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Call-Eckdaten
Aktionen in den Medien
Förderprogramm
Förderungen im Bereich der Kommunikation des Europäischen Parlaments
Call Nummer
EP-COMM-SUBV-2025-MEDIA
Termine
Öffnung
14.11.2024
Deadline
15.01.2025 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 30.000,00 und € 150.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Aufforderung ist die Kofinanzierung von Medienaktionen von Nachrichtenagenturen, Fernsehsendern, Radiosendern, digitalen Medien und Printmedien. Zu den digitalen Medien gehören sowohl rein digitale Medien als auch digitale Plattformen anderer Medien, einschließlich Inhaltsersteller*innen, die Nachrichtenberichte, Artikel, Interviews usw. für die Verbreitung auf Social-Media-Plattformen entwickeln.
Call-Ziele
Diese Medienaktionen sollten ein zweifaches Ziel verfolgen:
- Bereitstellung regelmäßiger, zuverlässiger, pluralistischer und unparteiischer Informationen über die politische und gesetzgeberische Arbeit des Europäischen Parlaments, einschließlich Informationen über die Umsetzung der EU-Gesetzgebung, wobei deren Auswirkungen auf das tägliche Leben der europäischen Bürger*innen hervorgehoben werden sollten. Die Maßnahmen können auch die Überwachung der Umsetzung der EU-Gesetzgebung umfassen.
- Beitrag zur Resilienz der Gesellschaft gegen Desinformation und Informationsmanipulation durch Sensibilisierung, Faktenüberprüfung und Medienkompetenz.
Die Antragstellenden müssen in ihren Vorschlägen detailliert beschreiben, wie sie dieses doppelte Ziel zu erreichen gedenken.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die potenzielle Reichweite, das Zielpublikum und die Auswirkungen der Aktion im Hinblick auf die Sensibilisierung der Bürger*innen für das Europäische Parlament, die Gewährleistung einer weiten Verbreitung und die geografische Ausgewogenheit sind die Hauptkriterien für die Gewährung der Finanzhilfen.
Die Maßnahmen sollten plattformübergreifend sein und verschiedene Kanäle, einschließlich innovativer Medien und Formate, einbeziehen.
Die Antragstellenden müssen in ihren Vorschlägen ihre derzeitige Einschaltquote nachweisen.
Die Einschaltquoten außerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten werden nicht als Vorteil gewertet.
Bei der Bewertung der Reichweite, des Publikums und der Auswirkungen werden die folgenden Elemente berücksichtigt:
- neue Aktion oder Einbindung in ein bestehendes erfolgreiches Format,
- Anzahl der Programme, Artikel, Videos, Beiträge, Podcasts, Infografiken usw,
- Länge der Segmente in den Programmen und Länge der Artikel usw., die dem EP/der EU gewidmet sind
- Ausstrahlungstage und -zeiten / Veröffentlichungstage und -abschnitte,
- Strategien für den Vertrieb und die Verbreitung über die eigenen Kanäle hinaus,
- Reichweite über soziale Medien (u. a. Instagram, YouTube, TikTok, Twitter, Facebook usw.),
- Anzahl der Auftritte von MdEP in der Aktion
- Strategie zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen Desinformation und Fehlinformation
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Erwartete Ergebnisse
Um förderfähig zu sein, müssen die Aktivitäten und Projekte den Zielen und Grundsätzen dieser Aufforderung entsprechen und die in Abschnitt 2 des Aufforderungsdokuments beschriebene Form aufweisen. Anträge werden nur dann als förderfähig angesehen, wenn ihr Inhalt ganz oder teilweise Abschnitt 2 und diesem Abschnitt entspricht.
Geförderte Aktivitäten können unter anderem sein
- Fernsehsendungen oder Teile davon, einschließlich der Integration von Sendeplätzen in Sendungen mit festen Einschaltquoten oder zu Spitzenzeiten; Zuschauer*innen außerhalb der EU27 werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt
- Radiosendungen, einschließlich der Integration von Sendeplätzen in Sendungen mit feststehenden Einschaltquoten oder zu Spitzenzeiten; die Einschaltquoten außerhalb der EU27 werden nicht berücksichtigt.
