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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Unterstützung der Koordinierung der nationalen ITS-Zugangspunkte

Förderprogramm

Fazilität Connecting Europe für Verkehr

Call Nummer

CEF-T-2025-TAGENDG-NAPCORE

Termine

Öffnung
05.11.2024

Deadline
04.02.2025 17:00

Förderquote

85%

Budget des Calls

€ 9.500.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 9.500.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Aufbauend auf den Ergebnissen der CEF-Programmunterstützungsaktionen NAPCORE(https://napcore.eu) und Data4PT (https://data4pt-project.eu) soll mit dieser Aktion die harmonisierte Umsetzung der im Rahmen der Richtlinie 2010/40/EU erlassenen delegierten Verordnungen weiter unterstützt werden.

Call-Ziele

Diese Maßnahme sollte die Umsetzung der Anforderungen an die Genauigkeit und Zugänglichkeit von Infrastruktur-, Sicherheits-, Verkehrs- und Reisedaten für die Nutzer*innen (z. B. Verkehrsbehörden oder Diensteanbieter) über die NAP unterstützen, d. h. alle NAP und zugehörigen Daten, die sich aus der Umsetzung der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 885/2013, Nr. 886/2013, 2015/962, 2017/1926 und 2022/670 ergeben, einschließlich ihrer möglichen Überarbeitung während der Laufzeit dieser Maßnahme im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsprogramms der IVS-Richtlinie. Diese Maßnahme sollte auch die Umsetzung der Anforderungen an die Bereitstellung von Daten für die Nutzer*innen unterstützen, wie sie in der überarbeiteten IVS-Richtlinie vorgeschrieben sind.

Auf der Grundlage der bereits im Rahmen der CEF-Programmunterstützungsaktionen NAPCORE und Data4PT geleisteten Arbeit soll diese Aktion die Koordinierung und Harmonisierung eines standardisierten NAP-Datenverteilungssystems in der gesamten EU weiter unterstützen und zur Schaffung eines digitalen Zwillings der physischen Verkehrsinfrastruktur und ihres Betriebs beitragen, der eine Datenschicht zur Unterstützung der Verkehrsdienste bereitstellt.

Der Anwendungsbereich ist die IVS-Richtlinie und die delegierten Verordnungen über den Zugang zu Verkehrsdaten, die angenommen wurden, um europäische Spezifikationen für vorrangige Maßnahmen der IVS-Richtlinie zu definieren:

  • Die Bereitstellung von EU-weiten multimodalen Reiseinformationsdiensten: Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926, geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/490;
  • die Bereitstellung von EU-weiten Echtzeit-Verkehrsinformationsdiensten: Delegierte Verordnung (EU) 2015/962, aufgehoben und ersetzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/670;
  • Daten und Verfahren für die möglichst kostenlose Bereitstellung von verkehrssicherheitsrelevanten universellen Mindestverkehrsinformationen für die Nutzer*innen: Delegierte Verordnung (EU) Nr. 886/2013;
  • die Bereitstellung von Informationsdiensten für sichere Parkplätze für Lkw und Nutzfahrzeuge: Delegierte Verordnung (EU) Nr. 885/2013.

Diese delegierten Verordnungen schreiben die Erstellung von NAPs vor und regeln den Zugang zu den entsprechenden IVS-Daten für Datennutzende, um die Entwicklung von IVS-Diensten zu fördern, die diese Daten nutzen.

