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Call-Eckdaten
Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend in den westlichen Balkanstaaten
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-YOUTH-2025-CB-WB
Termine
Öffnung
05.12.2024
Deadline
06.03.2025 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 3.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 300.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte zum Kapazitätsaufbau im Jugendbereich sind internationale Kooperationsprojekte, die auf multilateralen Partnerschaften zwischen im Jugendbereich tätigen Organisationen in der EU und in mit dem Programm assoziierten Ländern einerseits und in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern andererseits basieren. Für letztere ist dieses Thema ausschließlich auf Länder der Region 1 (westlicher Balkan) ausgerichtet.
Call-Ziele
Die Projekte zielen darauf ab, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Jugend und des nicht formalen Lernens als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung und das Wohlbefinden von Jugendorganisationen und jungen Menschen zu unterstützen. Im Einzelnen sollen die Projekte:
- Ausbau der Kapazitäten von Organisationen, die mit jungen Menschen außerhalb der formalen Bildung arbeiten;
- Förderung des nicht-formalen Lernens in den förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, insbesondere in Organisationen, die sich an benachteiligte junge Menschen wenden (durch die Entwicklung, Erprobung und Einführung von Programmen für die Mobilität zu nicht-formalem Lernen in den Partnerländern);
- Unterstützung der Entwicklung der Jugendarbeit in den förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern;
- Beitrag zur Förderung und Umsetzung der "Engage-Connect-Empower"-Prioritäten der EU-Jugendstrategie (2019-2027) , einschließlich der 11 europäischen Jugendziele und der europäischen Agenda für Jugendarbeit;
- Förderung der interregionalen Zusammenarbeit;
- Verstärkung von Synergien und Komplementaritäten mit den formalen Bildungssystemen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die erwartete Wirkung konzentriert sich auf die Verbesserung der Kapazitäten von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm in Region 1 (westlicher Balkan) assoziiert sind, um:
- Verbesserung der Einbindung junger Menschen in das demokratische Leben im Sinne einer aktiven Bürger*innenschaft und der Zusammenarbeit mit Entscheidungsträger*innen (Empowerment, neue Fähigkeiten, Einbeziehung junger Menschen in die Projektgestaltung usw.)
- Verbesserung der unternehmerischen und innovativen Fähigkeiten junger Menschen;
- länderübergreifend zu arbeiten und dabei Inklusivität, Solidarität und Nachhaltigkeit zu gewährleisten;
- Förderung und Beitrag zum transnationalen Lernen und zur Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträger*innen;
- Ausweitung der bestehenden Praktiken und der Reichweite über die Partnerschaft hinaus, einschließlich des sinnvollen Einsatzes digitaler Mittel, um unter allen Umständen in Verbindung zu bleiben, selbst in abgelegenen, isolierten oder eingeschränkten Situationen;
- Verknüpfung der Ergebnisse mit lokalen Gemeinschaften, Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung innovativer Ideen, die nachgeahmt und ausgeweitet werden können;
- die Einbeziehung und Zugänglichkeit von Zielgruppen mit geringeren Möglichkeiten und Einzelpersonen zu demonstrieren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen) sein
- juristische Personen:
- NROs (einschließlich europäischer Jugend-NROs und nationaler Jugendräte), die im Jugendbereich tätig sind, oder
- öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, die im Jugendbereich tätig sind;
- andere öffentliche oder private Organisationen können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator.
- rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern der Regionen 1 (Westlicher Balkan), Region 2 (Östliche Nachbarschaft), Region 3 (Südliche Mittelmeerländer) oder Region 9 (Afrika südlich der Sahara) ansässig sind. Bitte beachten Sie den Abschnitt "Förderfähige Länder" in Teil A des Programmleitfadens.
Dieselbe Organisation kann als Koordinator nur einen Antrag innerhalb der Frist pro Region und innerhalb derselben Aufforderung einreichen.
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 4 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 1 Rechtsperson aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland;
- mindestens 2 Rechtspersonen aus 2 verschiedenen förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind und zur selben förderfähigen Region gehören, wie oben unter "Wer kann sich bewerben?
- Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner werden bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht berücksichtigt.
weitere Förderkriterien
Der Zuschuss wird als Pauschalbetrag gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird. Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig. Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
Kontakt
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