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Call-Eckdaten
Zentren für berufliche Spitzenleistungen
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-PEX-COVE
Termine
Öffnung
05.12.2024
Deadline
11.06.2025 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 60.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Umsetzung von Ansätzen zur beruflichen Exzellenz ist ein wichtiger Bestandteil der gesamten politischen Agenda der EU für Kompetenzen und für die berufliche Bildung. Die Europäische Kompetenzagenda, der Europäische Bildungsraum, die Empfehlung des Rates zur beruflichen Bildung 2020 sowie die Osnabrücker Erklärung enthalten alle sehr deutliche Verweise auf berufliche Exzellenz als treibende Kraft für Reformen im Berufsbildungssektor.
Call-Ziele
Die Initiative für berufliche Exzellenzzentren (CoVE) zielt darauf ab, auf diese politische Priorität zu reagieren, indem sie Reformen im Berufsbildungssektor unterstützt und hochwertige Qualifikationen und Kompetenzen sicherstellt, die zu hochwertiger Beschäftigung und langfristigen Karrierechancen führen und den Anforderungen einer innovativen, integrativen und nachhaltigen Wirtschaft entsprechen. Die CoVE-Initiative unterstützt auch die Umsetzung des Europäischen Green Deals, der Mitteilung über die Anziehung von Kompetenzen und Talenten und der neuen Industrie- und KMU-Strategien, da Kompetenzen der Schlüssel zu deren Erfolg sind, sowie die 2023 angenommene Mitteilung über die Mobilität von Kompetenzen und Talenten, den Aktionsplan zum Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel und die Empfehlung des Rates "Europa in Bewegung".
CoVEs arbeiten in einem bestimmten lokalen Kontext und schaffen Qualifikationsökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Eingliederung, während sie mit CoVEs in anderen Ländern über internationale Kooperationsnetze zusammenarbeiten. Sie schaffen einen Bottom-up-Ansatz für berufliche Spitzenleistungen, der ein breites Spektrum lokaler Stakeholder einbezieht und es den Berufsbildungseinrichtungen ermöglicht, das Qualifikationsangebot rasch an die sich verändernden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse anzupassen.
Sie bieten Möglichkeiten für die Erstausbildung junger Menschen sowie für die kontinuierliche Weiterqualifizierung und Umschulung von Erwachsenen durch ein flexibles und zeitnahes Ausbildungsangebot, das den Anforderungen eines dynamischen Arbeitsmarktes entspricht, auch im Kontext des grünen und digitalen Wandels. Sie wirken als Katalysatoren für die lokale Unternehmensentwicklung und Innovation, indem sie eng mit Unternehmen (insbesondere KMU) an Projekten der angewandten Forschung zusammenarbeiten, Wissens- und Innovationszentren schaffen und unternehmerische Initiativen ihrer Lernenden unterstützen.
Die Netze zielen auf eine Aufwärtskonvergenz der Berufsbildungsexzellenz ab. Sie sind offen für die Beteiligung von Ländern mit gut entwickelten beruflichen Exzellenzsystemen sowie von Ländern, die dabei sind, ähnliche Ansätze zu entwickeln, um das volle Potenzial von Berufsbildungseinrichtungen zu erkunden, eine proaktive Rolle bei der Unterstützung von Wachstum und Innovation zu spielen.
Diese Initiative führt eine europäische Dimension in die berufliche Exzellenz ein, indem sie die Umsetzung der EU-Berufsbildungspolitik und der mit den Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und Berufsbildungsanbietern vereinbarten Maßnahmen unterstützt.
Das hier vorgeschlagene Konzept der beruflichen Exzellenz zeichnet sich durch einen ganzheitlichen, auf den Lernenden ausgerichteten Ansatz aus, bei dem die berufliche Bildung:
- ein integrierter Bestandteil von Qualifikationsökosystemen ist, der zu regionaler Entwicklung, Innovation, intelligenter Spezialisierung und Clusterstrategien sowie zu spezifischen Wertschöpfungsketten und industriellen Ökosystemen beiträgt;
- ist Teil von Wissensdreiecken und arbeitet eng mit anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wissenschaft und der Wirtschaft zusammen;
- ermöglicht es den Lernenden, sowohl berufliche (arbeitsplatzspezifische) als auch Schlüsselkompetenzen durch ein qualitativ hochwertiges Angebot zu erwerben, das durch Qualitätssicherung gestützt wird;
- baut innovative Formen von Partnerschaften mit der Arbeitswelt auf und wird durch die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung des Lehr- und Ausbildungspersonals, innovative pädagogische Konzepte, die Mobilität der Lernenden und des Personals sowie Strategien zur Internationalisierung der Berufsbildung unterstützt.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die schrittweise Einrichtung und Entwicklung europäischer Netze beruflicher Exzellenzzentren die Reaktionsfähigkeit der Berufsbildungssysteme bei der Anpassung des Qualifikationsangebots an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Erfordernisse verbessern und sicherstellen wird, dass die Berufsbildung bei der Bereitstellung von Lösungen für die Herausforderungen des sich rasch wandelnden Qualifikationsbedarfs in vorderster Reihe steht.