Arbeiten zur Verbesserung der Kohärenz und Funktionalität der NAPs sind für eine effiziente Umsetzung sowohl der IVS-Richtlinie und ihrer delegierten Verordnungen als auch der Verordnung (EU) 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) von wesentlicher Bedeutung. Dies geschieht insbesondere durch die Definition eines Einführungsfahrplans für die NAP-Architektur (im Einklang mit dem gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum), einschließlich für EU-Zugangspunkte, die Entwicklung und Pflege von Werkzeugen für das Datenmanagement, die Entwicklung, Pflege und Nutzung interoperabler Datenstandards für multimodale Daten mit EU-Referenzprofilen, die Definition eines Rahmens für die Daten- und Dienstqualität, die Überwachung der Datenverfügbarkeit, die Harmonisierung von Konformitätsbewertungen und Durchsetzungsstrategien, Schulung, Dokumentation und Einführungsunterstützung, usw. Dazu gehört auch eine spezielle Arbeit zu Zugangsknoten-Kennungen für den multimodalen Personenverkehr, einschließlich der möglichen Festlegung eindeutiger EU-Kennungen, im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsprogramms der IVS-Richtlinie.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Ermöglichung des interoperablen Austauschs von Reise- und Verkehrsdaten gemäß den Anforderungen der IVS-Richtlinie und ihrer delegierten Verordnungen sowie anderer einschlägiger EU-Rechtsvorschriften, wie z. B. des oben genannten AFIR,
  • die koordinierte Bereitstellung von Straßen-, Verkehrs- und Transportdaten zu fördern und zu beschleunigen, um die Qualität der auf diesen Daten basierenden Dienste zu verbessern,
  • die kontinuierliche Entwicklung von IVS-Diensten widerspiegeln und nutzerorientierte Aktivitäten einschließen, um Unterstützung, Schulung, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung zu gewährleisten,
  • die Zusammenarbeit und die Partnerschaften zwischen Behörden und IVS-Informationsdiensteanbietern zu verbessern, die mehrere Interessengruppen umfassen.

Es wird erwartet, dass er die Umsetzung der delegierten Verordnungen gemäß der Richtlinie 2010/40/EU und der Richtlinie selbst durch die Mitgliedstaaten begleitet und erleichtert und langfristig wirksam zur harmonisierten Entwicklung und Weiterentwicklung der NAPs beiträgt.

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Erwartete Ergebnisse

Bei den im Rahmen dieser Aktion zu unterstützenden Aktivitäten handelt es sich um technische und organisatorische Tätigkeiten zur Erleichterung der Entwicklung und des Einsatzes des Koordinierungsmechanismus zur Harmonisierung der NAPs im Rahmen der IVS-Richtlinie.

Tätigkeit 1- Leitung und Strategie

  • Verwaltung des Projekts
    • Verwaltung der Aktion: Einsetzung eines Lenkungsausschusses mit allen teilnehmenden Mitgliedstaaten auf geeigneter Ebene (d. h. mit Vertretern, die alle Aspekte und alle Datentypen, einschließlich multimodaler Themen, abdecken können), Einsetzung eines Beirats, in dem die relevanten Interessengruppen vertreten sind, Ernennung von Leitern und Expertenteams für jedes Arbeitspaket, Ernennung von Botschaftern für horizontale oder strategische Themen (z.z. B. UVARs, MaaS, Radfahren, alternative Kraftstoffe), jährliche Arbeitspläne, jährliche Tätigkeitsberichte, Qualitäts- und Risikomanagement, Organisation der internen Kommunikation und des Austauschs (z. B. über bewährte Verfahren oder nationale Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Umsetzung der delegierten Verordnungen), Verwaltungs- und Finanzmanagement, tägliches Projektmanagement/Sekretariat, Berichterstattung an die Kommission und Verbindung zu CEF IVS-Einführungsprojekten usw.
    • Regelmäßige Koordinierung mit den Kommissionsdienststellen, dem Europäischen IVS-Ausschuss und der Europäischen IVS-Berate*innenrgruppe, dem Forum für nachhaltigen Verkehr, den Expert*innengruppen der Mitgliedstaaten, anderen relevanten CEF-finanzierten IVS-Einführungsprojekten und den Interessengruppen der Industrie. Verbindung zu ähnlichen Initiativen im Verkehrsbereich und in anderen Sektoren, insbesondere zu dem/den gemeinsamen europäischen (Mobilitäts-)Datenraum/-räumen, der Europäischen Beobachtungsstelle für alternative Kraftstoffe (EAFO) und dem Single Digital Gateway.
    • Koordinierung der Teilnahme der NAPs am gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum, z. B. hinsichtlich der Teilnahme an der Vernetzungsebene.
    • Interne Koordinierung und Kommunikation, u. a. durch die Tätigkeit von thematischen Botschaftern, die die Arbeit verschiedener Arbeitsgruppen zu einem bestimmten Thema beaufsichtigen.
  • Pflege von Beziehungen auf hoher Ebene (z. B. durch die Unterzeichnung von Kooperationsvereinbarungen) mit wichtigen Organisationen.
  • Festlegung gemeinsamer Strategien und Antworten auf die von den globalen Akteuren gestellten Herausforderungen.
  • Langfristige Steuerung des Koordinierungsmechanismus
  • Einrichtung einer langfristigen und nachhaltigen Governance-Struktur, die eine Fortsetzung der Projektaktivitäten über den geplanten Zeitrahmen hinaus ermöglicht, mit folgenden Zielen
    • Strategische Koordinierung zwischen den NAPs und den nationalen Stellen/zuständigen Behörden.
    • Definition strategischer Ziele für die mittlere (5 Jahre) und längere (10 Jahre) Frist, insbesondere die Festlegung von Zielen in Bezug auf die Datenqualität und -verfügbarkeit, die Zugänglichkeit und die Harmonisierung der NAP, wobei die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften gewährleistet wird.
    • Förderung von NAPs und Verbreitung von Informationen über deren Vorteile und bewährte Verfahren im Bereich der IVS.
    • Verbindung mit ähnlichen Initiativen im Verkehrsbereich und in anderen Sektoren, insbesondere mit dem/den gemeinsamen europäischen Datenraum/räumen (Mobilität) und der Europäischen Beobachtungsstelle für alternative Kraftstoffe (EAFO).

