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Call-Eckdaten
Europäische FutureFoodS Partnerschaft - 1. Aufruf
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum
Termine
Öffnung
06.11.2024
Deadline
15.01.2025 13:00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
FutureFoodS ist eine innovative europäische Partnerschaft, die darauf abzielt, die Lebensmittelproduktion und den Lebensmittelkonsum in Europa auf nachhaltigere und widerstandsfähigere Systeme umzustellen. Diese Partnerschaft bringt führende Expert*innen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und politische Entscheidungsträger*innen zusammen, um gemeinsam Lösungen für die komplexen Herausforderungen zu entwickeln, vor denen unsere Lebensmittelsysteme stehen, wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt und Ernährungssicherheit. Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen befasst sich mit dem Thema "Transformation von Lebensmittelsystemen - Umgestaltung der Wechselwirkungen zwischen Lebensmittelsystemen, Förderung von Lebensmittelinnovationen und Stärkung nachhaltiger Lebensmittelentscheidungen".
Call-Ziele
Dieser Aufruf bringt 36 Förderorganisationen aus 19 Ländern und die Europäische Kommission zusammen, die gemeinsam bis zu 40 Millionen Euro bereitstellen, um innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu unterstützen, die sich auf die Schaffung einer nachhaltigen Lebensmittelzukunft konzentrieren.
Im Rahmen der Aufforderung werden innovative Projekte gefördert, die zu einem der folgenden Themen beitragen:
Thema 1: Der Weg zu nachhaltigen und widerstandsfähigen Lebensmittelsystemen
Der europäische Lebensmittelsektor ist stark polarisiert, und nur wenige Stakekolder dominieren die globalisierten Prozess- und Versorgungsketten. Die jüngsten externen Schocks und geopolitischen Verschiebungen haben die hohe Volatilität der globalen Lebensmittelmärkte und die dauerhafte Anfälligkeit der europäischen Versorgungsketten offenbart. Das Erreichen nachhaltigerer und widerstandsfähigerer Lebensmittelsysteme in Europa ist ein zentrales Anliegen des Green Deal der EU, der einen grünen und digitalen Übergang anstrebt. Dies erfordert kontinuierliche Anstrengungen, um z. B. die Lebensmittelsicherheit zu verbessern und neue Wege zu finden, um die Warenströme zu optimieren, die Nutzung des natürlichen Kapitals und der Ökosystemleistungen zu optimieren, weniger Abfälle zu erzeugen und die wichtigsten Umwelt- und Klimaauswirkungen zu verringern sowie ungesunde Ernährung in Zeiten von Ressourcenknappheit und Klimaunsicherheiten zu verhindern.
Mit diesem Aufforderungsthema sollen neue Ansätze für die Umgestaltung der Interaktionen im Lebensmittelsystem durch neuartige marktgestützte Vereinbarungen, Geschäftsmodelle, politische Maßnahmen und experimentelle Praktiken untersucht werden. Das Thema der Aufforderung zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme in all ihren Dimensionen zu fördern, d. h. unter Berücksichtigung der Rentabilität der Unternehmen, des Umweltschutzes und des gesellschaftlichen Wohlergehens. Die im Rahmen dieses Aufforderungsthemas geförderten Projekte sollen sich insbesondere mit der Bedeutung einer erneuerten Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den Stakeholdern des Lebensmittelsystems befassen, um die Bereitschaft der Gesellschaft und des Sektors zu fördern, sich auf transformative und innovative Lösungen einzulassen.
