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Call-Eckdaten
Interreg SI-HR: Offener Aufruf für Standardprojekte
Förderprogramm
Interreg Slowenien-Kroatien
Termine
Öffnung
22.11.2024
Deadline
19.02.2025 12:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 20.415.291,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 200.000,00 und € 2.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Interreg SI-HR Programm unterstützt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Slowenien und Kroatien im Programmzeitraum 2021-2027. Dieser Aufruf zielt auf alle Prioritäten, aber nur auf ausgewählte spezifische Ziele.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Eine grüne und anpassungsfähige Region
- SO 1.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenvorsorge und der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- P2: Eine widerstandsfähige und nachhaltige Region
- SO 2.1: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- P3: Eine zugängliche und vernetzte Region
- SO 3.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Akteur*innen der Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen
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Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P1: Eine grüne und anpassungsfähige Region
- SO 1.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenvorsorge und der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- Die Unterstützung im Rahmen dieses Einzelziels zielt darauf ab, die Bereitschaft lokaler Gemeinschaften und die Reaktionsfähigkeit von Rettungseinheiten durch gemeinsame Fortbildung und einheitliche Ausrüstung, die Erstellung gemeinsamer Protokolle (konkrete und umfassende Pläne) und Koordinierungsmechanismen zu verbessern, so dass Einheiten aus beiden Ländern in der Lage sind, gemeinsam auf ein und dieselbe Katastrophe zu reagieren und sich an verschiedene klimawandelbedingte und andere gemeinsame Risiken entlang des gesamten Grenzgebiets anzupassen, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten verschiedener Zielgruppen zum Schutz vor gemeinsamen Risiken. Die Aktivitäten müssen mit den zuständigen Behörden für die Bereitstellung und Koordinierung von Schutz-, Rettungs- und Hilfsmaßnahmen im Falle von Natur- und anderen Katastrophen in beiden Ländern abgestimmt werden.
- Stärkung der Risikovorsorge- und Reaktionskapazitäten im grenzüberschreitenden Raum
- Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels im Programmgebiet
- Die Unterstützung im Rahmen dieses Einzelziels zielt darauf ab, die Bereitschaft lokaler Gemeinschaften und die Reaktionsfähigkeit von Rettungseinheiten durch gemeinsame Fortbildung und einheitliche Ausrüstung, die Erstellung gemeinsamer Protokolle (konkrete und umfassende Pläne) und Koordinierungsmechanismen zu verbessern, so dass Einheiten aus beiden Ländern in der Lage sind, gemeinsam auf ein und dieselbe Katastrophe zu reagieren und sich an verschiedene klimawandelbedingte und andere gemeinsame Risiken entlang des gesamten Grenzgebiets anzupassen, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten verschiedener Zielgruppen zum Schutz vor gemeinsamen Risiken. Die Aktivitäten müssen mit den zuständigen Behörden für die Bereitstellung und Koordinierung von Schutz-, Rettungs- und Hilfsmaßnahmen im Falle von Natur- und anderen Katastrophen in beiden Ländern abgestimmt werden.
P2: Eine widerstandsfähige und nachhaltige Region
- SO 2.1: Stärkung der Rolle der Kultur und des nachhaltigen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Eingliederung und die soziale Innovation
- Die Unterstützung im Rahmen dieses spezifischen Ziels zielt darauf ab, die Wiederbelebung von Tourismus und Kultur in der PA zu erleichtern, indem der Tourismus umweltfreundlicher gestaltet wird, die Verlagerung von Quantität auf Qualität unterstützt wird, die Vielfalt von Tourismusprodukten und -dienstleistungen erhöht wird und Unternehmertum und Innovation im Kulturtourismus gefördert werden. Besonderes Augenmerk wird auf ländliche Grenzgebiete gelegt, um deren verborgenes Potenzial zu erschließen und nachfrageorientierte Produkte und Dienstleistungen anzubieten, während gleichzeitig ihre kulturelle Einzigartigkeit erhalten und die natürliche Umwelt geschützt wird. Alle im Rahmen dieser Priorität geförderten Maßnahmen werden zur Stärkung der lokalen Gemeinschaften und der lokalen Wirtschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Programmgebiet beitragen.
- Unterstützung des nachhaltigen Tourismus und der umweltfreundlichen Umstellung öffentlicher und privater Organisationen durch Pilotaktionen, gemeinsames Lernen und Sensibilisierung von Touristen und allen Akteuren im Tourismus und in der Kultur
- Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Erholung von Tourismus und Kultur durch Entwicklung und Verbesserung gemeinsamer CB-Tourismusprodukte und -dienstleistungen
- Die Unterstützung im Rahmen dieses spezifischen Ziels zielt darauf ab, die Wiederbelebung von Tourismus und Kultur in der PA zu erleichtern, indem der Tourismus umweltfreundlicher gestaltet wird, die Verlagerung von Quantität auf Qualität unterstützt wird, die Vielfalt von Tourismusprodukten und -dienstleistungen erhöht wird und Unternehmertum und Innovation im Kulturtourismus gefördert werden. Besonderes Augenmerk wird auf ländliche Grenzgebiete gelegt, um deren verborgenes Potenzial zu erschließen und nachfrageorientierte Produkte und Dienstleistungen anzubieten, während gleichzeitig ihre kulturelle Einzigartigkeit erhalten und die natürliche Umwelt geschützt wird. Alle im Rahmen dieser Priorität geförderten Maßnahmen werden zur Stärkung der lokalen Gemeinschaften und der lokalen Wirtschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Programmgebiet beitragen.
