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Call-Eckdaten
Erasmus+-Lehrendeakademien
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-PEX-TEACH-ACA
Termine
Öffnung
05.12.2024
Deadline
26.03.2025 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 25.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel dieser Aktion besteht darin, europäische Partnerschaften von Anbietern der Lehrendenbildung und -ausbildung zu schaffen, um Lehrendenakademien einzurichten, die eine europäische und internationale Perspektive in der Lehrendenbildung entwickeln werden. Diese Akademien werden Mehrsprachigkeit, Sprachenbewusstsein und kulturelle Vielfalt fördern, die Lehrendenbildung im Einklang mit den bildungspolitischen Prioritäten der EU entwickeln und zur Erreichung der Ziele des Europäischen Bildungsraums beitragen. Die Aktion konzentriert sich auf Vernetzung, Mobilität und innovative Methoden und wird auch Themen wie Mehrsprachigkeit, Sprachbewusstsein und kulturelle Vielfalt einbeziehen.
Call-Ziele
Mit den Erasmus+-Lehrendenakademien werden die folgenden Ziele verfolgt:
- Beitrag zur Verbesserung der Politik und Praxis der Lehrendenbildung in Europa durch die Schaffung von Netzen und Praxisgemeinschaften im Bereich der Lehrerbildung, die Anbieter*innen der Erstausbildung von Lehrkräften (d. h. der Ausbildung künftiger Lehrkräfte) und Anbieter*innen der beruflichen Weiterbildung (d. h. der berufsbegleitenden Weiterbildung) sowie andere relevante Stakeholder wie Lehre´ndeverbände, Ministerien und Interessengruppen zusammenbringen, um Strategien und Programme für das berufliche Lernen zu entwickeln und zu erproben, die wirksam, zugänglich und auf andere Kontexte übertragbar sind.
- Entwicklung und gemeinsame Erprobung verschiedener Mobilitätsmodelle (virtuell, physisch und gemischt) in der Lehrendenerstausbildung und als Teil der beruflichen Weiterbildung von Lehrkräften, um die Qualität und Anzahl der Mobilitätsmaßnahmen zu verbessern und die Mobilität zu einem festen Bestandteil der Lehrendenausbildung in Europa zu machen.
- Entwicklung einer nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen Anbietern von Lehrendenbildung, die sich auf die Qualität der Lehrendenbildung in Europa auswirkt und als Grundlage für die Lehrendenbildungspolitik auf europäischer und nationaler Ebene dient.
- Stärkung der europäischen Dimension und der Internationalisierung der Lehrendenbildungdurch innovative und praktische Zusammenarbeit mit Lehrendenausbilder*innen und Lehrenden in anderen europäischen Ländern und durch den Austausch von Erfahrungen für die weitere Entwicklung der Lehrendenbildung in Europa.
Die Lehrendenakademien sollten eine oder mehrere Prioritäten ermitteln und bearbeiten, die für ihre Partnerschaft besonders relevant sind, und Synergien mit den anderen Prioritäten erkunden, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung/Berufsentwicklung zu fördern und den dringenden Bedürfnissen der (künftigen) Lehrenden gerecht zu werden, insbesondere durch das Angebot von Kursen, Modulen und anderen Lernmöglichkeiten für Lehrende:
- Eingliederung und Vielfalt
- Wohlbefinden
- Umwelt, Klimawandel und Nachhaltigkeit
- Digitaler Kapazitätsaufbau von Lehrenden, Lernenden und Organisationen
- MINT und STEAM
- Gemeinsame Werte, bürger*innenschaftliches Engagement und Partizipation
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Entwicklung der Erasmus+ Lehrkräfteakademien soll die Attraktivität des Lehrendenberufs verbessern und eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung für Lehrkräfte, Erzieher*innen und Schulleiter*innen gewährleisten.
Von den Erasmus+ Lehrkräfteakademien wird erwartet, dass sie die europäische Dimension und die Internationalisierung der Lehrkräftebildung durch die Schaffung europäischer Partnerschaften von Anbietern der Lehrkräftebildung und -ausbildung fördern. Die enge Zusammenarbeit zwischen relevanten Stakeholdern über europäische Grenzen hinweg sieht eine innovative europäische Zusammenarbeit und eine substanzielle Entwicklung der Politik und Praxis der Lehrkräftebildung vor, Aufbauend auf den bestehenden Innovationen und effektiven Praktiken innerhalb der nationalen Lehrkräftebildungssysteme und auf dem gemeinsamen Lernangebot für teilnehmende Lehrkräfte. Dieser Ansatz soll den Weg ebnen, um Mobilität zu einem integralen Bestandteil der Lehrkräftebildung in Europa zu machen, indem tatsächliche Mobilitätshindernisse beseitigt und Bedingungen für erfolgreiche Mobilitätsstrategien und -programme identifiziert werden.