Thema 2: Neue Lebensmittel - Förderung von Innovationen bei der Gestaltung, Verarbeitung und Bereitstellung von Lebensmitteln durch eine Neuausrichtung von Angebot und Nachfrage
Die Diversifizierung von Lebensmittelnachfrage und -angebot stellt ein ungenutztes Potenzial zur gleichzeitigen Bewältigung zentraler Herausforderungen der europäischen Lebensmittelsysteme dar, z. B. ungesunde Ernährungsgewohnheiten, hohe Umwelt- und Klimabelastung, übermäßige Abhängigkeit von Lebens- und Futtermittelimporten. Es besteht die dringende Notwendigkeit, die Palette der in Europa produzierten und konsumierten Lebensmittel zu erweitern. Dies erfordert neue Ansätze bei der Gestaltung, Verarbeitung und Bereitstellung von Lebensmitteln, um eine größere Vielfalt an gesunden, nachhaltigen und minimal verarbeiteten Lebensmitteln anzubieten. Zu den wichtigsten Hebelpunkten gehört die Einführung von mehr pflanzlichen Lebensmitteln in Kombination mit tierischen Lebensmitteln, die weniger umweltschädlich sind. Biotechnologien können eine zentrale Rolle dabei spielen, eine solche Ernährungsumstellung zu ermöglichen. Sie wirft auch wichtige Fragen auf, z. B. zur Verbraucher*innenakzeptanz, zur Rolle der Lebensmittelindustrie bei der Entwicklung robusterer Geschäftsmodelle und moderner Lieferketten sowie zur Einhaltung bestehender und künftiger Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit.
Ziel dieses Aufforderungsthemas ist die Entwicklung systemischer Ansätze für die Entwicklung, Verarbeitung und Bereitstellung neuartiger Lebensmittel, die aus verschiedenen Rohstoffen wie Pflanzen (z. B. Hülsenfrüchte, Getreide, Nüsse, Samen, Algen), essbaren Pilzen sowie aus Mikroorganismen und Lebensmitteln aus Zellkulturen gewonnen werden. Um den Bedarf an Proteinen zu decken, werden neben tierischen Lebensmitteln zunehmend Alternativen mit geringeren Klima- und Umweltauswirkungen benötigt. Die im Rahmen dieses Aufforderungsthemas untersuchten Lebensmittel können sich auch auf regionale, "vergessene" Lebensmittel beziehen, d. h. auf Lebensmittel, die in verschiedenen Teilen Europas nicht mehr Teil der modernen Ernährung sind, die aber aufgrund ihrer ernährungsphysiologischen und ökologischen Eigenschaften eine geeignete Ergänzung für einen vielfältigeren Lebensmittelkonsum darstellen könnten.
Thema 3: Förderung nachhaltiger Lebensmittelentscheidungen - Ermöglichung von Lebensmittelumgebungen und Ernährungsumstellungen
Der Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen ist nur möglich, wenn sich jede*r Einzelne und die Allgemeinheit für nachhaltige Lebensmittel entscheidet, was eine Änderung von Normen, Einstellungen und Gewohnheiten erfordern könnte. Die derzeitige Situation einer dreifachen Belastung durch Unterernährung in Verbindung mit negativen Auswirkungen auf unsere Umwelt zeigt, dass dies alles andere als einfach ist. Durch die Linse des Systemansatzes betrachtet, ist die Bedeutung des Lebensmittelumfelds von großem Interesse - damit könnte der Gesamtzusammenhang für die Kauf- und Verbrauchsentscheidungen eines Menschen gemeint sein, aber auch die Befähiger und Hindernisse für die Einführung nachhaltiger Lebensmittelpraktiken, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen und der Erschwinglichkeit. Eine stärkere Verbindung und Integration von individuellen Lebensmittelumgebungen und allgemeinen Lebensmittelökosystemen kann die Lebensmittelkompetenz stärken und den Bürger*innen Fragen der Nachhaltigkeit von Lebensmitteln näher bringen, während gleichzeitig das kulturelle Erbe von Lebensmitteln respektiert wird.
In dieser Aufforderung wird ein übergreifender Systemansatz gefordert, um die Herausforderungen zu bewältigen, die der Einführung nachhaltiger Lebensmittelpraktiken in ganz Europa im Wege stehen, und um die Verbraucher*innen besser in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen über nachhaltige Lebensmittel zu treffen. Das Potenzial für die Neugestaltung sowohl digitaler als auch physischer Lebensmittelumgebungen als Möglichkeit zur Beeinflussung des Lebensmittelkonsums in Richtung sicherer, gesunder, nahrhafter, umwelt- und klimaverträglicher, erschwinglicher, zugänglicher, gerechter und kulturell akzeptabler und schmackhafter Lebensmittel steht im Mittelpunkt dieses Aufforderungsthemas.