P3: Eine zugängliche und vernetzte Region
- SO 3.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Akteur*innen der Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen
- Die Unterstützung im Rahmen dieses Einzelziels zielt darauf ab, die öffentliche Verwaltung in ihrer Rolle als Initiator/Koordinator von Prozessen zu unterstützen, die auf die Verbesserung der Qualität von Dienstleistungen und die Entwicklung innovativer Lösungen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, soziale Eingliederung und Wohlfahrt, Energieeffizienz und Zugänglichkeit in der Grenzregion abzielen. Ein ortsbezogener und partizipativer Ansatz, Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind die Leitprinzipien bei der Umsetzung der Aktivitäten innerhalb dieser Priorität. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit und die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse ist von entscheidender Bedeutung, wenn man die funktionalen Beziehungen zwischen den verschiedenen Stakeholdern und Aktivitäten im Grenzgebiet berücksichtigt.
- Verbesserung der Qualität und Vielfalt der Dienstleistungen und Entwicklung innovativer Lösungen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, soziale Eingliederung und Wohlfahrt, Zugänglichkeit und Energieeffizienz in den Grenzregionen durch Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse
- Die Unterstützung im Rahmen dieses Einzelziels zielt darauf ab, die öffentliche Verwaltung in ihrer Rolle als Initiator/Koordinator von Prozessen zu unterstützen, die auf die Verbesserung der Qualität von Dienstleistungen und die Entwicklung innovativer Lösungen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, soziale Eingliederung und Wohlfahrt, Energieeffizienz und Zugänglichkeit in der Grenzregion abzielen. Ein ortsbezogener und partizipativer Ansatz, Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind die Leitprinzipien bei der Umsetzung der Aktivitäten innerhalb dieser Priorität. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit und die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse ist von entscheidender Bedeutung, wenn man die funktionalen Beziehungen zwischen den verschiedenen Stakeholdern und Aktivitäten im Grenzgebiet berücksichtigt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Mindestanforderung ist, dass mindestens ein Projektpartner aus Slowenien und einer aus Kroatien oder ein EVTZ, der im teilnehmenden Land registriert ist und aus Mitgliedern aus beiden Mitgliedstaaten besteht, beteiligt sein muss. Die empfohlene Höchstzahl von Projektpartnern ist 6.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung (obligatorisch)
- Gemeinsame Personalausstattung
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet des Interreg-Programms Slowenien-Kroatien (PA) umfasst 17 NUTS-3-Regionen: neun slowenische NUTS-3-Regionen (Podravska, Pomurska, Savinjska, Zasavska, Posavska, Jugovzhodna Slovenija, Obalno-kraška, Osrednjeslovenska und Primorsko-notranjska statistische Regionen), und acht kroatische NUTS-3-Regionen (Gespanschaften Primorsko-goranska, Istarska, Zagrebačka, Krapinsko-zagorska, Varaždinska, Međimurska und Karlovačka sowie die Stadt Zagreb).
Die Projekte, die für eine Teilnahme an dem Programm in Frage kommen, müssen für die Prioritäten 1 und 2 EFRE-Mittel in Höhe von 250 000 EUR bis 2,5 Mio. EUR und für die Priorität 3 EFRE-Mittel in Höhe von 200 000 EUR bis 1 Mio. EUR beantragen.
Das Enddatum des Projekts ist das im Fördervertrag festgelegte Datum, jedoch nicht später als der 30. November 2028.
Förderfähig sind Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 30 Monaten für die Prioritätsachsen 1 und 2 und von bis zu 24 Monaten für die Prioritätsachse 3.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Projektanträge können jederzeit zwischen dem Startdatum und dem Schlusstermin der offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen oder solange die Mittel verfügbar sind, eingereicht werden. Die Antragsteller können nach der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kontinuierlich Projektanträge einreichen.
Die erste Frist für die Einreichung von Projektanträgen ist der 19. Februar 2025 (um 12.00 Uhr MEZ). Alle weiteren Fristen für die Einreichung von Projektanträgen werden mindestens zwei Monate vor der jeweiligen Frist auf der Programm-Website www.si-hr.eu veröffentlicht. Über Anträge, die rechtzeitig vor jedem Begleitausschuss eingehen und alle Anforderungen erfüllen, wird eine Entscheidung des MC getroffen.
Der Projektantrag wird vom federführenden Partner über das Joint Electronic Monitoring System (Jems) eingereicht. Der eingereichte Antrag muss alle erforderlichen Daten enthalten und von unterzeichneten und eingescannten Dokumenten begleitet sein, die dem Antragsformular gemäß dem Handbuch für Begünstigte für Standardprojekte beigefügt sind.
Der Projektantrag muss zweisprachig in slowenischer und kroatischer Sprache abgefasst sein, mit Ausnahme der Projektzusammenfassung, die in slowenischer, kroatischer und englischer Sprache abgefasst sein muss. Im Falle von Unstimmigkeiten ist die Sprache des federführenden Partners maßgebend.
Call-Dokumente
Interreg SI-HR Call document 2024Interreg SI-HR Call document 2024(306kB)
Kontakt
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