Als wesentlicher Bestandteil des "Wissensdreiecks" - die Projekte sollten die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bildung und Forschung fördern - und durch ihre grundlegende Rolle bei der Bereitstellung von Qualifikationen zur Unterstützung von Innovation und intelligenter Spezialisierung sollen die beruflichen Exzellenzzentren für hochwertige Qualifikationen und Kompetenzen sorgen, die zu einer hochwertigen Beschäftigung und langfristigen Karrieremöglichkeiten führen, die den Anforderungen einer innovativen, integrativen und nachhaltigen Wirtschaft entsprechen.
Durch die weite Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene und die Entwicklung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Einführung der Projektergebnisse unter Berücksichtigung nationaler und regionaler Entwicklungs- und intelligenter Spezialisierungsstrategien sollen die einzelnen Projekte relevante Stakeholder innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Organisationen einbinden und eine dauerhafte Wirkung nach der Projektlaufzeit gewährleisten.
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Erwartete Ergebnisse
Diese Aktion unterstützt den schrittweisen Auf- und Ausbau internationaler Kooperationsnetze von Zentren für berufliche Spitzenleistungen. Mit den Zentren für berufliche Spitzenleistungen sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Sicherstellung hochwertiger Qualifikationen durch flexible und auf die Lernenden ausgerichtete Berufsbildungsangebote, die zu hochwertigen Arbeitsplätzen und langfristigen Karrierechancen führen und rasch auf die Anforderungen einer innovativen, integrativen und nachhaltigen Wirtschaft sowie auf gesellschaftliche Bedürfnisse reagieren;
- Unterstützung und Förderung der lokalen und regionalen Entwicklung, der Innovation und der sozialen Eingliederung im Kontext des grünen und digitalen Wandels;
- Beitrag zu einer stärkeren Konvergenz in Bezug auf die Exzellenz der Berufsbildung, um die Qualität der Berufsbildung auf Systemebene in immer mehr Ländern zu verbessern;
- Sicherstellung, dass der Output und die Ergebnisse über die Projektpartnerorganisationen und den Projektzeitraum hinaus genutzt werden und Auswirkungen haben.
Die Zentren für berufliche Spitzenleistungen arbeiten auf zwei Ebenen:
- Auf nationaler Ebene, indem sie ein breites Spektrum lokaler Stakeholder einbeziehen und Qualifikationsökosysteme für lokale Innovation, regionale Entwicklung und soziale Eingliederung schaffen, während sie mit CoVEs in anderen Ländern über internationale Kooperationsnetzwerke zusammenarbeiten.
- Auf internationaler Ebene, indem CoVEs zusammengebracht werden, die ein gemeinsames Interesse haben an:
- spezifische Sektoren oder industrielle Ökosysteme;
- innovative Ansätze zur Bewältigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, nachhaltige Entwicklungsziele, Integration von Migranten und benachteiligten Gruppen, Höherqualifizierung von Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau usw.); oder
- innovative Ansätze zur Steigerung der Reichweite, Qualität und Wirksamkeit bestehender CoVEs.
Die Netzwerke werden bestehende CoVEs zusammenführen oder das Modell der beruflichen Exzellenz weiterentwickeln, indem sie Partner aus verschiedenen Ländern zusammenbringen, die beabsichtigen, berufliche Exzellenz in ihrem lokalen Kontext durch internationale Zusammenarbeit zu entwickeln. Sie könnten z. B. zur Umsetzungsphase der Initiative Neues Europäisches Bauhaus beitragen, indem sie mit den Gemeinden zusammenarbeiten, die an den durch die Initiative geförderten lokalen Veränderungen beteiligt sind.
CoVEs erreichen ihre Ziele, indem sie eine Reihe lokaler/regionaler Partner*innen zusammenbringen und eng mit ihnen zusammenarbeiten, z. B. Anbieter von beruflicher Aus- und Weiterbildung, Hochschuleinrichtungen einschließlich Fachhochschulen und Polytechnischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsparks, Innovationsagenturen, Unternehmen, andere Arbeitgeber, Kammern und ihre Verbände, Sozialpartner, Sozialunternehmen, sektorale Kompetenzräte, Berufs-/Sektorenverbände, nationale und regionale Behörden und Entwicklungsagenturen, Arbeitsverwaltungen, Qualifikationsbehörden, Organisationen für soziale Eingliederung und Wiedereingliederung usw.