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Erwartete Ergebnisse
Vorgeschlagene F&I-Aspekte
Thema 1: Der Weg zu nachhaltigen und widerstandsfähigen Lebensmittelsystemen
Antragstellende, die sich für dieses Aufforderungsthema entscheiden, können in ihren Vorschlägen einige der unten aufgeführten Aspekte aufgreifen. Die Antragstellenden können sich auch für andere Themen entscheiden. In jedem Fall ist eine klare Argumentation erforderlich, wie die gewählten Aspekte mit dem Thema dieser Aufforderung zusammenhängen.
- Verständnis von Schnittstellen und potenziellen Hebelpunkten im Lebensmittelsystem und Entwicklung von Möglichkeiten und Lösungen zur Überwindung aktueller technischer, wirtschaftlicher und politischer Hindernisse und Blockaden (einschließlich schädlicher Subventionen) für nachhaltige und widerstandsfähige Lebensmittel-Wertschöpfungsketten.
- Erforschung technologischer, sozialer und organisatorischer Innovationen zur Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelabfällen für nachhaltige Wertschöpfungsketten, z. B. durch ortsbezogene Ansätze oder die Aufwertung von Nebenprodukten.
- Entwurf und Erprobung von Skalierungsprinzipien, insbesondere unter Stressbedingungen, unter Verwendung datengesteuerter, hybrider Modelle für innovative, vielfältige, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Verarbeitungs- und Versorgungssysteme für terrestrische und aquatische Ressourcen.
- Entwicklung szenariobasierter Ansätze zur Stärkung der Risikobewertung, des Risikomanagements und der Anpassungsfähigkeit von Lebensmittelakteuren in Bezug auf Schocks im Bereich der Lebensmittelsicherheit und -versorgung.
- Entwicklung, Erprobung und Skalierung des Einsatzes digitaler Technologien, die die Widerstandsfähigkeit des Lebensmittelsystems und den grünen Übergang unterstützen (Big Data, KI, innovative Datensätze, Modelle für den Informationsaustausch, Transparenz, flexible Produktionssysteme usw.).
- Auseinandersetzung mit der Polarisierung und Fragmentierung in den Lebensmittelsystemen und Suche nach innovativen Wegen der Zusammenarbeit für nachhaltige und widerstandsfähige Lebensmittelsysteme, auch unter Berücksichtigung der Frage der Gerechtigkeit (Rentabilität, Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit für alle)
- Erkenntnisse aus großen und kleinen Systemen (d. h. kurze Ketten, lokale und alternative Teilsysteme, gemeinschaftsgestützte und ortsbezogene Initiativen usw.), entsprechende Wechselwirkungen und Praktiken, die Probleme und Lösungen in einem bestimmten Kontext untersuchen
Thema 2: Neue Lebensmittel - Förderung von Innovationen in der Lebensmittelgestaltung, -verarbeitung und -versorgung durch Neuausrichtung von Angebot und Nachfrage
Antragstellende, die sich für dieses Aufforderungsthema entscheiden, können in ihren Vorschlägen auf einige der unten aufgeführten Aspekte eingehen. Die Antragstellenden können sich auch für andere Themen entscheiden; in jedem Fall müssen sie klar darlegen, wie die gewählten Aspekte mit dem Thema dieser Aufforderung zusammenhängen.
- Erforschung und Erprobung neuer Marktchancen für Verarbeitungstechnologien und biotechnologische Innovationen für Lebensmittel der Zukunft.
- Entwicklung und Erprobung neuer Lösungen zur Valorisierung von Nebenprodukten und Nebenströmen für die Verwendung als Lebensmittel in Kreislaufsystemen für Lebensmittel.
- Untersuchung von Herausforderungen und Suche nach Lösungen für Aspekte der Lebensmittelsicherheit, z. B. im Hinblick auf neue Lebensmittelquellen oder alternative Proteine.
