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Call-Eckdaten
Allianzen für Bildung und Unternehmen
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-PI-ALL-INNO-EDU-ENTERP
Termine
Öffnung
05.12.2024
Deadline
06.03.2025 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 62.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Allianzen für Bildung und Unternehmen sind transnationale, strukturierte und ergebnisorientierte Projekte, in denen Partner gemeinsame Ziele teilen und zusammenarbeiten, um Innovation, neue Fähigkeiten, Eigeninitiative und unternehmerische Denkweisen zu fördern.
Call-Ziele
Allianzen für Innovation zielen darauf ab, die Innovationsfähigkeit Europas zu stärken, indem sie die Innovation durch Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen der Hochschulbildung, der beruflichen Bildung (sowohl initial als auch kontinuierlich) und der breiterenwirtschaftliches Umfeld, einschließlich Forschung.
Sie zielen auch darauf ab, die Bereitstellung neuer Fähigkeiten zu fördern und Kompetenzungleichgewichte zu beheben, indem sie neue Lehrpläne für die Hochschulbildung (HE) und die berufliche Bildung (VET) entwerfen und schaffen und die Entwicklung eines Initiativgefühls und unternehmerischer Denkweisen in der EU unterstützen.
In diesen Partnerschaften wird ein kohärentes und umfassendes Bündel sektoraler oder sektorübergreifender Aktivitäten umgesetzt, die an künftige Wissensentwicklungen in der gesamten EU angepasst werden sollten.
Um Innovationen zu fördern, liegt der Fokus auf der Entwicklung von Talenten und Fähigkeiten. Erstens werden digitale Kompetenzen in allen Berufsbildern des gesamten Arbeitsmarktes immer wichtiger. Zweitens muss der Übergang zu einer zirkulären und grüneren Wirtschaft durch Änderungen der Qualifikationen und der nationalen Lehrpläne für allgemeine und berufliche Bildung unterstützt werden, um den sich abzeichnenden beruflichen Bedarf an grünen Fähigkeiten und nachhaltiger Entwicklung zu decken. Drittens erfordert der doppelte digitale und grüne Übergang eine beschleunigte Einführung neuer Technologien, insbesondere in den hochinnovativen Deep-Tech-Bereichen, in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Ziele von Allianzen für Innovation können erreicht werden, indem eine oder beide der folgenden Lose beantragt werden (eine Organisation kann an mehreren Vorschlägen beteiligt sein).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Allianzen für Innovation werden in der strategischen und nachhaltigen Zusammenarbeit von Berufsbildung, Hochschulbildung und Unternehmen verankert, die zusammenarbeiten, um die Innovationsfähigkeit Europas zu stärken. Sie werden die Synergien zwischen beiden Bildungsbereichen erheblich stärken, um Innovation, neue Fähigkeiten, Eigeninitiative und unternehmerische Denkweisen zu fördern. Von diesen Allianzen zwischen HE, VET und den Unternehmen wird erwartet, dass sie zur Entwicklung regionaler Ökosysteme beitragen und direkt einen wertvollen Beitrag zur Wirtschaft leisten, indem sie arbeitsbezogenes Lernen integrieren. Während Universitäten über Forschungswissen und Daten verfügen, die es ihnen ermöglichen, kleinen und mittleren Unternehmen direkt Input zur Verfügung zu stellen, um die lokale Wirtschaft zu stärken, liefern Berufsbildungsanbieter Fähigkeiten, die von Unternehmen benötigt werden, und sie sind in der Lage, das Wachstum der lokalen Wirtschaft zu fördern.
Es wird erwartet, dass Allianzen für Innovation in größerem Umfang auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen abzielen, sowohl in der Bildung als auch in der Beschäftigung, und Schlüsselbereiche wie Innovationsherausforderungen, Bereitstellung von Fähigkeiten, Klimawandel, grüne Wirtschaft, Demografie berücksichtigen Digitalisierung und künstliche Intelligenz. Auch die Zusammenarbeit mit Großunternehmen bringt Vorteile. Die Allianzen für Innovation werden sich auf die Bedürfnisse der Bürger konzentrieren und die Modernisierung von HE und VET beschleunigen.
Der Pakt für Kompetenzen wird nicht nur einen Rahmen für die Umsetzung der anderen Maßnahmen der aktualisierten Kompetenzagenda schaffen, sondern auch für die Verbreitung und Verwertung der Projektergebnisse der Allianzen für Innovation. Insbesondere werden die Ergebnisse der Blueprint-Allianzen für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich Kompetenzen als Grundlage für den Pakt für Kompetenzen sektorale Großpartnerschaften verwendet.
Darüber hinaus werden die Allianzen zur Umsetzung der EU-Mitteilung über die erneuerte Hochschulagenda beitragen und zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums beitragen. Sie werden auch zur Umsetzung der neuen Europäischen Innovationsagenda und der EU-Strategien für Industrie und KMU (2021) beitragen.
Die Allianzen für Innovation werden auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Pariser Erklärung zum Klimawandel als übergreifende Parameter der Aktion berücksichtigen, Damit unterstützt sie die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihres neuen Green Deal und des Europa-Konjunkturplans. Die Allianzen werden auch Ideen für die Initiative New European Bauhaus einbringen, die darauf abzielt, neue nachhaltige Lebensweisen zu entwerfen, um die Ziele des Green Deal zu erreichen.