Aktivität 2 - Überwachung der Zugänglichkeit von Daten über NAPs

  • Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der Berichterstattungspflichten, die sich aus der IVS-Richtlinie und ihren delegierten Verordnungen ergeben.

Tätigkeit 3 - Interoperabilität der NAP-Architekturen

  • Erstellung eines kohärenten operativen Einführungsplans für die NAP-Architektur (in Übereinstimmung mit der NAPCORE NAP-Referenzarchitektur und den Level of Service KPI-Rahmen), um die Konvergenz der Kompatibilität und Interoperabilität der Funktionen (Zugang, Verwaltung, Look & Feel usw.) sowie die Harmonisierung der Service-Levels der NAPs so weit wie möglich zu verbessern, wobei die bestehende Architektur der NAPs in den Mitgliedstaaten berücksichtigt wird und auf bestehenden Investitionen aufgebaut wird.
  • Kontinuierliche Pflege und Aktualisierung des Rahmens der NAP-Referenzarchitektur und regelmäßige Aktualisierung des Rahmens der NAP-Leistungskennzahlen unter Berücksichtigung der Marktentwicklungen und der Bedürfnisse der Beteiligten. Überwachung potenzieller technischer Herausforderungen, einschließlich Fragen des Datenflusses und der Kompatibilität zwischen Systemen. Dabei ist die künftige Kompatibilität der NAPs mit den gemeinsamen europäischen (Mobilitäts-)Datenräumen, dem gemeinsamen europäischen Zugangspunkt für alternative Kraftstoffe und dem C-ITS-Datenökosystem zu berücksichtigen.
  • Durchführung von NAP-Dienstleistungsbewertungen, um die Überwachung und kontinuierliche Entwicklung von NAP-Merkmalen und -Funktionalitäten sicherzustellen.
  • Gegebenenfalls Entwicklung von Spezifikationen und/oder Unterstützung/Implementierung nachhaltiger EU-weiter Datenzugangslösungen für spezifische Bedürfnisse (z. B. grenzüberschreitende Daten für den Schienen- und Luftverkehr, gemeinsamer europäischer Zugangspunkt für Daten über alternative Kraftstoffe, Zugangsregelungen für Stadtfahrzeuge usw.).

Tätigkeit 4 - Datenzugriff und Datenaustausch

Konzeption, Entwicklung und Pflege gemeinsamer Instrumente sowie Organisation und Pflege der erforderlichen Gemeinschaften zur Unterstützung der Datenzugänglichkeit und des Datenaustauschs (Definitionen, Normen, EU-weit harmonisierte Profile, Metadaten, Qualitätsanforderungen, Schulungen usw.).