- Entwicklung und Erprobung digitaler Lösungen in Kombination mit Innovationen in den Bereichen Verpackung, Kennzeichnung und Marketing, um Verschwendung zu vermeiden und die Rückverfolgbarkeit von Lebensmittelprozessen und -lieferketten zu verbessern.
- Untersuchung und Nutzung von soziokulturellen Faktoren, die die Akzeptanz und Annahme neuer Lebensmittel beeinflussen.
- Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftsmodelle und Marketingansätze für neue Lebensmittel, Stärkung des Zusammenspiels zwischen industriegeführten Innovationen und politikgesteuerten Experimenten.
- Beobachtung des Potenzials und der Auswirkungen neuer Lebensmittel auf die Verwirklichung der Transformation des Lebensmittelsystems, den grünen und digitalen Wandel und die Modernisierung der europäischen Lebensmittelwirtschaft.
- Untersuchung des Potenzials territorialer Ernährungsweisen und Lösungen zur Förderung regionaler oder vergessener Lebensmittel und zur Verbesserung ihrer Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit im Hinblick auf nachhaltigere und klimafreundlichere Lebensmittelsysteme.
Thema 3: Förderung nachhaltiger Lebensmittelentscheidungen - Ermöglichung von Lebensmittelumgebungen und Ernährungsumstellungen
Antragstellende, die sich für dieses Aufforderungsthema entscheiden, können in ihren Vorschlägen einige der unten aufgeführten Aspekte aufgreifen. Die Antragstellenden können sich auch für andere Themen entscheiden; in jedem Fall ist eine klare Argumentation erforderlich, wie die gewählten Themen mit dem Thema dieser Aufforderung zusammenhängen.
- Untersuchung und Suche nach Möglichkeiten, die "sozialen Wendepunkte" zu nutzen, um die Annahme nachhaltiger und gesunder Ernährungs- und Lebensweisen für verschiedene Verbraucher*innengruppen zu beschleunigen. Welche Arten von Hindernissen gibt es?
- Entwicklung von Lösungen zur Stärkung des Einflusses digitaler und physischer Lebensmittelumgebungen auf das nachhaltige Ernährungsverhalten durch neue Formen der öffentlich-privaten Zusammenarbeit.
- Untersuchung und Stärkung der Rolle der künstlichen Intelligenz, einschließlich der regenerativen KI, und digitaler Lösungen bei der Förderung der Lebensmitteldemokratie, der Lebensmittel- und digitalen Kompetenz und des Engagements der Verbraucher sowie bei der Minderung des Risikos von Fehlinformationen, die die Entscheidungen der Verbraucher*innen individuell und kollektiv beeinflussen.
- Entwicklung innovativer Wege zur Stärkung der Rolle des öffentlichen Beschaffungswesens, der Lebensmittelkennzeichnung und ethischer Marketingpraktiken bei der Gestaltung eines integrativen Lebensmittelumfelds im öffentlichen Raum.
- Konzeption und Erprobung politischer Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit gesunder und nachhaltiger Lebensmittel für verschiedene Verbraucher*innengruppen, insbesondere für besonders gefährdete Gruppen (z. B. Kleinkinder, ältere Menschen, Behinderte).
- Entwicklung neuer politischer Ansätze, die eine Kombination aus Mehrebenen- und ortsbezogener Governance-Perspektive beinhalten, um ortsbezogene Initiativen für eine nachhaltige und erschwingliche Ernährung zu unterstützen und daraus zu lernen. Zu berücksichtigen sind sowohl sektor- bzw. bereichsspezifische als auch horizontale Politiken, die sich direkt oder indirekt auf die Funktionsweise von Governance-Systemen auswirken können.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Wer kann sich bewerben?
Universitäten und Fachhochschulen, Forschungsinstitute, juristische Personen ohne Erwerbszweck (d. h. Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Gesellschaften, Genossenschaften, Verbände usw.), kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen und öffentliche Einrichtungen (d. h. Gemeinden, regionale/nationale Verwaltungsstellen, Behörden usw.), vorbehaltlich der nationalen/regionalen Finanzierungsvorschriften und Förderkriterien (siehe auch Anhang I).