Mit dieser Aufforderung werden daher Projekte unterstützt, die lokale oder regionale Partner aus verschiedenen Ländern zusammenbringen, die eine Reihe von Aktivitäten in drei Bereichen entwickeln: 1) Lehren und Lernen, 2) Zusammenarbeit und Partnerschaften und 3) Governance und Finanzierung.
CoVEs müssen EU-weite Instrumente und Werkzeuge anwenden, wann immer dies relevant ist.
Sie müssen einen langfristigen Aktionsplan für die schrittweise Umsetzung der Projektergebnisse nach Abschluss des Projekts enthalten. Dieser Plan muss auf nachhaltigen Partnerschaften zwischen Bildungs- und Berufsbildungsanbietern und wichtigen Arbeitsmarktakteuren auf der entsprechenden Ebene beruhen. Er sollte die Festlegung geeigneter Governance-Strukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit umfassen.
Während die Erasmus+ CoVE-Initiative eine europäische Dimension der Berufsbildungsexzellenz fördert, hat die EU-Politik zur Berufsbildungsexzellenz auch eine internationale Dimension, die von der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) unterstützt wird. Die ETF hat ein Selbstbewertungsinstrument (ISATCOVE) und ein Konzept für ein Exzellenzlabel entwickelt und bietet Organisationen, die an beruflicher Exzellenz interessiert sind, Unterstützungsdienste an.
Die Liste der bereits geförderten CoVEs finden Sie im EU Funding & Tenders Portal. Factsheets zu den geförderten Projekten finden Sie auch auf der Website der GD Beschäftigung, Soziales und Integration.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen).
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland;)
- im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sein.
Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder der Arbeitswelt tätige Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 bis 3 können ebenfalls teilnehmen - als Begünstigte oder angeschlossene Einrichtung - jedoch nicht als Koordinator. Organisationen aus anderen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen.
Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) können nicht an dieser Aktion teilnehmen.
Teilnehmende Organisationen können z. B. sein (nicht erschöpfende Liste):
- Berufsbildungsanbieter
- Organisationen, die Berufsbildungsanbieter vertreten
- Unternehmen, Industrie, andere Arbeitgeber oder sektorale Vertretungsorganisationen
- Nationale/regionale Qualifikationsbehörden
- Forschungsinstitute
- Innovationsagenturen
- Regionale Entwicklungsbehörden
- Internationale Organisationen, die im Bereich der Berufsbildung tätig sind
Die Partnerschaft muss mindestens 8 Antragsteller (Begünstigte) aus mindestens 4 mit dem Programm assoziierten EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern umfassen.
Jedem mit dem Programm assoziierten EU-Mitgliedstaat oder Drittland müssen angehören:
- mindestens 1 Unternehmen, eine Industrie, eine andere Arbeitgeberorganisation oder ein Branchenverband und
- mindestens 1 Berufsbildungseinrichtung (auf sekundärer und/oder tertiärer Ebene).
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu dieser Mindestkonfiguration des Konsortiums. Sie können nicht die koordinierende Organisation sein.
Die koordinierende Organisation muss aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen.
Organisationen aus förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm der Regionen 1 bis 3 assoziiert sind, können ebenfalls als Begünstigte oder angeschlossene Einrichtungen teilnehmen, sofern nachgewiesen wird, dass ihre Teilnahme einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt.
Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind von der Teilnahme an dieser Aktion ausgeschlossen.
weitere Förderkriterien
Der Antragsteller muss sich mit 3 Aktivitätsbündeln befassen (mit Einzelheiten zu den konkreten Maßnahmen und Ergebnissen). Für jedes Cluster muss eine Mindestanzahl von Aktivitäten aus der nachstehenden Liste ausgewählt werden:
- Mindestens 4 Aktivitäten unter Cluster 1 - Lehren und Lernen,
- mindestens 3 Aktivitäten im Rahmen von Cluster 2 - Zusammenarbeit und Partnerschaft, und
- mindestens 2 Aktivitäten unter Cluster 3 - Governance und Finanzierung.
Die Cluster werden weiter unten im Abschnitt "Einrichten eines Projekts" beschrieben.
Berufsbildungsaktivitäten auf allen EQR-Stufen von 3 bis 8, einschließlich der Sekundarstufe II, der postsekundären nicht-tertiären Stufe sowie der tertiären Stufe (z. B. Fachhochschulen, polytechnische Institute usw.) sind förderfähig. Die Anträge dürfen jedoch nicht nur Aktivitäten umfassen, die sich an Lernende auf tertiärer Ebene richten; wenn sie sich auf die berufliche Bildung auf postsekundärer Ebene (EQR-Niveaus 6 bis 8) konzentrieren, müssen sie mindestens ein weiteres berufliches Qualifikationsniveau zwischen den EQR-Niveaus 3 bis 5 sowie eine starke arbeitsbezogene Lernkomponente umfassen.
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig. Kosten für Finanzaudits sind nicht zulässig. Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
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