  • Pflege und weitere Verbesserung des Datenwörterbuchs als Interpretationsleitfaden auf EU-Ebene für alle unter der IVS-Richtlinie geregelten Datentypen, einschließlich der Übereinstimmung mit den entsprechenden bestehenden Definitionen aus EU-Normen und Rechtsvorschriften.
  • Pflege und Entwicklung von Standards/Profilen: Pflege von Transmodel-, SIRI-, NeTEx-, DATEX II- und TN-ITS-Standards und deren Profilen (einschließlich gemeinsamer technischer Hilfsmittel) unter Gewährleistung der Abstimmung untereinander und mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften (z. B. IVS-Richtlinie, AFIR), AFIR- und IVS-Datenaustauschstandards (z. B. METR) oder Projekten/Ergebnissen von Projekten (z. B. UVARBox). In Absprache mit der Kommission Weiterentwicklung von Standards, wo Lücken festgestellt werden (z.B. Fahrradinfrastruktur, Volumen und Muster, UVARs). Entwicklung von Leitlinien für die Entwicklung nationaler Profile. Überwachung der Anwendung dieser Standards und Profile in den NAPs.
  • Nutzung von Standards: gegebenenfalls Organisation von Schulungen und Einrichtung von Helpdesks für Dateninhaber zur Unterstützung der Nutzung von IVS-Datenaustauschstandards.
  • Metadaten: Definition und Pflege von gemeinsamen Metadatenkatalogen unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, mit harmonisierten Metadaten zum gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum beizutragen. Überwachung der Verwendung von Metadaten in den NAPs und ihres Beitrags zum gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum.
  • Qualität: Definition und Pflege eines Referenzrahmens für die Daten- und Dienstleistungsqualität (z. B. Entwicklung und Erweiterung von Qualitätsrahmen), Bereitstellung von Validierungsinstrumenten zur Unterstützung der Umsetzung der Standards und der Anreicherung der Datensätze. Überwachung des Einsatzes von Qualitätsrahmen in den NAPs.

Im Rahmen dieser Aufgabe wird die Koordinierung mit den relevanten Interessengruppen und den einschlägigen Organisationen zur Entwicklung von Normen (SDO) sichergestellt, insbesondere durch Beiträge zu den jährlichen Aktualisierungen des fortlaufenden Plans für die IKT-Normung und zu den entsprechenden Arbeiten der SDO.

Aktivität 5 - Datenerhebung und -erstellung

  • Unterstützung der Datenerhebung/-erstellung (im Einklang mit der Verpflichtung der überarbeiteten IVS-Richtlinie) durch Schulungsmaßnahmen (z. B. insbesondere für städtische Knotenpunkte).
  • Bei Bedarf und in Absprache mit der Kommission Pflege und Entwicklung von Datenerfassungs- und Validierungsinstrumenten (z. B. UVARbox-Tools), auch in Abstimmung mit den einschlägigen Gemeinschaften.
  • Ermittlung des Bedarfs für die Datenerfassung und -erstellung (Hinweis: Die Datenerfassung selbst wird nicht über diese Aktion finanziert).

Tätigkeit 6 - Bewertung der Einhaltung der Vorschriften

Koordinierung der nationalen Stellen/zuständigen Behörden für die:

  • Pflege der Formulare für die Beurteilung der Einhaltung der Vorschriften und der Selbsterklärungen (einschließlich möglicher Änderungen, die sich aus der Überarbeitung der delegierten Verordnungen ergeben).
  • Kontinuierliche Verbesserung harmonisierter Ansätze, Strategien und Prozesse für die Konformitätsbewertung, mit Schwerpunkt auf der Bewertung internationaler Organisationen, einschließlich der Definition und Organisation möglicher Ansätze für die Konformitätsbewertung und Durchsetzung auf Mehrländer- oder EU-Ebene.
  • Kommunikation mit internationalen Interessengruppen für mehrere/alle nationalen Stellen/zuständige Behörden.
  • Überwachung und Bewertung der Konformitätsbewertungsprozesse (wie in den delegierten Verordnungen festgelegt).
  • Definition von (gemeinsamen) Bewertungs- und Qualitätskriterien, die von den nationalen Stellen/zuständigen Behörden zu verwenden sind. Test und Implementierung von (halb-)automatisierten Werkzeugen im Konformitätsbewertungsprozess.