Bedingungen für die Teilnahme an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Begünstigte der FutureFoodS Partnerschaft:
Forschungsteams aus einigen Organisationen, die auch Begünstigte der FutureFoodS-Partnerschaft sind, können sich an dieser kofinanzierten Aufforderung beteiligen; die Liste der Begünstigten der FutureFoodS-Partnerschaft, die sich an den Projektkonsortien beteiligen dürfen, ist in Anhang H aufgeführt. Im Rahmen der Partnerschaft werden Firewall-Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass diese Begünstigten Vorabinformationen oder zusätzliche Einblicke in diese Aufforderung erhalten, um das Risiko eines wahrgenommenen oder faktischen Interessenkonflikts (CoI) oder einer Ungleichbehandlung von Antragstellern zu verringern, einschließlich einer klaren Aufgabentrennung. Alle anderen Begünstigten der FutureFoodS-Partnerschaft, die nicht in Anhang H aufgeführt sind, können keine Mittel im Rahmen der kofinanzierten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragen.
Es ist unerlässlich, dass jeder Partner, der sich an einem Vorschlag beteiligen möchte, die nationalen/regionalen Finanzierungsvorschriften sorgfältig liest (siehe Anhang I). Im Zweifelsfall sollten sich die Antragsteller an ihre NKS/RKP wenden, die sie über die einschlägigen Bestimmungen informieren können.
Allgemeine Kriterien für die Förderfähigkeit:
- Projektkonsortien müssen mindestens aus drei Partnern bestehen, die 1) aus mindestens drei an der Aufforderung teilnehmenden Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern stammen und 2) bei den an dieser Aufforderung teilnehmenden FOs, die Finanzmittel für das ausgewählte Thema bereitstellen, antragsberechtigt sind (Tabelle 3). Es gibt keine Vorschrift für die Höchstzahl der Partner, die an einem Konsortium teilnehmen können. Die Anzahl sollte den Projektzielen angemessen sein und überschaubar bleiben (die Erfahrung aus früheren Aufrufen zeigt eine Bandbreite von 4-8 Partnern pro Projekt);
- Jedes antragstellende Konsortium muss von einem Projektkoordinator geleitet werden, der einer Organisation angehören muss, die für eine Förderung im Rahmen eines FO dieser Aufforderung in Frage kommt und diese beantragt;
- Um ausgewogene Konsortien zu erreichen und die Zusammenarbeit zu fördern, darf der Anteil des Gesamtaufwands, der allen Partnern aus einem einzigen Land zugewiesen wird, 60 % der Gesamtzahl der dem Projekt zugewiesenen Personenmonate nicht überschreiten;
- Eine Einzelperson, die mehreren Organisationen angehört, kann in einem Vorschlag nicht bei mehr als einer FO eine Finanzierung beantragen. Wenn eine Person als Mitglied von mehr als einer Organisation an der Aufforderung teilnimmt, muss sie angeben, welchen Partner und damit welche Organisation innerhalb des Konsortiums sie vertritt. Diese Person wird nicht als zwei verschiedene Partner innerhalb desselben Konsortiums betrachtet;
- Die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate (siehe Anhang I für Spezifikationen);
- Eigenfinanzierung: Partner können sich mit ihren eigenen Ressourcen an Projektkonsortien beteiligen und/oder ihre eigene Finanzierung einbringen (z. B. wenn die Voraussetzungen für eine Finanzierung nicht erfüllt sind oder aus anderen Gründen). Selbstfinanzierte Partner unterliegen nicht der nationalen/regionalen Förderfähigkeitsprüfung. Sie erscheinen im Projektvorschlag als "assoziierte Partner" und müssen zusammen mit dem vollständigen Vorschlag eine "Verpflichtungserklärung" (Anhang E) einreichen. Selbstfinanzierte Partner können jedoch nicht als Projektkoordinatoren fungieren, ihre Rolle sollte klar sein, und sie werden nicht auf die Mindestzahl der förderfähigen Partner und Länder angerechnet (mindestens drei finanzierte Partner aus drei verschiedenen Ländern).