Auf nationaler und europäischer Ebene werden die Erasmus+ Lehrkräfteakademien starke und nachhaltige Partnerschaften zwischen Anbietern der Lehrkräftebildung und der beruflichen Weiterbildung eingehen. Sie werden eine engere Zusammenarbeit zwischen Anbietern der Lehrkräftebildung ermöglichen und den Weg für strukturelle Partnerschaften und gemeinsame Programme zwischen Institutionen ebnen. Die Erasmus+ Lehrkräfteakademien werden damit eine hohe Qualität, eine effektive Aus- und Weiterbildung gewährleisten und Ergebnisse erzielen, die ohne Wissensaustausch und effektive Zusammenarbeit nur schwer zu erreichen wären.
Durch die Nutzung verschiedener Verbreitungskanäle auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene sowie die Aufstellung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Einführung der Projektergebnisse, Von den Projekten wird erwartet, dass sie relevante Stakeholder innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Organisationen einbeziehen und eine nachhaltige Wirkung auch nach der Projektlaufzeit gewährleisten.
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Erwartete Ergebnisse
Jede Lehrendenakademie führt ein kohärentes und umfassendes Paket von Aktivitäten durch, wie z. B.:
- Zusammenarbeit und Aufbau von Netzwerken und internationalen Praxisgemeinschaften zwischen Anbieter*innen von Lehrendenausbildung, Lehrendenverbänden, öffentlichen Organisationen, die an der Lehrendenausbildung beteiligt sind, und anderen relevanten Stakeholdern, um innovative Strategien und Programme für die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrenden und Schulen zu entwickeln.
- Entwicklung und Bereitstellung gemeinsamer, innovativer und effektiver Lernmodule für die Lehrendenausbildungund für Lehrendenkompetenzen zu anspruchsvollen und/oder neuen pädagogischen Themen von gemeinsamem Interesse. Sie sollen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Lehramtsstudent*innen (als Teil ihrer Erstausbildung) und von Lehrenden im Dienst (als Teil der kontinuierlichen beruflichen Entwicklung) eingehen und sollten auf einer gründlichen Bedarfsanalyse basieren und während des Projekts getestet werden.
- Entwicklung eines gemeinsamen Lernangebots mit einer starken europäischen Dimension, das Mobilitätsaktivitäten in all ihren Formen umfasst, z. B. Sommerschulen, Studienbesuche für Studierende und Lehrkräfte sowie andere Formen der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen, sowohl physisch als auch virtuell.
- Ermittlung wirksamer Wege zur Beseitigung von Mobilitätshindernissen und Festlegung von Bedingungen, einschließlich praktischer Vorkehrungen und der Anerkennung von Lernergebnissen, um die Zahl und Qualität der Mobilitätsmaßnahmen zu erhöhen und sie als integralen Bestandteil des Erstausbildungs- und Weiterbildungsangebots für Lehrkräfte zu integrieren.
- Schulen und insbesondere Ausbildungsschulen in die Erprobung und den Austausch innovativer neuer Lehrmethoden (einschließlich Fernunterricht und gemischter Lehr- und Lernmethoden) einbeziehen.
- im Einklang mit den Zielen dieser Aufforderung Studien, Forschungsarbeiten und/oder Erhebungen oder Sammlungen wirksamer Praktiken durchführen, um Zusammenfassungen, Diskussionspapiere, Empfehlungen usw. zu erstellen, die die Diskussion anregen und als Grundlage für die Politik im Bereich der Lehrerbildung dienen sollen.