Tätigkeit 7 - Schaffung eindeutiger EU-Kennungen für Zugangsknoten

  • Kartierung bestehender Rahmenwerke zur Identifizierung von Zugangsknoten (für planmäßige Verkehrsträger und ggf. Verkehr auf Abruf) in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Dazu gehört die Konsultation der einschlägigen Akteure, insbesondere derjenigen, die bereits entsprechende nationale Datenbanken mit Kennungen oder Fahrplanauskunftssystemen betreiben.
  • Bericht und Bewertung der Effizienz des Verwaltungsrahmens, der die Kennungen der verschiedenen Verkehrsträger verwaltet.
  • Untersuchung, wie die Kennungen weiter harmonisiert und/oder eindeutige Unionskennungen für Zugangsknotenpunkte entwickelt werden können.
  • Vorschlag eines Governance-Rahmens zur Aufrechterhaltung und Unterstützung der Verwendung dieser harmonisierten und/oder gemeinsamen Kennungen für Zugangsknoten, zur weiteren Diskussion zwischen der Kommission und den Sachverständigen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsprogramms der IVS-Richtlinie. Um einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des IVS-Arbeitsprogramms zu leisten, sollte diese Tätigkeit so bald wie möglich aufgenommen werden.

Tätigkeit 8 - Verbreitungs- und Öffentlichkeitsarbeit

  • Benutzer*innenunterstützung und -schulung, Wissensverbreitung (Helpdesk, Benutzer*innenforum, Website, Leitlinien, Webinare, Workshops usw.) und Werbung, einschließlich der Organisation eigener Veranstaltungen wie der NAPCORE-Mobilitätsdatentage. Erforderlichenfalls sollten sich diese Aktivitäten auf die Unterstützung der Organisationen konzentrieren, die für die Umsetzung der überarbeiteten IVS-Richtlinie zuständig sind, insbesondere auf Städte und Regionen. Bei der Organisation von Veranstaltungen innerhalb der EU ist auf die Praktikabilität für alle Teilnehmer*innen zu achten, insbesondere auf die Minimierung von Reisezeiten und Emissionen.
  • Information und Förderung von Ergebnissen, Vorteilen und vorbildlichen Verfahren im Zusammenhang mit den Tätigkeiten dieser Aktion in IVS-Foren und -Kongressen, bei Veranstaltungen und Konferenzen für Interessengruppen, in den Mitgliedstaaten, bei Interessengruppen/Nutzer*innen, in Normungsgremien, auf Websites und über alle einschlägigen Kommunikationsmittel. Die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der EU unterliegt der vorherigen Genehmigung durch die Kommission.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, muss ein Vorschlag von einem Konsortium eingereicht werden, dem mindestens 17 Mitgliedstaaten angehören.

Es muss ein Koordinator benannt werden. Um ein Höchstmaß an Koordinierung zu erreichen, bittet die Kommission darum, dass ein Mitgliedstaat als Koordinator für diese Aktion fungiert, mit dem Ziel, eine einzige Finanzhilfe bei der Europäischen Kommission einzurichten. Falls kein Mitgliedstaat als Koordinator des Vorschlags fungieren möchte, kann das Konsortium einen benannten Koordinator vorschlagen, der die Förderkriterien erfüllt und in der Lage ist, das Ziel der Aufforderung zu erreichen, sofern alle Partner damit einverstanden sind.


Nur Vorschläge, die von einer der folgenden Arten von Antragstellern eingereicht werden, sind förderfähig:

  • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG)).
  • mit dem CEF-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
  • Wenn es für die Erreichung der Ziele dieser Aktion erforderlich ist und ihre Teilnahme hinreichend begründet ist, können Drittländer und Einrichtungen mit Sitz in Drittländern mit Genehmigung eines Mitgliedstaats und ohne Finanzierung an einem Vorschlag teilnehmen.
  • internationale Organisationen, gemeinsame Unternehmen, Vereinigungen ohne Erwerbszweck, öffentliche und private Unternehmen, mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten.
    • Privatunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, bei denen die über die nationalen Zugangsstellen zur Verfügung gestellten Daten genutzt werden, können sich an Vorschlägen beteiligen, dürfen aber keine Finanzierung beantragen.

Sonderfälle:

  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
  • Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein
  • Länder, mit denen derzeit Assoziierungsabkommen ausgehandelt werden - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Beteiligung am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, umfasst).

weitere Förderkriterien

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.

Die Projekte sollten in der Regel bis zum 31.12.2027 laufen.

Zusatzinformationen

Themen

Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Mobilität & Verkehr

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
  • Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • detaillierte Budgettabelle pro WP
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
    • Zeitplan/Gantt-Diagramm

Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency - CINEA
Website

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