Es gibt kein festgelegtes maximales Gesamtprojektbudget für das transnationale Projekt, das im Rahmen der Aufforderung festgelegt wurde. Die Kosten müssen angemessen sein, um die Projektziele zu erreichen. Dennoch können einzelne FOs Vorschriften und/oder Beschränkungen bezüglich des Budgets haben, das sie im Rahmen von Forschungsprojekten vergeben können, die beachtet werden müssen (z. B. können einige Förderer das maximale Budget pro Partner in einem Projekt auf einen bestimmten Betrag begrenzen). Daher ist es wichtig, dass jeder Projektpartner seine nationalen/regionalen Finanzierungsvorschriften sorgfältig liest (siehe Anhang I). Im Zweifelsfall sollten sich die Antragsteller an ihre NKS/RKP wenden, die sie über die einschlägigen Vorschriften informieren können (siehe Anhang B).
Darüber hinaus müssen Antragsteller beachten, dass Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, in keiner Weise teilnahmeberechtigt sind. Darüber hinaus gelten Beschränkungen für juristische Personen mit Sitz in Russland, Weißrussland oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine, und die Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn müssen beachtet werden.
Die nationalen/regionalen Förderkriterien müssen beachtet werden und das vorgeschlagene Projekt muss mit den nationalen/regionalen thematischen Prioritäten des FO übereinstimmen, sofern dies in den jeweiligen "nationalen/regionalen Förderrichtlinien" gefordert wird. Die nationalen/regionalen Anforderungen sind in dem Dokument "Nationale/regionale Förderrichtlinien" beschrieben (siehe Anhang I). Die FOs können gemäß ihren eigenen nationalen/regionalen oder organisatorischen Vorschriften zusätzliche Dokumente verlangen. Bestimmte nationale/regionale FOs finanzieren möglicherweise nicht alle Arten von Organisationen (siehe Anhang I).
Die Antragsteller müssen die nationalen/regionalen Finanzierungsvorschriften sorgfältig lesen, und es wird dringend empfohlen, sich vor der Einreichung eines Vorschlags mit ihrer NKS/ihrem RCP in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass sie alle nationalen/regionalen Förderkriterien und -regeln einhalten.
weitere Förderkriterien
Die an der Aufforderung zur Kofinanzierung teilnehmenden FOs sind unten aufgeführt. Die Finanzierung der transnationalen Projekte erfolgt auf der Grundlage eines virtuellen gemeinsamen Topfes. Das bedeutet, dass die Partner (Antragsteller) in den für eine Finanzierung ausgewählten Projekten den Zuschuss direkt von ihrer jeweiligen nationalen/regionalen FO erhalten, gemäß deren gesetzlichen Bestimmungen und Bedingungen für die Projektfinanzierung (siehe nationale/regionale Finanzierungsvorschriften, Anhang I). Alle Antragsteller müssen die Bedingungen der jeweiligen nationalen/regionalen Förderrichtlinien prüfen (Anhang I). Darüber hinaus wird dringend empfohlen, sich mit den NKS/RKP des jeweiligen LWL in Verbindung zu setzen (Anhang B).