Allianzen für Innovation sollen kurz- und langfristige Auswirkungen auf die breite Palette der beteiligten Stakeholder auf individueller, organisatorischer und systemischer Ebene haben. Diese Auswirkungen werden voraussichtlich über die Laufzeit des Projekts und über die an den Partnerschaften beteiligten Organisationen hinausgehen. Es wird erwartet, dass Partnerschaft und Aktivitäten bestehen bleiben. Dazu können Ergebnisse/Ergebnisse nicht eigenständig sein, sondern an bestehende Unternehmen, Programme, Projekte, Plattformen, Unternehmen usw. gekoppelt/integriert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Allianzen für Bildung und Unternehmen zielen darauf ab, Innovationen in der Hochschulbildung, der beruflichen Bildung, in Unternehmen und im weiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Dazu gehört die Bewältigung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen wie Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung, Entstehung neuer, disruptiver (Deep Tech) Technologien wie künstliche Intelligenz und schnelle Beschäftigungsveränderungen durch soziale Innovation und Resilienz der Gemeinschaft sowie Arbeitsmarktinnovation.
Allianzen für Bildung und Unternehmen bringen Unternehmen sowie Hochschul- und Berufsbildungsanbieter zusammen, um partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie agieren innerhalb eines Wirtschaftssektors oder mehrerer unterschiedlicher Wirtschaftssektoren, schaffen verlässliche und nachhaltige Beziehungen und zeigen ihren innovativen und transnationalen Charakter in allen Aspekten. Während jede Partnerschaft mindestens eine Berufsbildungs- und eine Hochschulorganisation umfassen muss, können sie beide oder einen dieser Bildungsbereiche ansprechen. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungs- und Hochschulorganisationen sollte relevant sein und beiden Sektoren zugute kommen.
Sie wollen eines oder mehrere der folgenden Ziele erreichen:
- Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Lehr- und Lernansätze: Förderung von Innovationen in Bildungsdesign und -bereitstellung, Lehrmethoden, Bewertungstechniken, Lernumgebungen und/oder Entwicklung neuer Fähigkeiten;
- Unterstützung der Kompetenzentwicklung in den Deep-Tech-Bereichen; Unterstützung der Innovationsfähigkeit Europas durch Erweiterung seines Talentpools in diesen neuen, disruptiven Technologien;
- Förderung der Einrichtung von Inkubatoren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa;
- Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen (z. B. Gerechtigkeit, Inklusion, Klimawandel, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung);
- Förderung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Fähigkeiten bei Lernenden, Bildungspersonal und anderen Arbeitnehmern im Einklang mit dem Kompetenzrahmen für Unternehmertum (EntreComp);
- Verbesserung der Qualität und Relevanz von Fähigkeiten, die durch Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung entwickelt und zertifiziert wurden (einschließlich neuer Fähigkeiten und der Bekämpfung von Kompetenzkonflikten);
- Förderung des Wissensflusses und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen Hochschulbildung und beruflicher Bildung, Forschung, öffentlichem Sektor und Wirtschaft;
- Aufbau und Unterstützung effektiver und effizienter Hochschul- und Berufsbildungssysteme, die vernetzt und inklusiv sind und zur Innovation beitragen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Allianzen für Bildung und Unternehmen müssen mindestens 4 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer abdecken und mindestens 8 Antragsteller (Begünstigte, nicht angeschlossene Einrichtungen) umfassen. Dem Konsortium müssen mindestens 3 Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder Gesellschaften oder repräsentative zwischengeschaltete Organisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Berufsverbände) und mindestens 3 Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung (Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) angehören. An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) beteiligt sein.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht Koordinator sein.
Die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen) müssen sein:
- öffentliche oder private Organisationen;
- Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbieter, Netzwerke von Berufsbildungsanbietern, kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich Sozialunternehmen), Forschungsinstitute, Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind, zwischengeschaltete Stellen, die Organisationen oder Unternehmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend vertreten, Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen, Handelskammern, Industrie- oder Arbeitskammern, Handwerkskammern, europäische oder nationale Sozialpartner, Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, einschließlich Langzeitpflege, Behörden, die auf regionaler oder nationaler Ebene für allgemeine und berufliche Bildung oder Beschäftigung zuständig sind, Arbeitsämter, nationale statistische Ämter, Wirtschaftsförderungsagenturen, Branchen- oder Berufsverbände, Räte für branchenspezifische Fertigkeiten, Einrichtungen, die Berufsberatung, Informationsdienste und Arbeitsvermittlungsdienste anbieten;
- mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm in den Regionen 1 bis 3 assoziiert sind, können ebenfalls als Begünstigte, angeschlossene Einrichtungen oder assoziierte Partner teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator. Organisationen aus anderen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nur als assoziierte Partner teilnehmen.
Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) können nicht an dieser Aktion teilnehmen.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein. Für teilnehmende Hochschuleinrichtungen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, ist eine ECHE nicht erforderlich.
weitere Förderkriterien
Das verfügbare Gesprächsbudget wird auf zwei Gespräche aufgeteilt: ERASMUS-EDU-2025-PI-ALL-INNO-BLUEPRINT und ERASMUS-EDU-2025-PI-ALL-INNO-EDU-ENTERP
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, der Bewertungsergebnisse und einer Förderquote von 80 % festgelegt.
Der maximale EU-Zuschuss pro Projekt beträgt:
- 1 Million Euro (2 Jahre Projektlaufzeit)
- 1,5 Millionen Euro (3-jähriges Projekt)
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig.
Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind zulässig. Sie werden in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige angesetzt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer ohne Gehalt sind zulässig. Sie sollten die Form von Stückkosten annehmen, wie sie in der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für KMU-Eigentümer definiert sind.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 oder 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
Kontakt
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