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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten in der Berufsbildung in der Karibik
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-CB-VET-CA
Termine
Öffnung
05.12.2024
Deadline
27.02.2025 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 292.362,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 100.000,00 und € 400.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Bei den Projekten zum Kapazitätsaufbau handelt es sich um internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Berufsbildung in den EU-Mitgliedstaaten und in mit dem Programm assoziierten Drittländern tätig sind, sowie in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Sie zielen darauf ab, die Relevanz, Zugänglichkeit und Reaktionsfähigkeit von Berufsbildungseinrichtungen und -systemen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu unterstützen.
Call-Ziele
Durch gemeinsame Initiativen, die die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt fördern, sollen die Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter*innen - insbesondere in den Bereichen Management, Governance, Eingliederung, Qualitätssicherung und Innovation - gestärkt werden, damit sie besser in der Lage sind, mit dem Privatsektor/Unternehmen/Unternehmensverbänden zusammenzuarbeiten, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu erkunden und gemeinsam geeignete Berufsbildungsmaßnahmen zu entwickeln. Internationale Partnerschaften sollten dazu beitragen, die Qualität der Berufsbildung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu verbessern, insbesondere durch den Ausbau der Kapazitäten von Berufsbildungspersonal und Lehrkräften sowie durch die Stärkung der Verbindung zwischen Berufsbildungsanbietern und dem Arbeitsmarkt.
Es ist vorgesehen, dass die Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung zu den umfassenderen politischen Zielen beitragen, die von der Europäischen Kommission und den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern oder der betreffenden Region verfolgt werden, einschließlich der Global Gateway-Investitionspakete und der Entwicklung von Talentpartnerschaften und des Talentpools, wie in der Mitteilung der Kommission über die Anziehung von Kompetenzen und Talenten in der EU vom April 2022 festgelegt.
Im Einzelnen sieht die Aktion Folgendes vor:
- Aufbau von Kapazitäten bei Berufsbildungsanbieter*innen, um die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Stakeholdern im Bereich der Berufsbildung für bedarfs- und chancenorientierte Berufsbildungsmaßnahmen zu stärken;
- Verbesserung der Qualität und der Reaktionsfähigkeit der Berufsbildung auf sozioökonomische Chancen und soziale Entwicklungen, um die Arbeitsmarktrelevanz des Qualifikationsangebots zu erhöhen;
- Abstimmung des Berufsbildungsangebots auf lokale, regionale und nationale Entwicklungsstrategien.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die bewilligten Projekte sollten ihre erwartete Wirkung durch das Erreichen der folgenden Ergebnisse nachweisen:
- Engere Verbindungen zwischen den Drittländern, die nicht mit dem Berufsbildungssystem des Programms assoziiert sind, und ihrem Arbeitsmarkt;
- Verbesserte Verbindungen zwischen Berufsbildungsprofilen und lokalen/regionalen/nationalen Strategien und Prioritäten;
- Verbesserte Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter, insbesondere in den Bereichen Management, Governance, Integration, Qualitätssicherung, Innovation und Internationalisierung
- Stärkere Sensibilisierung von Personal, Manager*innen, politischen Entscheidungsträger*innen und leitenden Lehrkräften für Ansätze, die den Arbeitsmarkt und die Berufsbildung einander näher bringen;
- Verbesserte Kenntnisse, technische, verwaltungstechnische und pädagogische Fähigkeiten von Lehrer*innen und Ausbilder*innen in der beruflichen Bildung;
- Bessere Einbindung von Lehrer*innen /Ausbilder*innen , Lernenden und Arbeitgeber*innen in Lehrpläne, Profilgestaltung und Ausbildungsreformen;
- Verbesserung des Niveaus der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials der Lernenden in der beruflichen Bildung;
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt durch gemeinsame Initiativen;
- Entwicklung der Kompetenzen der teilnehmenden Organisationen in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit;
- Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen der Zielgruppen durch geeignete Aktivitäten und Initiativen;
- Verbesserung der sozialen und interkulturellen Kompetenzen im Bereich der beruflichen Bildung.
In der Regel und innerhalb der Grenzen der bestehenden nationalen und europäischen Rechtsrahmen sollten die Ergebnisse als offene Bildungsressourcen (OER) sowie auf einschlägigen Plattformen von Fachleuten, Sektoren oder zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. In dem Vorschlag wird beschrieben, wie die produzierten Daten, Materialien, Dokumente und audiovisuellen und sozialen Medien durch offene Lizenzen frei zugänglich gemacht und gefördert werden, und er enthält keine unverhältnismäßigen Einschränkungen.
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Erwartete Ergebnisse
Zu den Merkmalen, die den Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung kennzeichnen, gehören einige der nachstehend aufgeführten Themenbereiche. Die Vorschläge sollten sich auf eines oder mehrere der folgenden Themen konzentrieren:
- Arbeitsgestütztes Lernen (für junge Menschen und/oder Erwachsene);
- Qualitätssicherungsmechanismen;
- Berufliche Entwicklung von Lehrenden und Ausbilder*innn in der beruflichen Bildung;
- Schlüsselkompetenzen, einschließlich Unternehmertum;
- Öffentlich-privater Dialog und Partnerschaften in der Berufsbildung;
- Innovation in der Berufsbildung;
- Grüne und digitale Kompetenzen für den doppelten Übergang;
- Abstimmung der Qualifikationen auf aktuelle und künftige Beschäftigungsmöglichkeiten, auch in vielversprechenden, in Entwicklung befindlichen Wertschöpfungsketten;
- Entwicklung von Lehrplänen und Ausbildungsmodulen.