Land |
FO vollständiger Name |
Veranschlagtes Budget in EU |
Maximaler nationaler/regionaler Betrag in EUR pro Projekt |
Thema 1 |
Thema 2 |
Thema 3 |
Österreich | Österreichischer Wissenschaftsfonds | 1.000.000 | 300.00-400.000 | Y | Y | Y |
Belgien | Fonds de la recherche scientifique | 300.000 | 300.000 | Y | Y | Y |
Belgien | Fonds Voor Wetenschappelijk Onderzoek-Vlaanderen | 700.000 | 350.000 | Y | Y | Y |
Belgien | Service public de Wallonie, Département de la Recherche et du développement technologique |
1.000.000 | 1.000.000 | Y | Y | N |
Belgien | Vlaanderen Agentschap Innoveren & Ondernemen | 2.750.000 | 500.000/375.000 | Y | Y | Y |
Dänemark | Dänische AgriFish-Agentur | 1.000.000 | 300.00/500.000 | Y | Y | Y |
Dänemark | Innovationsfonden | 1.000.000 | 300.00/500.000 | Y | Y | Y |
Estland | Sihtasutus Eesti Teadusagentuur | 300.000 | 100.000/300.000 | Y | Y | Y |
Estland | Regionaal- ja Põllumajandusministeerium | 100.000 | 100.000 | Y | Y | Y |
Finnland | Maa- ja metsätalousministeriö | 600.000 | 250.000/300.000 | Y | Y | Y |
Frankreich | Agence nationale de la recherche | 2.000.000 | 300.000/350.000 | Y | Y | Y |
Deutschland | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft | 500.000 | 250.000 | Y | Y | Y |
Deutschland | Bundesministerium für Bildung und Forschung | 2.000.000 | 350.000 | Y | Y | N |
Island | Rannsóknamiðstöð Íslands | 300.000 | 300.000 | Y | Y | Y |
Irland | Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Meeresangelegenheiten | 1.248.000 | 350.000/124.000 | Y | Y | Y |
Italien | Ministero dell'Agricoltura, della Sovranita' Alimentare e delle Foreste |
1.100.000 | 300.000 | Y | Y | Y |
Italien | Ministero dell'Università e della Ricerca | 1.000.000 | 200.000/250.000 | Y | Y | Y |
Italien | Autonome Provinz Bozen/ BOZEN | 225.000 | 300.000 | Y | Y | Y |
Litauen | Lietuvos mokslo taryba | 300.000 | 150.000-250.000 | Y | Y | Y |
Litauen | Lietuvos Respublikos Žemės Ūkio Ministerija | 120.000 | 120.000 | Y | Y | Y |
Norwegen | Norges Forskningsrad | ~ 1.300.000 | ~ 260.000 | Y | Y | Y |
Portugal | Fundação para a Ciência e a Tecnologia | 500.000 | 250.000 | Y | Y | Y |
Rumänien | Unitatea Executivă pentru Finanţarea Ȋnvăţământului Superior a Cercetării, Dezvoltării şi Inovării |
500.000 | 200.000/250.000 | Y | Y | Y |
Spanien | Agencia Estatal de Investigación | 1.000.000 | 175.000/275.000/325.000 | Y | Y | Y |
Spanien | Centro para el Desarrollo Tecnologico y la Innovacion E.P.E. |
1.000.000 | k.A. | Y | Y | Y |
Spanien | Elika Nekazaritzako Elikagaien Segurtasunarako Euskal Fundazioa |
100.000 | 100.000 | Y | Y | Y |
Spanien | Agencia de Ciencia, Competitividad Empresarial e Innovación Asturiana |
250.000 | 150.000 | Y | Y | Y |
Schweden | Forskningsrådet För Miljö, Areella Näringar Och Samhällsbyggande AND Verket for Innovationssystem |
2.700.000 | 300.000/400.000 | Y | Y | Y |
Die Niederlande | De Staat, Vertegenwoordigd door de minister van Landbouw, Visserij, Voedselzekerheid en Natuur |
2.000.000 | 350.000/450.000 | Y | Y | Y |
Die Niederlande | Nederlandse organisatie voor wetenschappelijk onderzoek |
2.000.000 | 400.000 | Y | Y | Y |
Die Niederlande | Regieorgaan SIA | 900.000 | 300.000 | Y | Y | Y |
Türkiye | Tarımsal Araştırmalar ve Politikalar Genel Müdürlüğü | 200.000 | 100.000 | Y | Y | Y |
Türkiye | Türkiye Bilimsel ve Teknolojik Araştırma Kurumu | 500.000 | 150.000 | Y | Y | Y |
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die kofinanzierte Ausschreibung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt muss eine Projektskizze eingereicht werden, und nach einer Aufforderung kann in einem zweiten Schritt ein Vollantrag eingereicht werden.
- Deadline für Erstvorschläge: 15. Januar 2025, 13:00 MEZ
- Stichtag für Vollanträge: 09. Juli 2025, 13:00 Uhr MESZ
Die Einreichung von Vorschlägen erfolgt über eine Online-Einreichungsplattform, auf der die Antragstellenden alle für die Ausarbeitung und Einreichung von Vorschlägen erforderlichen Informationen finden. Die Einreichungsplattform ist verfügbar unter https://futurefoods.ptj.de.