- Berichte, Nachrichten, Meinungsartikel, Blogs, Debatten, Interviews usw. (sowohl in multimedialer als auch in schriftlicher Form), einschließlich Maßnahmen, die sich an in der EU ansässige Bürger*innen in Nicht-EU-Sprachen richten.
- Multimediale Aktionen mit hohen Zugriffs- und Interaktionsraten, einschließlich der Verbreitung über soziale Medien, Engagement und andere Formen der Interaktion mit der Öffentlichkeit, einschließlich Aktionen, die sich an EU-Bürger*innen in Nicht-EU-Sprachen richten.
- Aktionen mit einer transeuropäischen Dimension (Zusammenarbeit verschiedener Medien in ganz Europa).
- Aktionen, die zur Überprüfung von Fakten und zur Bekämpfung von Desinformation beitragen und eine breite Öffentlichkeit erreichen, einschließlich Aktionen, die sich an EU-Bürger*innen in Nicht-EU-Sprachen richten.
- Umfragen, Datenvisualisierung, Erhebungen und andere Formen der visuellen und interaktiven Kommunikation.
Die Vorschläge können mehrere dieser Aktivitäten kombinieren, um ihre Reichweite zu erhöhen.
Die Einbindung der Mitglieder des Europäischen Parlaments muss politisch ausgewogen sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Bei den im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen für einen einzigen Begünstigten. Das bedeutet, dass nur Vorschläge, die von einer einzigen Rechtsperson eingereicht werden, förderfähig sind. Vorschläge, die von einem Konsortium von Partnern eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
Um für einen Zuschuss in Frage zu kommen, müssen die Antragstellenden nachweisen können, dass sie Folgendes sind
- eine juristische Person des Privatrechts, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwei Jahren als juristische Person gegründet und eingetragen ist;
- eine juristische Person mit Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
- eine juristische Person, die keiner politischen Partei angehört.
Einrichtungen aus allen EU-Mitgliedstaaten sind förderfähig.
Vorschläge von paneuropäischen Vereinigungen (als paneuropäische Vereinigung gilt im Sinne dieser Aufforderung eine Organisation, die in den meisten oder allen EU-Mitgliedstaaten tätig ist) oder von Mediennetzen sollten eine eindeutige Verpflichtung jedes der an der Aktion beteiligten Mitglieder enthalten, einen Teil oder die Gesamtheit der von der Vereinigung oder dem Netz produzierten Medieninhalte zu veröffentlichen oder auszustrahlen (siehe Abschnitt 7.2).
Andere Einrichtungen, die an der Aktion teilnehmen können, sind verbundene Einrichtungen (siehe Abschnitt 6.3) und Unterauftragnehmer.
Die folgenden Einrichtungen sind nicht förderfähig:
- natürliche Personen;
- internationale Organisationen und EU-Einrichtungen;
- Behörden und staatliche Organisationen und Einrichtungen.
weitere Förderkriterien
Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten und finden zwischen September 2025 und März 2027 statt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
6 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile, Anhänge und Nachweise zum Zeitpunkt der Einreichung enthalten. Werden die als obligatorisch gekennzeichneten Anhänge nicht eingereicht, wird der Vorschlag nicht zugelassen (ohne weitere Prüfung).
Das Antragsformular besteht aus:
- Teil A (direkt online auszufüllen) - enthält verwaltungstechnische Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt. (obligatorisch);
- Teil B (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF wieder in das System hochzuladen) - enthält die Beschreibung der Maßnahme. (Obligatorisch);
- Anhang 1 - Leistungsindikatoren (KPI) (hochzuladen); (obligatorisch);
- Anhang 2 - Detaillierte Tabelle der veranschlagten Mittel (hochzuladen); (obligatorisch);
- Sonstige Anhänge und Belege (hochzuladen in dem im Antragsformular geforderten und im Portal Submission System angegebenen Format) (obligatorisch).
Der Antrag muss lesbar, zugänglich und druckbar sein.
Die Vorschläge sind auf 20 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
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