Darüber hinaus können die Antragstellenden auch Themenbereiche abdecken, die oben nicht aufgeführt sind. Diese müssen nachweisen, dass sie besonders geeignet sind, die Ziele der Aufforderung und den festgestellten Bedarf zu erfüllen.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und Themenbereichen der Aktion stehen, d. h. sie müssen einem oder mehreren der oben genannten Themenbereiche entsprechen und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum detailliert beschrieben werden.
Im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion müssen sich die Projektaktivitäten auf den Aufbau und die Stärkung der Kapazitäten von Organisationen konzentrieren, die im Bereich der Berufsbildung tätig sind, vor allem in den Drittländern, die nicht mit dem von der Aktion abgedeckten Programm assoziiert sind.
Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, wie z. B:
- Aufbau und Entwicklung von Netzen und Austausch bewährter Verfahren zwischen Berufsbildungsanbietern in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und in mit dem Programm assoziierten EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern;
- Entwicklung von Instrumenten, Programmen und anderen Materialien zum Aufbau der Kapazitäten von Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (praktische Ausbildungsprogramme und Instrumente zur Bewertung und Validierung von Lernergebnissen in der beruflichen Bildung, individuelle Aktionspläne für teilnehmende Einrichtungen, Berufsberatung und Coaching-Methoden usw.);
- Schaffung von Mechanismen zur Einbeziehung des privaten Sektors sowohl in die Gestaltung und Durchführung von Lehrplänen als auch zur Vermittlung hochwertiger beruflicher Erfahrungen für Lernende in der beruflichen Bildung;
- Entwicklung und Transfer von pädagogischen Konzepten, Lehr- und Ausbildungsmaterialien und -methoden, einschließlich des Lernens am Arbeitsplatz, der virtuellen Mobilität, offener Bildungsressourcen und einer besseren Nutzung des IKT-Potenzials;
- Entwicklung und Durchführung internationaler (virtueller) Austauschaktivitäten vor allem für das Personal (einschließlich Lehrende und nicht lehrendes Personal wie Schulleiter*innen, Manager*innen, Berater*innen usw.).
Falls Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal vorgeschlagen werden, sollten diese direkt zu den Zielen des Projekts beitragen und fest in die Projektlogik als Ganzes eingebettet sein.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten einen zusätzlichen Nutzen bringen und sich direkt auf die Erreichung der Projektergebnisse auswirken.
Regionale Prioritäten:
Karibik
- Vorrang haben regionale Projekte (Projekte, an denen mehr als ein förderfähiges Drittland beteiligt ist, das nicht mit dem Programm assoziiert ist) oder Projekte in den am wenigsten entwickelten Ländern sowie in Ländern mit niedrigem und hohem mittleren Einkommen;
- Vorrang haben Projekte, die einen Beitrag zur Investitionsagenda des Global Gateway EU-Lateinamerika/Karibik leisten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 4 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens 3 förderfähigen Ländern eingereicht werden:
- mindestens 2 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer;
- jedes dieser teilnehmenden Länder muss mindestens 1 Organisation einbeziehen.
- mindestens 1 förderfähiges Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist:
- Mindestens 2 Organisationen aus dem/den teilnehmenden förderfähigen Drittland/Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, aus derselben Region
- Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig.
Dem Konsortium muss mindestens ein Berufsbildungsanbieter auf nicht-tertiärer Ebene angehören.
Die Anzahl der mit dem Programm assoziierten Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner werden bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht berücksichtigt.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen);
- im Bereich der beruflichen Bildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätig sein. Teilnehmende Organisationen können zum Beispiel sein (nicht erschöpfende Liste):
- Berufsbildungsanbieter
- Unternehmen, Industrie, andere Arbeitgeber oder sektorale Vertretungsorganisationen
- Nationale/regionale Qualifikationsbehörden
- Arbeitsverwaltungen
- Forschungsinstitute
- Innovationsagenturen
- Behörden für regionale Entwicklung
- Internationale Organisationen
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3, 9, 10 und 11 (siehe Teil A des Programmleitfadens). Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) können nicht an dieser Aktion teilnehmen.
Der Koordinator muss eine Organisation sein, die im Bereich der beruflichen Bildung tätig ist. Er bewirbt sich im Namen aller teilnehmenden Organisationen, die an dem Projekt beteiligt sind. Es darf sich nicht um eine angeschlossene Einrichtung handeln. Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können keine Koordinatoren sein.
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, beispielsweise als assoziierte Partner.
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten müssen in den Ländern der an dem Projekt beteiligten Organisationen stattfinden. Wenn dies in Bezug auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts hinreichend begründet ist:
- Die Aktivitäten können auch am Sitz einer Institution der Europäischen Union stattfinden, selbst wenn an dem Projekt keine Organisationen aus dem Land teilnehmen, in dem die Institution ihren Sitz hat;
- Aktivitäten, die den Austausch und die Bekanntmachung von Ergebnissen beinhalten, können auch auf einschlägigen thematischen transnationalen Veranstaltungen/Konferenzen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, stattfinden.
Diese Aktion folgt einem Pauschalfinanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jeden Zuschuss auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Aktion festgelegt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig. Kosten für Finanzaudits sind nicht zulässig. Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Einheitskosten für Freiwillige berechnet.
Region 11 Karibik
Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Kuba, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen, Surinam, Trinidad & Tobago
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 oder 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
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