Wie man beginnt: Um einen Vorschlag auszuarbeiten, muss sich der Koordinator zunächst registrieren und den Vorschlag erstellen. Der Koordinator kann dann Partner zuweisen, die eine Einladung erhalten, der Einreichungsplattform beizutreten und sich dort zu registrieren. Weitere Informationen sind auf der Einreichungsplattform selbst zu finden.
- Die Vorschläge müssen in englischer Sprache verfasst sein;
- Die Vorschläge müssen vollständig sein, die Seitenzahl und die Anzahl bzw. Art der zulässigen Anhänge einhalten und Lebenslaufvorlagen enthalten, die den Grundsätzen für die Projektbewertung gemäß den Vorschlagsvorlagen (Anhänge C und D) und den Informationen im Online-Einreichungssystem entsprechen;
- Die Vorschläge müssen über das Online-Einreichungssystem (https://www.futurefoods.ptj.de) bis zum 15. Januar 2025 (13:00 Uhr MEZ) für Erstvorschläge und bis zum 09. Juli 2025 (13:00 Uhr MESZ) für Vollanträge eingereicht werden.
- Die vorherige Einreichung eines Erstvorschlags ist eine Voraussetzung für die Einreichung eines Vollantrags. Die in den Erstvorschlägen gemachten Angaben sind verbindlich. Änderungen an den in einem Vorschlag dargelegten Zielen sind nicht zulässig. Eine begrenzte Anzahl von Änderungen in Bezug auf verwaltungstechnische Details/geringfügige Überarbeitungen können auf Antrag und mit Zustimmung des Leiters der Dienststelle und der betreffenden Dienststellen gestattet werden.
- Die Antragsteller müssen als Teil des Antrags eine ethische Selbsteinschätzung ausfüllen.
Einreichung von Erstvorschlägen:
Der Zweck eines Erstvorschlags besteht darin, die Projektidee, die Ziele und die Zielsetzung sowie das Konsortium vorzustellen, ohne dass der Arbeitsplan im Detail beschrieben wird. Die detaillierte Vorlage für den Erstvorschlag mit Erläuterungen findet sich in Anhang C. Ein Beispiel ist auch im Dokumententeil der Einreichungsplattform zu finden: https://futurefoods.ptj.de.
Einreichung von Vollanträgen:
Nach der Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrags kann der Koordinator einen Vollantrag über die Einreichungsplattform einreichen: https://futurefoods.ptj.de. Den Antragstellern wird dringend empfohlen, vor der Einreichung eines Vorschlags Rücksprache mit ihrer NKS/ihrem RCP zu halten, um etwaige Unklarheiten oder Zweifel hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Fördervorschriften zu klären (siehe Anhang B).
Die detaillierte Vorlage für Vollanträge mit Erläuterungen findet sich in Anhang D, ein Beispiel ist auch im Dokumententeil der Einreichungsplattform zu finden.
Beachten Sie, dass die Einbeziehung von Projektpartnern, die auf eigene Kosten teilnehmen (selbstfinanzierte Partner), NUR bei Vorlage einer Verpflichtungserklärung (siehe Anhang E) zulässig ist. Das Fehlen dieses Schreibens führt zur Ablehnung des gesamten Vorschlags (siehe Abschnitt 5.2 Förderfähigkeit).
Die nationalen/regionalen Förderkriterien, wie sie in der jeweiligen Förderrichtlinie (siehe Anhang I) definiert sind, müssen eingehalten werden und das vorgeschlagene Forschungsprojekt muss mit den nationalen/regionalen thematischen Prioritäten der FO übereinstimmen. Die FOs können gemäß ihren eigenen nationalen/regionalen oder organisatorischen Vorschriften zusätzliche Unterlagen verlangen.
Call-Dokumente
FutureFoodS Call 2024FutureFoodS Call 2024(624kB)
Annex I_Nat_Reg_Regulations_Annex I_Nat_Reg_Regulations_(3334kB)
Kontakt
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