Projekte zu finanzieren, die zu den Zielen des Europäischen Green Deals, dem Pariser Abkommen, den Klima- und Energiezielen für 2030 und den EU-Zielen für Klimaneutralität im Einklang mit den Erwägungsgründen 5 und 30 der CEF-Verordnung und im Einklang mit dem mehrjährigen Arbeitsprogramm beitragen.
Es wird erwartet, dass die finanzielle Unterstützung zur Entwicklung und Umsetzung von grenzüberschreitenden EE-Projekten beiträgt, die zur kosteneffizienten Erreichung des Ziels für erneuerbare Energien bis 2030 in der EU (gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2018/2001/EG) und zur strategischen Einführung von Technologien für erneuerbare Energien führen. Grenzüberschreitende EE-Projekte sind ein integraler Bestandteil des Rahmens für die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien und erleichtern die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Energiebereich (gemäß Artikel 3 der CEF-Verordnung).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- mit CEF assoziierte Drittländer (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
bis zum 31.12.2028
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
- obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
- Liste der früheren Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Unterstützungsschreiben)
- Dossier zur Einhaltung der Umweltvorschriften
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CEF-E-2022-CBRENEWCall Document CEF-E-2022-CBRENEW(543kB)
Kontakt
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