- Förderung und Bevorzugung der bestehenden Erasmus+-Instrumente, z. B. eTwinning als Teil der Europäischen Schulbildungsplattform, für virtuelle Mobilität, Zusammenarbeit, Kommunikation für Tests und den Austausch von Ergebnissen und Online-Sprachunterstützung (OLS) zur Verbesserung der Sprachkenntnisse für die Mobilität.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
6 Antragstellende (Begünstigte; nicht verbundene Unternehmen), aus mindestens 4 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm verbundenen Drittländern (einschließlich mindestens 3 EU-Mitgliedstaaten), die die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestens 4 national etablierte Anbieter von Lehrkräfteerstausbildung aus 3 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern, die an dem Programm beteiligt sind, und
- Mindestens 1 national etablierter Weiterbildungsanbieter (Fortbildung) für Lehrkräfte und
- Mindestens 1 Praxis/Ausbildungsschule.
Das Konsortium kann auch verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner, andere Organisationen mit einschlägiger Expertise in der Lehrkräftebildung und/oder Stellen umfassen, die Standards, Qualifikationen oder Qualitätssicherung für die Lehrkräftebildung definieren.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (ggf. Begünstigte und verbundene Unternehmen) :
- juristische Personen (öffentliche oder private Stellen);
- in einem der förderfähigen Länder, d. h. EU-Mitgliedstaat oder Drittland, das mit dem Programm verbunden ist, niedergelassen sein (siehe Abschnitt "Förderfähige Länder" in Teil A des Programmleitfadens).
Organisationen mit Sitz in Drittländern, die nicht dem Programm angehören, können nicht an der Aktion teilnehmen.
Die koordinierende Organisation muss eine Lehrkräftebildungsinstitution sein. Sie gilt im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen und kann keine verbundene Einheit sein.
Die Antragsteller (ggf. Begünstigte und verbundene Unternehmen) können beispielsweise sein (nicht vollständige Liste):
- Lehrkräftebildungsinstitutionen (Hochschulen, Institute, Universitäten, die Lehrkräftebildung und/oder berufliche Weiterbildung anbieten) für Lehrkräfteund Mitarbeiter*innen der frühkindlichen Bildung und Betreuung (ECEC) auf den Stufen 0-3 des ISCED, einschließlich Lehrkräfte aus der beruflichen Bildung;
- Ministerien oder ähnliche öffentliche Stellen, die für die Schulbildungspolitik zuständig sind;
- Öffentliche (lokale, regionale oder nationale) und private Stellen, die für die Entwicklung von Politiken und Angeboten für die Lehrkräftebildung sowie für die Festlegung von Standards für die Lehrkräftequalifikationen verantwortlich sind;
- Lehrkräfteverbände oder andere national anerkannte Anbieter von Lehrkräftebildung und kontinuierlicher Weiterbildung;
- Behörden, die für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und die Überwachung ihrer kontinuierlichen beruflichen Entwicklung und Qualifikation zuständig sind;
- Schulen, die mit Anbietern derLehrkräftebildung zusammenarbeiten, um eine praktische Ausbildung im Rahmen der Lehrkräftebildung zu ermöglichen;
- Andere Schulen (von der Grundschule bis zur Erstausbildung) oder andere für das Projekt relevante Organisationen (z. B. NGOs, Lehrkräfteverbände).
Andere Einheiten können an anderen Konsortialrollen teilnehmen, wie z. B. assoziierte Partner.
Die Aktivitäten müssen in den EU-Mitgliedstaaten oder den mit dem Programm verbundenen Drittländern stattfinden. Aktivitäten in Drittländern, die nicht mit dem Programm in Verbindung stehen, sind nicht förderfähig.
weitere Förderkriterien
Diese Aktion wird nach einem Pauschalfinanzierungsmodell durchgeführt. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, der Bewertungsergebnisse und einer Förderquote von 80 % festgelegt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig.
Kosten für Finanzaudits sind nicht zulässig. Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind zulässig. Die angegebenen Stückkosten müssen mit denen des Beschlusses über Stückkosten für Freiwillige übereinstimmen. KMU-Stückkosten für KMU-Eigentümer*innen sind zulässig. Die angegebenen Einheitskosten müssen mit denen des Beschlusses über Einheitskosten für KMU-Eigentümer übereinstimmen.
Das entsprechende Arbeitspaket sollte die Kosten für mindestens ein jährliches Treffen (ein Vertreter jedes Vollpartners des Projekts) enthalten, das von oder auf Initiative der Europäischen Kommission/Exekutivagentur für Bildung und Kultur zum Austausch bewährter Verfahren und zum gegenseitigen Lernen zwischen Erasmus+-Lehrerakademien organisiert wird.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
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